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Gebabbel Schwarz auf Weiß (30.05.2008)

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Nachtrag: für diejenigen, auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis sowie Deutsche Staatsbürgerschaft nicht zutreffen, ist es natürlich scheiße
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Wuschelblubb schrieb:
tutzt schrieb:
bils schrieb:
tutzt schrieb:
bils schrieb:
Jedoch ist es auch gegen EU-Recht jemandem auf Grund seiner Herkunft Arbeit zu verweigern. Denn das passiert mit dieser Regel.

Nein.



Doch



Nein.

Mit dieser Regel, wird niemandem "verweigert" Arbeit zu finden, oder gar sie auszuüben. Das ist schlicht falsch, genau das passiert mit dieser Regel nicht. Dazu müsste sie lauten, dass keine ausländischen Spieler, oder nur eine bestimmte Anzahl, verpflichtet werden dürfen.

Es wird allerdings die Arbeitsaufnahme erschwert und dadurch eingeschränkt, das ist richtig. Das reicht wohl auch aus, die entgegenstehenden Interessen wiegen das rechtlich kaum auf.
Trotzdem, deine Behauptung war und ist falsch.


Nein ganz so einfach ist das ganze nicht. Sich hinter dem "die Vereine dürfen ja beliebig viele verpflichten, aber eben nur 5 aufstellen" wird rechtlich wohl kaum durchkommen (ZUM GLÜCK!!).

Praktisch wird nämlich Menschen auf Grund ihrer Herkunft zwar nicht die freie Wahl des Arbeitsplatzes direkt verboten, aber bei der freien Ausübung ihrer Arbeit werden sie damit schon diskriminiert, denn es ist ihnen eben nicht völlig frei von ihrer Herkunft möglich ihrer Arbeit - dem Fussballspielen - nachzugehen und damit indirekt auch wieder bei der Wahl des Arbeitsplatzes.

Ähm, ja... Genau das habe ich gesagt. Insofern verstehe ich jetzt nicht, was du nun damit sagen willst.  :neutral-face
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tutzt schrieb:
Aineias schrieb:
bils schrieb:


Ok dann habe ich das wohl etwas falsch verstanden, du hast Recht  ,-)  


Ne, du hast recht:  

Denn die praktische Wirkung ist die Gleiche. Da es faktisch genau so wirkt, wird das als mittelbare Diskriminierung nicht durchgehen.  

Du hast nicht verstanden, was ich geschrieben habe. Oder es nicht einmal gelesen. Jedenfalls hast du Unrecht. Lies einfach noch mal bils Ausgangsposting.

Ob etwas als direkte, oder mittelbare Diskriminierung gilt, hat im übrigen nichts damit zu tun, wie es sich auswirkt, sondern welches Diskriminierungskriterium zugrunde liegt. Das ist hier natürlich ein unmittelbar wirkendes (Staatsangehörigkeit).


Es würde wohl zu weit führen, dir das hier erklären zu wollen. Natürlich ist die Anknüpfung Staatsangehörigkeit unmittelbares Kriterium. Allerdings wird ja die Aufnahme der Arbeit nicht verboten, aber die faktische Wirkung reicht trotzdem aus. Schau dir die enstprechende Rechtsprechung an.
Im Ergebnis liegst du leider schlicht falsch, woran dein Ausgangsposting auch überhaupt nichts ändert.
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Aineias schrieb:
tutzt schrieb:
Aineias schrieb:
bils schrieb:


Ok dann habe ich das wohl etwas falsch verstanden, du hast Recht  ,-)  


Ne, du hast recht:  

Denn die praktische Wirkung ist die Gleiche. Da es faktisch genau so wirkt, wird das als mittelbare Diskriminierung nicht durchgehen.  

Du hast nicht verstanden, was ich geschrieben habe. Oder es nicht einmal gelesen. Jedenfalls hast du Unrecht. Lies einfach noch mal bils Ausgangsposting.

Ob etwas als direkte, oder mittelbare Diskriminierung gilt, hat im übrigen nichts damit zu tun, wie es sich auswirkt, sondern welches Diskriminierungskriterium zugrunde liegt. Das ist hier natürlich ein unmittelbar wirkendes (Staatsangehörigkeit).


Es würde wohl zu weit führen, dir das hier erklären zu wollen. Natürlich ist die Anknüpfung Staatsangehörigkeit unmittelbares Kriterium. Allerdings wird ja die Aufnahme der Arbeit nicht verboten, aber die faktische Wirkung reicht trotzdem aus. Schau dir die enstprechende Rechtsprechung an.
Im Ergebnis liegst du leider schlicht falsch, woran dein Ausgangsposting auch überhaupt nichts ändert.


Du hast tatsächlich nicht verstanden, was ich geschrieben habe, schade. Aber Hauptsache was gebabbelt statt nachgefragt.

Aber ich bin nett und helfe dir:

aineias schrieb:
Allerdings wird ja die Aufnahme der Arbeit nicht verboten, aber die faktische Wirkung reicht trotzdem aus.


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tutzt schrieb:

Mit dieser Regel, wird niemandem "verweigert" Arbeit zu finden, oder gar sie auszuüben. Das ist schlicht falsch, genau das passiert mit dieser Regel nicht. Dazu müsste sie lauten, dass keine ausländischen Spieler, oder nur eine bestimmte Anzahl, verpflichtet werden dürfen.

Es wird allerdings die Arbeitsaufnahme erschwert und dadurch eingeschränkt, das ist richtig. Das reicht wohl auch aus, die entgegenstehenden Interessen wiegen das rechtlich kaum auf.


Evtl. verstehst du es ja jetzt, sonst kann ich dir auch nicht mehr helfen und kann nur den Augenarztbesuch empfehlen. :neutral-face


Und so "natürlich" scheint das ja nicht zu sein, hast du doch im ersten Posting etwas anderes behauptet.  


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