BnWa1986
819
Es ist einer bei uns abgesprungen und daher habe ich noch eine 1 Karte Block U für 54 € inkl. Fanzugticket übrig. (Bin auch bereit diese gg. 2 Steher für Hoppenheim einzutauschen). Übergabe beim Heimspiel gg. Lautern oder per Versand und Überweisung!
Wer interesse hat meldet sich per PN oder über Makaveliwagenknecht@web.de
Adlergruß
Wer interesse hat meldet sich per PN oder über Makaveliwagenknecht@web.de
Adlergruß
Ich bin komplett gegen das Entkleiden... Im Grundgesetz steht: Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Geachtet und geschützt wurde von der "staatlichen Gewalt" nix... Im Gegenteil gefordert haben die Drecksäcke das...
Die Rechtsprechung sagt dass "Polizeibeamte" das Entkleiden fordern dürfen, wenn es ein Verdacht gibt!
Die Richter, des Verwaltungsgerichts Saarbrücken meinten dass die Dresdnerin auf den Stadionbesuch hätte "verzichten" können... Ich bezahl doch kein Geld für etwas und dann geh ich nicht hin. Das ist genauso wenn ich mir ein Auto kaufe und dann fahr ich nicht damit... So eine schwachsinnige Begründung der Richter.
Sie hätte in Berufung oder Revision gehen können, manchmal entscheiden die Richter der nächsthöheren Instanz anders... aber das ist dann wieder eine Kosten fragen. Hätte sie die Berufung oder Revision verloren hätte sie dann die ganzen Prozesskosten tragen müssen...
Sie hätte auch theoretisch gesehen beim Bundesverfassungsgericht klagen können, weil es ein Eingriff in ihre Menschenrechte war!
So viel zu dem Thema Sozial- und Rechtsstaat, das Urteil der Richter in Saarbrücken ist das krasse Gegenteil des Artikel 1 im Grundgesetz...
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Geachtet und geschützt wurde von der "staatlichen Gewalt" nix... Im Gegenteil gefordert haben die Drecksäcke das...
Die Rechtsprechung sagt dass "Polizeibeamte" das Entkleiden fordern dürfen, wenn es ein Verdacht gibt!
Die Richter, des Verwaltungsgerichts Saarbrücken meinten dass die Dresdnerin auf den Stadionbesuch hätte "verzichten" können... Ich bezahl doch kein Geld für etwas und dann geh ich nicht hin. Das ist genauso wenn ich mir ein Auto kaufe und dann fahr ich nicht damit... So eine schwachsinnige Begründung der Richter.
Sie hätte in Berufung oder Revision gehen können, manchmal entscheiden die Richter der nächsthöheren Instanz anders... aber das ist dann wieder eine Kosten fragen. Hätte sie die Berufung oder Revision verloren hätte sie dann die ganzen Prozesskosten tragen müssen...
Sie hätte auch theoretisch gesehen beim Bundesverfassungsgericht klagen können, weil es ein Eingriff in ihre Menschenrechte war!
So viel zu dem Thema Sozial- und Rechtsstaat, das Urteil der Richter in Saarbrücken ist das krasse Gegenteil des Artikel 1 im Grundgesetz...
suche 2-5 Steher oder Sitzplatzkarten (man kann ja trotzdem steh'n) bitte PN an mich.
Danke schonmal