
CellerAdlerjetztinBerlin
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Dirty-Harry schrieb:
Hab mich etwas undeutlich ausgedrückt:.........der geschuldete Lohn(fortzahlung) geht dann in Höhe des vorab von der Krankenkasse gezahlten Krankengeldes an diesen Krankenversicherungsträger. Die Differenz steht Dir zu, d. h. geht an Dich.
Ich schein irgendwie schwer von Begriff zu sein, das heisst also das die Krankenkasse schon vor den 6 Wochen einspringen kann? Muß?
Sascha
Mach mich auch gleich auf den Weg, Mehringdamm sind ja nur 5 Stationen.
Ist das direkt am U-Bahnhof ?
Sascha
Ist das direkt am U-Bahnhof ?
Sascha
Dirty-Harry schrieb:
Na ja, dann kann man nur viel Erfolg wünschen.
Wie Du selbst gesagt hast, auf keinen Fall übereilt selbst kündigen. Krank geschrieben bist Du ja noch. Krankengeld ist höher als Arbeitslosengeld. Aus dem Krankengeldbezug heraus würde ich mich nach einem neuen Job umsehen.
Wenn der"*****....." Dir während der Arbeitsunfähigkeit kundigen sollte, kann Dein Anwalt glei nach die Abfindung angehen.
Wichtiger Hinweis!!!!! Habe ich zunächst gar nicht dran gedacht. Wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert, muß die Krankenkasse Dir Krankengeld zahlen. Also an die Krankenkasse wenden, und mitteilen bis wann Du lediglich Lohnfortzahlung bekommen hast.Die zahlen Dir dann Krankengeld.
Gewinnst Du vor Gericht oder wird der Arbeitgeber vorher einsichtig, so geht der geschuldte Lohn(fortzahlung) an die Krankenkasse. Die Differenz zw. Krankengeld und geschuldeten Lohn geht an Dich.
Viel Glück!!
Ein neuer Job ist sogar schon in Aussicht.
Wie jetzt? Mein Chef schuldet mir mein Gehalt für den Monat July, das würde die Krankenkasse übernehmen obwohl ich noch nicht 6 Wochen krank geschrieben bin?
Warum sagt die Tante davon nix?
Sascha
was bitte ist daran so witzig?
Vllt ist ihm auf der Fahrt einfach nur langweilig?
Vllt ist ihm auf der Fahrt einfach nur langweilig?
Dirty-Harry schrieb:CellerAdlerjetztinBerlin schrieb:
So Heinz hatte natürlich recht, wenn eine Überweisung statt gefunden hat, und kein Tag ohne Krankenmeldung dazwischen liegt, zählen die 42 Tage von Anfang an egal welche Diagnose.
Bei mir lag es daran das der 2. Arzt mir eine Erstbescheinigung anstatt eine Folgebescheinigung ausgestellt hat.
Man gut das ich nochmal angerufen habe.
Sascha
Und demgemäß hat der Arbeitgeber jetzt doch seine 6 wöchige Lohnfortzahlunspflicht anerkannt??
Das er 6 Wochen weiter zahlen muß, weiß er ja, aber er macht es einfach nicht.
Hat er schon öfters gemacht, oder die Leute die krank waren einfach gekündigt.
In den 10 Monaten wo ich da bin, hat er alle (6) Klagen verloren.
@Harry, die hab ich zum Glück
Sascha
Alex-Meier-14 schrieb:CellerAdlerjetztinBerlin schrieb:
Hast Post, also sie ist zumindest unterwegs
Sascha
Danke Sascha-Sven Ich habe das lied jetzt
Bitte schön Sascha-Georg
So Heinz hatte natürlich recht, wenn eine Überweisung statt gefunden hat, und kein Tag ohne Krankenmeldung dazwischen liegt, zählen die 42 Tage von Anfang an egal welche Diagnose.
Bei mir lag es daran das der 2. Arzt mir eine Erstbescheinigung anstatt eine Folgebescheinigung ausgestellt hat.
Man gut das ich nochmal angerufen habe.
Sascha
Bei mir lag es daran das der 2. Arzt mir eine Erstbescheinigung anstatt eine Folgebescheinigung ausgestellt hat.
Man gut das ich nochmal angerufen habe.
Sascha
HeinzGründel schrieb:
Nochmal
Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit infolge einer anderen Krankheit ist ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch von wiederum bis zu sechs Wochen gegeben. Tritt die andere Krankheit während bestehender Arbeitsunfähigkeit hinzu, führt dies nicht zu einer Verlängerung der Sechswochenfrist . Juristen sprechen vom Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls
dann hat mir die Tante von der IKK was falsches erzählt.
Die meinte da es 2 verschiedene Diagnosen sind, gilt die 42 Tage Frist erst mit dem Beginn der 2. Diagnose.
In meinem Fall also so:
Ich bin seit dem 30.06. krank geschrieben(Hausarzt), während der Zeit, bin ich wegen meiner tauben Hand zu einem Orthopäden gegangen(28.07.)
Und die von der IKK meinte die 42 Tage beginnen erst ab dem 28.07. da es eine andere Diagnose ist.
@Heinz, heisst das also das ich gerade in der 6. Woche bin????
Dann muß ich da wohl nochmal anrufen.
Sascha
Ihr faulen Säcke geht arbeiten
Kleiner Scherz....
Kleiner Scherz....
HeinzGründel schrieb:
Du kannst versuchen eine einstweilige Verfügung zu erwirken .
Diese ist in der Höhe beschränkt auf die Pfädungsfreigrenze. Liegt bei Alleinverdienern bei ca 1290 Euro.Den Rest mußt du normal einklagen.
Verfahrensdauer in FFM zwischen 1-6 Monate.
Anzeigen halte ich in diesem Fall für sinnlos.
Geh zum Anwalt in Berlin.Bedauerlicherweise ist es im Arbeitsrecht so, das du die Kosten für die erste Instanz selbertragen mußt,egal ob du gewinnst oder verlierst.
Das ist doch mal ne Uassage
Vielen Dank, werde das mit der einstweiligen Verfügung mal in Angriff nehmen.
Sascha
motsch schrieb:
naja... seht es doch mal ein wenig realistischer, oder anderes wort, differenzierter. die bonbonwerfer haben nunmal ein kleines stadion und es gibt nur ca. 10% des kartenkontingents. verständlich ist auch, daß diejenigen, die die eintracht wirklich oft unterstützen vorrangig behandelt werden. ich finde es richtig, daß gerade allesfahrer ein vorrecht haben, weil gerade bei solchen spielen viele wieder aus ihren ecken kommen. wer zeitig seine auswärts dk geordet hätte, wär dabei gewesen.
nun hat die eintracht leider auch in der BL mehr als 2000 leute, die überall mit hinfahren. wollt ihr lieber ein losverfahren für die mainz karten, wie bei ner WM?
so leute wie ich, die halt nicht überall hinfahren können oder wollen, müssen dann halt auch mal in den sauren apfel beissen. gerade beim mainzspiel geht mir diese permanente aufregerei beinahe mehr auf die nerven, als diese ebay abzock auktionen.
Ahhhjaaa toller Beitrag, und was ist mit Leuten die z.b. aus Berlin kommen und gar nicht alles fahren können?
Zum Glück will ich gar net nach Mainz, es gibt weitaus bessere Auswärtsspiele.
Sascha
Luzbert schrieb:HeinzGründel schrieb:
Nach dem bisherigen Kenntnisstand meine ich das nach Ablauf der 6 Wochen keine Lohnfortzahlungspflicht besteht.
Wie sieht es denn aus wenn man meinetwegen drei Wochen wegen einer Mandel-OP krank geschrieben ist und sich in der dritten Woche beim Zähneputzen die Hand bricht?
Muss der AG dann nach insgesamt sechs Wochen noch bezahlen?
So wie ich den Eintrag vom CellerAdler und Deine Erklärung verstehe, wäre das hier der Fall.
btw. Wie war das noch mit der Auster dem Honorar und dem Mund eines Anwalts? ,-)
Der AG muß solange zahlen, bis Du 42 Tage im Kalendjahr wegen einer Diagnose krank geschrieben bist. Also ab dem Tag wo Du Dir die Hand gebrochen hast 42 Tage.
Sascha
Hast Post, also sie ist zumindest unterwegs
Sascha
Sascha
Hallo,
erstmal Danke an Heinz.
Kannst Du mir auch sagen wie lange es dauern kann bis ich mein Geld sehe? So in etwa? Gibt es vielleicht irgendein Eilverfahren? Denn meine Kosten laufen ja weiter.
Echt krass das man durch sowas in echte Schwierigkeiten kommen kann.
Heute morgen war ich zumindest erstmal bei der Polizei und hab ihn angezeigt, mal schauen ob das was bringt.
Ich werde sicherlich nicht in dem Betrieb bleiben, aber ich werde jetzt auch mit Sicherheit nicht kündigen und ihm damit einen Gefallen tun.
Danke für eure Tips
Sascha
erstmal Danke an Heinz.
Kannst Du mir auch sagen wie lange es dauern kann bis ich mein Geld sehe? So in etwa? Gibt es vielleicht irgendein Eilverfahren? Denn meine Kosten laufen ja weiter.
Echt krass das man durch sowas in echte Schwierigkeiten kommen kann.
Heute morgen war ich zumindest erstmal bei der Polizei und hab ihn angezeigt, mal schauen ob das was bringt.
Ich werde sicherlich nicht in dem Betrieb bleiben, aber ich werde jetzt auch mit Sicherheit nicht kündigen und ihm damit einen Gefallen tun.
Danke für eure Tips
Sascha
Nein erst wenn man 42 Tage wegen der gleichen Diagnose krank geschrieben ist.
Ich bin jetzt in der 6. Woche, eigentlich würde ich ja jetzt Krankengeld bekommen, da es aber 2 verschiedene Diagnosen sind verschiebt sich das, das ist auch der Grund warum der sich weigert, denk ich mal.
Obwohl ich sogar beim MD war und die mir die Krankschreibung bestätigt haben, zahlt der nicht, im Gegenteil, er hat mich beleidigt(ich sei taub im Kopp) und mich als Lügner hin gestellt, zum Glück unter Zeugen.
Sascha
Obwohl ich sogar beim MD war und die mir die Krankschreibung bestätigt haben, zahlt der nicht, im Gegenteil, er hat mich beleidigt(ich sei taub im Kopp) und mich als Lügner hin gestellt, zum Glück unter Zeugen.
Sascha
Servus,
hab da mal eine Frage, und zwar gehe ich gegen meinen Chef vors Arbeitsgericht.
Ich bin seit längerer Zeit krank geschrieben und der meint jetzt mein Gehalt nicht zu zahlen.
Hat da einer Erfahrungen mit gemacht und weiß wie lange sich sowas hin ziehen kann, bis ich endlich Geld sehe?
Hab ich Chancen auf Entschädigung oder so?
Hab leider keinen Schimmer von der Materie, deswegen hoffe ich auf ein paar Tips usw.
Danke
Sascha
hab da mal eine Frage, und zwar gehe ich gegen meinen Chef vors Arbeitsgericht.
Ich bin seit längerer Zeit krank geschrieben und der meint jetzt mein Gehalt nicht zu zahlen.
Hat da einer Erfahrungen mit gemacht und weiß wie lange sich sowas hin ziehen kann, bis ich endlich Geld sehe?
Hab ich Chancen auf Entschädigung oder so?
Hab leider keinen Schimmer von der Materie, deswegen hoffe ich auf ein paar Tips usw.
Danke
Sascha
Bayern München
Nur_die_SGE schrieb:
was schreib ich da ^^ ..
ich will zu jedem Spiel .. ob Heim ob Auswärts .. !!!
also jungs & Mädels .. wäre geil wenn ma ne Fahrgemeinschaft aus Berlin hinbekommt ..
gruß ..
Also ich hab keinen Geld-Scheissenden Esel zu Hause, Du etwa?
Sascha
Hoffe das man mal wieder zusammen kommt.
Gruß Sascha
P.S. nur die Namen konnte ich mir leider nicht merken
Aber dafür war das Bier echt billig