mer. Das Vorgehen der Ordner von Mainz 05 gegen Fans von Eintracht Frankfurt beim Erstligaspiel am 27. August beschäftigt jetzt die Staatsanwaltschaft. Wie Oberstaatsanwalt Klaus-Peter Mieth bestätigte, ist eine Strafanzeige wegen Nötigung gegen die 05-Verantwortlichen eingegangen. "Wir werden jetzt mit den Vernehmungen beginnen." Ordner hatten Eintrachtfans untersagt, mit Trikots oder Schals die Tribünen zu betreten. Einige saßen daher im Unterhemd oder mit nacktem Oberkörper im Stadion. Der 05-Vorstand hatte sich später dafür bei den Frankfurtern entschuldigt.
Strafanzeige gegen 05
Vom 13.09.2006
mer. Das Vorgehen der Ordner von Mainz 05 gegen Fans von Eintracht Frankfurt beim Erstligaspiel am 27. August beschäftigt jetzt die Staatsanwaltschaft. Wie Oberstaatsanwalt Klaus-Peter Mieth bestätigte, ist eine Strafanzeige wegen Nötigung gegen die 05-Verantwortlichen eingegangen. "Wir werden jetzt mit den Vernehmungen beginnen." Ordner hatten Eintrachtfans untersagt, mit Trikots oder Schals die Tribünen zu betreten. Einige saßen daher im Unterhemd oder mit nacktem Oberkörper im Stadion. Der 05-Vorstand hatte sich später dafür bei den Frankfurtern entschuldigt.