
Kallewirsch
33616
Tel. Auskunft vom Reiseveranstalter !
1 x Einwegfeuerzeug erlaubt !
Das kann ich mir auch in Spanien kaufen !
Benzinfeuerzeug : nein
.... es sei denn, die bei der Kontrolle haben einen guten Tag !
1 x Einwegfeuerzeug erlaubt !
Das kann ich mir auch in Spanien kaufen !
Benzinfeuerzeug : nein
.... es sei denn, die bei der Kontrolle haben einen guten Tag !
adler76 schrieb:
Versuche es mal hier, das ist der Veranstalter:
Reisebüro Garthe & Pflug GmbH
60528 Frankfurt am Main
Triftstr. 20
Tel.: 069/ 67 73 67 0
Fax.: 069/ 67 73 67 27
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 09:00-13:00 & 14:00-18:00 Uhr
Sa: 10:00-12:00 Uhr
Gruß
adler76
Danke !
Gute Idee !
Werde ich tun !
teezwetschge schrieb:
Kalle, ich würde es glaub ich nicht ins Handgepäck tun.
Habt ihr nur Handgepäck oder auch nen Koffer? Dann pack es dort rein.
Deos, Haarspray etc. habe ich erlebt, dass die das in Singapur raussortiert haben...nur so ganz nebenbei...
Nur Handgepäck ( wenn überhaupt ) da nur 15 Std. Aufenthalt in VGO
Hinflug 02.11. 11:20h
Rückflug 03.11. 2:45h
adler76 schrieb:
Also wenn du über London fliegst, ist der Link sehr nützlich.
Hier darfst du dein Zippo nicht mitnehmen!!
Danke ! .... aber wir haben den Charterflug über die FuFa gebucht , ( Direktflug VGO )
und bei der FuFa kann ich niemanden telefonisch erreichen !
Muß halt ein wenig "vorarbeiten" ....
... da wir Donnerstag und Freitag frei haben !
... da wir Donnerstag und Freitag frei haben !
Eintracht-Laie schrieb:
Dumme Frage:
Warum lässt Du es nicht einfach zuhause???
Dumme Antwort :
Weil ich es immer als Talismann bei Spielen dabei habe !!!
Kallewirsch schrieb:
Na Pipa
Wie war es in Minga ?
[color=#C0C0C0]Außer dem Spielergebnis natürlich !
Oh sorry !
Na Pipa & Xant
Wie war es in Minga ?
[color=#C0C0C0]Außer dem Spielergebnis natürlich ! [/quote]
Na Pipa
Wie war es in Minga ?
[color=#C0C0C0]Außer dem Spielergebnis natürlich !
Wie war es in Minga ?
[color=#C0C0C0]Außer dem Spielergebnis natürlich !
Aufgrund dieser Liste darf ich weder,
mein Eintracht-Zippo noch ein Gasfeuerzeug, mitnehmen.
Ist das richtig ?
Weiß jemand mehr ?
Ist das beim FuFa-Charter anders ?
Ich hab nämlich keine Lust mein Zippo am Flugafen abgenommen zu bekommen !
Danke für Eure Info !
Europäische Union
verbotene Gegenstände:
stumpfe, spitze oder scharfe Gegenstände: alle Arten von Messern und Scheren (z.B. Nagelscheren, Nagelfeilen, Maniküresets, Besteck etc.). Glasflaschen ab einer gewissen Größe (z.B. Deo-Roller aus Glas) können als stumpfe und harte Schlaggegenstände eingeordnet und somit konfisziert werden.
alle Arten von Waffen, Explosivstoffe und Munition (z.B. Elektroschocker) auch Spielzeugpistolen
viele Arten von Sportgeräten z.B. Wanderstöcke, Baseballschläger, Golfschläger, Billardstöcke, Angelruten, Bowlingkugel, Kamerastativ etc.
leicht brennbare Stoffe, z.B. Feuerzeuge, Reinigungs- und Feuerzeugbenzin, Nagellackentferner, Gasbehälter etc.
chemische und toxische Stoffe, alle Arten von Säuren, ätzende Substanzen, oxydierende Substanzen (z.B. Bleichpulver und Superoxyd), Pfeffersprays und Streichhölzer
giftige oder ansteckende Substanzen (Quecksilber / Fieberthermometer, Bakterien- und Viruskulturen)
aktuelle Meldung: Die EU-Verkehrssicherheitsexperten haben einen Gesetzentwurf verabschiedet, durch den die Bestimmungen für das Handgepäck stark verschärfen werden.
Dieser Gesetzentwurf muß noch von der EU-Kommission beschlossen werden und kann dann 20 Tage nach dem Beschluß in Kraft treten.
Demnach werden die Regelungen für das Handgepäck im EU-Flugverkehr folgendermaßen geändert
Ab Mitte November müssen alle Arten von Flüssigkeiten, Pasten, Gels, Cremes etc. in Behältern mit einem maximalen Fassungsvolumen von 0,1 Liter (= 100 ml), in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte, deren Fassungsvermögen nicht größer als 1 Liter betragen darf, transportiert werden.
Flüssigkeiten (Spirituosen, Parfum etc.), die nach der Sicherheitszone in den Geschäften (Duty Free Shops) gekauft wurden, dürfen auch weiterhin, unter bestimmten Auflagen, mit in das Handgepäck. Diese Auflagen wurden noch nicht näher benannt, nach dem US-amerikanischen Vorbild, wird wohl eine Versieglung von Produkten mit Flüssigkeiten, die in den Geschäften nach der Sicherheitszone gekauft wurden, vorgeschrieben.
Die Kontrolle von Mäntel, Jacken und Laptops soll verstärkt werden
Mit einer Übergangsphase von 6 Monaten darf das Handgepäck die maximale Größe von 56 cm x 45 cm x 25 cm nicht überschreiten. Für Musikinstrumente gilt eine Sonderregelung.
erlaubte Gegenstände und Medikamente:
z.Z. sind Flüssigkeiten noch erlaub: z.B. Shampoos, Parfums, Cremes / Pfegeöle, Spirituosen, Babynahrung etc. Die Mitnahme von Flüssigkeiten innerhalb des europäischen Flugverkehrs bzw. für Flüge ab einem EU-Flughafen wird allerdings zukünftig mengenmäßig stark eingeschränkt werden und dürfen dann z.T. nur noch versiegelt (Einkäufe aus dem Duty Free Shop) mitgeführt werden.
Verschreibungspflichtige Medikamente als Pulver, Flüssigkeit, Tabletten und Aerosolform (z.B. ein Asthma-Spray). Eine ärztliche Bestätigung (bei Reisen ins Ausland in englisch) wird dringend empfohlen. Diese Bestätigung schützt allerdings nicht vor Beschlagnahmung der Medikamente durch die zuständige Behörde, deshalb sollte im Handgepäck nur die für die Flugzeit notwendige Medikamentenration mitgeführt werden, die für die Reisedauer notwendige Medikamentenmenge sollte im aufgegebenen Reisegepäck befördert werden. Dabei ist es auch dringend ratsam sich über die jeweiligen Bestimmungen in dem Reiseland vorab zu erkundigen, denn nicht selten sind hier zugelassene Medikamente anderswo verboten.
Insulin für Diabetiker maximal 148 ml
medizinisch notwendige Flüssigkeiten, z.B. Augentropfen, Kontaktlinsen, Hustensaft etc. maximal 120 ml
Laptops, Handys (müssen aber i.d.R. ausgeschaltet bleiben), MP3-Player, kleinere Fotoapparate und Kamerazubehör (keine übergroße Objektive und Kamerastative, diese könnten als Schlaggegenstände eingeordnet werden und somit beschlagnahmt bzw. der Mitflug verweigert werden. Genaue Maßangaben hierzu gibt es nicht und man ist, ähnlich wie bei den Medikamente, von der Willkür der zuständigen Behörde abhängig.)
mein Eintracht-Zippo noch ein Gasfeuerzeug, mitnehmen.
Ist das richtig ?
Weiß jemand mehr ?
Ist das beim FuFa-Charter anders ?
Ich hab nämlich keine Lust mein Zippo am Flugafen abgenommen zu bekommen !
Danke für Eure Info !
Europäische Union
verbotene Gegenstände:
stumpfe, spitze oder scharfe Gegenstände: alle Arten von Messern und Scheren (z.B. Nagelscheren, Nagelfeilen, Maniküresets, Besteck etc.). Glasflaschen ab einer gewissen Größe (z.B. Deo-Roller aus Glas) können als stumpfe und harte Schlaggegenstände eingeordnet und somit konfisziert werden.
alle Arten von Waffen, Explosivstoffe und Munition (z.B. Elektroschocker) auch Spielzeugpistolen
viele Arten von Sportgeräten z.B. Wanderstöcke, Baseballschläger, Golfschläger, Billardstöcke, Angelruten, Bowlingkugel, Kamerastativ etc.
leicht brennbare Stoffe, z.B. Feuerzeuge, Reinigungs- und Feuerzeugbenzin, Nagellackentferner, Gasbehälter etc.
chemische und toxische Stoffe, alle Arten von Säuren, ätzende Substanzen, oxydierende Substanzen (z.B. Bleichpulver und Superoxyd), Pfeffersprays und Streichhölzer
giftige oder ansteckende Substanzen (Quecksilber / Fieberthermometer, Bakterien- und Viruskulturen)
aktuelle Meldung: Die EU-Verkehrssicherheitsexperten haben einen Gesetzentwurf verabschiedet, durch den die Bestimmungen für das Handgepäck stark verschärfen werden.
Dieser Gesetzentwurf muß noch von der EU-Kommission beschlossen werden und kann dann 20 Tage nach dem Beschluß in Kraft treten.
Demnach werden die Regelungen für das Handgepäck im EU-Flugverkehr folgendermaßen geändert
Ab Mitte November müssen alle Arten von Flüssigkeiten, Pasten, Gels, Cremes etc. in Behältern mit einem maximalen Fassungsvolumen von 0,1 Liter (= 100 ml), in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte, deren Fassungsvermögen nicht größer als 1 Liter betragen darf, transportiert werden.
Flüssigkeiten (Spirituosen, Parfum etc.), die nach der Sicherheitszone in den Geschäften (Duty Free Shops) gekauft wurden, dürfen auch weiterhin, unter bestimmten Auflagen, mit in das Handgepäck. Diese Auflagen wurden noch nicht näher benannt, nach dem US-amerikanischen Vorbild, wird wohl eine Versieglung von Produkten mit Flüssigkeiten, die in den Geschäften nach der Sicherheitszone gekauft wurden, vorgeschrieben.
Die Kontrolle von Mäntel, Jacken und Laptops soll verstärkt werden
Mit einer Übergangsphase von 6 Monaten darf das Handgepäck die maximale Größe von 56 cm x 45 cm x 25 cm nicht überschreiten. Für Musikinstrumente gilt eine Sonderregelung.
erlaubte Gegenstände und Medikamente:
z.Z. sind Flüssigkeiten noch erlaub: z.B. Shampoos, Parfums, Cremes / Pfegeöle, Spirituosen, Babynahrung etc. Die Mitnahme von Flüssigkeiten innerhalb des europäischen Flugverkehrs bzw. für Flüge ab einem EU-Flughafen wird allerdings zukünftig mengenmäßig stark eingeschränkt werden und dürfen dann z.T. nur noch versiegelt (Einkäufe aus dem Duty Free Shop) mitgeführt werden.
Verschreibungspflichtige Medikamente als Pulver, Flüssigkeit, Tabletten und Aerosolform (z.B. ein Asthma-Spray). Eine ärztliche Bestätigung (bei Reisen ins Ausland in englisch) wird dringend empfohlen. Diese Bestätigung schützt allerdings nicht vor Beschlagnahmung der Medikamente durch die zuständige Behörde, deshalb sollte im Handgepäck nur die für die Flugzeit notwendige Medikamentenration mitgeführt werden, die für die Reisedauer notwendige Medikamentenmenge sollte im aufgegebenen Reisegepäck befördert werden. Dabei ist es auch dringend ratsam sich über die jeweiligen Bestimmungen in dem Reiseland vorab zu erkundigen, denn nicht selten sind hier zugelassene Medikamente anderswo verboten.
Insulin für Diabetiker maximal 148 ml
medizinisch notwendige Flüssigkeiten, z.B. Augentropfen, Kontaktlinsen, Hustensaft etc. maximal 120 ml
Laptops, Handys (müssen aber i.d.R. ausgeschaltet bleiben), MP3-Player, kleinere Fotoapparate und Kamerazubehör (keine übergroße Objektive und Kamerastative, diese könnten als Schlaggegenstände eingeordnet werden und somit beschlagnahmt bzw. der Mitflug verweigert werden. Genaue Maßangaben hierzu gibt es nicht und man ist, ähnlich wie bei den Medikamente, von der Willkür der zuständigen Behörde abhängig.)
Morsche Ihr Lieben
Tube schrieb:Tube schrieb:
Immer noch 7 Karten für Vigo zu haben.
PN an Kalle oder pipapo.
@ Tubilein
Ihr Lieben
Wenn das ein Scherz sein soll ? ... dann ein ganz schlechter !
... wenn nicht, dann haben wir folgende Karten übrig :
3 x
Rio Alto
Puertas 20
Fila 5
Asiento 0217 ...
PN an Pipapo
4 x
Rio Alto
Puertas 20
Fila 10
Asiento 0261 ....
... wenn nicht, dann haben wir folgende Karten übrig :
3 x
Rio Alto
Puertas 20
Fila 5
Asiento 0217 ...
PN an Pipapo
4 x
Rio Alto
Puertas 20
Fila 10
Asiento 0261 ....
Ihr Lieben
@Pipa
Na ... scheinbar gut in München angekommen !
Ihr Lieben
Na ... scheinbar gut in München angekommen !
Ihr Lieben
Tube schrieb:
Na, es wird ja wohl noch erlaubt sein 2 süßen Mädels hinterherzupfeifen. Blondi..
Wo sind welche ?
Sind sie nicht wunderschön ?! ... ich hasse es, mich so anzuschleimen !
BöseTanteKallewirsch schrieb:Kallewirsch schrieb:Schoppenpetzer schrieb:
Kallewirsch!
Führst du etwa ein geheimes Doppelleben?
http://www.mainz05.de/community/profile.php?mode=viewprofile&u=1139
Wieso geheim ?
Geheimes Doppelleben ? Wie meint er das ?
Der M1er Kallewirsch ist doch ein !!! Und wir sind !!!
Schoppenpetzer schrieb:
Kallewirsch!
Führst du etwa ein geheimes Doppelleben?
http://www.mainz05.de/community/profile.php?mode=viewprofile&u=1139
Wieso geheim ?
Klar !
Ti Tra Trullala ... da ist er ja !
Oberbonze Pi Pa Po
Wird als sehr dick, machtversessen und neidisch beschrieben. Er hätte Prinzessin Li Si gerne zur Frau gehabt, hat aber gleichzeitig viel zu viel Angst, sie selber aus der Drachenstadt zu befreien. Als die Meldung von den zwei Fremden, die zu dieser Heldentat bereit wären, nach einem langen und verschlungenen Weg durch die Instanzen des Kaiserlichen Amtes bei den Bonzen anlangt, beschließt er, sie als Spione verhaften und hinrichten zu lassen.