Wie ich gelesen habe wurden Eintracht-Fans die sich bereits im Stadion befanden 'zwangsentkleidet'. Gepriesen sei der mündige Staatsbürger, der seine Rechte kennt, denn diverse Verwaltungsgerichte haben bereits Urteile zu Gunsten der Stadionbesucher/Fans gefällt:
Der Verein hat das Recht durch seine Stadionordnung Besuchern den Zutritt zum Stadion zu verweigern, wenn diese z.B. mit einem Gästetrikot in Block XYZ wollen. Eine Stadionordnung die eine Kleiderordnung nach Betreten des Stadions festschreibt ist ungültig. Das Entkleiden auf Anordnung, Androhung oder Anwendung von Gewallt oder auch nur der Androhung des Stadions verwiesen zu werden ist rechtswidrig. Selbes gilt i.Ü. auch für mitgebrachte Getränke. Ein 'Zwang' sich Getränke im Stadion beschaffen zu müssen ist ebenso rechtswidrig, natürlich kann es sich der Verein vorbehalten Besuchern den Zutritt zum Stadion zu verwehren wenn diese Flaschen bei sich führen. Über Sinn- und Unsinn kann man natürlich mal wieder streiten, aber niemand hätte einem Fan dazu zwingen dürfen sich bereits im Stadion befindend zu entkleiden. Eine gänzliche Entkleidung ist darüber hinaus sittenwidrig.
Ich rate allen Betroffenen dieser Verhaltensmassregelungen des Vereins M05 dazu unverzüglich Klage gegen den Verein zu erheben zumal ich bezweifel, ob in der Stadionordnung ein Betreten der 'neutralen' Blöcke mit einem Gästetrikot untersagt ist. afaik wurde der geschädigten Person ein Schmerzensgeld in Höhe von 50€ zugesagt, wobei auf den beklagten Verein nochmals Anwalts- und Verfahrenkosten eines höheren Berages entstand.
Im dem Falle, wo zwei Ordner angeblich zugesehen haben wie eine Familie, die das Stadion besuchen wollte, von vermummten Gestalten verprügelt wurde ist auf jeden Fall eine Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen. Die Tatsache ein Ordner zu sein entbindet keinesfalls von den Pflichten die man als Staatsbürger hat.
Und das nächste mal (denn da ist man ja stehts schlauer) wenn uns jemand entkleiden will und wir uns m Stadion befinden: Einer Entkleidung nicht zustimmen, auf die 'rechtswidrigkeit' der angedachten Entkleidung aufmerksam machen und wenn ein Ordner Gewalt anwenden will unbedingt das Mittel der Selbstverteidigung in Anspruch nehmen!!! Und selbst wenn man dann noch aus dem Stadion gejagt wird: Anzeige erstatten!
Der Verein hat das Recht durch seine Stadionordnung Besuchern den Zutritt zum Stadion zu verweigern, wenn diese z.B. mit einem Gästetrikot in Block XYZ wollen. Eine Stadionordnung die eine Kleiderordnung nach Betreten des Stadions festschreibt ist ungültig. Das Entkleiden auf Anordnung, Androhung oder Anwendung von Gewallt oder auch nur der Androhung des Stadions verwiesen zu werden ist rechtswidrig. Selbes gilt i.Ü. auch für mitgebrachte Getränke. Ein 'Zwang' sich Getränke im Stadion beschaffen zu müssen ist ebenso rechtswidrig, natürlich kann es sich der Verein vorbehalten Besuchern den Zutritt zum Stadion zu verwehren wenn diese Flaschen bei sich führen.
Über Sinn- und Unsinn kann man natürlich mal wieder streiten, aber niemand hätte einem Fan dazu zwingen dürfen sich bereits im Stadion befindend zu entkleiden. Eine gänzliche Entkleidung ist darüber hinaus sittenwidrig.
Ich rate allen Betroffenen dieser Verhaltensmassregelungen des Vereins M05 dazu unverzüglich Klage gegen den Verein zu erheben zumal ich bezweifel, ob in der Stadionordnung ein Betreten der 'neutralen' Blöcke mit einem Gästetrikot untersagt ist. afaik wurde der geschädigten Person ein Schmerzensgeld in Höhe von 50€ zugesagt, wobei auf den beklagten Verein nochmals Anwalts- und Verfahrenkosten eines höheren Berages entstand.
Im dem Falle, wo zwei Ordner angeblich zugesehen haben wie eine Familie, die das Stadion besuchen wollte, von vermummten Gestalten verprügelt wurde ist auf jeden Fall eine Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen. Die Tatsache ein Ordner zu sein entbindet keinesfalls von den Pflichten die man als Staatsbürger hat.
Und das nächste mal (denn da ist man ja stehts schlauer) wenn uns jemand entkleiden will und wir uns m Stadion befinden: Einer Entkleidung nicht zustimmen, auf die 'rechtswidrigkeit' der angedachten Entkleidung aufmerksam machen und wenn ein Ordner Gewalt anwenden will unbedingt das Mittel der Selbstverteidigung in Anspruch nehmen!!!
Und selbst wenn man dann noch aus dem Stadion gejagt wird: Anzeige erstatten!