aus dem kopf geantwortet würde ich sagen, dass deutsches recht anwendbar ist, weil es sich um einen verbrauchervertrag handelt. nach deutschem recht würde ich annehmen, dass du nach deiner wahl nachb esserung oder nachlieferung verlangen kannst. wenn du also (auf deren kosten) das trikot mit entsprechendem vermerk hinschickst, müssten sie eigentlich verpflichtet sein dir ein neues zu liefern...
ohne gewähr (war zu faul ins gesetz zu gucken)