Rothose79
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Aufsteiger2005 schrieb:
Jetzt aber mal wirklich was wichtiges.
Ist der Elbtunnel offen oder wird da gebaut?
Da wird momentan nicht gebaut - aber das hat nix zu sagen. Da brauch nur ein LKW zu hoch sein - schwupps, Höhenkontrolle ausgelöst - dann geht erstmal ne halbe Stunde überhaupt gar nichts. Wenn du für die Strecke eine Stunde mehr Zeit einplanst, als du normalerweise benötigen würdest, dann bist du auf der sicheren Seite!
BornheimerAdler1980 schrieb:
Eintracht=Adler=Adler-Fan
HSV=Raute=Rothose??? Verstehe Die Logik net... ?!
Die Hamburgischen Farben sind weiß und rot, weshalb auch die traditionelle Spielkleidung des HSV weißes Trikot mit roter Hose ist. Das charakteristische Merkmal ist dabei die rote Hose, die auch in der Vereinssatzung so vorgeschrieben ist. Also alles ganz einfach - man muss es halt nur wissen! ,-)
Oka-Sweety schrieb:
keschöööön
weil ne Freundin von mir meinte sie hätte gehört, dass man keine taschen mit nehmen darf.. also das is ja wohl richtiger schwachsinn wo will man denn dann seine Wertsachen und alles verstauen. Also taschen werden nicht weg genommen, oder?? (wäre ja sehr unpraktisch ,-) )
Taschen oder Rucksäcke sind selbstverständlich erlaubt! Ich rate dir nur, sie nicht allzu voll zu packen. Denn im Zweifel musst du den gesamten Inhalt bei der Eingangskontrolle auspacken, da ein Kontroll-Blick hinein nicht ausreicht! ,-)
Moin moin,
als HSV-Fan darf ich hier vielleicht ein wenig korrigieren: Plastikflaschen sind sehr wohl erlaubt, wenn es weiches Plastik ist (Cola-Flaschen sind beispielsweise hartes Plastik).
Ansonsten: Hier der entsprechende Abschnitt unserer Stadionordnung:
§6 Verbote
(1) Den Besuchern der Arena ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
a) Waffen jeder Art,
b) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können,
c) Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen,
d) Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind,
e) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer,
f) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände,
g) Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,20 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist,
h) mechanisch betriebene Lärminstrumente,
i) alkoholische Getränke aller Art,
j) Tiere
k) Laserstifte
l) Schriftstücke, Zeichnungen, Symbole oder Fahnen politischer, ideologischer oder werblichen Charakters sowie sämtliche Gegenstände, die kommerziellen Zielen dienen und von Dritten gesehen werden können.
m) rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial.
(2) Verboten ist den Besuchern weiterhin:
a) Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Maste aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen,
b) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) zu betreten.
c) das Werfen von Gegenständen, die andere gefährden können.
d) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln oder andere pyrotech-nische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen,
e) ohne Erlaubnis der Stadt oder des Stadionnutzers Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen.
f) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,
g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.
h) das Provozieren anderer Zuschauer zu Haß oder Gewalt gegenüber den Unparteiischen, Spielern oder sonstigen Personen.
i) das Einbringen bzw. offene Tragen von Zeichen oder Symbolenrassistischen oder ausländerfeindlichen Inhalts sowie das Rufen bzw. Absingen solcher Inhalte.
j) ohne Erlaubnis des Stadionnutzers:
- das Stadiongelände mit Fahrzeugen aller Art zu befahren
- Waren, Zeitungen, Zeitschriften und Eintrittskarten zu verkaufen sowie
Werbematerial wie Warenproben und Prospekte zu verteilen
- Sammlungen jeder Art durchzuführen
als HSV-Fan darf ich hier vielleicht ein wenig korrigieren: Plastikflaschen sind sehr wohl erlaubt, wenn es weiches Plastik ist (Cola-Flaschen sind beispielsweise hartes Plastik).
Ansonsten: Hier der entsprechende Abschnitt unserer Stadionordnung:
§6 Verbote
(1) Den Besuchern der Arena ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
a) Waffen jeder Art,
b) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können,
c) Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen,
d) Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind,
e) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer,
f) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände,
g) Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,20 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist,
h) mechanisch betriebene Lärminstrumente,
i) alkoholische Getränke aller Art,
j) Tiere
k) Laserstifte
l) Schriftstücke, Zeichnungen, Symbole oder Fahnen politischer, ideologischer oder werblichen Charakters sowie sämtliche Gegenstände, die kommerziellen Zielen dienen und von Dritten gesehen werden können.
m) rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial.
(2) Verboten ist den Besuchern weiterhin:
a) Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Maste aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen,
b) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) zu betreten.
c) das Werfen von Gegenständen, die andere gefährden können.
d) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln oder andere pyrotech-nische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen,
e) ohne Erlaubnis der Stadt oder des Stadionnutzers Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen.
f) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,
g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.
h) das Provozieren anderer Zuschauer zu Haß oder Gewalt gegenüber den Unparteiischen, Spielern oder sonstigen Personen.
i) das Einbringen bzw. offene Tragen von Zeichen oder Symbolenrassistischen oder ausländerfeindlichen Inhalts sowie das Rufen bzw. Absingen solcher Inhalte.
j) ohne Erlaubnis des Stadionnutzers:
- das Stadiongelände mit Fahrzeugen aller Art zu befahren
- Waren, Zeitungen, Zeitschriften und Eintrittskarten zu verkaufen sowie
Werbematerial wie Warenproben und Prospekte zu verteilen
- Sammlungen jeder Art durchzuführen
Ziemlich ungute Idee, da sich in dieser Gegend viele HSVer treffen - da habt ihr zuviel Konkurrenz und seid beim Singen leider nicht zu hören...