
simima
32052
Das mag sein. Aber es teilt nicht meine Meinung zu "lebenslängllich".
Vor ca 30 Jahren wurden in einem Ort im Taunus (wo ich Bekannte habe), 2 kleine Mädchen grausam vergewaltigt und ermordet. Der damalige Täter kann schon lang sein Leben wieder "leben", obwohl er nach meiner Erinnerung zu lebenslänglich verurteilt wurde. Ist das gerecht?
Wie auch immer - gegen die Todesstrafe aber dafür, dass lebenslänglich auch lebenslänglich ist.
Vor ca 30 Jahren wurden in einem Ort im Taunus (wo ich Bekannte habe), 2 kleine Mädchen grausam vergewaltigt und ermordet. Der damalige Täter kann schon lang sein Leben wieder "leben", obwohl er nach meiner Erinnerung zu lebenslänglich verurteilt wurde. Ist das gerecht?
Wie auch immer - gegen die Todesstrafe aber dafür, dass lebenslänglich auch lebenslänglich ist.
@Isaakson
Du hast mich wahrscheinlich falsch verstanden. Ich habe geschrieben "z. B." nach 15 Jahren.
Wenn einer nach 20 Jahren wieder freigelassen wird ist das auch nicht lebenslänglich.
Ein lebenslänglich sollte auch ein lebenslänglich sein, es dürfte keine vorzeitige Entlassung möglich sein.
Du hast mich wahrscheinlich falsch verstanden. Ich habe geschrieben "z. B." nach 15 Jahren.
Wenn einer nach 20 Jahren wieder freigelassen wird ist das auch nicht lebenslänglich.
Ein lebenslänglich sollte auch ein lebenslänglich sein, es dürfte keine vorzeitige Entlassung möglich sein.
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