Es muss eigentlich im Arbeitsvertrag oder in der Betreibsordung ( solltet Ihr eine haben?!?) geregelt sein. In den meisten Fällen sollte das aber so sein mit der Rückzahlung wenn Du vor dem 31.03 kündigst. Ist jedenfalls bei uns so und auch bei vielen Firmen die ich kenne.
Also wir werden auch mit einem Auto voll am 07.03.15 bereits anreisen mit Übernachtung. Mit absoluter Sicherheit werden wir den späten Abend bis in die Nacht hinein in der Wiener Steffi sein. Vielleicht sieht man sich.