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Von gutem Essen, Prozentrechnung und Steuersätzen - ein Gleichnis zur Bundestagswahl

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Zehn Männer gingen jeden Tag miteinander zum Essen. Stets betrug ihre
Rechnung zusammen 100,00 €. Sie zahlten ihre Anteile an dieser
Gesamtrechnung etwa so, wie wir Steuern zahlen, nämlich:
Gäste 1 bis 4 (die Ärmsten) zahlten  nichts
Gast 5 - 1 €
Gast 6 - 3 €
Gast 7 - 7 €
Gast 8 - 12 €
Gast 9 - 18 €
Gast 10 - 59 €

Das ging eine ganze Weile gut. Bis Gast 10 den Anderen vorschlug, in ein
Restaurant zu wechseln, wo sie für den gleichen Betrag mehr und besseres
Essen bekämen.
Dies hörte der Wirt und bestand darauf, ihnen Rabatt zu gewähren, weil sie
in seinem Restaurant  täglich gute Umsätze machten. Die Rechnung sollte ab
sofort nur noch 80,00 € betragen. Die 10 Gäste freute das, und sie blieben.
Sie wollten die 20 € Ersparnis sogleich auf alle sechs Zahlenden aufteilen.
Also rechneten sie:
20,00€ geteilt durch 6 Zahlende ergibt 3,33 € für jeden Zahlenden. Das hieße
aber, dass der Fünfte und der Sechste noch Geld herausbekämen dafür, dass
sie zum Essen gehen! Das wollten die anderen acht Gäste denn auch nicht. Sie
überlegten weiter.
Der Wirt, der die Gäste halten wollte, schlug deshalb folgendes vor: Jeder
solle vom ersparten Betrag  prozentual so viel weniger zahlen, wie er
anteilig zur vorherigen Rechnung beisteuere.
Das ließ sich hören. Die zehn Gäste ließen den Wirt rechnen und rundeten das
Ergebnis großzügig zugunsten der weniger Bemittelten. Heraus kam folgendes:
Gäste 1 bis 4 - zahlten nichts
Gast 5 - 0 € anstatt 1 €     (100 % Ersparnis)
Gast 6 - 2 € anstatt 3 €     (ca. 33 % Ersparnis.)
Gast 7 - 5 € anstatt 7 €     (ca. 28 % Ersparnis.)
Gast 8 - 9 € anstatt 12 €    (ca. 25 % Ersparnis.)
Gast 9 - 14 € anstatt 18 €  (ca. 22 % Ersparnis.)
Gast 10 - 49 € anstatt 59 €  (ca. 16 % Ersparnis.)
Jeder der bisher Zahlenden kam günstiger weg als vorher, und die vier
Ärmsten speisten immer noch kostenlos. Nicht schlecht!
Sie überlegten noch eine Weile weiter, dann sagte Gast 5:
"Ich hab nur 1 ? von den 20.00€ bekommen!" Er zeigte auf Gast 10 und fuhr
fort: " Der da kriegt aber 10,00 € von den 20.00€!""Stimmt!" rief  Gast 6.
Auch ich hab nur 1 € gespart, und der da erspart sich 10 Mal so viel wie
ich!" "Wie wahr!" rief Gast 7. "Warum kriegt der da 10 € zurück und ich nur
2€? Alles kassieren mal wieder die Reichen!" "Was sollen wir da erst
sagen", klagten die Gäste1 bis 4 wie aus einem Munde. "Wir haben von dem
Rabatt überhaupt nichts bekommen. Das System beutet die Ärmsten aus!"
So ging das noch lange weiter - bis schließlich  alle auf  Gast 10 losgingen
und ihn verprügelten. Der erschien am nächsten Tag nicht wieder zum Essen.
Also setzten sich die verbliebenen  Gäste ohne ihn zusammen und begannen zu
essen. Während des Essens kam der Wirt mit der Rechnung über 80 €. Plötzlich
stellte man etwas ganz Außerordentliches fest: Alle 9 zusammen brachten
nicht einmal genügend Geld auf, um wenigstens die Hälfte der Rechnung zahlen
zu können, geschweige denn, die Ganze. Das Problem dieser Gäste klärte der
Wirt auf seine Weise...
Gast 10 aber speiste an diesem Tag in einem anderen Restaurant - genauso
gut, genauso viel, und zahlte nur 30 % dessen, was er vorher zu zahlen
hatte.
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Du hast bei deiner Aufzählung einiges vergessen:

Gast 10 deklarierte das Essen regelmäßig als Geschäftsessen und lies sich den Gesamtbetrag von 100 Euro als Spesen erstatten.

Um den neuen Preis von 80 Euro realisieren zu können, entließ der Wirt seine Kellnerin und bediente selber. Außerdem erhielt sein Koch nur noch 1 Euro die Stunde.
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Ich bin in der Gymnasialen Oberstufe, muss ich den verstehen?
und auch noch stellvertretender Kurssprecher...
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Stoppdenbus schrieb:
Du hast bei deiner Aufzählung einiges vergessen:

Gast 10 deklarierte das Essen regelmäßig als Geschäftsessen und lies sich den Gesamtbetrag von 100 Euro als Spesen erstatten.

Um den neuen Preis von 80 Euro realisieren zu können, entließ der Wirt seine Kellnerin und bediente selber. Außerdem erhielt sein Koch nur noch 1 Euro die Stunde.

Wer keine Ahnung hat...

Gast 10 bekommt maximal 70% eines Geschäftsessens zurück. Und zurück bedeutet, dass sein Betriebsgewinn um diese 70,- EUR gemindert wird...

Außerdem kann Gast 10 dieses nur als Geschäftsessen absetzen, wenn ein Grund vorliegt.

Und als drittes regelt das EStG Geschäftsessen so: maximal 2 Kunden, bzw. paritätische Anzahl, d.h. 3 Mitarbeiter, 3 Kunden, oder 5 Mitarbeiter und 5 Kunden...

mannmannmann...
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VilbelAdler schrieb:
Ich bin in der Gymnasialen Oberstufe, muss ich den verstehen?
und auch noch stellvertretender Kurssprecher...


Du meinst Pappnasensprecher...
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miep0202 schrieb:

VilbelAdler schrieb:
Ich bin in der Gymnasialen Oberstufe, muss ich den verstehen?
und auch noch stellvertretender Kurssprecher...


Du meinst Pappnasensprecher...

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Troubadix schrieb:
[quote]
Wer keine Ahnung hat...


Das solltest du dir mal zu Herzen nehmen.

Gast 10 ist keine Ich-AG, er bekommt das Geld zu 100% von seiner GmbH, in der er Geschäftsführer ist, erstattet. Diese bekommt tatsächlich nur 70% vom Finanzamt, muss daher dem Hausmeister dieses Jahr das Weihnachtsgeld streichen.
Selbstverständlich sind die Gäste 1-4 als Mitarbeiter, 5-9 als Kunden deklariert.

Was babbelst du für einen Quatsch?
Willst du mir erzählen, die Realität sähe anders aus?
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Mit allem nötigen Respekt, wer hier den Bezug zur Realität verlorn hat, ergibt sich für den neutralen Leser aus den Beiträgen.
Du z.B. wärst froh, wenn es die DDR noch gäbe und Du dort leben dürftest, oder? Wie wärs mit Nordkorea, da gibt es kaum Kapitalisten und Ausbeuter, vielleicht fändest Du es da schön?
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Stoppdenbus schrieb:

Troubadix schrieb:
[quote]
Wer keine Ahnung hat...


Das solltest du dir mal zu Herzen nehmen.

Gast 10 ist keine Ich-AG, er bekommt das Geld zu 100% von seiner GmbH, in der er Geschäftsführer ist, erstattet. Diese bekommt tatsächlich nur 70% vom Finanzamt, muss daher dem Hausmeister dieses Jahr das Weihnachtsgeld streichen.
Selbstverständlich sind die Gäste 1-4 als Mitarbeiter, 5-9 als Kunden deklariert.

Was babbelst du für einen Quatsch?
Willst du mir erzählen, die Realität sähe anders aus?



Auch Schmarn!!
Bei 116,00 Euro Essen bekommt die Firma 100 % der Umsatzsteuer, also 16 Euro zurück, verbleiben 100 Euro Nettoausgabe.
Fakt ist, das die Firma 70 % des Geschäftsessens vom eventuellen Gewinn abziehen kann (70 Euro), und als GmbH also 25% hiervon (17,50 Euro, aktueller Körperschaftsteuersatz) zurückbekommt.
Sie bekommt also auch nicht die 70 % vom Finanzamt zurück!!!

Die Firma bekommt in der Summe 33,50 Euro, also 28,88 % von der Brutto-Ausgabe i.H.v. 116,00 Euro zurück.





*EFCGegenmichistKirchhoffeinkleinesLicht*
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Dortelweil-Adler schrieb:
Mit allem nötigen Respekt, wer hier den Bezug zur Realität verlorn hat, ergibt sich für den neutralen Leser aus den Beiträgen.
Du z.B. wärst froh, wenn es die DDR noch gäbe und Du dort leben dürftest, oder? Wie wärs mit Nordkorea, da gibt es kaum Kapitalisten und Ausbeuter, vielleicht fändest Du es da schön?



Doooch: die Ausbeuter sitzen GANZ oben...
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EFC wasbinichfrohwenndiewahlvorbeiist
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miep0202 schrieb:

Dortelweil-Adler schrieb:
Mit allem nötigen Respekt, wer hier den Bezug zur Realität verlorn hat, ergibt sich für den neutralen Leser aus den Beiträgen.
Du z.B. wärst froh, wenn es die DDR noch gäbe und Du dort leben dürftest, oder? Wie wärs mit Nordkorea, da gibt es kaum Kapitalisten und Ausbeuter, vielleicht fändest Du es da schön?



Doooch: die Ausbeuter sitzen GANZ oben...

sicher, sicher, aber es sind nicht soviele wie hier, einige schon, deshalb kaum
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Wer keine Ahnung hat...

Gast 10 bekommt maximal 70% eines Geschäftsessens zurück. Und zurück bedeutet, dass sein Betriebsgewinn um diese 70,- EUR gemindert wird...

Außerdem kann Gast 10 dieses nur als Geschäftsessen absetzen, wenn ein Grund vorliegt.

Und als drittes regelt das EStG Geschäftsessen so: maximal 2 Kunden, bzw. paritätische Anzahl, d.h. 3 Mitarbeiter, 3 Kunden, oder 5 Mitarbeiter und 5 Kunden...

mannmannmann...


Naja...sein Betriebsgewinn.... Handelsrechtlich ist der volle Betrag gewinnwirksam. Lediglich steuerrechtlich sind 30% nicht abzugsfähig. Wenn schon den Dicken machen, dann bitte auch fundiert. Zurück bekommt er zunächst mal gar nichts (ausser der Vorsteuer, wobei er dann auch vorsteuerabzugsberechtigt sein muss). Und auch über die Steuer wird er kaum die abzugsfähigen 70% zu 100% wieder raus bekommen. Dann müsste er ja als Grenzsteuersatz 100% haben. Weder bei ESt noch bei KSt ist mir etwas derartiges bekannt. Das ganze muss natürlich betrieblich veranlasst sein. Blablabla...

Was soll der ganze Mist. Gast 1-4 sind verheiratet und daher die ärmsten Schweine... Den kann man doch mal ruhig einen ausgeben.
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Dortelweil-Adler schrieb:
Mit allem nötigen Respekt, wer hier den Bezug zur Realität verlorn hat, ergibt sich für den neutralen Leser aus den Beiträgen.
Du z.B. wärst froh, wenn es die DDR noch gäbe und Du dort leben dürftest, oder? Wie wärs mit Nordkorea, da gibt es kaum Kapitalisten und Ausbeuter, vielleicht fändest Du es da schön?


möge sich der neutrale leser ein bild machen!
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sorry, wenn jemand so verbohrt  unzugänglich ist kann ich meine klappe nicht halten. es tut mir leid.
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hmmm... so grundsätzlich hat SDB die sache doch ganz treffend erfasst.

was wir nicht vergessen sollten: gast 10 hat, nachdem er sich vorher am taxistand vorgedrängelt hat, für 12,90 ne quittung über 18.- verlangt, aber nur 60cent trinkgeld gegeben...

cool wäre die essenstruppe, wenn sie die zwannis sammeln und damit gemeinsam feiern würden
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Glnpf schrieb:

Wer keine Ahnung hat...

Gast 10 bekommt maximal 70% eines Geschäftsessens zurück. Und zurück bedeutet, dass sein Betriebsgewinn um diese 70,- EUR gemindert wird...

Außerdem kann Gast 10 dieses nur als Geschäftsessen absetzen, wenn ein Grund vorliegt.

Und als drittes regelt das EStG Geschäftsessen so: maximal 2 Kunden, bzw. paritätische Anzahl, d.h. 3 Mitarbeiter, 3 Kunden, oder 5 Mitarbeiter und 5 Kunden...

mannmannmann...


Naja...sein Betriebsgewinn.... Handelsrechtlich ist der volle Betrag gewinnwirksam. Lediglich steuerrechtlich sind 30% nicht abzugsfähig. Wenn schon den Dicken machen, dann bitte auch fundiert. Zurück bekommt er zunächst mal gar nichts (ausser der Vorsteuer, wobei er dann auch vorsteuerabzugsberechtigt sein muss). Und auch über die Steuer wird er kaum die abzugsfähigen 70% zu 100% wieder raus bekommen. Dann müsste er ja als Grenzsteuersatz 100% haben. Weder bei ESt noch bei KSt ist mir etwas derartiges bekannt. Das ganze muss natürlich betrieblich veranlasst sein. Blablabla...

Was soll der ganze Mist. Gast 1-4 sind verheiratet und daher die ärmsten Schweine... Den kann man doch mal ruhig einen ausgeben.


Soso, fundiert...

Leider bin ich Bilanzbuchhalter und wenn wir hier ganz fundiert reden wollen müßten wir natürlich erstmal einen Jahresabschluß, sowohl für HBII als auch SteuBi, machen...

Wer sich gerne intensiver informieren möchte:

www.Bilanzbuchhalter-Fachthemenforum.de

Wer möchte schon auf Steuerrechtsbasis in einem Fußballer-Forum diskutieren...

Tschö mit ö...
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Troubadix schrieb:
Wer möchte schon auf Steuerrechtsbasis in einem Fußballer-Forum diskutieren...

Ich nicht!
Der Thread-Eröffner hat ein "polemisches" Bild von einem großzügigen gutverdienenden Herren und seinen undankbaren Freunden gezeichnet, die eine Seite der Medaille quasi.
Stoppdenbus die andere, die von den Herren, die schon viel haben und den Rachen trotzdem nicht vollbekommen...
Beides gibts, unabhängig davon, ob der jetzt 100, 70, 16 % absetzen kann...
Aber ob dafür ein neuer Thrad eröffnet werden musste!?
Und ob wir alle ihn am Leben halten sollten?

Julian
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juherbst schrieb:

Troubadix schrieb:
Wer möchte schon auf Steuerrechtsbasis in einem Fußballer-Forum diskutieren...


Aber ob dafür ein neuer Thrad eröffnet werden musste!?
Und ob wir alle ihn am Leben halten sollten?

Julian


Eben auf 3 Punkte morgen!
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juherbst schrieb:
Und ob wir alle ihn am Leben halten sollten?

Julian


Geschafft!


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