weiss von euch jemand, ob es normal ist, dass ein Vermieter nach Unterzeichnung des Mietvertrages (Mietverhältniss beginnt am 1. April) den Vertrag noch solange einbehalten kann, bis die Kaution bezahlt wird? Meine Cousine, hat sich vorgestern ne Wohnung angeschaut, heute bei der Verwaltung Vertrag unterschrieben aber den Vertrag nicht mitbekommen. Dabei denke ich, dass Sie den eigentlich mitbekommen muss. Ich hatte meinem mitgekriegt, nur weiss ich nicht ob das üblich ist. Wollte mir hier erstmal ein paar Erfahrungen und Meinungen anhören
weiss von euch jemand, ob es normal ist, dass ein Vermieter nach Unterzeichnung des Mietvertrages (Mietverhältniss beginnt am 1. April) den Vertrag noch solange einbehalten kann, bis die Kaution bezahlt wird? Meine Cousine, hat sich vorgestern ne Wohnung angeschaut, heute bei der Verwaltung Vertrag unterschrieben aber den Vertrag nicht mitbekommen. Dabei denke ich, dass Sie den eigentlich mitbekommen muss. Ich hatte meinem mitgekriegt, nur weiss ich nicht ob das üblich ist. Wollte mir hier erstmal ein paar Erfahrungen und Meinungen anhören durchlesen
- Die Kaution muss nicht in Bar bezahlt werden - Die Kaution kann in drei Raten mit der jeweiligen Miete überweisen werden. (Also April, Mai und Juni jeweils die doppelte Miete) - Die Kaution darf auch nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht mit bestehenden Ansprüchen aus eventuellen Nebenkostenabrechnungen verechnet werden
Falls einer von euch mal einen guten Anwalt sucht der die Kaution vom Vermieter zurückholen soll, ich könnte da eine empfehlen. Er hat von meiner ehemaligen Vermieterin zwei mal das Konto gepfändet bis sie bezahlt hat. Richterspruch und Gerichtsvollzieher hat sie ignoriert
Es gibt schon ziemlich miese Vermieter. Ich z.B.warte noch auf die Mietkaution meiner alten Wohnung,aus der ich im Dezember 2004 ausgezogen bin. Jedes mal wenn ich dort im Büro anrufe/vorbeigehe meit er,daß er noch auf die Endjahresabrechnung einer Heizölgesellschaft warten muß. Um einen Anwalt werde ich wohin nächster Zeit nicht rumkommen.Weiß vielleicht jemand was der in etwa kosten würde?
Worschtsuppekönich schrieb: Es gibt schon ziemlich miese Vermieter. Ich z.B.warte noch auf die Mietkaution meiner alten Wohnung,aus der ich im Dezember 2004 ausgezogen bin. Jedes mal wenn ich dort im Büro anrufe/vorbeigehe meit er,daß er noch auf die Endjahresabrechnung einer Heizölgesellschaft warten muß. Um einen Anwalt werde ich wohin nächster Zeit nicht rumkommen.Weiß vielleicht jemand was der in etwa kosten würde?
WSK
Kommt auf den Streitwert an. Wenn du allerdings ne Rechtsschutzversicherung hast, ist das doch auch egal.
@WSK Wenig bis nix wenn einem Mieterverein beitrittst. Zumal die Rechtslage bei Dir einfach zu sein scheint: Wie Luzi oben auch schreibt, darf die Kaution eh nicht mit Umlagen verrechnet werden.
Worschtsuppekönich schrieb: Es gibt schon ziemlich miese Vermieter. Ich z.B.warte noch auf die Mietkaution meiner alten Wohnung,aus der ich im Dezember 2004 ausgezogen bin. Jedes mal wenn ich dort im Büro anrufe/vorbeigehe meit er,daß er noch auf die Endjahresabrechnung einer Heizölgesellschaft warten muß. Um einen Anwalt werde ich wohin nächster Zeit nicht rumkommen.Weiß vielleicht jemand was der in etwa kosten würde?
WSK
Der kostet Dich gar nichts, weil Du den Prozess gewinnst... Allerdings musst Du bereits ein ca. 200-300 € vorzulegen.
Wie DA und ich schrieben, darf die Nebenkostenabrechnung niemals mit der Kaution verrechnet werden. Du erwartest noch eine Abrechnung aus 2004? Glückwunsch, da musst Du nichts mehr nachbezahlen, ist vor 11 Tagen verjährt Wenn Du einen Anwalt suchst der Dir die Kaution holt -> PN Andere Ansprüche aus der Kaution können sich auch nicht mehr ergeben, oder hat man Dir irgendwann schriftlich eine Mängelliste vorgelegt?
Wenn se bezahlt, gibts auch den Vertrag. (bestimmt)
den vertrag braucht sie aber zum beispiel um ihn auch von anwalt prüfen zu lassen. ob die gegenseite den schon unterschrieben hat, weiss ich nicht. müsste meine cousine mal fragen.
ich weiss zum beispiel, dass sie 14 tage zeit um von dem vertrag abzutreten, und innerhalb dieser zwei wochen kann sie den doch prüfen lassen und ggf noch sagen "ne, lieber doch nciht" oder seh ich das falsch?
Ich find's immer interessant zu lesen, welche Rechte die Mieter haben und welche Pflichten der Vermieter. Hat der Vermieter eigentlich auch noch irgendwelche Rechte ?
Um die Ausgangsfrage zu beantworten: das ist nicht normal, Deine Cousine kann ihr Exemplar schon vor Mietbeginn und vor Zahlung der Kaution verlangen. (Falls der Vertrag selbst nichts anderes sagt, aber das können wir ja jetzt nicht überprüfen..)
Worschtsuppekönich schrieb: Es gibt schon ziemlich miese Vermieter. Ich z.B.warte noch auf die Mietkaution meiner alten Wohnung,aus der ich im Dezember 2004 ausgezogen bin. Jedes mal wenn ich dort im Büro anrufe/vorbeigehe meit er,daß er noch auf die Endjahresabrechnung einer Heizölgesellschaft warten muß. Um einen Anwalt werde ich wohin nächster Zeit nicht rumkommen.Weiß vielleicht jemand was der in etwa kosten würde?
WSK
Meines Wissen ist die Kaution nach Endabnahme der alten Wohnung SOFORT zur Rückzahlung fällig. Und zwar mit Zinsen, denn der Vermieter ist nachweislich verpflichtet, die Kaution zinslich anzulegen.
Shmiddy schrieb: Ich find's immer interessant zu lesen, welche Rechte die Mieter haben und welche Pflichten der Vermieter. Hat der Vermieter eigentlich auch noch irgendwelche Rechte ?
da fragst du mit mir den richtigen. der vermieter kann ziemlich viele rechte des mieters einfach aussitzen. wie bei der nicht zurückbezahlten kaution. er kann auf zeit spielen, sich unerreichbar machen, abwimmeln.
ich hatte feuchte wände und schimmel. drei mal habe ich telefoniert, drei mal angschrieben mit fristsetzung. dann, nach vier monaten habe ich (anwaltlich beraten) eine mietminderung durchgeführt. wieder ist nichts passiert. nach einem dreiviertel jahr kamen dann die handwerker und ich mußte eine woche urlaub nehmen ("nein, die sollten sie nicht alleine in der wohnung lassen").
Gibt es eigentlich eine Frist, in der der Vermieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück zu zahlen hat? Wohnung ist ohne Beanstandungen abgenommen worden und Schlüssel übergeben.
Ich warte nämlich auch grade drauf. Bin allerdings auch erst zum 31.12.05 ausgezogen!
weiss von euch jemand, ob es normal ist, dass ein Vermieter nach Unterzeichnung des Mietvertrages (Mietverhältniss beginnt am 1. April) den Vertrag noch solange einbehalten kann, bis die Kaution bezahlt wird? Meine Cousine, hat sich vorgestern ne Wohnung angeschaut, heute bei der Verwaltung Vertrag unterschrieben aber den Vertrag nicht mitbekommen. Dabei denke ich, dass Sie den eigentlich mitbekommen muss. Ich hatte meinem mitgekriegt, nur weiss ich nicht ob das üblich ist. Wollte mir hier erstmal ein paar Erfahrungen und Meinungen anhören
Gruss Adam
Hi Adam,
üblich ist es, dass 2 Exemplare des Vertrages gegengezeichnet werden und jeweils eine Partei eine Ausfertigung bekommt. Das Verhalten des Vermieters ist in deinem Fall schon deshalb seltsam, weil der Mietvertrag ja regelmäßig auch ohne die Zahlung der Kaution zustandekommt, die Zahlung der Kaution also keinen Einfluss auf die Pflichten aus dem Mietvertrag hat. Sicherheitshalber übergeben Vermieter regelmäßig erst die Schlüssel, wenn die Zahlung der Kaution nachgewiesen wurde, was auch in Ordnung ist.
Also für mein Empfinden recht seltsam. Ich würde übrigens immer darauf bestehen eine gegengezeichnete Kopie zu erhalten.
Shmiddy schrieb: Ich find's immer interessant zu lesen, welche Rechte die Mieter haben und welche Pflichten der Vermieter. Hat der Vermieter eigentlich auch noch irgendwelche Rechte ?
Die armen Vermieter tun mir auch immer leid... Da haben sie Grundbesitz, erwirken Einnahmen aus der Vermietung, wählen sich ihre Mieter selbst aus... Und dann dürfen sie die Kaution noch nichtmal 12 Monate lang einbehalten mit dem Hinweis, dass sie sie für die Nebenkostenabrechnung mißbrauchen wollen? So ein Jammer....
weiss von euch jemand, ob es normal ist, dass ein Vermieter nach Unterzeichnung des Mietvertrages (Mietverhältniss beginnt am 1. April) den Vertrag noch solange einbehalten kann, bis die Kaution bezahlt wird?
Meine Cousine, hat sich vorgestern ne Wohnung angeschaut, heute bei der Verwaltung Vertrag unterschrieben aber den Vertrag nicht mitbekommen. Dabei denke ich, dass Sie den eigentlich mitbekommen muss. Ich hatte meinem mitgekriegt, nur weiss ich nicht ob das üblich ist.
Wollte mir hier erstmal ein paar Erfahrungen und Meinungen anhören
Gruss
Adam
DA
- Die Kaution muss nicht in Bar bezahlt werden
- Die Kaution kann in drei Raten mit der jeweiligen Miete überweisen werden. (Also April, Mai und Juni jeweils die doppelte Miete)
- Die Kaution darf auch nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht mit bestehenden Ansprüchen aus eventuellen Nebenkostenabrechnungen verechnet werden
Falls einer von euch mal einen guten Anwalt sucht der die Kaution vom Vermieter zurückholen soll, ich könnte da eine empfehlen.
Er hat von meiner ehemaligen Vermieterin zwei mal das Konto gepfändet bis sie bezahlt hat. Richterspruch und Gerichtsvollzieher hat sie ignoriert
Ich z.B.warte noch auf die Mietkaution meiner alten Wohnung,aus der ich im Dezember 2004 ausgezogen bin.
Jedes mal wenn ich dort im Büro anrufe/vorbeigehe meit er,daß er noch auf die Endjahresabrechnung einer Heizölgesellschaft warten muß.
Um einen Anwalt werde ich wohin nächster Zeit nicht rumkommen.Weiß vielleicht jemand was der in etwa kosten würde?
WSK
Da würd ich mal erstmal net so dolle auf´n Putz hauen (Anwalt)
Wenn se bezahlt, gibts auch den Vertrag. (bestimmt)
Kommt auf den Streitwert an. Wenn du allerdings ne Rechtsschutzversicherung hast, ist das doch auch egal.
Wenig bis nix wenn einem Mieterverein beitrittst.
Zumal die Rechtslage bei Dir einfach zu sein scheint: Wie Luzi oben auch schreibt, darf die Kaution eh nicht mit Umlagen verrechnet werden.
DA
Sei ma net so bockich, Brötchen !!!
Noch keine Eier gelegt heute ?!
Der kostet Dich gar nichts, weil Du den Prozess gewinnst...
Allerdings musst Du bereits ein ca. 200-300 € vorzulegen.
Wie DA und ich schrieben, darf die Nebenkostenabrechnung niemals mit der Kaution verrechnet werden.
Du erwartest noch eine Abrechnung aus 2004?
Glückwunsch, da musst Du nichts mehr nachbezahlen, ist vor 11 Tagen verjährt
Wenn Du einen Anwalt suchst der Dir die Kaution holt -> PN
Andere Ansprüche aus der Kaution können sich auch nicht mehr ergeben, oder hat man Dir irgendwann schriftlich eine Mängelliste vorgelegt?
Bedeutet das selbe wie falls, Solltest du.
den vertrag braucht sie aber zum beispiel um ihn auch von anwalt prüfen zu lassen.
ob die gegenseite den schon unterschrieben hat, weiss ich nicht.
müsste meine cousine mal fragen.
ich weiss zum beispiel, dass sie 14 tage zeit um von dem vertrag abzutreten, und innerhalb dieser zwei wochen kann sie den doch prüfen lassen und ggf noch sagen "ne, lieber doch nciht"
oder seh ich das falsch?
Meines Wissen ist die Kaution nach Endabnahme der alten Wohnung SOFORT zur Rückzahlung fällig.
Und zwar mit Zinsen, denn der Vermieter ist nachweislich verpflichtet, die Kaution zinslich anzulegen.
gm
da fragst du mit mir den richtigen. der vermieter kann ziemlich viele rechte des mieters einfach aussitzen. wie bei der nicht zurückbezahlten kaution. er kann auf zeit spielen, sich unerreichbar machen, abwimmeln.
ich hatte feuchte wände und schimmel. drei mal habe ich telefoniert, drei mal angschrieben mit fristsetzung. dann, nach vier monaten habe ich (anwaltlich beraten) eine mietminderung durchgeführt. wieder ist nichts passiert. nach einem dreiviertel jahr kamen dann die handwerker und ich mußte eine woche urlaub nehmen ("nein, die sollten sie nicht alleine in der wohnung lassen").
und so eine scheiß* passiert mir mit dem ständig.
mein mitleid mit vermietern hält sich in grenzen.
*sauer*
peter
Ich warte nämlich auch grade drauf. Bin allerdings auch erst zum 31.12.05 ausgezogen!
Hi Adam,
üblich ist es, dass 2 Exemplare des Vertrages gegengezeichnet werden und jeweils eine Partei eine Ausfertigung bekommt.
Das Verhalten des Vermieters ist in deinem Fall schon deshalb seltsam, weil der Mietvertrag ja regelmäßig auch ohne die Zahlung der Kaution zustandekommt, die Zahlung der Kaution also keinen Einfluss auf die Pflichten aus dem Mietvertrag hat.
Sicherheitshalber übergeben Vermieter regelmäßig erst die Schlüssel, wenn die Zahlung der Kaution nachgewiesen wurde, was auch in Ordnung ist.
Also für mein Empfinden recht seltsam. Ich würde übrigens immer darauf bestehen eine gegengezeichnete Kopie zu erhalten.
Die armen Vermieter tun mir auch immer leid...
Da haben sie Grundbesitz, erwirken Einnahmen aus der Vermietung, wählen sich ihre Mieter selbst aus...
Und dann dürfen sie die Kaution noch nichtmal 12 Monate lang einbehalten mit dem Hinweis, dass sie sie für die Nebenkostenabrechnung mißbrauchen wollen? So ein Jammer....