Worschtsuppekönich schrieb: @Zeus:schön formuliert aber dennoch kann ich dir es nicht vollkommen abnehmen.Du würdest es also bevorzugen unter anderem mit dem Mißbraucher/Mörder deines Kindes an einem Täter-Opfer-Ausgleich teilzunehmen?
Ich meinte das eher im weiteren Sinne, also mit Verweis auf mögliche finanzielle Ersatzleistungen.
Glaub mir der Täter würde bei mir nach der ersten Sitzung keine weitere mehr benötigen...
Obacht!
Du vergleichst hier außerdem Birnen mit Äpfel wenn Du das Thema Ehrenwort in diesem Zusammenhang anschneidest.Das eine ist religiöser Natur(was ich zutiefst verachte)das andere betrifft das Leben meines Kindes-und da gibt es für mich kein Erbarmen.Warum sollte ein potentieller Mörder das Recht besitzen selbst weiterleben zu dürfen?(ich rede hier hier nicht von fahrlässiger Tötung!!!)
Äpfel kann man doch mit Birnen vergleiche, oder etwa nicht?
Das Problem und damit der Anknüpfungspunkt in beiden Fällen bleibt aber derselbe: die sprichwörtliche Gewissenlosigkeit in bezug auf eigene (Unrechts-) Handlungen. Das ist das Gefährliche bei Überzeugungstätern. Der Appell ans Gewissen fruchtet nicht.
In dem Moment, wo Du den Täter eines Tötungsdeliktes, das an einem Deiner Kinder begangen worden ist, Deinerseits tötetest, wärst Du ebenfalls ein Totschläger/Mörder. Ihrerseits könnte die andere Sippe zum Gegenschlag ausholen usf. – ein unendlicher Regreß.
Spiegelnde Strafe, wie man das Talionsprinzip der Bibel auch nennt, habe gewiß ihren zweifelhaften Charme. Aus dem Grunde aber, daß sie unergiebig sind, sollte man Abstand davon nehmen. Gerade weil ich im Moment nicht Betroffener bin, will ich mich hinsichtlich meines Strafurteils so verhalten wie ich würde, wenn ich nicht wüßte, ob ich einmal Täter oder Opfer einer Straftat werden könnte. Noch einmal: die Wahrscheinlichkeit, jemanden fahrlässig im Straßenverkehr zu töten ist ungleich höher, als der Eintritt eines Sexualdeliktes verwirkt an einem Kinde.
Unbestritten bleibt, daß das Opfer, sofern es nicht gestorben ist, in den Mittelpunkt rücken sollte. Ihm gilt die ganze Aufmerksamkeit und staatliche Fürsorge. Andererseits rechtfertigt sich damit nicht die Anwendung der Todes-„strafe“.
Im Rahmen meines Gerichtspratikums war ich im Gefängnis. Aus anwaltlicher Sicht kenne ich eine Reihe von „Verbrechern“. Vielfach tun mir diese Menschen leid, daß sie ihre durchaus vorhandenen Talente nicht so eingesetzt haben, wie es zum Nutzen der Menschen von Vorteil gewesen wäre. Diese Menschen aber hinzurichten – das geht nicht.
P.S;Ja ich glaube an Gott,und der Wolf in mir muß hoffentlich nie in Erscheinung treten
Gott allein obliegt es, über Leben und Tod zu entscheiden, nicht dem Staat.
Aber ich kann dir garantieren, das ich nichts und niemandem, warum auch immer, den Tod wünsche. Ich würde ihm wünschen, das er bis an sein Lebensende bei Brot und Wasser im letzten, dunklen und feuchten Loch vermodert. Aber töten darf man NIEMANDEN, egal was er getan hat.
Ich meinte das eher im weiteren Sinne, also mit Verweis auf mögliche finanzielle Ersatzleistungen.
Obacht!
Äpfel kann man doch mit Birnen vergleiche, oder etwa nicht?
Das Problem und damit der Anknüpfungspunkt in beiden Fällen bleibt aber derselbe: die sprichwörtliche Gewissenlosigkeit in bezug auf eigene (Unrechts-) Handlungen. Das ist das Gefährliche bei Überzeugungstätern. Der Appell ans Gewissen fruchtet nicht.
In dem Moment, wo Du den Täter eines Tötungsdeliktes, das an einem Deiner Kinder begangen worden ist, Deinerseits tötetest, wärst Du ebenfalls ein Totschläger/Mörder. Ihrerseits könnte die andere Sippe zum Gegenschlag ausholen usf. – ein unendlicher Regreß.
Spiegelnde Strafe, wie man das Talionsprinzip der Bibel auch nennt, habe gewiß ihren zweifelhaften Charme. Aus dem Grunde aber, daß sie unergiebig sind, sollte man Abstand davon nehmen. Gerade weil ich im Moment nicht Betroffener bin, will ich mich hinsichtlich meines Strafurteils so verhalten wie ich würde, wenn ich nicht wüßte, ob ich einmal Täter oder Opfer einer Straftat werden könnte. Noch einmal: die Wahrscheinlichkeit, jemanden fahrlässig im Straßenverkehr zu töten ist ungleich höher, als der Eintritt eines Sexualdeliktes verwirkt an einem Kinde.
Unbestritten bleibt, daß das Opfer, sofern es nicht gestorben ist, in den Mittelpunkt rücken sollte. Ihm gilt die ganze Aufmerksamkeit und staatliche Fürsorge. Andererseits rechtfertigt sich damit nicht die Anwendung der Todes-„strafe“.
Im Rahmen meines Gerichtspratikums war ich im Gefängnis. Aus anwaltlicher Sicht kenne ich eine Reihe von „Verbrechern“. Vielfach tun mir diese Menschen leid, daß sie ihre durchaus vorhandenen Talente nicht so eingesetzt haben, wie es zum Nutzen der Menschen von Vorteil gewesen wäre. Diese Menschen aber hinzurichten – das geht nicht.
Gott allein obliegt es, über Leben und Tod zu entscheiden, nicht dem Staat.
Nein. Habe ich in meinem Alter auch nicht vor^^
Aber ich kann dir garantieren, das ich nichts und niemandem, warum auch immer, den Tod wünsche.
Ich würde ihm wünschen, das er bis an sein Lebensende bei Brot und Wasser im letzten, dunklen und feuchten Loch vermodert. Aber töten darf man NIEMANDEN, egal was er getan hat.
Zuviel ''Graf von Monte Christo'' geschaut?
Obacht!
Der flieht in der Mitte des Films noch!
Nein, habe den Film nicht gesehen.