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Bratwurst Walter gibt es nicht mehr...

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Dann poste ich eben auch noch Teil 2:


Eine für die Medien spannende Fallgruppe des Eingriffs in unternehmerische Interessen sind die Tests von Waren oder auch Dienstleistungen, gegen deren Bewertungen betroffene Unternehmen häufig vorgegangen sind.

Warentests sind ein gutes Beispiel für die Abwägung widerstreitender Interessen: Hierbei wägen die Gerichte das Interesse des Unternehmers an der beruflichen Tätigkeit am Markt (Art. 12 Abs. 1 GG) gegen das öffentliche Informationsinteresse (Art. 5 Abs. 1 GG) ab. Das wird meist zugunsten der Veröffentlichung von Testergebnissen ausfallen, wenn bei diesen bestimmte Kriterien eingehalten werden: Testergebnisse dürfen nach der Rechtsprechung nur veröffentlicht werden, wenn der Test objektiv, neutral und sachkundig durchgeführt wurde. Wettbewerber dürfen grundsätzlich keine Warentests veröffentlichen.

Eine für die Presse wichtige Rolle spielt die Frage der Boykottaufrufe. Hier hat das sogenannte Lüth-Urteil von 1958 Presserechtsgeschichte gemacht: Der Regisseur Veit Harlan, der u.a. den Nazi-Propagandafilm „Jud Süß" gedreht hatte, kam nach dem Krieg mit dem Film „Unsterbliche Geliebte“ in die Kinos. Der Hamburger Senatsdirektor Lüth rief zum Boykott des Films auf, weil es nicht sein dürfe, dass Größen des Dritten Reichs wieder die Kultur mitprägten. Produktionsfirma und Verleih verlangten Unterlassung und bekamen zunächst vor Gericht recht. Lüth wurde wegen sittenwidriger Schädigung (§ 1004, § 826 BGB ) verurteilt und wehrte sich dagegen mit einer Verfassungsbeschwerde. Bei der Auslegung insbesondere von unbestimmten Rechtsbegriffen (Sittenwidrigkeit) müsse das Gericht die Grundrechte der Betroffenen zu einem gerechten Ausgleich zu bringen, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Das Hamburger Gericht habe völlig die Bedeutung der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) verkannt.

Heute würde ein Lüth-Urteil unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs ergehen, was aber bei der Abwägung nicht zu einem anderen Ergebnis führen würde.
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[quote]
ZoLo schrieb:

[big]Geschäftsschädigung[/big]
....
Ziel des Schutzes ist es, die Fortsetzung einer einmal angefangenen unternehmerischen Tätigkeit zu gewährleisten. Daher wird grundsätzlich alles geschützt, was den Wert des Betriebs ausmacht, wie z. B. der Bestand des Unternehmens, seine Erscheinungsform, sein Tätigkeitsbereich, sein Kundenstamm, die Außenstände. Allgemeiner gefasst schützt das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb alles, was in seiner Gesamtheit zum Bestand, zur Ausübung und zur wirtschaftlichen Entfaltung des Gewerbebetriebs gehört. Es muss sich dabei aber um Komponenten des Gewerbebetriebs handeln, die dem Gewerbebetrieb wesensmäßig anhaften. ....


@rechtsverdreher
Ist das nicht ein Absatz für den Walterstand???
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ZoLo schrieb:
Heute würde ein Lüth-Urteil unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs ergehen, was aber bei der Abwägung nicht zu einem anderen Ergebnis führen würde. [/color][/i]


(Hervorhebungen von mir)
Das dürfte also geklärt sein.
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stefank schrieb:

ZoLo schrieb:
Heute würde ein Lüth-Urteil unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs ergehen, was aber bei der Abwägung nicht zu einem anderen Ergebnis führen würde.


(Hervorhebungen von mir)
Das dürfte also geklärt sein.




Also Stefan, ich bin zwar alles andere als ein Anwalt, aber wenn ich diesen Text richtig verstehe, dann ist der von Dir zitierte Fall eher ins Presserecht einzuordnen, während trotzdem, z.B. ein gezielter Boykottaufruf gegen eine Firma, zumindest Grundlage für eine Anzeige bieten würde, deren Urteil keinesfalls als feststehend anzusehen ist!?!?

Als Laie stelle ich mir dann auch die Frage, warum solche Details im BGB aufgeführt werden sollten, wenn diese seit beinahe 50 Jahren nichtig wären?
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stefank schrieb:
So, Pei-Mei, dann wollen wir mal.
Ich zitiere mal den Kernsatz aus der o.g. Lüth-Entscheidung:

...

Stefan (dessen 3. Semester auch schon vor 100 Jahren war)      



Ähnlich lang her wie die Lüth-Entscheidung. Da hat sich ein bisschen was getan.
Wenn du Lust hast, kannst du ja mal den Fundstellen im Palandt (§ 823 Rn 131) nachgehen.

Es geht doch im Kern auch nur darum, ob unser nach MDStV verantwortlicher Jan Schneider in Vertretung der Eintracht Frankfurt Fussball AG sich des Risikos aussetzen soll, das ein Gericht deine Auffassung nicht teilt (Abmahnung, Unterlassungsverfügung etc.).
Und jeder kann ja meckern soviel er will (und die Nettiquette es zulässt), aber ein gezielter Boykottaufruf geht auch mE zu weit.
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jau73 schrieb:
@rechtsverdreher
Ist das nicht ein Absatz für den Walterstand???


Ich habe ja oben schon mal angedeutet, dass die Wurst-Betreiber vielleicht ganz gute Chancen hätten gegen den "Entzug" der Genehmigung was zu unternehmen.
(Nur unter Vorbehalt, da ich ja den Inhalt des Bescheids nicht kenne)

Das wäre allerdings eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit und zudem fristgebunden. Ich denke aber die Walter-Leute werden das schon geprüft haben.
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Pei_Mei schrieb:
[

...Ähnlich lang her wie die Lüth-Entscheidung. Da hat sich ein bisschen was getan. ...


Grundgesetz inzwischen abgeschafft? Die ändern die Gesetze aber auch, wie sie wollen!

Mal im Ernst: Du verlangst wirklich von mir, die freiwillige Aufgabe eines Grundrechts auf Grund der wirtschaftlichen Macht eines Unternehmens hinzunehmen, aus Furcht? Tut mir leid, auf diesem Weg gehe ich keinen Schritt mit. Da grinst mir zu sehr die Haltung in totalitären Regimen "bloß nicht mucken, dann passiert auch nichts".
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Wie sieht es denn aus wenn man sagen würde:
Ich boykottiere Arakack und habe nichts dagegen wenn sich andere anschliessen!

Man kann dann auch noch begründen warum dies macht!


Das wäre dann doch kein Aufruf zum Boykott, oder?
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stefank schrieb:
...
Mal im Ernst: Du verlangst wirklich von mir, die freiwillige Aufgabe eines Grundrechts auf Grund der wirtschaftlichen Macht eines Unternehmens hinzunehmen, aus Furcht? Tut mir leid, auf diesem Weg gehe ich keinen Schritt mit. Da grinst mir zu sehr die Haltung in totalitären Regimen "bloß nicht mucken, dann passiert auch nichts".



Nein, aber du kannst nicht verlangen, dass die Eintracht als Betreiberin dieser Website deinen Weg mitgeht. Außerhalb des Forums bleibt es dir ja überlassen, wie du deine Grundrechte ausübst (zB durch eine E-Mail-Aktion). Aber hier ist die AG nun mal für die Inhalte letztlich verantwortlich und muss sich demenstprechend verhalten.

Es ist doch wirklich nachvollziehbar, wenn die AG auf der von ihr zur Verfügung gestellten Website kein geschäftsschädigendes Verhalten in Form eines Boykottaufrufes gegen ein mit ihr geschäftlich verbundenes Unternehmen dulden kann.  Sollte es direkte vertragliche Beziehungen zwischen der AG und Aramark geben (keine Ahnung ob), könnte es ganz blöd für die AG werden.
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@Pei_Mei

Kunde ist König und Stammkunde sowieso , warum muss man sich also alles gefallen lassen?

Eins steht fest, durch Aramak werden die einnahmen (auch für die Eintracht) nicht höher , im gegenteil! Bei dem was da geboten wird bleiben ohnehin einige Geldbeutel zu. Zurecht!

Das musste mal gesagt werden ,wenn ihr das schon aus der EintrachtAG sicht sehen wollt.
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niemiec schrieb:
@Pei_Mei

Kunde ist König und Stammkunde sowieso , warum muss man sich also alles gefallen lassen?

Eins steht fest, durch Aramak werden die einnahmen (auch für die Eintracht) nicht höher , im gegenteil! Bei dem was da geboten wird bleiben ohnehin einige Geldbeutel zu. Zurecht!

Das musste mal gesagt werden ,wenn ihr das schon aus der EintrachtAG sicht sehen wollt.


Ist aus meiner Sicht auch gar nix gegen zu sagen.
Weiß auch gar nicht, wie die Haltung der AG überhaupt ist. Kann mir halt nur denken, dass ein gezielter Boykottaufruf -organisiert über das Forum- nicht so gerne gesehen würde.
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Pei_Mei schrieb:


Ist aus meiner Sicht auch gar nix gegen zu sagen.
Weiß auch gar nicht, wie die Haltung der AG überhaupt ist. Kann mir halt nur denken, dass ein gezielter Boykottaufruf -organisiert über das Forum- nicht so gerne gesehen würde.


das war auch ne saublöde idee von mir



grundsätzlich sollte man aber die verantwortlichen mal wachrütteln
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Pei_Mei schrieb:
Ist aus meiner Sicht auch gar nix gegen zu sagen.
Weiß auch gar nicht, wie die Haltung der AG überhaupt ist. Kann mir halt nur denken, dass ein gezielter Boykottaufruf -organisiert über das Forum- nicht so gerne gesehen würde.


Womit Du Recht haben könntest! Trotzdem würde ich, nach wie vor, jedem zur Vorsicht raten, ob er diesen Schritt gehen möchte (ob nun hier oder irgendwo anders)!
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Pei_Mei schrieb:

stefank schrieb:
...
Mal im Ernst: Du verlangst wirklich von mir, die freiwillige Aufgabe eines Grundrechts auf Grund der wirtschaftlichen Macht eines Unternehmens hinzunehmen, aus Furcht? Tut mir leid, auf diesem Weg gehe ich keinen Schritt mit. Da grinst mir zu sehr die Haltung in totalitären Regimen "bloß nicht mucken, dann passiert auch nichts".



Nein, aber du kannst nicht verlangen, dass die Eintracht als Betreiberin dieser Website deinen Weg mitgeht. Außerhalb des Forums bleibt es dir ja überlassen, wie du deine Grundrechte ausübst (zB durch eine E-Mail-Aktion). Aber hier ist die AG nun mal für die Inhalte letztlich verantwortlich und muss sich demenstprechend verhalten.

Es ist doch wirklich nachvollziehbar, wenn die AG auf der von ihr zur Verfügung gestellten Website kein geschäftsschädigendes Verhalten in Form eines Boykottaufrufes gegen ein mit ihr geschäftlich verbundenes Unternehmen dulden kann.  Sollte es direkte vertragliche Beziehungen zwischen der AG und Aramark geben (keine Ahnung ob), könnte es ganz blöd für die AG werden.


ich denke mal, dass genau das der punkt ist.

und was ich wann wo (nicht) kaufe ist meine ganz persönliche entscheidung.

juristische spitzfindigkeiten hin und her, aber wir befinden uns auf der website eines mit ara...xyz verbundenen vereins.

wieviel hunger und durst innerhalb von zwei stunden befriedigt werden müssen kann nur jeder für sich selbst entscheiden. dass ausserhalb des einflußbereichs "waldtadion" kleinere betriebe zerknackt werden ist ein ganz anderes problem.

da muß jeder selbst entscheiden wie er damit umgeht.
peter
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niemiec schrieb:

das war auch ne saublöde idee von mir



grundsätzlich sollte man aber die verantwortlichen mal wachrütteln



Seh ich doch genauso. Und gegen Kritik ist auch überhaupt nichts zu sagen.
Finde es selbst auch absolut schade, dass es kein Nebeneinander zwischen Aramark und den Buden vor dem Stadion geben kann.
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peter schrieb:


wieviel hunger und durst innerhalb von zwei stunden befriedigt werden müssen kann nur jeder für sich selbst entscheiden.


Richtig, es kann jeder selbst entscheiden ob er Honecker wählt!
Gibt ja auch nix anderes
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niemiec schrieb:

peter schrieb:


wieviel hunger und durst innerhalb von zwei stunden befriedigt werden müssen kann nur jeder für sich selbst entscheiden.


Richtig, es kann jeder selbst entscheiden ob er Honecker wählt!
Gibt ja auch nix anderes



die betonung liegt auf "zwei stunden".

ich habe, seit es nur noch "light-bier" gibt (erster abstieg?), im stadion so gut wie nichts mehr zu trinken gekauft.

vorher bratwurst walter, anschließend auch, das war mein ritual. wenn das weg fällt werde ich deswegen trotzdem nicht schlechte qualität zu hohen preisen konsumieren. so einfach ist das für mich.

peter
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Pei_Mei schrieb:
Kann mir halt nur denken, dass ein gezielter Boykottaufruf -organisiert über das Forum- nicht so gerne gesehen würde.


und sich deswegen lieber im juristischen geplänkel üben und vorausschauenden gehorsam leisten?

könnte mir auch gut vorstellen, dass es der eintracht lieber wäre, wenn auf ihrer website gar keine kritik am caterer geübt wird - unwasmachemerjetzt....
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Dann fangen wir das mal anders an:

Ich habe keine pay-clever Karte mehr und werde mir auch keine mehr zulegen, da ich schlechte Erfahrungen mit dieser gemacht habe. Es ist mir schon 2 mal passiert, dass solch eine Karte nicht mehr lesbar war. Ich habe zwar das Guthaben erstattet bekommen, aber ich habe keine Lust mehr nach dem Anstehen an einer Schlange doch nichts zu bekommen, bzw. Teile des Fußballspiels zu verpassen, da ich mir erst eine neue pay-clever Karte holen muß.

Deshalb verzichte auf die pay-clever-Karte und den Einkauf bei Aramak. Dies empfehle ich auch jedem, der mich fragt, ob er eine Karte erwerben soll.

Wem geht es genauso und wer handelt genauso?
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Aufsteiger2005 schrieb:


Deshalb verzichte auf die pay-clever-Karte und den Einkauf bei Aramak. Dies empfehle ich auch jedem, der mich fragt, ob er eine Karte erwerben soll.



Lese ich da durch die Blume einen aufruf zum Boykott raus?




@Zolo

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