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Wichtige Petition des deutschen Bundestages.

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Unabhängig des Wichtigkeit des Themas, wäre ich als 2-facher Familienvater sehr froh, wenn sich viele Eintrachtfans dieser Petition positiv gegenüberstellen, und diese unterstützen, danke.

SD

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=53
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Sehr gute Sache, habe ich auch sofort gemacht und werde es auch per Mail noch an andere Leute weiterleiten!

Richi!
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Stefan, ich kann verstehen, dass dir als Familienvater sowas als wichtig und richtig erschein, trotzdem denke ich, man sollte die Sicherungsverwahrung hinterfragen.
Die Diskussion über die Richtigkeit der Sicherungsverwahrung ist in Rechtskreisen ja schon längst ausgebrochen. Das Bundesverfassungsgericht sich, wenn ich mich recht entsinne, auch schon dazu geäußert und zwar zu nem Fall in  Bayern.
Erstmal bleibt zu sagen, dass Sicherungsverwahrung eine Strafe nach der Strafe ist. Heißt der Täter X bekommt für nen Todschlag 15 Jahre. Auf diese 15 Jahre wird ja dann die Sicherungsverwahrung drauf gepackt, heißt derjenige weiß nicht, wann er raus darf. Das entscheiden dann Psyschologen (wie toll die einschätzen können haben wir ja bereits gesehen).
Du hast somit einen unbestimmten Freiheitsentzug.
Zur Zeit darf eine Sicherungsverwahrung ja schon nachträglich, heißt nach dem Urteil verhängt werden. Auch das wird schon heftig diskutiert.
Man darf nicht aus den Augen lassen, dass bei uns Aufgabe des Strafvollzugs in erster Line (Vollzugsziel) ist, dass der Gefangene fähig werden soll, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftat zu führen. Das eine vernünftige Resozialisierung im Gefängnis, somit unter nicht alltäglichen Bedingungen, nicht wirklich möglich ist, steht außer Frage. Erst als  Nebenaufgabe dient der Freiheitsentug dem Schutz der Allgemeinheit.
Es ist somit schon problematisch, wenn ein Urteil gefällt wird (durch das ja der Grundrechtsentzug des Art. 11GG entzogen wird) durch eine unbestimmte Jahreszahl festgelegt wird.
Versteh mich bitte nicht falsch, ich denke auch, dass solche Schweine weggeschlossen gehören und ich wäre sogar, wenn du mich aus menschlicher, nicht juristischer Sicht fragst, dafür, ihnen das Ding abzuschneiden, aber ob Sicherungsverwahrung das richtige Mittel zum Zweck ist wage ich zu bezweifeln. Denn durch die Verwahrung in Isolation etc (hab mal ne Zelle für die Sicherungsverwahrung im Gefängnis Butzbach gesehen, dagegen sind normale Zellen  von ca 4quadratcentimeternwirklicher Luxus)wird in meinen Augen keine "Besserung" der Peron gefördert. Ich denke eher, die Maßregeln im Sexualstrafrecht sollten überarbeitet werden und hier höhere STrafen verhängt werden.
Generell sehe ich in der BRD eher das Problem, dass in den meisten Straftatbeständen(Sexualtaten ausgeschlossen, nicht, wie die Bildzeitung meint, die Sanktion zu niedrig ist, sondern unsere Richter meist am untersten Rand der Strafe bleiben.
Also wie gesagt, man sollte das ganze vielleicht doch etwas hinterfragen und mal darüber nachdenken, ob andere Maßnahmen nicht vielleicht effektiver sind. Weil was bringt es, wenn man jemanden nach abgesessener Strafe nochmal 5 Jahre in Sicherheitsverwahrung nimmt. Dann sagt ein Psyschologe er kann raus und er begeht die selbe Tat gleich nochmal.
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nicole1611983 schrieb:
Also wie gesagt, man sollte das ganze vielleicht doch etwas hinterfragen und mal darüber nachdenken, ob andere Maßnahmen nicht vielleicht effektiver sind.
Zum Beispiel?

Weil was bringt es, wenn man jemanden nach abgesessener Strafe nochmal 5 Jahre in Sicherheitsverwahrung nimmt. Dann sagt ein Psyschologe er kann raus und er begeht die selbe Tat gleich nochmal.
Ach und das kann ohne Sicherheitverwahrung nicht passieren?
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Brady: Vielleicht ne Behandlung während der Haftzeit "behandeln"
Klar kann es ohne Sicherheitsverwahrung auch passieren, aber wenn du dir mal anschaust, wie es bei der Sicherungsverwahrung abgeht, wundert es mich nicht, wenn die sich von der Gsellschaft ausgeschlossen fühlen. Man sollte eher daran arbeiten diese Leute zu therapieren an statt sie für ein paar Jahre mehr wegzusperren und ihn dann einfach so einfach so, ohne Behandlung, wieder raus zu lassen.
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nicole1611983 schrieb:
Auf diese 15 Jahre wird ja dann die Sicherungsverwahrung drauf gepackt, heißt derjenige weiß nicht, wann er raus darf. Das entscheiden dann Psyschologen (wie toll die einschätzen können haben wir ja bereits gesehen).
Hab noch eine Frage an dich Nicole alte, Rechtsexpertin. Ist es in dem Fall oben aber nicht so, dass die Psychologen nur ein Gutachten abgeben und letztendlich der Richter entscheiden muss ob der Straftäter raus kommt oder noch drin bleibt?
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bisher sind selbst therapierte immer wieder rückfällig geworden. da sie sich selbst schon an den rand der gesellschaft manövriert haben, wage ich es zu bezweifeln, daß eine therapie anstatt einer sicherungsverwahrung hilft. die kranken sind ja selbst im strafvollzug bei allen anderen unten durch. wie willst du so einem überhaupt helfen. bisher passierte es ja auch ohne sicherheitsverwahrung. meist waren die in einer geschlossenen untergebracht.
du bist gegen die verwahrung, sprichst dich aber für höhere gefängnisstrafen aus. die logik versteh ich nicht ganz. oder wilst du nur den hospitalismus von sexualstraftätern verhindern?
wer sich therapieren läßt und sich auch wirklich erfolge einstellen, kann auch wieder in die gesellschaft integriert werden, wer es nicht kann, hat in dieser auch nichts mehr zu suchen. vor allem wenn es um kleine kinder geht.
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Nö. Es ist so, dass der Richter nach nem Gutachten entscheidet, ob er in die Sicherungsverwahrung kommt. Raus kommt er, wenn der Psyschodoc sagt er ist "geheilt". Im Alltag sieht es so aus, dass die jede Woche 15 Min mit denen Sprechen und gut ist. ( Hab doch schön in der Vorlesung aufgepasst, oder?)
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zwerg_nase schrieb:
bisher sind selbst therapierte immer wieder rückfällig geworden. da sie sich selbst schon an den rand der gesellschaft manövriert haben, wage ich es zu bezweifeln, daß eine therapie anstatt einer sicherungsverwahrung hilft. die kranken sind ja selbst im strafvollzug bei allen anderen unten durch. wie willst du so einem überhaupt helfen. bisher passierte es ja auch ohne sicherheitsverwahrung. meist waren die in einer geschlossenen untergebracht.
du bist gegen die verwahrung, sprichst dich aber für höhere gefängnisstrafen aus. die logik versteh ich nicht ganz. oder wilst du nur den hospitalismus von sexualstraftätern verhindern?
wer sich therapieren läßt und sich auch wirklich erfolge einstellen, kann auch wieder in die gesellschaft integriert werden, wer es nicht kann, hat in dieser auch nichts mehr zu suchen. vor allem wenn es um kleine kinder geht.

Hast du mal ne Sicherheitsverwahrungsstation gesehen? Ich denke das Sexualdelikte mit einer Strafe von Geldstarfe-10 Jahre (Sexualdelikte mit Todesfolge ausgelassen) einfach zu wenig sind, vorallem, weil die meisten Delikte als max. Strafe 5 Jahre vorsehen.
Allerdings ist zwischen Strafvollzug und Sicherungsverwahrung ein riesen Unterschied. Ich fand die Zellen der Sicherungsverwahrung in Butzbach wirklich Menschenunwürdig.
Wenn man sich den HAftalltag anschaut, empfinde ich die Sicherungsverwahrung so, wie sie praktiziert wird, als Kontraproduktiv.
Deshalb höherer Strafrahmen, der auch mal von einem Richter ausgeschöpft wird, aber keine Sicherungsverwahrung.
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Ich halte zwar eigentlich nichts davon, dass die indiskutabel mangelhaften möglichen Strafen des StGB hintenrum ausgehebelt werden, aber als Vater zweier Töchter zählt allein das Ergebnis für mich. Hauptsache weg mit den Kerlen!

Es ist mir auch persönlich völli egal, ob die Schweine an Hospitalismus leiden oder eine schwere Kindheit hatten oder in einem Loch ohne Fenster vegetieren. Wer Sexualstraftaten an kleinen Kindern verübt oder so etwas tut wie der Mörder des kleinen Tim, der ...(ich schreib's lieber nicht)

DA
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ja, habe ich. es ist nicht wirklich das, was man komfortabel nennt, aber wer kleine kinder missbraucht, so leid es mir tut, hat nichts menschliches mehr an sich, das es zu respektieren gilt. er hat sich doch selbst ins abseits gestellt. höhere strafen unterschreib ich dir sofort, aber ein kranker geist wird selbst in einer komfortableren zelle kaum zur besserung geläutert, wenn er dort statt 10 dann 15 jahre sitzt.
sicherungsverwahrung ist aus kostengründen auch gegenüber dem steuerzahler günstiger, da weniger m² fläche vorhanden sind. *zynismussmily*
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Dortelweil-Adler schrieb:
Ich halte zwar eigentlich nichts davon, dass die indiskutabel mangelhaften möglichen Strafen des StGB hintenrum ausgehebelt werden, aber als Vater zweier Töchter zählt allein das Ergebnis für mich. Hauptsache weg mit den Kerlen!

Es ist mir auch persönlich völli egal, ob die Schweine an Hospitalismus leiden oder eine schwere Kindheit hatten oder in einem Loch ohne Fenster vegetieren. Wer Sexualstraftaten an kleinen Kindern verübt oder so etwas tut wie der Mörder des kleinen Tim, der ...(ich schreib's lieber nicht)

DA

Hallo,

genau so sieht's aus!
Auch ich bin Familienvater mit zwei kleinen Kindern. Bei Sexualdelikten an Kindern bin ich ausnahmslos für lebenslängliche Sicher-heitsverwahrung. Für mich zeigt auch die Praxis, dass da nix therapiebar ist, die Rückfallgefahr ist einfach zu groß. Ich finde auch, im Gegensatz zu Nicole, dass hier die Strafe nicht zur resozialisierung genutzt werden soll, sondern um die Allgemeinheit vor den Schweinen zu schützen!
Wenn ich dran denke, welche Hetzjagd auf den Kommisar mit der Folterandrohung im von Metzler-Fall gemacht wurde, dann schwillt mir jetzt noch der Kamm!
Viele Grüße
SGEVolker
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Moment, das mit der REsozialisierung ist nicht meine Meinung, dass ist das was in § 1 Strafvollzigsgesetz geschrieben ist. So steht es als Ziel im Gesetz.
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du befürwortest es aber, da du eine behandlung von untherapierbaren einforderst. die resozialisierung ist an sich ja auch richtig, nur in solchen fällen eben nicht wünschenswert.

ok, das thema ist auch emotional überfrachtet. aber man sollte vielleicht nicht immer dem missetäter einen so großen spielraum einräumen. die opfer haben genug zu leiden.
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sgevolker schrieb:

Dortelweil-Adler schrieb:
Ich halte zwar eigentlich nichts davon, dass die indiskutabel mangelhaften möglichen Strafen des StGB hintenrum ausgehebelt werden, aber als Vater zweier Töchter zählt allein das Ergebnis für mich. Hauptsache weg mit den Kerlen!

Es ist mir auch persönlich völli egal, ob die Schweine an Hospitalismus leiden oder eine schwere Kindheit hatten oder in einem Loch ohne Fenster vegetieren. Wer Sexualstraftaten an kleinen Kindern verübt oder so etwas tut wie der Mörder des kleinen Tim, der ...(ich schreib's lieber nicht)

DA

Hallo,

genau so sieht's aus!
Auch ich bin Familienvater mit zwei kleinen Kindern. Bei Sexualdelikten an Kindern bin ich ausnahmslos für lebenslängliche Sicher-heitsverwahrung. Für mich zeigt auch die Praxis, dass da nix therapiebar ist, die Rückfallgefahr ist einfach zu groß. Ich finde auch, im Gegensatz zu Nicole, dass hier die Strafe nicht zur resozialisierung genutzt werden soll, sondern um die Allgemeinheit vor den Schweinen zu schützen!
Wenn ich dran denke, welche Hetzjagd auf den Kommisar mit der Folterandrohung im von Metzler-Fall gemacht wurde, dann schwillt mir jetzt noch der Kamm!
Viele Grüße
SGEVolker


So jetzt schreib ich auch nochmal etwas mehr dazu als einen Satz. Ich habe zwar selbst keine Kinder, aber habe in der Familie und im Bekanntenkreis genug Leute die Kinder haben, vom Säugling bis zum Teeny. Ich finde wer sich an Kindern vergreift ist einfach nicht mehr tragbar für unsere gesellschaft, weg mit den Kerlen, zuschließen und den Schlüssel weg schmeißen, sorry aber ist meine Meinung! Was noch eine bessere Lösung wäre, man würde sie den Eltern der Kinder überlassen und die sollen darüber entscheiden was mit demjenigen geschehen soll, dann würden sie ihre *gerechte Strafen* bekommen, unsere Gesetzteslage ist doch viel zu weich für wo solche Straftaten! Wer sich an Kindern vergeht ist für mich der allerletzte Dreck und ********!

Richi!
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Ihr macht es euch leider viel zu einfach. Hier ein Fall aus meiner Praxis (damals als Rechtsreferendar): Ein Stiefvater eines Mädchens wurde von diesem beschuldigt, sich sexuell an ihr vergangen zu haben. Hintergrund war der Wunsch des Mädchens, bei ihrem leiblichen Vater zu leben. Das Mädchen wurde vom Jugendamt sofort aus der Familie genommen und kam in ein Kinderheim. Dort hat es ihr (verständlicherweise) so wenig gefallen, dass sie nach ein paar Wochen zugegeben hat, sich die ganze Geschichte zusammen mit einer Freundin ausgedacht zu haben. Die Freundin hat dies bestätigt, und so wurde das Verfahren gegen den Stiefvater eingestellt. Und wer jetzt sagt: SV nur in eindeutigen Fällen, kennt sich in der Strafprozesspraxis wirklich nicht aus. Je höher das Strafmaß (oder eben SV), um so mehr wird der Täter die Tat leugnen. Das Eingestehen ist aber Grundvoraussetzung jeder Therapie. Die Androhung sofortiger SV kann sogar dazu führen, dass der Täter dem sexuellen Mißbrauch eine Tötung zur Verdeckung seiner Tat folgen lässt. Strafrecht ist wirklich eine komplizierte Angelegenheit, bei der man mit schnellen "Schlüssel-wegwerfen"-Ansätzen nicht weiter kommt.    
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Stefan,
ich glaube nicht dass wir von solchen Fällen reden, sondern von objektiv beweisbaren, schweren Straftaten, Mord, Vergewaltigung o.ä.
Abgesehen davon ging es auch im von Dir geschilderten Fall noch mal gut, auch wenn der Ruf des Mannes wahrscheinlich für immer ruiniert ist...

Und geht Dein Einwurf nicht am Thema vorbei? Irgendwie klingt es so, als ob man die, wo man sich nicht so sicher ist nur einsperrt und die wo es bewiesen ist danach sicherheitsverwahrt. ich dachte immer, man wird in Deutschland nur verurteilt, wenn die Schuld erwiesen ist. Im letzteren fall, was spricht dagegen, es ordentlich zu machen?

DA
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@ stefank

Damit, dass man dauernd etwas von "der Polizei bekannten Wiederholungstätern" hört, kann ich aber auch nicht leben!

Psychologen scheinen sich zu oft zu irren, es kommen zu viele Fehlurteile raus. Dann lieber: Im Zweifel gegen den Angeklagten...in diesen Fällen.

Andreas
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Smile schrieb:
@ stefank

Damit, dass man dauernd etwas von "der Polizei bekannten Wiederholungstätern" hört, kann ich aber auch nicht leben!

Psychologen scheinen sich zu oft zu irren, es kommen zu viele Fehlurteile raus. Dann lieber: Im Zweifel gegen den Angeklagten...in diesen Fällen.

Andreas


Das kannst du nicht machen. In Deutschland zählt der Grundsatz Aufklärung nicht um jeden Preis=> keine verbotenen Ermittlungsmethoden (u.a Metzlerfall). Du kannst doch nicht einfach den Grundsatz in dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten) nicht außer acht lassen. Das sind fundamentale Grundsätze des Rechtsstaats.
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Nicole,
die meisten Väter zumindest hier in diesem Fred würden wohl sagen, dass solche Straftäter ihr Anrecht auf fundamentale Rechtsgrundsätze, ach was rede ich, auf Menschenrechte allgemein, verloren haben. Gäfgen (die Sau) übrigens auch, sodass ich mich schwer tue in dem Zusammenhang von Folter zu reden, Tierquälerei käme hier vielleicht noch zum Tragen.

DA


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