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Hooligangesetz in Hessen verabschiedet

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Wie soeben in RTLAktuell gesehen, wurden kürzlich in Hessen einige Gesetze zur "Sicherheit" geändert.

Die Polizei kann einen Fan/Hooligan für maximal sechs Tage in Gewahrsam nehmen ohne dass eine Straftat nachgewiesen wurde. Es reiche aus, wenn die Polizei nachweisen kann, dass der Betroffene eine Straftat geplant habe.

Dieses Gesetz ist wohl u.U. so auslegbar, dass die Polizei beinahe jeden willkürlich einsperren kann.

Viel Spaß bei der WM...
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Gilt das nur für die WM oder generell? Haste einen entsprechenden link dafür?

Grundgesetz und Rechtsstaat ade!
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Gesetzestext irgendwo zu finden?
Denke nicht, dass das Gesetz so wie du es beschrieben für die rosa Mütze tragbar ist. Ein solches Gestz würde, vorallem im Gefahrenabwehrbereich, der Grundrechtsprüfung nicht stand halten. Würd den Gesetzestext aber gen mal lesen.
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gegen polizeiwillkür!
scheiss wm 2006!
wie kann man sowas als normaler polizist nur dulden, dass es da von keinem einzigen innerhalb der polizei wiederspruch, oder wenigstens zweifel dazu gibt - einfach schade... man nimmt alles hin, wie es oben beschlossen wird, dabei sind die beamten im stadion die deppen, die dann solche schwachsinnigen gesetze durchbringen müssen!

ohne die beschissene wm bräuchte sich hier keiner mit den wahnwitzigen schwachsinn der obrigkeit des deutschen fussballs rumplagen...
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also das is ja echt ma das letzte!
was soll das denn?!

das heisst doch praktisch, wenn ich jetzt hier schreibe, "ja ich werde beim nächsten heimspiel einem fan von den gegner auf die fresse haun" die mich sofort einlochen können?!
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unter was für ein recht fällt das und welche rechtschutzversicherung springt da ein?

wenn man das weiß kann man sich entsprechend vorbereiten und spätestens nach der 10ten klage überlegen sich das vielleicht einige.

der vorteil, wenn man festgenommen ist, besteht darin, den verantwortlichen zu kennen und entsprechend zu handeln.
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--Adler-- schrieb:
"ja ich werde beim nächsten heimspiel einem fan von den gegner auf die fresse haun"

ich lasse dir das SEK vorbei schicken
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Schnellverfahren gegen Hooligans zur WM geplant

Berlin (dpa) - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat die Justizverwaltungen der Länder aufgerufen, während der Fußball-Weltmeisterschaft gegen gewalttätige Hooligans mit Schnellverfahren vorzugehen. Die Länder sollten organisatorisch sicherstellen, «dass die Justiz das beschleunigte Verfahren nutzt», sagte Zypries der Tageszeitung «Die Welt».

An Gesetzesänderung denkt die Ministerin nicht, sondern an die konsequente Anwendung geltenden Rechts. Das Strafprozessrecht sehe die Möglichkeit vor, Straftäter im beschleunigten Verfahren zu verurteilen. Daher solle man auch von der Möglichkeit Gebrauch machen, «bei klarer Beweislage die Täter binnen 24 Stunden vor Gericht zu laden», sagte Zypries. Hooligans und andere gewaltbereite Gruppen, die die Fußball-WM als ihre Bühne missbrauchen wollen, sollten wissen: «Im Bereich der Justiz haben wir die Maßnahmen ergriffen, die es braucht, um die Strafe auf dem Fuße folgen zu lassen.» Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens hatte Zypries bereits auf der Herbst-Justizministerkonferenz 2004 angesprochen.

In Strafsachen von geringerer Bedeutung und bei klarer Sach- oder Beweislage kann die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Verurteilung im beschleunigten Verfahren stellen. Dies ist in den Paragrafen 417 bis 420 der Strafprozessordnung geregelt. Im beschleunigten Verfahren wird die Hauptverhandlung sofort oder in kurzer Frist anberaumt. Die in diesem Verfahren zulässige Höchststrafe ist ein Jahr Gefängnis.


© 2006 DPA

Quelle: http://www.freenet.de/freenet/nachrichten/topnews_b2e62f00bf32a1e04c7bf624f554159b.html
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Aber das wußten wir ja schon. Aber das ist was ganz anderes, als das was hier angeblich veranschiedet wurde.
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Die Zukunft wird in Deutschland sein

Keine Stehplätze

Keine Stimmung mehr (Megaphon Verbot,Fahnen Verbot usw)

Das kann jawoll nicht angehen irgentwann darf man sich noch ausziehen bei der Kontrolle durch die Ordner!

Also was da abgeht unfassbar

Fussballfans sind KEINE Verbrecher
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Ein Link zu den geänderten Gesetzestexten, der Gesetzesbegründung oder einem Kommentar dazu wäre nun natürlich hilfreich, damit ich mir - ohne den RTL-Bericht gesehen zu haben - eine Meinung bilden kann.
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Wenn der Bericht in "RTL Aktuell" hier vom theaderöffner richtig wiedergegeben wurde, beweist dies nur, was für dummes Zeug in den Medien über Rechtsthemen erzählt wird - Hauptsache, man kann irgendwie eine halbwegs interessante Meldung drausmachen. Das fragliche Gesetz ist natürlich das "Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz" (HSOG), die rechtliche Grundlage des Polizeihandelns in Hessen (das gibt es in jedem Bundesland, da Polizei Ländersache ist). In § 32 Abs. 1 Nr.2 ist geregelt, dass die Polizei Personen in Gewahrsam nehmen kann, wenn die Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten droht. Nach § 33 Abs. 1 muss die Person dann unverzüglich, spätestens aber nach 24 Stunden einem Richter vorgeführt werden. Der Richter (und nur er!) kann dann den Gewahrsam auf maximal 6 Tage ausdehnen (§ 35 Abs. 1 Nr. 4). Mit den genannten Zusätzen stimmt die Meldung also im Grunde - nur gilt diese Fassung bereits seit dem 22. Mai 2000. Also, viel heiße Luft um eine altbekannte Regelung.  
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Dr.Ball schrieb:

scheiss wm 2006!
wie kann man sowas als normaler polizist nur dulden, dass es da von keinem einzigen innerhalb der polizei wiederspruch, oder wenigstens zweifel dazu gibt - einfach schade... man nimmt alles hin, wie es oben beschlossen wird, dabei sind die beamten im stadion die deppen, die dann solche schwachsinnigen gesetze durchbringen müssen!

ohne die beschissene wm bräuchte sich hier keiner mit den wahnwitzigen schwachsinn der obrigkeit des deutschen fussballs rumplagen...


mir fällt dazu ein recht schönes Lied ein:


Bei jeder demo und jeder straßenschlacht bin ich bei
ich steh immer in der ersten reihe und schlag alles zu brei
in jedem besetzen haus, in jeder drogen wg war ich drin
hab schon alles in die hände bekommen, selbst koks und heroin

und ich bin auf entzug, wenn kein einsatz ist,
denn ich bin aufrechter polizist

der staat ist nett
und ich bin gerne sein objekt
der staat bringt ruhm
und ich bin gerne sein eigentum
der staat gibt uns brot
und wenn er winkt
bin ich gerne der idiot, der für ihn springt der für ihn springt


der staat macht frei
und ich bin gerne bei der polizei

(Wohlstandskinder)

...aber zum Thema:
Also wenn es da um Hooligans geht , fühl ich mich persöhnlich NICHT angesprochen , von daher seh ich in der GEsetzesänderung KEIN Problem , sofern damit wirklich NUR die Hools verfolgt werden , und keine "normalen" Fußballfans eingesperrt werden...
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Stöpsel schrieb:
...aber zum Thema:
Also wenn es da um Hooligans geht , fühl ich mich persöhnlich NICHT angesprochen , von daher seh ich in der GEsetzesänderung KEIN Problem , sofern damit wirklich NUR die Hools verfolgt werden , und keine "normalen" Fußballfans eingesperrt werden...

Wie kann man nur so blind sein? Ich kenne kein Gesetz was nur gegen eine bestimmte Gruppe gerichtet ist, auch wenn sie teilweise so vorgestellt werden. Man nehme die ganzen komischen Antiterrorgesetze die nach dem Hochhauseindotzen in New York rauskamen, kein einziges wurde bis jetzt gegen angebliche Terroristen benutzt, aber gegen andere Gruppen wie z.B. Motorradclubs oder aber zur Überprüfung der Steuererklärung kam es zum Einsatz. Normalerweise haben wir genug Gesetze um sowas zu handhaben, aber es müssen immer mehr Gesetze her um die Freiheit eines jeden einzelnen Bürgers zu beschneiden. Sowas hier nennt sich freiheitlicher Rechtsstaat, davon merkt man nicht wirklich was als Stadionbesucher und Fussballfan.
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Also ich kann aus dem Originaltext nicht ersehen, was der Thread-Eröffner sieht.
Insgesamt wäre ich mit solchen Aussagen immer sehr vorsichtig, wenn der Wahrheitsgehalt noch nicht überprüft worden ist.
Das richtet sich vor allem an die, die sich hier gleich erstmal künstlich aufregen, bevor sie wissen, ob es überhaupt stimmt.
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propain schrieb:
Wie kann man nur so blind sein? Ich kenne kein Gesetz was nur gegen eine bestimmte Gruppe gerichtet ist, auch wenn sie teilweise so vorgestellt werden. Man nehme die ganzen komischen Antiterrorgesetze die nach dem Hochhauseindotzen in New York rauskamen, kein einziges wurde bis jetzt gegen angebliche Terroristen benutzt, aber gegen andere Gruppen wie z.B. Motorradclubs oder aber zur Überprüfung der Steuererklärung kam es zum Einsatz. Normalerweise haben wir genug Gesetze um sowas zu handhaben, aber es müssen immer mehr Gesetze her um die Freiheit eines jeden einzelnen Bürgers zu beschneiden. Sowas hier nennt sich freiheitlicher Rechtsstaat, davon merkt man nicht wirklich was als Stadionbesucher und Fussballfan.


100% Zustimmung!
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Danke Frau Zypries, ab sofort fühle ich mich sicher im Stadion !
*ironie aus*
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stefank schrieb:
Wenn der Bericht in "RTL Aktuell" hier vom theaderöffner richtig wiedergegeben wurde, beweist dies nur, was für dummes Zeug in den Medien über Rechtsthemen erzählt wird - Hauptsache, man kann irgendwie eine halbwegs interessante Meldung drausmachen. Das fragliche Gesetz ist natürlich das "Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz" (HSOG), die rechtliche Grundlage des Polizeihandelns in Hessen (das gibt es in jedem Bundesland, da Polizei Ländersache ist). In § 32 Abs. 1 Nr.2 ist geregelt, dass die Polizei Personen in Gewahrsam nehmen kann, wenn die Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten droht. Nach § 33 Abs. 1 muss die Person dann unverzüglich, spätestens aber nach 24 Stunden einem Richter vorgeführt werden. Der Richter (und nur er!) kann dann den Gewahrsam auf maximal 6 Tage ausdehnen (§ 35 Abs. 1 Nr. 4). Mit den genannten Zusätzen stimmt die Meldung also im Grunde - nur gilt diese Fassung bereits seit dem 22. Mai 2000. Also, viel heiße Luft um eine altbekannte Regelung.  

Klasse, jetzt zitiere ich mich selbst. Aber anscheinend sind in dem obigen Text zuviele Paragraphenzeichen, darum wird er nicht gelesen.
Also hier die Kurzfassung:

-Das Gesetz ist das HSOG
-Von neu kann gar keine Rede sein
-RTL hat Blödsinn erzählt oder threaderöffner hat es falsch verstanden
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Guude,
hatte nach dem Post sofort eine Anfrage an RTL gesendet zwecks näherer Infos wie z.B. Paragrafenangabe. Gesetz usw.

Im Bericht von RTL wurde gesagt, dass das Gesetz erst kürzlich geändert wurde - also nicht im Jahre 2000, wie von "stefank" beschrieben.

Im Übrigen habe ich bisher noch keine Nachricht von RTL bekomen...
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Wer es genau wissen will, kann hier http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/310-63-hsog/sonstiges/historie.htm die Chronologie der Änderungen des HSOG ansehen. Tatsächlich gab es auch in letzter Zeit Änderungen, die betrafen aber nicht die hier einschlägigen Paragraphen. Die stammen, die dargestellt, aus 2000. Lediglich im Jahre 2003 wurde der Poizeigewahrsam auf Ordungswidrigkeiten ausgedehnt, was aber nach allgemeiner Auffassung gegen Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt, wonach Polizeigewahrsam nur bei drohenden Straftaten zulässig ist.
Einen solchen Vorgang nennt man im Medienjargon zynisch "aktualisieren". Das heißt, man bringt eine Meldung, die gerade gut passt, sagt aber nicht dass sie schon uralt ist. Die "Bild"-Zeitung ist Meister in dieser Technik. Insgesamt würde ich "RTL-Aktuell" für nicht zitierfähig halten.


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