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Fanbus steht seit über 4 Stunden an der dänischen Grenze

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Taipan schrieb:

Nein. Man sollte jedem Menschen zugestehen, dass er irgendwann mal "scheiße baut". Bei "erheblichen Vorstrafen" liegt die Sache allerdings etwas anders.



Da geht es bereits los. Ist dir bekannt, dass nach den Stadionverbots-Richtlinien bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, also die allererste Anfangsstufe der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft, zwingend ein bundesweites Stadionverbot nach sich zieht?  
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stefank schrieb:
Taipan schrieb:

Nein. Man sollte jedem Menschen zugestehen, dass er irgendwann mal "scheiße baut". Bei "erheblichen Vorstrafen" liegt die Sache allerdings etwas anders.



Da geht es bereits los. Ist dir bekannt, dass nach den Stadionverbots-Richtlinien bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, also die allererste Anfangsstufe der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft, zwingend ein bundesweites Stadionverbot nach sich zieht?  




Praktisch wie ne U-Haft`??? Wenn sich herrausstellen sollte,  dass der Beschuldigte unschuldig ist, wird das SV aber wieder aufeghoben, oder !?!?!

Danke
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Adlerschorsch schrieb:
stefank schrieb:
Taipan schrieb:

Nein. Man sollte jedem Menschen zugestehen, dass er irgendwann mal "scheiße baut". Bei "erheblichen Vorstrafen" liegt die Sache allerdings etwas anders.



Da geht es bereits los. Ist dir bekannt, dass nach den Stadionverbots-Richtlinien bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, also die allererste Anfangsstufe der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft, zwingend ein bundesweites Stadionverbot nach sich zieht?  




Praktisch wie ne U-Haft`??? Wenn sich herrausstellen sollte,  dass der Beschuldigte unschuldig ist, wird das SV aber wieder aufeghoben, oder !?!?!

Danke  


NEIN!

Und jetzt rat mal, warum wir Taipans Geschreibsel so unerträglich finden.

DA
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Adlerschorsch schrieb:



Praktisch wie ne U-Haft`??? Wenn sich herrausstellen sollte,  dass der Beschuldigte unschuldig ist, wird das SV aber wieder aufeghoben, oder !?!?!

Danke  


Das sollte man meinen, ist aber nicht so.
Die Einstellung des Verfahrens reicht nicht aus, es muß ein Freispruch her. Vieles von diesem Mist wird aber nicht verhandelt, ergo kein Freispruch= keine Aufhebung...
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Kein Grund rumzuschreien....  

Nein ??? Wenn das wirklich so sein sollte ist das ***** !!!!!!!!  
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Mir ist das durchaus bekannt. Und ich befürworte es auch nicht, dass Stadionverbot ohne Anhörungsrecht und bereits vor einer eventuellen Gerichtsverhandlung verhängt wird. Im Gegenteil, auch ich sehe da eine klaffende Rechtslücke.

Dies ändert trotzdem nichts an der Tatsache, dass nur in den wenigsten Fällen ein Stadionverbot keine Berechtigung findet.
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so.. jetzt reichts..ich hab mir das ne zeitlang angeschaut, aber was da für ne scheisse geschrieben wird - hält ja keiner mehr im kopf aus! Ich war mit im Bus und wir hatten 18 leute von uns (rheingauer underdogs) dabei... teilweise mit sv, was aber nicht für international gilt !!! geschmuggelt wurde auch niemand.. wir wurden wie andere bus auch kontrolliert bzw. aufgrund der anzahl der personsenkontrollen länger festgehalten. Als dann 9 von 50 leuten zur eine überpüfung mussten, hieß es offiziell, dass der bus lieber weiter fahren solle, da sich das ganze über 2 std. hinziehen würde und unsere jungs zu 98% prozent nicht ausreisen dürften. Um es genau zu sagen, war ich nach 10 min. wieder draußen! und durfte wie viele andere auch ob mit oder ohne sv ausreissen !!! leider gabs zwei ausnahmen wegen einem aktuellen geschichte.. sprich schalke.. nix desto.. ist da der kollege nur als zeuge geladen... soll er jetzt deswegen nicht zum europapokal fahren ?? ihr habt sie ja nicht mehr alle an der matte .. wenn ihr meint, dass man 4 std festgehalten wird, das auch noch vorherzusehen... alles nur bullenschikane... und übrigens.. ist ja schön und nett das du mit nem kumpel telefoniert hast, der in einem bus sitzt und soviel weiß... super.. aber dann weiß er noch nicht mal wer den organisiert hat,., haltet einfach eurer dummes maul...  und schreibt nicht irgendwelche hören-sagen hier ins forum... schlimm genug, dass ihr labbeduddeln das spiel sehen durftet und die anderen zwei nicht !!!
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Nelson schrieb:
Adlerschorsch schrieb:



Praktisch wie ne U-Haft`??? Wenn sich herrausstellen sollte,  dass der Beschuldigte unschuldig ist, wird das SV aber wieder aufeghoben, oder !?!?!

Danke  


Das sollte man meinen, ist aber nicht so.
Die Einstellung des Verfahrens reicht nicht aus, es muß ein Freispruch her. Vieles von diesem Mist wird aber nicht verhandelt, ergo kein Freispruch= keine Aufhebung...



Und ich dachte es gilt in Deutschland auch " Im Zweifel für den Ankeglagten" ???
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ihr seid schon lustig !

mfg
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RU97 schrieb:
so.. jetzt reichts..ich hab mir das ne zeitlang angeschaut, aber was da für ne scheisse geschrieben wird - hält ja keiner mehr im kopf aus! Ich war mit im Bus und wir hatten 18 leute von uns (rheingauer underdogs) dabei... teilweise mit sv, was aber nicht für international gilt !!! geschmuggelt wurde auch niemand.. wir wurden wie andere bus auch kontrolliert bzw. aufgrund der anzahl der personsenkontrollen länger festgehalten. Als dann 9 von 50 leuten zur eine überpüfung mussten, hieß es offiziell, dass der bus lieber weiter fahren solle, da sich das ganze über 2 std. hinziehen würde und unsere jungs zu 98% prozent nicht ausreisen dürften. Um es genau zu sagen, war ich nach 10 min. wieder draußen! und durfte wie viele andere auch ob mit oder ohne sv ausreissen !!! leider gabs zwei ausnahmen wegen einem aktuellen geschichte.. sprich schalke.. nix desto.. ist da der kollege nur als zeuge geladen... soll er jetzt deswegen nicht zum europapokal fahren ?? ihr habt sie ja nicht mehr alle an der matte .. wenn ihr meint, dass man 4 std festgehalten wird, das auch noch vorherzusehen... alles nur bullenschikane... und übrigens.. ist ja schön und nett das du mit nem kumpel telefoniert hast, der in einem bus sitzt und soviel weiß... super.. aber dann weiß er noch nicht mal wer den organisiert hat,., haltet einfach eurer dummes maul...  und schreibt nicht irgendwelche hören-sagen hier ins forum... schlimm genug, dass ihr labbeduddeln das spiel sehen durftet und die anderen zwei nicht !!!


Komm mal wieder runter und hör mit den Beleidigungen auf - unnötig !

Auf jemanden wie dich haben wir übrigens gewartet, der uns aktuell etwas über diesen Vorfall erklärt. Vielen Dank dafür.

Natürlich ist es Schwachsinn, das der eine, der als Zeuge geladen ist, nicht einreisen durfte. Ich teile deine Meinung.

Ich hoffe ihr hattet trotz Allem ne schöne Party ???
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Adlerschorsch schrieb:

Und ich dachte es gilt in Deutschland auch " Im Zweifel für den Ankeglagten" ???


Merkste was??????

Ich kann es nur wiederholen. Informiert euch mal ein wenig. Es gibt genug Leute die sich gerne mit euch unterhalten, auch hier im Forum. Wer allerdings mit Unwissenheit glänzt aber den Oberlehrer rauskehrt wird wenig sinnvolle Antworten erhalten(Das war jetzt nicht persönlich sondern allgemein)
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Adlerschorsch schrieb:
RU97 schrieb:
so.. jetzt reichts..ich hab mir das ne zeitlang angeschaut, aber was da für ne scheisse geschrieben wird - hält ja keiner mehr im kopf aus! Ich war mit im Bus und wir hatten 18 leute von uns (rheingauer underdogs) dabei... teilweise mit sv, was aber nicht für international gilt !!! geschmuggelt wurde auch niemand.. wir wurden wie andere bus auch kontrolliert bzw. aufgrund der anzahl der personsenkontrollen länger festgehalten. Als dann 9 von 50 leuten zur eine überpüfung mussten, hieß es offiziell, dass der bus lieber weiter fahren solle, da sich das ganze über 2 std. hinziehen würde und unsere jungs zu 98% prozent nicht ausreisen dürften. Um es genau zu sagen, war ich nach 10 min. wieder draußen! und durfte wie viele andere auch ob mit oder ohne sv ausreissen !!! leider gabs zwei ausnahmen wegen einem aktuellen geschichte.. sprich schalke.. nix desto.. ist da der kollege nur als zeuge geladen... soll er jetzt deswegen nicht zum europapokal fahren ?? ihr habt sie ja nicht mehr alle an der matte .. wenn ihr meint, dass man 4 std festgehalten wird, das auch noch vorherzusehen... alles nur bullenschikane... und übrigens.. ist ja schön und nett das du mit nem kumpel telefoniert hast, der in einem bus sitzt und soviel weiß... super.. aber dann weiß er noch nicht mal wer den organisiert hat,., haltet einfach eurer dummes maul...  und schreibt nicht irgendwelche hören-sagen hier ins forum... schlimm genug, dass ihr labbeduddeln das spiel sehen durftet und die anderen zwei nicht !!!


Komm mal wieder runter und hör mit den Beleidigungen auf - unnötig !

Auf jemanden wie dich haben wir übrigens gewartet, der uns aktuell etwas über diesen Vorfall erklärt. Vielen Dank dafür.

Natürlich ist es Schwachsinn, das der eine, der als Zeuge geladen ist, nicht einreisen durfte. Ich teile deine Meinung.

Ich hoffe ihr hattet trotz Allem ne schöne Party ???






Er hat doch recht.

Es wurde jeder Eintrachtfan, der mit der Fähre rüber gefahren ist kontrolliert, ob Auto oder Bus. Einige Autos wurden durchsucht.
Jeder Perso wurde eingezogen und geprüft. Wir hatten Glück nur 1 Std. hats bei uns gedauert. Bei uns waren auch 2 mit SV an Board, wir durften komplett weiterfahren....

Bei einem anderen Bus der neben uns Stand wurde einer Befragt, der Wohl ein SV hat / oder bekommen sollte.

Wie die Leute rausgesucht wurden, war reine Willkür (Warum wurden nicht alle SVler befragt?).

Mir tut es wirklich leid für die, die heimgeschickt wurden.

Es ist wirklich schade was sich die Polizei erlaubt, sowas hätte mit einer Vorankündigung und evtl. Meldeauflagen für die betreffenden Personen verhindert werden können.

Naja für die nächste Fahrt wohl mind. 1 Stunde kontrolle mit einplanen  
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Taipan schrieb:


...Dies ändert trotzdem nichts an der Tatsache, dass nur in den wenigsten Fällen ein Stadionverbot keine Berechtigung findet.


Okay, jetzt schließe ich mich DA an: Das Bild in deinem Steckbrief ist echt affig.
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Nelson schrieb:
Adlerschorsch schrieb:



Praktisch wie ne U-Haft`??? Wenn sich herrausstellen sollte,  dass der Beschuldigte unschuldig ist, wird das SV aber wieder aufeghoben, oder !?!?!

Danke  


Das sollte man meinen, ist aber nicht so.
Die Einstellung des Verfahrens reicht nicht aus, es muß ein Freispruch her. Vieles von diesem Mist wird aber nicht verhandelt, ergo kein Freispruch= keine Aufhebung...






Dies Aussage ist falsch.

Aufhebung des Stadionverbotes bei Änderung der Tatsachengrundlage
Das Stadionverbot ist von der festsetzenden Stelle aufzuheben, wenn der Betroffene nachweist,
dass
- das zugrunde liegende Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO oder nach einer entsprechenden
Regelung des JGG eingestellt worden ist,
es sei denn, es sei aus anderen
Gründen aufrechtzuerhalten;
- er in einem Strafverfahren rechtskräftig freigesprochen worden ist;
- sonst die Voraussetzungen der in § 4 genannten Fälle nicht erfüllt sind.
§ 7 Reduzierung, Aussetzung oder Aufhebung des Stadionverbotes in
anderen Fällen
( 1 ) Auf Antrag des Betroffenen kann das Stadionverbot in seiner Dauer reduziert, gegen Auflagen
ausgesetzt oder aus anderen Gründen aufgehoben werden, wenn dies beispielsweise
- nach Art und Umständen der Tat,
- aufgrund der Einsicht des vom Stadionverbot Betroffenen,
- des jugendlichen Alters oder
- aus anderen vergleichbaren Gründen
unter Beachtung der Zielsetzung des Stadionverbotes zweckmäßig erscheint.
( 2 ) Die Auflagen (z.B. über Aufenthaltsort, Meldepflichten, Mitwirkung an sozialen Aufgaben)
sollen gewährleisten, dass der Betroffene wieder integriert wird und keine sicherheitsbeeintr
ächtigenden Taten während einer Fußballveranstaltung begehen kann.
Die Auflagen sollen grundsätzlich bedeutsame soziale Verpflichtungen beinhalten. Ihre Einhaltung
ist zu überwachen.
( 3 ) Die Maßnahmen nach Abs. 1 sind nur in folgenden Fällen zulässig:
1. wenn der Betroffene
- bisher nicht als „Wiederholungstäter“ auffiel,
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- bei Begehung der Tat keine erkennbar kriminelle Einstellung zeigte und die Folgen seiner
Tat gering waren.
- einsichtig ist und
- die hohe Wahrscheinlichkeit bietet, dass er sich zukünftig sicherheitskonform verhalten
wird.
Fällt er erneut auf, tritt das Stadionverbot wieder in vollem Umfange ein.
Darüber hinaus ist ein neues Stadionverbot festzusetzen.
2. bei Stadionverboten der Kategorien B und C (§ 5 Abs. 1) frühestens nach
Ablauf der Hälfte der Stadionverbotsdauer.
( 4 ) Der Antrag ist begründet bei dem in § 3 Abs. 5 i.V.m. § 2 Abs. 3 genannten Verantwortlichen
einzureichen. Der DFB kann seine Zuständigkeit einem Verein – mit dessen Zustimmung -
übertragen; für die Rückübertragung gilt die Regelung analog. Die Übertragung wird dem Antragsteller
mitgeteilt.
Auch der Verein kann seine Zuständigkeit dem DFB mit dessen Zustimmung übertragen; er
teilt dies dem Antragssteller mit.
( 5 ) Der Verantwortliche entscheidet über den Antrag nach prognostischer Einschätzung, ob von
dem Betroffenen weitere Sicherheitsbeeinträchtigungen bei zukünftigen Bundesspielen zu erwarten
sind. Die Entscheidung trifft er auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse über das
sicherheitsbeeinträchtigende Auftreten des Antragsstellers nach
- dessen Anhörung und
- Einholung, Auswertung oder Einbeziehung der ihm zugänglichen und als geboten erscheinenden
Erkenntnisquellen, insbesondere des Fanprojekts, des Fanbeauftragten des jeweils
eigenen Vereins und des Vereins des Bereichs, aus dem er kommt.
Der Polizei ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Anhörung erfolgt in der Regel schriftlich; sie kann auch mündlich durchgeführt werden.
Zur Absicherung der Entscheidung können die Erkenntnisträger in die Beratung einbezogen
werden.
Die Entscheidung soll grundsätzlich binnen 2 Monaten getroffen werden.
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HeinzGründel schrieb:


- das zugrunde liegende Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO oder nach einer entsprechenden
Regelung des JGG eingestellt worden ist, es sei denn, es sei aus anderen
Gründen aufrechtzuerhalten
;.....



Da ich von Dir scheinbar was lernen kann, habe ich mal einen anderen Teil hervorgehoben und frage Dich, welche Gründe kann es geben, ein Stadionverbot aufrecht zu erhalten, wenn das entsprechende Verfahren eingestellt wurde.
Ist das nicht eigentlich der Freibrief ein Stadionverbot eben nicht nach Einstellung aufzuheben, mit der Begründung "wir konten dieses mal nichts nachweisen, aber blablabla...?
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Ergänzend zu HG möchte ich nur noch darauf hinweisen, dass hierbei problematisch die Einstellungen nach §§153ff StPO sind, also nicht wegen Wegfalls des Tatverdachts, sondern wegen geringer Schuld. Wenn eine StA sieht, dass die Ermittlungen wenig Aussicht auf Erfolg bietet, wird oft aus diesem Grund eingestellt, ohne zu Ende ermittelt zu haben. Der Druck für den Beschuldigten, dies anznehmen, ist gerade bei Jugendlichen oft gross. Diese Art der verfahrenseinstellung führt aber nicht zur Aufhebung des SV. Ich vermute, hierauf beziehen sich die häufigen Angaben Betroffener, trotz Einstellung keine Aufhebung des SV erreicht zu haben.  
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Es gibt leider auch andere Einstellungsarten als nach §170, Abs.2.
In jenem Fall muss ein SV dann nicht aufgehoben werden.
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Die Einstellungen nach 153 sind in der Tat problematisch.

Was sich hinter der Formulierung "andere Gründe " versteckt weiß ich nicht. Ich mach mal Jugend forscht. Melde mich.
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@HG: Ich denke da bei "andere Gründe" Richtung Beweisverbote, Verjährung, Verfolgungshindernisse etc.
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Auch wenn hier nahezu jeder Beitrag für die Füsse ist, aber irgendwann platzt einem der Kragen bei der Kacke die hier gelabert wird. Würde gern mal wissen aus welcher Hand hier die Infos kamen...

Kann den Beitrag von RU nur unterschreiben. Saß nämlich mit im Bus und gehöre zu dem Leuten die die Fahrt organisiert haben. Bus bestand zum größten Teil aus Leuten von Rheingau Underdogs und Inferno SWA und weiteren Freunden. Wie bereits gesagt wurde, 9 wurden rausgezogen und "durften" sich einem Einzelgespräch stellen, von 9 wurden am Ende 2 heimgeschickt obwohl uns die B..... eine 2% Chance ausgerechnet hatten und alles dafür taten daß wir unsere Freunde zurücklassen und die Reise ohne sie fortsetzen! AM *****. Der Bus beschloss ohne Diskussion einheitlich daß wir warten, egal wie lange es dauert und wie man sieht hat es sich gelohnt - leider nicht für 2 der Leute die ohne ersichtliche Gründe (NEIN, keine besonders "schweren Jungs" bevor wieder einer das Maul aufreisst!) an der Ausreise gehindert wurden.

Es wurde jeder Eintrachtfan, der mit der Fähre rüber gefahren ist kontrolliert, ob Auto oder Bus. Einige Autos wurden durchsucht.  schrieb:


Dazu nur mal eins: Es gab weder Anzeichen unsererseits daß wir einem bestimmten "Klientel" zuzuordnen wären (sei es durch Banner, Flaggen oder "schlechtes Benehmen" ) noch wurden ALLE Leute kontrolliert. Während unserer Wartezeit passierten reihenweise Busse mit "unverdächtigen" Leuten den Übergang ohne Kontrollen. Ebenso wie viele PKW. 9er Busse und die Wohnmobilfront. Soviel zum Thema JEDER wurde kontrolliert. Allein die beschissene Kontrolle unserer Ausweise dauerte über 3 Stunden weil die armen Menschen nur 3 PCs zur Verfügung hatten. Reisefreiheit.... offene Grenzen...

Abschliessend kann man nur sagen: Traurig für die, die nach Hause geschickt wurden (oder wie in unserem Fall nach dem Spiel wieder an der Grenze aufgesammelt wurden) und besonders traurig für die Fanszene denn mit dieser Sache hat das Wort "Repression" wieder ganz neue Bedeutungen bekommen.

Und jetzt zerreisst euch wieder weiter. Profis


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