so jetzt mal ne Frage an die juristen könnte man den Typen nicht verklagen wegen Rufmord was der da veranstaltet oder so was uns mit den NPD-Typen zu vergleichen der Typ sollte sich mal nach FFM kommen, den würde ich.
wollte gerade etwas dazu schreiben, aber leider ist deren Regisitrierung derzeit abgeschaltet!
Grüße,
ZoLo
sowas sollte man hier auch mal machen
ps: man kann doch bestimmt einem mod/admin ne mail schreiben, oder etwas nicht ?
Habe ich schon versucht, leider vergeblich nach einer Kontaktadresse gesucht.
Mir geht die ganze Sache maechtig auf die Nerven und bin ziemlich angepisst. Ich sehe das nicht als "british humour", sondern als eine massive Rufschaedigung. Und man kann noch nicht mal reagieren. Was wuerde ich diesem Schandmaul gerne meine Meinung sagen.
Sowas ist einfach nur arm!!! Kann mir auch nicht vorstellen, dass es ein Offenbacher war...
Das ist pure rufschädigung... Mich kotzt das an!!! Und sowas verbreitet sich schnell, solche Bilder und solche aussagen... Die england fans kommen dann mit einer PRÄCHTIGEN einstellung zum spiel... Ganz klasse !!!!
weißt ja das du dich damit strafbar gemacht hast den das Verwenden von hakenkreuzen selbst wenn durchgestrichen ist, ist laut einem Urteil des Landgerichts Suttgart strafbar, gabs nämlich letzte Woche ein Urteil darüber. Muss mal den Link suchen, wo es drin steht.
weißt ja das du dich damit strafbar gemacht hast den das Verwenden von hakenkreuzen selbst wenn durchgestrichen ist, ist laut einem Urteil des Landgerichts Suttgart strafbar, gabs nämlich letzte Woche ein Urteil darüber. Muss mal den Link suchen, wo es drin steht.
Und so ein gesetz ist fast genauso lächerlich wie die Bilder im Newcastelforum!!!
weißt ja das du dich damit strafbar gemacht hast den das Verwenden von hakenkreuzen selbst wenn durchgestrichen ist, ist laut einem Urteil des Landgerichts Suttgart strafbar, gabs nämlich letzte Woche ein Urteil darüber. Muss mal den Link suchen, wo es drin steht.
Und so ein gesetz ist fast genauso lächerlich wie die Bilder im Newcastelforum!!!
Nein, ist es nicht. Ich will mal versuchen zu erklären, warum das Gericht so entschieden hat. Der Straftatbestand, von dem hier die Rede ist, ist § 86a StGB: § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder 2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt. (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Schon auf den ersten Blick kann man sehen, dass auch durchgestrichene Hakenkreuze, oder solche über Mülleimern etc., unter diese Vorschrift fallen. Hier soll nämlich nicht etwa Nazipropaganda verboten werden (dafür ist §86 StGB da), sondern Hakenkreuz, SS-Runen und Hitlergruss allgemein tabuisiert werden. Durch das Zeigen dieser Zeichen durch Nazigegner, in bester Absicht, wird dieses Tabu jedoch ausgehöhlt. Jetzt würde es heissen: "Man darf das Hakenkreuz zeigen, wenn man kein Nazi ist". Schon etwas weniger als nach bisheriger Auffasuung, dass man auf keinen Fall ein Hakenkreuz zeigen darf. Zudem ist zu befürchten, dass Nazis die dann freigegebenen Symbole nutzen, z.B. unter das durchgestrichene Hakenkreuz den Satz "Nicht mehr lang!" setzen, oder den Mülleimer leicht verfremden, so dass er wie ein Sockel aussieht o.ä..
Bitte nicht falsch verstehen, man kann über das Urteil streiten, und ich bin auch nicht sicher, ob es den Instanzenweg übersteht. Es sollte aber klar sein, dass ein Gericht immer nicht nur den Einzelfall, sondern die Auswirkungen auf die Rechtslage insgesamt im Auge haben muss.
@stefank: unsinn ist es in meinen augen trotzdem, deine begründung ist zwar irgendwo nach zuvollziehen, aber trotzdem ein schritt in die falsche richtung.
wie lautet denn das strafmaß, wenn ich diese grafik hier poste ?
@Dr.Ball: In obigem Fall ging es um massenhafte Verwendung, da kamen 90 Tagessätze bei raus. Das Gericht berücksichtigt also selbstverständlich, dass es sich um Nazigegner handelt. Bei einem Einzelfall wie hier wäre von einer Verfahrenseinstellung auszugehen (zumal wahrscheinlich unvermeidbarer Verbotsirrtum vorlag).
sowas sollte man hier auch mal machen
ps: man kann doch bestimmt einem mod/admin ne mail schreiben, oder etwas nicht ?
Habe ich schon versucht, leider vergeblich nach einer Kontaktadresse gesucht.
Mir geht die ganze Sache maechtig auf die Nerven und bin ziemlich angepisst. Ich sehe das nicht als "british humour", sondern als eine massive Rufschaedigung. Und man kann noch nicht mal reagieren. Was wuerde ich diesem Schandmaul gerne meine Meinung sagen.
habe aber gerade einen kumpel aus england angerufen,der sich dazu in deren forum äussern wird!!
doof sind die da im forum übrigens auch nicht.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass es ein Offenbacher war...
Das ist pure rufschädigung... Mich kotzt das an!!! Und sowas verbreitet sich schnell, solche Bilder und solche aussagen... Die england fans kommen dann mit einer PRÄCHTIGEN einstellung zum spiel... Ganz klasse !!!!
"ein bild sagt mehr als 1000 worte"
weißt ja das du dich damit strafbar gemacht hast den das Verwenden von hakenkreuzen selbst wenn durchgestrichen ist, ist laut einem Urteil des Landgerichts Suttgart strafbar, gabs nämlich letzte Woche ein Urteil darüber. Muss mal den Link suchen, wo es drin steht.
http://www.sueddeutsche.de/,poll1/deutschland/artikel/309/87222/
Und so ein gesetz ist fast genauso lächerlich wie die Bilder im Newcastelforum!!!
Nein, ist es nicht. Ich will mal versuchen zu erklären, warum das Gericht so entschieden hat. Der Straftatbestand, von dem hier die Rede ist, ist § 86a StGB:
§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Schon auf den ersten Blick kann man sehen, dass auch durchgestrichene Hakenkreuze, oder solche über Mülleimern etc., unter diese Vorschrift fallen. Hier soll nämlich nicht etwa Nazipropaganda verboten werden (dafür ist §86 StGB da), sondern Hakenkreuz, SS-Runen und Hitlergruss allgemein tabuisiert werden. Durch das Zeigen dieser Zeichen durch Nazigegner, in bester Absicht, wird dieses Tabu jedoch ausgehöhlt. Jetzt würde es heissen: "Man darf das Hakenkreuz zeigen, wenn man kein Nazi ist". Schon etwas weniger als nach bisheriger Auffasuung, dass man auf keinen Fall ein Hakenkreuz zeigen darf. Zudem ist zu befürchten, dass Nazis die dann freigegebenen Symbole nutzen, z.B. unter das durchgestrichene Hakenkreuz den Satz "Nicht mehr lang!" setzen, oder den Mülleimer leicht verfremden, so dass er wie ein Sockel aussieht o.ä..
Bitte nicht falsch verstehen, man kann über das Urteil streiten, und ich bin auch nicht sicher, ob es den Instanzenweg übersteht. Es sollte aber klar sein, dass ein Gericht immer nicht nur den Einzelfall, sondern die Auswirkungen auf die Rechtslage insgesamt im Auge haben muss.
vielleicht hilfts ja weiter.
gruß
beve
genau dies wurde mir auch mitgeteilt,also wir brauchen uns wirklich keinen schuh mit brauner kacke dran anzuziehen!
später wird das forum wieder offen sein.
Ich nehme an, du hast mein Posting gerade eben noch nicht gesehen. Von lächerlich kann jedenfalls keine Rede sein.
wie lautet denn das strafmaß, wenn ich diese grafik hier poste ?
Ergo: Nicht gelesen.
habs schon gefunden, bis zu 3 jahren.
mal aus interesse: wie hoch ist das strafmaß, bei normalen hakenkreuzen, ss-runen etc. ?
@Dr.Ball: In obigem Fall ging es um massenhafte Verwendung, da kamen 90 Tagessätze bei raus. Das Gericht berücksichtigt also selbstverständlich, dass es sich um Nazigegner handelt. Bei einem Einzelfall wie hier wäre von einer Verfahrenseinstellung auszugehen (zumal wahrscheinlich unvermeidbarer Verbotsirrtum vorlag).
Spätens nach dem die Medien den oben erwähnten Fall groß breitgetreten haben kann man davon ja wohl eher nicht mehr ausgehen, oder ?