Internetquelle schrieb: Auch wenn Du minderjährig bist - Du genießt den verfassungsrechtlichen Schutz des Brief-, Post und Fernmeldegesetzes nach dem Grundgesetz (Artikel 10). Demnach dürfen Deine Eltern nur dann z.B. Deine Briefe öffnen, wenn sie auch hier den konkreten Verdacht einer schädlichen Beeinflussung durch den /die Briefpartner/in haben.
xmaz schrieb: er hat von Erziehungsberechtigten geschrieben und net von Eltern
Ich eine aber die eltern
Danke Dr. Ball...
Es handelt sich hierbei um einen Brief von der "Justizbehörde Frankfurt am Main" Also ziehe ich den schluss, dass sie nicht das recht haben den Brief zu lesen
also, nach ca. 5 minuten googlen, würde ich sagen, deine eltern / erziehungsberechtigten dürfen den brief nicht öffnen. ausnahmen gibt es scheinbar bei versicherungsbriefen, allerdings würde ich dafür nicht garantieren...
Kommt drauf an in welcher Angelegenheit. Falls es um die Schule geht würde ich sagen ja. Ein Liebesbrief?Eher nein. Eine Kreditkartenabrechnung die vom Konto deines Vaters gezogen wird ,wohl ja. Wiegesagt ,scheint mir eine Entscheidung des Einzelfalls zu sein.
HeinzGründel schrieb: Kommt drauf an in welcher Angelegenheit. Falls es um die Schule geht würde ich sagen ja. Ein Liebesbrief?Eher nein. Eine Kreditkartenabrechnung die vom Konto deines Vaters gezogen wird ,wohl ja. Wiegesagt ,scheint mir eine Entscheidung des Einzelfalls zu sein.
Hättest du die 10 Antworten durchgelesen hättest du dir diesen post sparen können...
bleib mal locker, wenn dir jemand versucht zu helfen, kannste ruhig mach ein danke einbringen. zudem ist HG der einzige hier im fred, der jurist ist und demnach wirklich ahnung hat...
Ich hatte ihm schon ne PN geschickt. Denke die Eltern dürfen es öffnen, da es von der Justiz kam. Hier steht das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 II GG gegen das Briefgeheimnis. Schaue aber später nochmal nach (wenn ich zu Hause bin), falls Heinz nicht früher antwortet.
Dr.Ball schrieb: bleib mal locker, wenn dir jemand versucht zu helfen, kannste ruhig mach ein danke einbringen. zudem ist HG der einzige hier im fred, der jurist ist und demnach wirklich ahnung hat...
Ich habe mich schon bedankt, und das sogar bei dir
Und mein Beitrag zu HG war auch net böse gemeint, nur eine tatsache! Ich hätte natürlich noch einen smiley dahintersetzen können...
Aber nochmal: danke an alle die mir bis jetzt geholfen haben
Also öffnen ohne meine erlaubnis?
QUELLE
Hm, ja, aber ich lese nirgends wie das bei minderjährigen geregelt ist...
ist im normalfall ein und das selbe...
Ich eine aber die eltern
Danke Dr. Ball...
Es handelt sich hierbei um einen Brief von der "Justizbehörde Frankfurt am Main"
Also ziehe ich den schluss, dass sie nicht das recht haben den Brief zu lesen
Wie alt bist du denn, wenn ich mal fragen darf?
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Wiegesagt ,scheint mir eine Entscheidung des Einzelfalls zu sein.
Hättest du die 10 Antworten durchgelesen hättest du dir diesen post sparen können...
Ich habe mich schon bedankt, und das sogar bei dir
Und mein Beitrag zu HG war auch net böse gemeint, nur eine tatsache!
Ich hätte natürlich noch einen smiley dahintersetzen können...
Aber nochmal: danke an alle die mir bis jetzt geholfen haben
Kriegst morgen noch ne PN.
Gruß HG