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Frage an die Juristen

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Darf ein Erziehungsberechtigter den Brief (des minderjährigen sohns, indem fall ich) einfach öffnen???

Also öffnen ohne meine erlaubnis?
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nein. briefgeheimniss.
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Dr.Ball schrieb:
nein. briefgeheimniss.


Internetquelle schrieb:
Auch wenn Du minderjährig bist - Du genießt den verfassungsrechtlichen Schutz des Brief-, Post und Fernmeldegesetzes nach dem Grundgesetz (Artikel 10). Demnach dürfen Deine Eltern nur dann z.B. Deine Briefe öffnen, wenn sie auch hier den konkreten Verdacht einer schädlichen Beeinflussung durch den /die Briefpartner/in haben.


QUELLE
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Ich sag mal ja
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er hat von Erziehungsberechtigten geschrieben und net von Eltern
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Dr.Ball schrieb:
nein. briefgeheimniss.


Hm, ja, aber ich lese nirgends wie das bei minderjährigen geregelt ist...
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xmaz schrieb:
er hat von Erziehungsberechtigten geschrieben und net von Eltern


ist im normalfall ein und das selbe...
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xmaz schrieb:
er hat von Erziehungsberechtigten geschrieben und net von Eltern


Ich eine aber die eltern

Danke Dr. Ball...

Es handelt sich hierbei um einen Brief von der "Justizbehörde Frankfurt am Main"
Also ziehe ich den schluss, dass sie nicht das recht haben den Brief zu lesen
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also, nach ca. 5 minuten googlen, würde ich sagen, deine eltern / erziehungsberechtigten dürfen den brief nicht öffnen. ausnahmen gibt es scheinbar bei versicherungsbriefen, allerdings würde ich dafür nicht garantieren...
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AburgEagle schrieb:
Darf ein Erziehungsberechtigter den Brief (des minderjährigen sohns, indem fall ich) einfach öffnen???

Also öffnen ohne meine erlaubnis?


Wie alt bist du denn, wenn ich mal fragen darf?
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anxunamun schrieb:
AburgEagle schrieb:
Darf ein Erziehungsberechtigter den Brief (des minderjährigen sohns, indem fall ich) einfach öffnen???

Also öffnen ohne meine erlaubnis?


Wie alt bist du denn, wenn ich mal fragen darf?



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Kommt drauf an in welcher Angelegenheit. Falls es um die Schule geht würde ich sagen ja. Ein Liebesbrief?Eher nein. Eine Kreditkartenabrechnung die vom Konto deines Vaters gezogen wird ,wohl ja.
Wiegesagt ,scheint mir eine Entscheidung des Einzelfalls zu sein.
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HeinzGründel schrieb:
Kommt drauf an in welcher Angelegenheit. Falls es um die Schule geht würde ich sagen ja. Ein Liebesbrief?Eher nein. Eine Kreditkartenabrechnung die vom Konto deines Vaters gezogen wird ,wohl ja.
Wiegesagt ,scheint mir eine Entscheidung des Einzelfalls zu sein.


Hättest du die 10 Antworten durchgelesen hättest du dir diesen post sparen können...
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bleib mal locker, wenn dir jemand versucht zu helfen, kannste ruhig mach ein danke einbringen. zudem ist HG der einzige hier im fred, der jurist ist und demnach wirklich ahnung hat...
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Ich hatte ihm schon ne PN geschickt. Denke die Eltern dürfen es öffnen, da es von der Justiz kam. Hier steht das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 II GG gegen das Briefgeheimnis. Schaue aber später nochmal nach (wenn ich zu Hause bin), falls Heinz nicht früher antwortet.
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Dr.Ball schrieb:
bleib mal locker, wenn dir jemand versucht zu helfen, kannste ruhig mach ein danke einbringen. zudem ist HG der einzige hier im fred, der jurist ist und demnach wirklich ahnung hat...


Ich habe mich schon bedankt, und das sogar bei dir

Und mein Beitrag zu HG war auch net böse gemeint, nur eine tatsache!
Ich hätte natürlich noch einen smiley dahintersetzen können...

Aber nochmal: danke an alle die mir bis jetzt geholfen haben
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Gar kein Problem . Ich hatte in der Tat Posting Nr. 8 übersehen.
Kriegst morgen noch ne PN.
Gruß HG


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