Lächerliches Stadionverbot aufgehoben, ein wenig Medienaufmerksamkeit für die Willkür erzeugt: Sehr guter Einstand des Fanrechtefonds!
Wo soll das Opfer eigentlich jemanden beleidigt haben? Ist "Bulle" eine Beleidigung? Eigentlich müsste man gerade noch einen Psychologen auftreiben, der die psychischen Konsequenzen eines Stadionverbots bestätigt und die Kölner auf Schmerzensgeld verklagen..
"Solche Gäste möchte jedenfalls der 1. FC Köln in seinem Stadion nicht wiedersehen" - kein Ding, bleibt einfach weiter in der 2. Liga!
Sehr schöne Meldung. Falls möglich sollte mal jemand das Aktenzeichen herausfinden.
@ untouchable Das kann man durchaus als Beleidigung auffassen, auch wenn es mittlerweile in den alltäglichen Sprachgebrauch vorgerungen ist.
Ich hatte vor kurzem einen Fall bei dem ein Frankfurter Fan in Hamburg zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt worden ist weil " Bullenschweine shalalalah" sang als der Peterwagen vorbeifuhr. das ist ziemlich viel Geld. Nazürlich wurde er auch in Gewahrsam genommen etc....
HeinzGründel schrieb: Sehr schöne Meldung. Falls möglich sollte mal jemand das Aktenzeichen herausfinden.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 25.09.2007, Aktenzeichen 124 C 7/07
Grundsätzlich will und wird der Fanrechtefonds eine Urteilsdatenbank aufbauen. Du sowie alle anderen Kollegen/Betroffenen sind daher aufgerufen, interessante Urteile in Verfahren von oder gegen Fans dem Fanrechtefonds zu übersenden. Umgekehrt kannst Du natürlich auch bei uns nachfragen, ob wir zu einer bestimmten Rechtsfrage Urteile o.ä. vorliegen haben.
untouchable schrieb: Schade. Sowas könnte man als Dienstleistung doch auch mal kostenfrei online anbieten.
Tja die Gerichte sind eben keine "Dienstleister" , haben wie bestimmte andere Behörden auch nicht sowas wie Servicezeiten etc. , gott sei Dank arbeite ich nicht beim Gericht, sondern in einer diesbzgl. vernünftigeren Behörde
untouchable schrieb: Schade. Sowas könnte man als Dienstleistung doch auch mal kostenfrei online anbieten.
Tja die Gerichte sind eben keine "Dienstleister" , haben wie bestimmte andere Behörden auch nicht sowas wie Servicezeiten etc. , gott sei Dank arbeite ich nicht beim Gericht, sondern in einer diesbzgl. vernünftigeren Behörde
Es gibt durchaus Gerichte die Urteile online stellen, nur halt nicht jedes Urteil und auch nicht jedes Gericht. Was in meinen Augen aber auch nicht unbedingt nötig ist. Am wichtigsten wäre wenn gerade grundsätzliche Urteile von hohen Gerichten für Bürger online verfügbar sind (was wie gesagt teilweise passiert). Bei Amtsgerichtskram ist das erstmal nicht so wichtig. Wenn es für einzelne Gruppen Bedeutung hat, dann steht es diesen ja frei die Urteile verfügbar zu machen, wie es z.B. wohl mit diesem Urteil passieren wird.
Ansonsten wird es sicher nicht mehr lange dauern bis diese Dienstleistung auch von den Gerichten (bis zum Amtsgericht runter) verfügbar sein wird. Was ich übrigens auch begrüße.
peter schrieb: http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,514588,00.html
[font=Georgia]Seeeehr schön. Der FC Kölle darf für seine Wichtigtuerei blechen.
Sicher gehört es sich nicht, einen Polizisten zu beleidigen - egal ob direkt oder gegenüber einem Dritten. Aber wenn es dann doch so kommt, dann sollte man die Verfolgung und Ahndung der Polizei, der Staatsanwaltschaft sowie den Gerichten überlassen, anstatt das ganze zu einem Sicherheitsrisiko für alle Stadien in Deutschland hoch zu stilisieren.
Wobei, eigentlich bin ich ja ziemlich empfindlich, aber was an dem getätigten Spruch Beamtenbeleidigung sein soll????? Die haben doch eher Sippenhaft angeordnet? Aber ok - ist ja nach langer, langer Zeit bereinigt worden.
So wie ich § 153 StPO lese, kann man eine Einstellung wegen geringer Schuld nicht anfechten (warum sollte man normalerweise auch...). Die SV-Richtlinien sehen hierbei jedoch keine Aufhebung eines Stadionverbots vor. Sollte man nun also wegen Landfriedenbruchs o.ä. angeklagt sein (sprich einem Vergehen, welches ein SV laut Richtlinien rechtfertigt), die Staatsanwaltschaft das Verfahren aber nach § 153 StPO einstellt, dann sitzt man möglicherweise auf einem 5-jährigen Stadionverbot, ohne irgendeine Chance zu haben, sein Recht zu bekommen, da man auch nicht auf einen Prozess bestehen und so freigesprochen werden kann.
Sehe ich das so richtig oder habe ich etwas falsch verstanden?
falls es dazu schon einen thread gibt bitte zumachen, habe auf die schnelle keinen gefunden.
peter
Wo soll das Opfer eigentlich jemanden beleidigt haben? Ist "Bulle" eine Beleidigung? Eigentlich müsste man gerade noch einen Psychologen auftreiben, der die psychischen Konsequenzen eines Stadionverbots bestätigt und die Kölner auf Schmerzensgeld verklagen..
"Solche Gäste möchte jedenfalls der 1. FC Köln in seinem Stadion nicht wiedersehen" - kein Ding, bleibt einfach weiter in der 2. Liga!
Die Kohle ist beim Fanrechtefond gut aufgehoben.
@ untouchable
Das kann man durchaus als Beleidigung auffassen, auch wenn es mittlerweile in den alltäglichen Sprachgebrauch vorgerungen ist.
Ich hatte vor kurzem einen Fall bei dem ein Frankfurter Fan in Hamburg zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt worden ist weil " Bullenschweine shalalalah" sang als der Peterwagen vorbeifuhr. das ist ziemlich viel Geld. Nazürlich wurde er auch in Gewahrsam genommen etc....
Amtsgericht Köln, Urteil vom 25.09.2007, Aktenzeichen 124 C 7/07
Grundsätzlich will und wird der Fanrechtefonds eine Urteilsdatenbank aufbauen. Du sowie alle anderen Kollegen/Betroffenen sind daher aufgerufen, interessante Urteile in Verfahren von oder gegen Fans dem Fanrechtefonds zu übersenden. Umgekehrt kannst Du natürlich auch bei uns nachfragen, ob wir zu einer bestimmten Rechtsfrage Urteile o.ä. vorliegen haben.
Weitere Informationen zum Fanrechtefonds: http://www.fanrechtefonds.de/
(Bitte beachten: die früher ebenfalls genutzte Domain fanrechte.de ist derzeit wegen Serverproblemen offline!)
Für Spenden an den Fanrechtefonds:
Kontoinhaber: RA Dirk Seitz
Kontonummer: 249009280
Bankleitzahl: 20040000 (Commerzbank)
Verwendungszweck: Fanrechtefonds, Name, E-Mail-Adresse!!!
(siehe auch: http://www.fanrechtefonds.de/pages/konto.html )
Beste Grüße
Stefan
Werde ich machen sobald ich was schönes habe.
Tja die Gerichte sind eben keine "Dienstleister" , haben wie bestimmte andere Behörden auch nicht sowas wie Servicezeiten etc. , gott sei Dank arbeite ich nicht beim Gericht, sondern in einer diesbzgl. vernünftigeren Behörde
Es gibt durchaus Gerichte die Urteile online stellen, nur halt nicht jedes Urteil und auch nicht jedes Gericht.
Was in meinen Augen aber auch nicht unbedingt nötig ist.
Am wichtigsten wäre wenn gerade grundsätzliche Urteile von hohen Gerichten für Bürger online verfügbar sind (was wie gesagt teilweise passiert). Bei Amtsgerichtskram ist das erstmal nicht so wichtig.
Wenn es für einzelne Gruppen Bedeutung hat, dann steht es diesen ja frei die Urteile verfügbar zu machen, wie es z.B. wohl mit diesem Urteil passieren wird.
Ansonsten wird es sicher nicht mehr lange dauern bis diese Dienstleistung auch von den Gerichten (bis zum Amtsgericht runter) verfügbar sein wird.
Was ich übrigens auch begrüße.
[font=Georgia]Seeeehr schön. Der FC Kölle darf für seine Wichtigtuerei blechen.
Sicher gehört es sich nicht, einen Polizisten zu beleidigen - egal ob direkt oder gegenüber einem Dritten. Aber wenn es dann doch so kommt, dann sollte man die Verfolgung und Ahndung der Polizei, der Staatsanwaltschaft sowie den Gerichten überlassen, anstatt das ganze zu einem Sicherheitsrisiko für alle Stadien in Deutschland hoch zu stilisieren.
[/font]
Mir gefällt das sehr gut.
Wobei, eigentlich bin ich ja ziemlich empfindlich, aber was an dem getätigten Spruch Beamtenbeleidigung sein soll?????
Die haben doch eher Sippenhaft angeordnet?
Aber ok - ist ja nach langer, langer Zeit bereinigt worden.
Super Sache, ein kleiner aber vielleicht richtungsweisender Schritt.
So wie ich § 153 StPO lese, kann man eine Einstellung wegen geringer Schuld nicht anfechten (warum sollte man normalerweise auch...). Die SV-Richtlinien sehen hierbei jedoch keine Aufhebung eines Stadionverbots vor. Sollte man nun also wegen Landfriedenbruchs o.ä. angeklagt sein (sprich einem Vergehen, welches ein SV laut Richtlinien rechtfertigt), die Staatsanwaltschaft das Verfahren aber nach § 153 StPO einstellt, dann sitzt man möglicherweise auf einem 5-jährigen Stadionverbot, ohne irgendeine Chance zu haben, sein Recht zu bekommen, da man auch nicht auf einen Prozess bestehen und so freigesprochen werden kann.
Sehe ich das so richtig oder habe ich etwas falsch verstanden?
Ja, Du beschreibst das Dilemma, welches schon seit langer Zeit angeprangert wird, sehr gut