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SaW-Gebabbel 21.01.13

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BG-On schrieb:
Basaltkopp schrieb:
BG-On schrieb:

Und einem evtl. das ganze Leben zu versauen muss auch nicht sein.  


Das hat er sich doch dann selber versaut und niemand anderes! Ich würde es jedem dieser Schweine von ganzem Herzen gönnen!


Also soll einer der vllt. mit 18 (nur als Beispiel) eine Dummheit begangen hat, evtl. noch mit 50 dafür bluten?

Sorry, man kanns auch übertreiben.  


Ja, wenn er anderen schadet, soll er den Schaden bezahlen. Fäddisch!
Mit 18 ist er volljährig und für seine Taten verantwortlich!
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HeinzGründel schrieb:
Meierei schrieb:
concordia-eagle schrieb:
Meierei schrieb:
concordia-eagle schrieb:
eintracht069 schrieb:
21Uhr14 schrieb:
CaioMania schrieb:
Hätte nicht gedacht, dass ich dem Boris mal zustimmen würde: Absolut richtig, dass man die "Täter" zahlen lassen sollte. Dass das ständig der Verein, der im Prinzip nichts dafür kann und gegen solche Chaoten machtlos ist, in die Tasche greifen muss, ist schlicht unfair


Und wie sollen die 4 Leute die Million für das Geisterspiel und die 200.000 als Strafe zahlen?



So wie das sonst auch geregelt ist. Wer nicht zahlen kann, muss in den Bau.





Häh? Der Schuldturm ist abgeschafft.

Unterscheidet mal zwischen zivilrechtlichem Schadensersatz und möglichen strafrechtlichen Bestrafungen.


Bewaehrungsstrafe mit Geldauflage.......Zahlungsausfall bedeutet Bau....


Gute Güte. Strafrechtlich ist das doch nicht viel. Das Vergehen sieht m.E. eine Bewährungsstrafe nicht mal mit einem Superfernglas.



Hausfriedensbruch,Verstoss gegen Sprengstoffgesetz, versuchte Koerperverletzung.......Da kann man schon locker auf 12 Monate auf Bewaehrung kommen....Wenn das Bundeszentralregister dann auch noch was her gibt, dann sind es auch mal schnell 18 bis 24 Monate.....


Völliger Quatsch. Der Kollege CE ist zwar blind aber nicht doof.. Er hat recht


Und langsam isser - meisten jedenfalls  
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HeinzGründel schrieb:
Meierei schrieb:
concordia-eagle schrieb:
Meierei schrieb:
concordia-eagle schrieb:
eintracht069 schrieb:
21Uhr14 schrieb:
CaioMania schrieb:
Hätte nicht gedacht, dass ich dem Boris mal zustimmen würde: Absolut richtig, dass man die "Täter" zahlen lassen sollte. Dass das ständig der Verein, der im Prinzip nichts dafür kann und gegen solche Chaoten machtlos ist, in die Tasche greifen muss, ist schlicht unfair


Und wie sollen die 4 Leute die Million für das Geisterspiel und die 200.000 als Strafe zahlen?



So wie das sonst auch geregelt ist. Wer nicht zahlen kann, muss in den Bau.





Häh? Der Schuldturm ist abgeschafft.

Unterscheidet mal zwischen zivilrechtlichem Schadensersatz und möglichen strafrechtlichen Bestrafungen.


Bewaehrungsstrafe mit Geldauflage.......Zahlungsausfall bedeutet Bau....


Gute Güte. Strafrechtlich ist das doch nicht viel. Das Vergehen sieht m.E. eine Bewährungsstrafe nicht mal mit einem Superfernglas.



Hausfriedensbruch,Verstoss gegen Sprengstoffgesetz, versuchte Koerperverletzung.......Da kann man schon locker auf 12 Monate auf Bewaehrung kommen....Wenn das Bundeszentralregister dann auch noch was her gibt, dann sind es auch mal schnell 18 bis 24 Monate.....


Völliger Quatsch. Der Kollege CE ist zwar blind aber nicht doof.. Er hat recht


Dauert nur meistens ein paar Minuten länger !!  ,-)
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Meierei schrieb:
isch schrieb:
Meierei schrieb:
isch schrieb:
Meierei schrieb:
concordia-eagle schrieb:
Meierei schrieb:
concordia-eagle schrieb:
eintracht069 schrieb:
21Uhr14 schrieb:
CaioMania schrieb:
Hätte nicht gedacht, dass ich dem Boris mal zustimmen würde: Absolut richtig, dass man die "Täter" zahlen lassen sollte. Dass das ständig der Verein, der im Prinzip nichts dafür kann und gegen solche Chaoten machtlos ist, in die Tasche greifen muss, ist schlicht unfair


Und wie sollen die 4 Leute die Million für das Geisterspiel und die 200.000 als Strafe zahlen?



So wie das sonst auch geregelt ist. Wer nicht zahlen kann, muss in den Bau.





Häh? Der Schuldturm ist abgeschafft.

Unterscheidet mal zwischen zivilrechtlichem Schadensersatz und möglichen strafrechtlichen Bestrafungen.


Bewaehrungsstrafe mit Geldauflage.......Zahlungsausfall bedeutet Bau....


Gute Güte. Strafrechtlich ist das doch nicht viel. Das Vergehen sieht m.E. eine Bewährungsstrafe nicht mal mit einem Superfernglas.



Hausfriedensbruch,Verstoss gegen Sprengstoffgesetz, versuchte Koerperverletzung.......Da kann man schon locker auf 12 Monate auf Bewaehrung kommen....Wenn das Bundeszentralregister dann auch noch was her gibt, dann sind es auch mal schnell 18 bis 24 Monate.....


Hausfriedensbruch? Versuchte Körperverletzung?


Wenn ich mit Leuchtspurgeschossen auf Spieler schiesse,nehme ich eine Koerperverletzung billigend in kauf.


Und du weißt, dass sie diejenigen erkannt haben, die die 2 Leuchtclips abgeschossen haben?


Nein, aber keiner von uns weiss, welches Material den Ermittlungsbehoerden zur Verfuegung steht.
Werden die Chaoten dingfest gemacht, wird auch bekannt werden, was die Staatsanwaltschaft ihnen vorwirft.......Da werden wir uns also noch gedulden muessen...


Wohl auch mit Mutmaßungen, was ihnen dann vorgeworfen wird!
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Ohohoh, ein CE  

Und ausgerechnet beim Posten das er etwas langsamer ist...  
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Meierei schrieb:
Eine Personalisierung der Strafen bringt jedenfalls viel mehr als ein "abstraktes" abstrafen eines Vereins.
Die Chaoten bekommen vor Augen gefuehrt, dass sie aus der anonymen Masse, in der sie sich bislang versteckt hielten, gezielt herausgezogen werden koennen.
€ 5.000,- Strafe pro Nase ist tausendmal wirkungsvoller als € 500.000,- fuer den Verein.


Wenn es dem DFB reichen würde, dass die Eintracht 5 Täter benennen kann und dann nur die Täter bestraft werden, dann ist das ja OK.
Muss die Eintracht bezahlen, müssen die 5 halt die komplette Zeche zahlen. Selber schuld.

Außerdem können die dann mit 50, wenn sie gefragt werden, wie es im Urlaub war, immer noch mit stolz geschwellter Brust erzählen "ich war nicht im Urlaub, ich habe eine kleine Pyro-Show gemacht". Das ist doch eine tolle Sache. Das kann ja nun nicht jeder von sich behaupten!  
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Kurvenfan schrieb:
Ohohoh, ein CE  

Und ausgerechnet beim Posten das er etwas langsamer ist...  



Kurvenfan_ce  
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Also wir muessen uns doch hier nicht ueber ein zu erwartendes Strafmass streiten.
Ich habe halt das Beispiel Georg Koch vor Augen, wo ein illegaler Gebrauch von Feuerwerkskoeprern in einem Stadion zu einer schweren Koerperverletzung gefuehrt hat.
Wichtig ist, das ein Exempel im Rahmen der juristischen Moeglichkeiten statuiert wird. Wobei dieser Rahmen bis zum Anschlag ausgenutzt werden muss!
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HeinzGründel schrieb:
Völliger Quatsch. Der Kollege CE ist zwar blind aber nicht doof.. Er hat recht


Aber zivilrechtlich könnte die Geschichte weniger spaßig werden für die Jungs.
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Stoppdenbus schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Völliger Quatsch. Der Kollege CE ist zwar blind aber nicht doof.. Er hat recht


Aber zivilrechtlich könnte die Geschichte weniger spaßig werden für die Jungs.


Das macht ja nichts. Die starken Jungs haben ihren Spaß ja schon gehabt  
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Meierei schrieb:

Wichtig ist, das ein Exempel im Rahmen der juristischen Moeglichkeiten statuiert wird. Wobei dieser Rahmen bis zum Anschlag ausgenutzt werden muss!


Na. Das überlassen wir dann dem Richter, der soll nach geltendem Recht urteilen und dabei das richtige Maß finden.
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Kurvenfan schrieb:
Ohohoh, ein CE  

Und ausgerechnet beim Posten das er etwas langsamer ist...  



 
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SGE_Werner schrieb:
Meierei schrieb:

Wichtig ist, das ein Exempel im Rahmen der juristischen Moeglichkeiten statuiert wird. Wobei dieser Rahmen bis zum Anschlag ausgenutzt werden muss!


Na. Das überlassen wir dann dem Richter, der soll nach geltendem Recht urteilen und dabei das richtige Maß finden.


Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Habe ich gerade erst für die Zwischenprüfung wiederholt.
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Stoppdenbus schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Völliger Quatsch. Der Kollege CE ist zwar blind aber nicht doof.. Er hat recht


Aber zivilrechtlich könnte die Geschichte weniger spaßig werden für die Jungs.


Absolut. Das ist die harte Keule und deshalb schrieb ich ja auch oben, dass es in dem konkreten Fall sicher nicht bei 5-10.000 Euro bleiben würde.
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Veni-vidi-vici schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Meierei schrieb:

Wichtig ist, das ein Exempel im Rahmen der juristischen Moeglichkeiten statuiert wird. Wobei dieser Rahmen bis zum Anschlag ausgenutzt werden muss!


Na. Das überlassen wir dann dem Richter, der soll nach geltendem Recht urteilen und dabei das richtige Maß finden.


Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Habe ich gerade erst für die Zwischenprüfung wiederholt.


Richtig. Genau das, was wir gerne auch mal für uns selbst einfordern.
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Meierei schrieb:
Also wir muessen uns doch hier nicht ueber ein zu erwartendes Strafmass streiten.
Ich habe halt das Beispiel Georg Koch vor Augen, wo ein illegaler Gebrauch von Feuerwerkskoeprern in einem Stadion zu einer schweren Koerperverletzung gefuehrt hat.
Wichtig ist, das ein Exempel im Rahmen der juristischen Moeglichkeiten statuiert wird. Wobei dieser Rahmen bis zum Anschlag ausgenutzt werden muss!


Dann versuch dich nicht an irgendwelchen juristischen Fragestellungen wie dem möglichen Strafmaß, hört sich ziemlich beschränkt an, wenn du dann auch noch drauf beharrst. Zwischen versuchter (gefährlicher) Körperverletzung und schwerer Körperverletzung sind zwei Planeten Unterschied.
Und mit Exempel statuieren ist auch ziemlich naiv gedacht. Lass dir das von Leuten sagen, die schon mal die Staatsanwaltschaft vertreten haben.
Deine Meinung an sich kann ich bei dem Ärger vom Samstag ja nachvollziehen.
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Sledge_Hammer schrieb:


Dann versuch dich nicht an irgendwelchen juristischen Fragestellungen wie dem möglichen Strafmaß, hört sich ziemlich beschränkt an, wenn du dann auch noch drauf beharrst. Zwischen versuchter (gefährlicher) Körperverletzung und schwerer Körperverletzung sind zwei Planeten Unterschied.


Das tue ich doch gar nicht. Das Beispiel Georg Koch soll nur jedem vor Augen fuehren, dass das Abrennen von Feuerwerkskoerpern in einem Stadion kein Lausbubenstreich ist.
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Meierei schrieb:
Sledge_Hammer schrieb:


Dann versuch dich nicht an irgendwelchen juristischen Fragestellungen wie dem möglichen Strafmaß, hört sich ziemlich beschränkt an, wenn du dann auch noch drauf beharrst. Zwischen versuchter (gefährlicher) Körperverletzung und schwerer Körperverletzung sind zwei Planeten Unterschied.


Das tue ich doch gar nicht. Das Beispiel Georg Koch soll nur jedem vor Augen fuehren, dass das Abrennen von Feuerwerkskoerpern in einem Stadion kein Lausbubenstreich ist.


Das ist so. Der Beitrag war auch hauptsächlich auf deine Strafmaß-Beurteilung bezogen, die das Ziel verfehlte.


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