NX01K schrieb: Wer das nicht will, der soll sich eben an den Rand stellen oder auf die Sitzplätze, da droht keine Gefahr, wie beim Konzert.
Oder er bleibt am Besten gleich daheim.
Wer sich bei nem Konzert nicht schubsen lassen will, der stellt sich an den Rand, nimmt nen Sitzplatz oder bleibt zu Hause. Richtig. Analog dazu der Stadiongang! Und wir haben im Stadion doch freundliche Voraussetzungen wie nirgendwo sonst, wo Subkulturen, Jugendkulturen usw. vorhanden sind. Wieso man jetzt den Anspruch haben muss, dass es im Zentrum einer Fankurve zugehen muss wie im Kino, erschließt sich mir nicht.
NX01K schrieb: Wer das nicht will, der soll sich eben an den Rand stellen oder auf die Sitzplätze, da droht keine Gefahr, wie beim Konzert.
Oder er bleibt am Besten gleich daheim.
Sarkasmus bringt die Diskussion nicht weiter.
Welche Diskussion? Die gibt's hier bei dem Thema schon lange nicht mehr.
Ich sehe hier auch noch eine Diskussion zum Beispiel #38. Warum man nicht akzeptieren kann, dass es im Zentrum einer Fankurve nunmal kein Kindergarten ist, scheint wohl nicht zu leicht zu sein. Dass sich dagegen keiner beschwert, dass man im Zentrum eines Rockkonzerts brutalst geschubst wird (schwere gemeinschaftliche Körperverletzung), finde ich dann komisch. Wieso muss Fußball so sauber sein?
NX01K schrieb: ein Gesetz, dass aufzeigt unter welchen Bedingungen eine Verwendung erlaubt ist.
Das stimmt, aber das hier
NX01K schrieb: Der DFB verbietet es in seinen Stadien, das sind Vorschriften eines Verbandes, die kann er aufheben, wenn er will.
stimmt nicht ganz, denn:
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) schrieb: §23, Abs.2 : Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden.
Das heist, der DFB kann ein generelles Verbot von Pyro nicht aufheben, er kann bestenfalls die Verwendung durch Personen mit den o.g. Bewilligungen zulassen.
Blöd wird's dann halt ab §23 Abs. 3 und 4, die verwendenden Personen müßen nämlich offenbar solche "Feuerwerke" mindestens 2 Wochen vorher anmelden und dabei folgendes angeben:
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) schrieb: 1.Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen sowie erforderlichenfalls Nummer und Datum der Erlaubnisbescheide nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder des Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes und die ausstellende Behörde, 2.Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks, 3.Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes, 4.die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
Disclaimer: Ich bin kein Jurist und ich will hier auch nicht werten, ich find halt das Thema interessant und glaube, daß man es nicht ausserhalb geltender Rechtsvorschriften diskutieren kann, weder mit DFB noch ohne. Falls sich ein Jurist findet, der hier die SprengV mal vernünftig aufdröseln kann fände ich das hilfreich.
Wedge schrieb: ich find halt das Thema interessant und glaube, daß man es nicht ausserhalb geltender Rechtsvorschriften diskutieren kann, weder mit DFB noch ohne.
Kann man auch nicht. Neben der DFB-Zustimmung benötigt es auch die des jeweiligen Vereins, der örtlichen Feuerwehr und des Ordnungsamtes.
Bleibt die Entwicklung abzuwarten, an manchen Orten ist dafür wohl schon eine Basis vor Ort geschaffen.
Exakt. Ich behaupte einfach mal, dass Pyro selbst nach einer "Legalisierung" auch nicht plötzlich von Hinz und Kunz abgefeuert wird sondern von Leuten, die sowas nicht zum ersten Mal machen. Die stehen nun mal erfahrungsgemäß im Zentrum und wenn ich damit nix zu tun haben will, gehe ich da nicht hin. Der Vergleich mit einem Konzert finde ich ganz gut. Denn auch da gibt es Sachen, die mir nicht gefallen (z.B. violent dancing) ich den Leuten das aber zugestehe und mich davon fernhalte.
NX01K schrieb: ein Gesetz, dass aufzeigt unter welchen Bedingungen eine Verwendung erlaubt ist.
Das stimmt, aber das hier
NX01K schrieb: Der DFB verbietet es in seinen Stadien, das sind Vorschriften eines Verbandes, die kann er aufheben, wenn er will.
stimmt nicht ganz, denn:
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) schrieb: §23, Abs.2 : Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden.
Das heist, der DFB kann ein generelles Verbot von Pyro nicht aufheben, er kann bestenfalls die Verwendung durch Personen mit den o.g. Bewilligungen zulassen.
Blöd wird's dann halt ab §23 Abs. 3 und 4, die verwendenden Personen müßen nämlich offenbar solche "Feuerwerke" mindestens 2 Wochen vorher anmelden und dabei folgendes angeben:
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) schrieb: 1.Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen sowie erforderlichenfalls Nummer und Datum der Erlaubnisbescheide nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder des Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes und die ausstellende Behörde, 2.Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks, 3.Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes, 4.die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
Disclaimer: Ich bin kein Jurist und ich will hier auch nicht werten, ich find halt das Thema interessant und glaube, daß man es nicht ausserhalb geltender Rechtsvorschriften diskutieren kann, weder mit DFB noch ohne. Falls sich ein Jurist findet, der hier die SprengV mal vernünftig aufdröseln kann fände ich das hilfreich.
Du beziehst dich auf Pyrotechnik, die von 2. Januar bis 30. Dezember nicht verwendet werden dürfen. Diese sind beispielsweise als T1 gekennzeichnet, dürfen also GANZJÄHRIG verwendet werden.
Bin auch kein Jurist, aber betrifft das Benaglos und co. was du zitierst? Die Klasse II ist zu beantragen, T1 kann im Rahmen von "Events" verwendet werden... Aber wir müssen nicht als Laien über juristisches diskutieren. Mir scheint es schon, als können Vereine und Ordnungsamt das "dulden", wenn der DFB mitspielt.
Du beziehst dich auf Pyrotechnik, die von 2. Januar bis 30. Dezember nicht verwendet werden dürfen. Diese sind beispielsweise als T1 gekennzeichnet, dürfen also GANZJÄHRIG verwendet werden.
Bin auch kein Jurist, aber betrifft das Benaglos und co. was du zitierst? Die Klasse II ist zu beantragen, T1 kann im Rahmen von "Events" verwendet werden... Aber wir müssen nicht als Laien über juristisches diskutieren. Mir scheint es schon, als können Vereine und Ordnungsamt das "dulden", wenn der DFB mitspielt.
So wie ich das lese betrifft das sehr wohl Bengalos, Katergorie I darf man ab 12 verwenden, Kategorie II ab 18.
T1 ist, wieder meine Interpretation, zwar ganzjährig zu verwenden, aber in Abhängigkeit vom Zweck (Seenot, Feuerwehr etc.), was meiner Meinung nach Fußballspiele nur dann einschliesst, wenn wir eines unserer üblichen Katastrophenspiele abliefern.
Du beziehst dich auf Pyrotechnik, die von 2. Januar bis 30. Dezember nicht verwendet werden dürfen. Diese sind beispielsweise als T1 gekennzeichnet, dürfen also GANZJÄHRIG verwendet werden.
Bin auch kein Jurist, aber betrifft das Benaglos und co. was du zitierst? Die Klasse II ist zu beantragen, T1 kann im Rahmen von "Events" verwendet werden... Aber wir müssen nicht als Laien über juristisches diskutieren. Mir scheint es schon, als können Vereine und Ordnungsamt das "dulden", wenn der DFB mitspielt.
So wie ich das lese betrifft das sehr wohl Bengalos, Katergorie I darf man ab 12 verwenden, Kategorie II ab 18.
T1 ist, wieder meine Interpretation, zwar ganzjährig zu verwenden, aber in Abhängigkeit vom Zweck (Seenot, Feuerwehr etc.), was meiner Meinung nach Fußballspiele nur dann einschliesst, wenn wir eines unserer üblichen Katastrophenspiele abliefern.
Wenn du in dem Shop auf das rote i klickst erscheint folgendes:
Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen das ganze Jahr über, auch an Personen unter 18 Jahren, abgegeben werden (§21 (1) 1. SprengV). Kinder unter 12 Jahren sollten diese Gegenstände nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden. Der Vertrieb ist auch außerhalb von Verkaufsräumen sowie an Kiosken und im Reisegewerbe erlaubt (§22 (1) und (3) 1.SprengV).
Feuerwerkskörper der Klasse F2/Kat II (Klasse II) dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Sie dürfen an den Endverbraucher nur in der Zeit vom 29.12. bis 31.12. (Silvester) überlassen werden, es sei denn, daß dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur in festen Verkaufsräumen vertrieben werden (§22 (1) 1.SprengV). Die Verwendung von Gegenständen der Klasse II ist auf den 31. Dezember und den 1. Januar beschränkt. Regionale Abgabe- und Verwendungsbestimmungen sind zu beachten (Auskunft über Ihr Gewerbeaufsichtsamt oder die Polizei).
Feuerwerkskörper der Klasse T1 dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahre abgegeben und von diesen verwendet werden. Die Gegenstände dürfen nur für technische Zwecke im Rahmen von Bühnen-, Foto- und Filmproduktionen sowie Show- und Musikveranstaltungen verwendet werden. Die Hinweise auf dem Gegenstand bzw. der Verpackung sind zu beachten!
Für T1 steht dort nichts von Verwendungsbestimmungen. Sondern im Rahmen von verschiedenen "Events", was nach Zustimmung von Verein, Feuerwehr und Ordnungsamt also möglich sein müsste.
Cino schrieb: aber wer sowas mal in der hand hatte und hochgehalten hat weiss, das dabei kaum was passiert.
Eben, Kaum. Und wenn doch. Auch egal.
ich glaube, unser oberrang ist so steil, da haben sich schon etliche leute auf die fresse gelegt. und wenn sich mal einer den arm bricht. auch egal.
Prima vergleich.
sarkasmus finde ich in der beziehung total unangebracht. daher der blöde vergleich. die einzigen verletzungen, die mir bei pyro bekannt sind betreffen die beine. rate mal warum und in welcher relation das zu meiner aussage steht.
Cino schrieb: aber wer sowas mal in der hand hatte und hochgehalten hat weiss, das dabei kaum was passiert.
Eben, Kaum. Und wenn doch. Auch egal.
ich glaube, unser oberrang ist so steil, da haben sich schon etliche leute auf die fresse gelegt. und wenn sich mal einer den arm bricht. auch egal.
Prima vergleich.
sarkasmus finde ich in der beziehung total unangebracht. daher der blöde vergleich. die einzigen verletzungen, die mir bei pyro bekannt sind betreffen die beine. rate mal warum und in welcher relation das zu meiner aussage steht.
Für mich würde es halt schon einen Unterschied machen, ob ich mir starke Brandwunden zuziehe oder mir bei einem Sturz etwas breche. Ich persönlich sehe halt in einem vollen Block schon die Gefahr, dass jemand geschubst wird und die Fackel durch die Luft fliegt. Ich will mich hier aber nicht wie der Alterspräsident aufspielen (höre mich schon wie mein Vater an ). Wenn es legalisiert wird, dann ist das so und dann geht man dem halt aus dem Weg und stellt sich woanders hin (gut finden muss ich das aber trotzdem nicht )
Oder er bleibt am Besten gleich daheim.
Sarkasmus bringt die Diskussion nicht weiter.
Welche Diskussion? Die gibt's hier bei dem Thema schon lange nicht mehr.
Wer sich bei nem Konzert nicht schubsen lassen will, der stellt sich an den Rand, nimmt nen Sitzplatz oder bleibt zu Hause. Richtig. Analog dazu der Stadiongang! Und wir haben im Stadion doch freundliche Voraussetzungen wie nirgendwo sonst, wo Subkulturen, Jugendkulturen usw. vorhanden sind. Wieso man jetzt den Anspruch haben muss, dass es im Zentrum einer Fankurve zugehen muss wie im Kino, erschließt sich mir nicht.
Bengalos auf Konzerten? Nur mal auf die Schnelle:
http://www.youtube.com/watch?v=8f2WlGxVI_o&feature=related
Nicht unüblich! Sogar in Hallen wie hier!
Ich fand diesen speziellen Thread eigentlich sooo schlimm nicht.
Ich auch nicht. Und hätte gerne eine Antwort auf #41
Ich sehe hier auch noch eine Diskussion zum Beispiel #38. Warum man nicht akzeptieren kann, dass es im Zentrum einer Fankurve nunmal kein Kindergarten ist, scheint wohl nicht zu leicht zu sein. Dass sich dagegen keiner beschwert, dass man im Zentrum eines Rockkonzerts brutalst geschubst wird (schwere gemeinschaftliche Körperverletzung), finde ich dann komisch. Wieso muss Fußball so sauber sein?
Das stimmt, aber das hier
stimmt nicht ganz, denn:
Das heist, der DFB kann ein generelles Verbot von Pyro nicht aufheben, er kann bestenfalls die Verwendung durch Personen mit den o.g. Bewilligungen zulassen.
Blöd wird's dann halt ab §23 Abs. 3 und 4, die verwendenden Personen müßen nämlich offenbar solche "Feuerwerke" mindestens 2 Wochen vorher anmelden und dabei folgendes angeben:
Den ganzen Verordnungstext gibt's hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/BJNR021410977.html#BJNR021410977BJNG000101309
Das Gesetz inkl. Begriffsbestimmungen hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/index.html
Disclaimer: Ich bin kein Jurist und ich will hier auch nicht werten, ich find halt das Thema interessant und glaube, daß man es nicht ausserhalb geltender Rechtsvorschriften diskutieren kann, weder mit DFB noch ohne. Falls sich ein Jurist findet, der hier die SprengV mal vernünftig aufdröseln kann fände ich das hilfreich.
Gruß
Wedge
Kann man auch nicht. Neben der DFB-Zustimmung benötigt es auch die des jeweiligen Vereins, der örtlichen Feuerwehr und des Ordnungsamtes.
Bleibt die Entwicklung abzuwarten, an manchen Orten ist dafür wohl schon eine Basis vor Ort geschaffen.
http://www.pyroland.de/feuerwerk_shop.php/seenotfackel-seenothandfackel-weiss-p-218
Du beziehst dich auf Pyrotechnik, die von 2. Januar bis 30. Dezember nicht verwendet werden dürfen. Diese sind beispielsweise als T1 gekennzeichnet, dürfen also GANZJÄHRIG verwendet werden.
Bin auch kein Jurist, aber betrifft das Benaglos und co. was du zitierst? Die Klasse II ist zu beantragen, T1 kann im Rahmen von "Events" verwendet werden... Aber wir müssen nicht als Laien über juristisches diskutieren.
Mir scheint es schon, als können Vereine und Ordnungsamt das "dulden", wenn der DFB mitspielt.
Okay, die Antwort ist: Klar gibt's die.
Falls 41# irgendwie auf die 30# zurück zu führen ist:
Natürlich ist meine Frage etwas akademisch...
So wie ich das lese betrifft das sehr wohl Bengalos, Katergorie I darf man ab 12 verwenden, Kategorie II ab 18.
T1 ist, wieder meine Interpretation, zwar ganzjährig zu verwenden, aber in Abhängigkeit vom Zweck (Seenot, Feuerwehr etc.), was meiner Meinung nach Fußballspiele nur dann einschliesst, wenn wir eines unserer üblichen Katastrophenspiele abliefern.
Wenn du in dem Shop auf das rote i klickst erscheint folgendes:
Feuerwerkskörper der Klasse I
dürfen das ganze Jahr über, auch an Personen unter 18 Jahren, abgegeben werden (§21 (1) 1. SprengV). Kinder unter 12 Jahren sollten diese Gegenstände nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden. Der Vertrieb ist auch außerhalb von Verkaufsräumen sowie an Kiosken und im Reisegewerbe erlaubt (§22 (1) und (3) 1.SprengV).
Feuerwerkskörper der Klasse F2/Kat II (Klasse II)
dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Sie dürfen an den Endverbraucher nur in der Zeit vom 29.12. bis 31.12. (Silvester) überlassen werden, es sei denn, daß dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur in festen Verkaufsräumen vertrieben werden (§22 (1) 1.SprengV). Die Verwendung von Gegenständen der Klasse II ist auf den 31. Dezember und den 1. Januar beschränkt. Regionale Abgabe- und Verwendungsbestimmungen sind zu beachten (Auskunft über Ihr Gewerbeaufsichtsamt oder die Polizei).
Feuerwerkskörper der Klasse T1
dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahre abgegeben und von diesen verwendet werden. Die Gegenstände dürfen nur für technische Zwecke im Rahmen von Bühnen-, Foto- und Filmproduktionen sowie Show- und Musikveranstaltungen verwendet werden. Die Hinweise auf dem Gegenstand bzw. der Verpackung sind zu beachten!
Für T1 steht dort nichts von Verwendungsbestimmungen. Sondern im Rahmen von verschiedenen "Events", was nach Zustimmung von Verein, Feuerwehr und Ordnungsamt also möglich sein müsste.
sarkasmus finde ich in der beziehung total unangebracht. daher der blöde vergleich.
die einzigen verletzungen, die mir bei pyro bekannt sind betreffen die beine. rate mal warum und in welcher relation das zu meiner aussage steht.
Welche Antwort soll man darauf geben? Ist ja nicht mal eine Frage ,-)
Für mich würde es halt schon einen Unterschied machen, ob ich mir starke Brandwunden zuziehe oder mir bei einem Sturz etwas breche.
Ich persönlich sehe halt in einem vollen Block schon die Gefahr, dass jemand geschubst wird und die Fackel durch die Luft fliegt. Ich will mich hier aber nicht wie der Alterspräsident aufspielen (höre mich schon wie mein Vater an ). Wenn es legalisiert wird, dann ist das so und dann
geht man dem halt aus dem Weg und stellt sich woanders hin (gut finden muss ich das aber trotzdem nicht )