ich habe im Jahre 2003 bei meiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für eine OP gestellt, die mir ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit 2004 genehmigt wurde.
Aufgrund gesundheitlicher Probleme ist es mir nun aber erst jetzt möglich, diese OP in Anspruch zu nehmen.
Nun teilte mir meine Krankenkasse mit, dass ich den Antrag auf Kostenübernahme neu stellen müsse, weil die "Genehmigung Kostenübernahme" verfallen sei.
Im damaligen Genehmigungsschreiben stand nichts davon, dass die "Genehmigung Kostenübernahme" nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihre Gültigkeit besitzt; ist für mich im übrigen auch was ganz neues.
Kann mir jemand vom Fach sagen, ob ich nach wie vor einen Anspruch auf die Kostenübernahme habe, oder ob ich wieder sämtliche Gutachter anlaufen muss, um meinen Anspruch geltend zu machen? Wo steht geschrieben, dass die Krankenkasse "Kostenzusagen" verfallen lassen kann?
Eine Kostenübernahme ist nur für eine unmittelbare bevorstehennde OP gültig. Die Kk hat das Recht ein neues Gutachten einzufordern es sind immerhin über 3 Jahre fortgeschritten!
ich habe im Jahre 2003 bei meiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für eine OP gestellt, die mir ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit 2004 genehmigt wurde.
Aufgrund gesundheitlicher Probleme ist es mir nun aber erst jetzt möglich, diese OP in Anspruch zu nehmen.
Nun teilte mir meine Krankenkasse mit, dass ich den Antrag auf Kostenübernahme neu stellen müsse, weil die "Genehmigung Kostenübernahme" verfallen sei.
Diagnosen sind sensibel und gehören nicht an die Öffentlichkeit. Nur soviel: Es war keine" nomale Op" sondern etwas ungewöhnliches, wie z.B. eine kosmet. Op?? Bei der Krankenkasse handelt es sich um welche? Ich vermute mal private Versicherung und keine gesetzl. Krankenkasse !!??
Im damaligen Genehmigungsschreiben stand nichts davon, dass die "Genehmigung Kostenübernahme" nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihre Gültigkeit besitzt; ist für mich im übrigen auch was ganz neues.
Kann mir jemand vom Fach sagen, ob ich nach wie vor einen Anspruch auf die Kostenübernahme habe, oder ob ich wieder sämtliche Gutachter anlaufen muss, um meinen Anspruch geltend zu machen? Wo steht geschrieben, dass die Krankenkasse "Kostenzusagen" verfallen lassen kann?
Dirty-Harry schrieb: Irgend etwas ist wohl falsch gelaufen bei meinem Beitrag
Deshalb noch einmal: Welche Krankenkasse? Gesetzliche oder Private Versicherung?
Ohne daß Du Deine Diagnosen hier offenbarst: " Normale" Op oder was besonderes, wie z. B. kosmeti. Op??
Es wird ne besondere OP sein, die die Kassen nicht zahlen müssen, bei durch Gutachten erwiesene Notwendigkeit jedoch zahlen. Bei allen anderen Operationen brauchst du keine Kostenübernahmeerklärung. Da gehst du ins Krankenhaus gibst deine Einweisung und Chipkarte ab und dann erledigt den Rest die Krankenhausverwaltung (Aufnahmeanzeige zur Kasse schicken, Kostenzusage erhalen, Entlassanzeige und Rechnung an die Kasse schicken und Geld erhalten ) Das Prozedere ist bei allen Kassen gleich.
ich habe im Jahre 2003 bei meiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für eine OP gestellt, die mir ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit 2004 genehmigt wurde.
Aufgrund gesundheitlicher Probleme ist es mir nun aber erst jetzt möglich, diese OP in Anspruch zu nehmen.
Nun teilte mir meine Krankenkasse mit, dass ich den Antrag auf Kostenübernahme neu stellen müsse, weil die "Genehmigung Kostenübernahme" verfallen sei.
Im damaligen Genehmigungsschreiben stand nichts davon, dass die "Genehmigung Kostenübernahme" nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihre Gültigkeit besitzt; ist für mich im übrigen auch was ganz neues.
Kann mir jemand vom Fach sagen, ob ich nach wie vor einen Anspruch auf die Kostenübernahme habe, oder ob ich wieder sämtliche Gutachter anlaufen muss, um meinen Anspruch geltend zu machen?
Wo steht geschrieben, dass die Krankenkasse "Kostenzusagen" verfallen lassen kann?
Bitte Infos per PM.
Danke und Gruß
F_F
Deshalb noch einmal: Welche Krankenkasse? Gesetzliche oder Private Versicherung?
Ohne daß Du Deine Diagnosen hier offenbarst: " Normale" Op oder was besonderes, wie z. B. kosmeti. Op??
Es wird ne besondere OP sein, die die Kassen nicht zahlen müssen, bei durch Gutachten erwiesene Notwendigkeit jedoch zahlen.
Bei allen anderen Operationen brauchst du keine Kostenübernahmeerklärung. Da gehst du ins Krankenhaus gibst deine Einweisung und Chipkarte ab und dann erledigt den Rest die Krankenhausverwaltung (Aufnahmeanzeige zur Kasse schicken, Kostenzusage erhalen, Entlassanzeige und Rechnung an die Kasse schicken und Geld erhalten ) Das Prozedere ist bei allen Kassen gleich.