Habe ne Frage zum Mietvertrag: In unserem steht u. a. folgender Absatz:
Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz-und Kocheinrichtungen , den Fenster-und Türverschlüssen sowie den Verschlußvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen und im Einzelfall einen Betrag von 75 € nicht überschreiten, zu tragen.
Nun haben wir nen Sprung in der Schüssel und zwar in der Toilettenschüssel. Wir sind uns keiner Schuld bewusst, es gab keine außergewöhnlichen Vorkommnisse aber es heißt ja eh "verschuldensunabhängig".
1. Gehört die WC-Schüssel zu den Installationsgegenständen für Wasser?
2. Sind die 75 € Endpreis oder zzgl. MwSt.?
3. Problemlösung wird in dem Fall Kauf und Einbau einer neuen Schüssel sein. Wir würden einen Handwerker beauftragen bzw. nach seinen Kosten fragen. Wenn diese 75 € übersteigt, müsste der Vermieter die Kosten tragen, und zwar komplett, weil es dann keine "kleinere Instandhaltungsarbeit mehr ist - sehe ich das richtig? Könnte natürlich passieren, dass der Vermieter dann nen Handwerker findet, der es für 74,99 € macht ...
4. Sollte die Geschichte (worauf ich absolut nicht aus bin) bis vor Gericht gehen, hätte man da Chancen? Habe nämlich gelesen, dass der Betrag 75 € veraltet sei und die Gerichte teilweise Höchstbeträge von 120 € + MwSt. festgelegt haben. Könnte es mir also passieren, wenn der Handwerker 100 € will und ich mich mit meinem Vermieter anlege, dass ich doch zahlen muss - obwohl in meinem Vertrag 75 € steht??
Für eine kurze fachliche Auskunft wäre ich dankbar!
Seit einigen Jahren sind Mietsachschäden i.d.R. mitversichert, das kann aber von Versicherer zu Versicherer variieren.
Sind in Deinem Vertrag Mitsachschäden versichert, dann den Schaden sofort dem Versicherer melden unter Angabe des Anspruchstellers (= Vermieter) und eventuell vorhandenen Schriftwechsel oder Kostenvoranschläge mit einreichen. Dein Versicherer wird sich dann mit Deinem Vermieter in Verbindung setzen.
Ansonsten: nachdem, was ich bisher über das Mietrecht gelesen habe, sind solche Klauseln, die Bagatellschäden dem Mieter anlasten, zulässig.
Deine Kloschüssel ist kein Installationsgegenstand für Wasser, sondern für's ********. Eine Reparatur, welche 75,- € übersteigt brauchst du auch nicht anteilig zu bezahlen. Wenn der Vermieter mit einer Rechnung für 74,99 € ankommt und eine solche Reparatur bzw. Neuinstallation aber üblicherweise wesentlich mehr kostet, hat er ebenfalls nicht die Möglichkeit, die Kosten auf dich abzuwälzen.
Soweit Gerichte höhere Beträge als 75 € anerkannt haben, bezieht sich das auf die im jeweiligen Rechtsstreit geprüfte Klausel im streitgegenständlichen Mietvertrag, welche einen höheren Betrag auswies. Bei dir sind aber lediglich 75 € festgelegt und dabei bleibt es dann auch.
Aber, wie gesagt: die Kloschüssel ist kein Installationsgegenstand für Wasser, sondern zum Wasserlassen und daher vom Vermieter zu zahlen, egal ob sie nun weniger oder mehr als 75 € kostet.
liesel_sge schrieb: Wir würden einen Handwerker beauftragen bzw. nach seinen Kosten fragen. Wenn diese 75 übersteigt, müsste der Vermieter die Kosten tragen, und zwar komplett, weil es dann keine "kleinere Instandhaltungsarbeit mehr ist - sehe ich das richtig? Könnte natürlich passieren, dass der Vermieter dann nen Handwerker findet, der es für 74,99 macht ...
Es wäre günstig den Vermieter den Auftrag erteilen zu lassen. Und zwar nicht nur aus dem genannten Grund sondern weil es ganz einfach sein kann dass Dein Vermieter Dich drauf sitzen lässt (auf den Kosten, nicht auf der Schüssel, also auf der auch, aber das tut nichts zur Sache). Der Handwerker holt sich sein Geld nämlich beim Auftraggeber.
Lage ist nun folgendermaßen: Vermieter hat geguckt und gemeint, das wär unsere Sache, weil wir schuld sind. Wir haben das Ding ja benutzt, und durch unsere Benutzung ist es kaputt gegangen. Haben bei der Firma, die das Bad geliefert und eingebaut hat, nach dem Preis für ne neue Schüssel gefragt: ca. 130 Euro inkl. Einbau. Auf unseren Hinweis, dass das somit keine Kleinreparatur mehr ist, hat der Vermieter gesagt, dass wir es doch selbst einbauen könnten (hatten wir kurz überlegt, das stimmt, können wir aber nicht). Und abgesehen davon wären wir ja verantwortlich für den Defekt (das liesse sich ggf. nachweisen) und somit müssten wir auch den Austausch komplett übernehmen. Außerdem hat der Vermieter das neue WC jetzt schon besorgt und will es - natürlich für uns kostenpflichtig - einbauen. Das seh ich jetzt mal gar nicht ein. Wenn ich den Einbau zahle, beauftrage ich auch ne Firma meiner Wahl.
Und außerdem - kann er wirklich verlangen, dass wir alles übernehmen. Sind wir "schuld"? Mal angenommen, ein Vermieter baut qualitativ minderwertige Materialien oder Gegenstände in der Wohnung ein, ist es dann Pech vom Mieter, wenn diese sehr schnell kaputt gehen?
Mit so einem Vermieter ist man aber so richtig bestraft! Bin leider nur in Sozialversicherungsfragen rechtl. orientiert.
Aber ich hoffe , es meldet sich noch ein kluger Rechtsexperte! Unabhängig von diesem Fall: In der heutigen Zeit - kostet natürlich auch wieder Geld-ist eine Rechtschutzversicherung leider bald schon notwendig. Hab meine schon des öfteren in Anspruch nehmen müßen. Hat sich dann im Ergebnis ausgezahlt!!
Das ist vollkommener Blödsinn. Man kann sich sicherlich bei einem Türscharnier oder einem Fensterrolladengurt drüber unterhalten. Die Kloschüssel gehört nun aber mal zur Wohnung und muss funktionieren und zwar auf Kosten des Vermieters.
Abgesehen dachte ich eigentlich die "verschuldensunabhängig"-Formulierung wäre vom BGH gekippt worden?
Ich rate Dir entweder a) lass den StefanNossek oder den Petrogranata einen schönen Brief schreiben oder b) zahle es und ziehe es von der nächsten Miete ab. Beides natürlich nur wenn Du entweder rechtschutzversichert bist oder es Dir leisten kannst.
Wie bereits gesagt, muß dein Vermieter zahlen. Kloschüsseln und deren Verschleiß (wenn ihr sie nicht mutwillig kaputtgekloppt habt, wovon ich mal ausgehe) gehören zum normalen Mietgebrauch, deren Kosten durch die Miete abgegolten sind. Also: Den Vermieter schriftlich (Einschreiben/Rückschein oder Fax mit Sendebestätigung) unter Fristsetzung ( max. 1 Woche, also bis 31.08.07) auffordern, den Mangel zu beheben. "Sollte bis zum Ablauf der Frist der vertragsgemäße Zustand nicht hergestellt sein, werden wir im Wege der Ersatzvornahme selbst und auf Ihre Kosten die Kloschüssel erneuern lassen, bzw. sie gerichtlich zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands in Anspruch nehmen. Zudem setzen wir Sie davon in Kenntnis, daß wir die Miete um 30 % seit dem... (Datum der ersten Weigerung des Vermieters, die Kloschüssel auf seine Kosten zu ersetzen) bis zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Toilette mindern. mfg."
Pedrogranata schrieb: Wie bereits gesagt, muß dein Vermieter zahlen. Kloschüsseln und deren Verschleiß (wenn ihr sie nicht mutwillig kaputtgekloppt habt, wovon ich mal ausgehe) gehören zum normalen Mietgebrauch, deren Kosten durch die Miete abgegolten sind. Also: Den Vermieter schriftlich (Einschreiben/Rückschein oder Fax mit Sendebestätigung) unter Fristsetzung ( max. 1 Woche, also bis 31.08.07) auffordern, den Mangel zu beheben. "Sollte bis zum Ablauf der Frist der vertragsgemäße Zustand nicht hergestellt sein, werden wir im Wege der Ersatzvornahme selbst und auf Ihre Kosten die Kloschüssel erneuern lassen, bzw. sie gerichtlich zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands in Anspruch nehmen. Zudem setzen wir Sie davon in Kenntnis, daß wir die Miete um 30 % seit dem... (Datum der ersten Weigerung des Vermieters, die Kloschüssel auf seine Kosten zu ersetzen) bis zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Toilette mindern. mfg."
Eben, haben wir nicht. Ich hab auch schon mal versehentlich was beschädigt, hab es ihm gemeldet und die Reparatur bezahlt. Daher finde ich es schade, dass er uns unterstellt, es wäre uns irgendwas passiert und wir würden ihn jetzt anlügen. Natürlich könnte ich es meiner Haftpflicht melden. Aber WAS soll ich melden? Es ist ja definitiv nix passiert. Dann müsste ich mir was aus den Fingern saugen, und das ist Betrug, das fang ich gar nicht erst an.
Ich frag mich auch, wie er uns beweisen will, dass durch unser Verschulden der Schaden entstanden ist. Man müsste ja dann irgendwas sehen, ne Macke im Porzellan oder so. Und selbst wenn man mit dem Staubsauger oder so dagegen kommt (was definitiv nicht passiert ist), trägt so ne massive Porzellan-Schüssel garantiert keinen Riss davon...
Vielen Dank für deinen Ratschlag!! Ehrlich gesagt graut mir ein bissl davor, die "harte" Tour zu fahren, Fristsetzung, mit Gericht drohen usw. Davon wird das Verhältnis zum Vermieter ja nicht besser, und das merken wir dann spätestens, wenn mal wieder was zu regeln ist...
Dirty-Harry schrieb: In der heutigen Zeit - kostet natürlich auch wieder Geld-ist eine Rechtschutzversicherung leider bald schon notwendig.
Wir haben eine. Aber wie gesagt, eigentlich bin ich gar nicht scharf drauf, das ganze "ausarten" zu lassen. Wegen so nem Sch*** (im wahrsten Sinne des Wortes )
Wer läßt hier was ausarten ? Du oder dein Vermieter ? Wenn du auf dein Recht bestehst, wird er klein beigeben müssen und in Zukunft auch. Wenn nicht, mußt du dir halt (auch künftig) alles gefallen lassen... :neutral-face
Pedrogranata schrieb: Wer läßt hier was ausarten ? Du oder dein Vermieter ? Wenn du auf dein Recht bestehst, wird er klein beigeben müssen und in Zukunft auch. Wenn nicht, mußt du dir halt (auch künftig) alles gefallen lassen... :neutral-face
Hm, ich fühl mich schon fast "schuldig", obwohl ich gar nix gemacht hab, da hast du recht. Was mir halt Bauchschmerzen bereitet, dass das Verhältnis damit ziemlich im A*** wäre. Und die Wohnung ist eigentlich schön, wir wollen also schon gerne da bleiben.
Man kann irgendwie nicht normal mit ihm reden, sondern bekommt immer gleich das Gefühl "und was wollen Sie jetzt?" - "ich glaub es geht los" usw. Ich denke, wenn wir uns jetzt durchsetzen, haben wir von ihm dem Stempel "machen ständig was kaputt und sind streitlustig" auf der Stirn. Und das stört mich.
Hat uns allen ernstes geraten, wir sollen unsere Haftpflicht wechseln, weil die ja eh nix zahlt. Da hatten wir nen ähnlichen Fall, und nachdem wir auf dem Fragebogen wahrheitsgemäß geantwortet hatten "defekt nach normalem Gebrauch" haben die natürlich nix gesagt. Wie gesagt, warum soll ich ne Geschichte erfinden... Sorry ich schweife ab, aber der Mann regt mich einfach auf *nerv*
Vielen Dank für die rechtliche und moralische Unterstützung!!
die Meinung von Pedrogranata, das Toilettenbecken würde nicht zu den Installationsgeräten der Kleinreparaturklausel zählen, halte ich für zumindest sehr fraglich (bejahend Horst, Praxis des Mietrechts, Rn 764)
Im Ergebnis kommt es hierauf aber, wie von einigen schon dargelegt, nicht an:
Die Kleinreparaturklausel ist eine Kostenübernahmeklausel (sonst wäre die Klausel auch unzulässig). Das bedeutet, der Vermieter erteilt den Reparaturauftrag und stellt Dir anschließend die Kosten in Rechnung. Da die Obergrenze für eine Reparatur aber bei € 75 ,-- liegt, musst Du nur dann Kosten tragen, wenn dieser Betrag NICHT überschritten wird. Wird der Betrag überschritten, hast Du nichts, aber auch gar nichs zu zahlen (keine Kostenbeteiligung). Da die Reparatur mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit über € 75,-- liegt muss der Vermieter die Kosten vollständig selbst tragen.
Aber anders: Wenn dem Vermieter ein allgemeiner Schadenersatz zusteht. Dann muss er aber nachweisen, dass Du den Schaden verursacht hast. Der Vermieter trägt hier die volle Darlegungs- und Beweislast. Kann er den Nachweis nicht führen, weil der Schaden z.B. auf einem Verschleiß beruht, muss er die Reparaturkosten selbst tragen.
Wichtig: Steht dem Vermieter tatsächlich ein Schadenersatzanspruch zu, so ist dieser auf den Zeitwert begrenzt (!) . Der Vermieter muss also darlegen, wie alt das Toilettenbecken ist und wie hoch der Einkaufspreis war. Anhand dieser Angaben lässt sich der Zeitwert ermittteln. Bei Teppichböden mittlerer Qualität wird von einer Lebensdauer von etwa 10 Jahren ausgegangen. Unter Umständen beläuft sich der Ersatzwert also auch auf null.
Wenn Du, um Streitigkeiten zu vermeiden, die Kosten übernimmst, ist das sicherlich ein guter und wichter Aspekt um das Mietverhältnis nicht zu belasten. Die Zahlung würde auch keine "Nachteile" für zukünftige Bagatellschäden auslösen (nach dem Motto: die haben gerade alles gezahlt, dann gilt das auch für die Zukunft). Ob Du eine Rückforderungsanspruch der zu Unrecht gezahlten Reparaturkosten hast, erscheint sehr fraglich. Man solte schriftlich dem Vermieter erklären, dass man keine "Ersatzpflicht erkennen kann und die Zahlung nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung leistet". Wenn es Dich später überkommt, könnte man dann die Reparaturkosten evtl. wieder zurückfordern (Aber Verjährung beachten).
Mein Gott , Liese-SGE hat es aber verdammt schwer, neben der rechtl. Bewertung die psychosoziale Belastung des Umgans mit diesem............
Wenn ich die tollen rechtl. Beiträge der Jungs richtig lese: Es gibt winzige kleine Unterschiede. Aber vorausgesetzt die Kloschüssel kostet mehr als 75 Euro- und dies scheint so!!- bist Du rechtl. auf der sicheren Seite.
Ich bin der umgänglichste Mensch der Welt, aber manchmal gehört auf einen "groben Klotz ein noch gröberer Keil". Ich würde für mein Recht eintreten. Aber ich könnte auch anschl. mit den Reflexwirkungen dieses Kaspers besser umgehen.
Wenn Du Dir nicht wirklich sicher bist, daß Du die evtl.Auseinandersetzungen anschl. aushälst.......
Dies alles kannst nur Du alleine entscheiden. Oder mach doch mal ne heftige lautstarke Forumsfeier bei Dir. Evt. ist er anschl. Lammfromm
ich kann dir rechtlich nicht weiterhelfen, aber erklären wie ich mich verhalten würde:
ich würde versuchen den Frieden zu wahren
ich würde mir ne Baumarktschüssel holen und selbst montieren.
(wenn der Vermieter bockig ist). Wenn man handwerklich nicht ganz unbegabt ist, geht das ruckzuck. Die Anschüsse sind genormt, im allgemeinen auch die Positionen der Befestigungen. Ists ein Stand-WC, dann hast du überhaupt kein Problem. Machst zur Not ein paar neue Löcher, Käse gegesssen. Für diie Ablaufdichtung brauchst du Kitt (gibts für ein paar Euro im Baumark), der ZZulauf lässt sich meistens mit irgendeinem Stecksystem (auch baumark) ganz easy realisieren.
kostet dich im Endeffekt 60-70 €, schont die Nerven
zuletzt Konsequenzen ziehen und in Ruhe ne neue Wohnung suchen. Je nachdem, wann du in deine gezogen bist, kannst Du dabei sogar sparen
Das Problem ist nämlich, dass der Vermieter im Zweifelsfalle am längeren Hebel sitzt. Beim nächsten Defekt auf seine Kosten kommt dann eben der Handwerker 2 Tage später und/oder er erhöht die die Miete immer schön im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und holt sich die Mehrausgaben heute ganz schnell wieder rein.
Wie gesagt, ich bin kein 'Rechtsverdreher', eventuell hab ich jetz Bockmist erzählt, aber so würde ich handeln.
Das Problem ist nämlich, dass der Vermieter im Zweifelsfalle am längeren Hebel sitzt.
Die Meinung dürftest Du exklusiv haben. Die Rechtsprechung in Deutschland ist strikt mieterfreundlich. Wer sich natürlich ohne Not in die Opferrolle begibt so wie Du es vorschlägst, der brauchst sich hinterher nicht zu wundern.
Das Problem ist nämlich, dass der Vermieter im Zweifelsfalle am längeren Hebel sitzt.
Die Meinung dürftest Du exklusiv haben. Die Rechtsprechung in Deutschland ist strikt mieterfreundlich. Wer sich natürlich ohne Not in die Opferrolle begibt so wie Du es vorschlägst, der brauchst sich hinterher nicht zu wundern.
DA
Mmmh, hätte ich doch besser ein Komma statt eine Punkt gesetzt, dann liest sich das etwas anders.... Nicht die Opferrolle - wenn schon dann 'der Klügere gibt nach'. Under der längere Hebel ist nicht der Rechtliche, da geb ich Dir recht, aber das finanzielle Druckmittel. Konfliktvermeidung ist das Thema. Bei liesel_sge ist das Kind schon im Brunnen, der Konflikt schon da. Ich wohne seit sehr vielen Jahre in Miete und hatte a) noch nie Streit mit meinem Vermieter und b) Reparaturen wurden vom Vermieter immer durchgeführt ... ich kann also nicht wirklich mitreden.
Ich frage mich, warum die Schüssel einen Sprung hat!? Wurde das schon mal untersucht? Wenn ihr nichts dazu beigetragen hat, könnte es ja ein Materialfehler sein, oder? So leicht passiert das doch nicht. Generell ist es natürlich doof, wenn man mit dem Vermieter solche Diskussionen führen muss. Und er sich so stur zeigt. Unsere Wohnungsbau-Gesellschaft ist da sehr human und der Privat-Vermieter meiner Tochter auch (er sucht die "Schuld" immer erst bei sich).
Danke für die Anteilnahme an meinem Mieter-Schicksal
Zur allgemeinen Info: Das Bad wurde vor 2,5 Jahren bei unserem Einzug komplett neu eingebaut. Wir haben schon angemerkt, dass ja ein Material- oder ein Einbaufehler vorliegen könnte, das wurde vom Vermieter barsch abgelehnt mit der Begründung Fachfirma, gute Qualität usw.
Nun noch ne Frage: Der Vermieter hat uns ja gesagt, er übernimmt den Einbau, der dann für uns natürlich kostenpflichtig ist. Ich traue ihm zu, dass er nun versucht, uns dadurch dran zu kriegen, dass er z. B. für den Einbau 6 Euro verlangt, weil er weiß, dass die WC-Schüssel z. B. 68 Euro kostet. Damit bliebe der Gesamtbetrag unter 75 Euro, und wir müssten zahlen. Dürfte er so vorgehen? Oder könnten wir verlangen, dass ne Fachfirma den Einbau übernimmt? Nicht nur damit es teurer wird ,-) sondern auch, damit es "fachgerecht" gemacht ist. Sonst baut er es vielleicht falsch ein, und in nem Jahr ist das Ding wieder kaputt, und der Mist geht von vorne los...
Habe ne Frage zum Mietvertrag: In unserem steht u. a. folgender Absatz:
Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz-und Kocheinrichtungen , den Fenster-und Türverschlüssen sowie den Verschlußvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen und im Einzelfall einen Betrag von 75 € nicht überschreiten, zu tragen.
Nun haben wir nen Sprung in der Schüssel und zwar in der Toilettenschüssel. Wir sind uns keiner Schuld bewusst, es gab keine außergewöhnlichen Vorkommnisse aber es heißt ja eh "verschuldensunabhängig".
1. Gehört die WC-Schüssel zu den Installationsgegenständen für Wasser?
2. Sind die 75 € Endpreis oder zzgl. MwSt.?
3. Problemlösung wird in dem Fall Kauf und Einbau einer neuen Schüssel sein. Wir würden einen Handwerker beauftragen bzw. nach seinen Kosten fragen. Wenn diese 75 € übersteigt, müsste der Vermieter die Kosten tragen, und zwar komplett, weil es dann keine "kleinere Instandhaltungsarbeit mehr ist - sehe ich das richtig?
Könnte natürlich passieren, dass der Vermieter dann nen Handwerker findet, der es für 74,99 € macht ...
4. Sollte die Geschichte (worauf ich absolut nicht aus bin) bis vor Gericht gehen, hätte man da Chancen? Habe nämlich gelesen, dass der Betrag 75 € veraltet sei und die Gerichte teilweise Höchstbeträge von 120 € + MwSt. festgelegt haben. Könnte es mir also passieren, wenn der Handwerker 100 € will und ich mich mit meinem Vermieter anlege, dass ich doch zahlen muss - obwohl in meinem Vertrag 75 € steht??
Für eine kurze fachliche Auskunft wäre ich dankbar!
Seit einigen Jahren sind Mietsachschäden i.d.R. mitversichert, das kann aber von Versicherer zu Versicherer variieren.
Sind in Deinem Vertrag Mitsachschäden versichert, dann den Schaden sofort dem Versicherer melden unter Angabe des Anspruchstellers (= Vermieter) und eventuell vorhandenen Schriftwechsel oder Kostenvoranschläge mit einreichen. Dein Versicherer wird sich dann mit Deinem Vermieter in Verbindung setzen.
Ansonsten: nachdem, was ich bisher über das Mietrecht gelesen habe, sind solche Klauseln, die Bagatellschäden dem Mieter anlasten, zulässig.
Aber, wie gesagt: die Kloschüssel ist kein Installationsgegenstand für Wasser, sondern zum Wasserlassen und daher vom Vermieter zu zahlen, egal ob sie nun weniger oder mehr als 75 € kostet.
Es wäre günstig den Vermieter den Auftrag erteilen zu lassen. Und zwar nicht nur aus dem genannten Grund sondern weil es ganz einfach sein kann dass Dein Vermieter Dich drauf sitzen lässt (auf den Kosten, nicht auf der Schüssel, also auf der auch, aber das tut nichts zur Sache). Der Handwerker holt sich sein Geld nämlich beim Auftraggeber.
DA
Lage ist nun folgendermaßen: Vermieter hat geguckt und gemeint, das wär unsere Sache, weil wir schuld sind. Wir haben das Ding ja benutzt, und durch unsere Benutzung ist es kaputt gegangen.
Haben bei der Firma, die das Bad geliefert und eingebaut hat, nach dem Preis für ne neue Schüssel gefragt: ca. 130 Euro inkl. Einbau. Auf unseren Hinweis, dass das somit keine Kleinreparatur mehr ist, hat der Vermieter gesagt, dass wir es doch selbst einbauen könnten (hatten wir kurz überlegt, das stimmt, können wir aber nicht). Und abgesehen davon wären wir ja verantwortlich für den Defekt (das liesse sich ggf. nachweisen) und somit müssten wir auch den Austausch komplett übernehmen.
Außerdem hat der Vermieter das neue WC jetzt schon besorgt und will es - natürlich für uns kostenpflichtig - einbauen.
Das seh ich jetzt mal gar nicht ein. Wenn ich den Einbau zahle, beauftrage ich auch ne Firma meiner Wahl.
Und außerdem - kann er wirklich verlangen, dass wir alles übernehmen. Sind wir "schuld"?
Mal angenommen, ein Vermieter baut qualitativ minderwertige Materialien oder Gegenstände in der Wohnung ein, ist es dann Pech vom Mieter, wenn diese sehr schnell kaputt gehen?
Seufzende Grüße
liesel
Aber ich hoffe , es meldet sich noch ein kluger Rechtsexperte! Unabhängig von diesem Fall: In der heutigen Zeit - kostet natürlich auch wieder Geld-ist eine Rechtschutzversicherung leider bald schon notwendig.
Hab meine schon des öfteren in Anspruch nehmen müßen. Hat sich dann im Ergebnis ausgezahlt!!
Die Kloschüssel gehört nun aber mal zur Wohnung und muss funktionieren und zwar auf Kosten des Vermieters.
Abgesehen dachte ich eigentlich die "verschuldensunabhängig"-Formulierung wäre vom BGH gekippt worden?
Ich rate Dir entweder a) lass den StefanNossek oder den Petrogranata einen schönen Brief schreiben oder b) zahle es und ziehe es von der nächsten Miete ab. Beides natürlich nur wenn Du entweder rechtschutzversichert bist oder es Dir leisten kannst.
DA
Also: Den Vermieter schriftlich (Einschreiben/Rückschein oder Fax mit Sendebestätigung) unter Fristsetzung ( max. 1 Woche, also bis 31.08.07) auffordern, den Mangel zu beheben. "Sollte bis zum Ablauf der Frist der vertragsgemäße Zustand nicht hergestellt sein, werden wir im Wege der Ersatzvornahme selbst und auf Ihre Kosten die Kloschüssel erneuern lassen, bzw. sie gerichtlich zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands in Anspruch nehmen. Zudem setzen wir Sie davon in Kenntnis, daß wir die Miete um 30 % seit dem... (Datum der ersten Weigerung des Vermieters, die Kloschüssel auf seine Kosten zu ersetzen) bis zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Toilette mindern. mfg."
Eben, haben wir nicht. Ich hab auch schon mal versehentlich was beschädigt, hab es ihm gemeldet und die Reparatur bezahlt. Daher finde ich es schade, dass er uns unterstellt, es wäre uns irgendwas passiert und wir würden ihn jetzt anlügen.
Natürlich könnte ich es meiner Haftpflicht melden. Aber WAS soll ich melden? Es ist ja definitiv nix passiert. Dann müsste ich mir was aus den Fingern saugen, und das ist Betrug, das fang ich gar nicht erst an.
Ich frag mich auch, wie er uns beweisen will, dass durch unser Verschulden der Schaden entstanden ist. Man müsste ja dann irgendwas sehen, ne Macke im Porzellan oder so. Und selbst wenn man mit dem Staubsauger oder so dagegen kommt (was definitiv nicht passiert ist), trägt so ne massive Porzellan-Schüssel garantiert keinen Riss davon...
Vielen Dank für deinen Ratschlag!! Ehrlich gesagt graut mir ein bissl davor, die "harte" Tour zu fahren, Fristsetzung, mit Gericht drohen usw. Davon wird das Verhältnis zum Vermieter ja nicht besser, und das merken wir dann spätestens, wenn mal wieder was zu regeln ist...
Wir haben eine. Aber wie gesagt, eigentlich bin ich gar nicht scharf drauf, das ganze "ausarten" zu lassen. Wegen so nem Sch*** (im wahrsten Sinne des Wortes )
Wenn du auf dein Recht bestehst, wird er klein beigeben müssen und in Zukunft
auch. Wenn nicht, mußt du dir halt (auch künftig) alles gefallen lassen... :neutral-face
Hm, ich fühl mich schon fast "schuldig", obwohl ich gar nix gemacht hab, da hast du recht. Was mir halt Bauchschmerzen bereitet, dass das Verhältnis damit ziemlich im A*** wäre. Und die Wohnung ist eigentlich schön, wir wollen also schon gerne da bleiben.
Man kann irgendwie nicht normal mit ihm reden, sondern bekommt immer gleich das Gefühl "und was wollen Sie jetzt?" - "ich glaub es geht los" usw. Ich denke, wenn wir uns jetzt durchsetzen, haben wir von ihm dem Stempel "machen ständig was kaputt und sind streitlustig" auf der Stirn. Und das stört mich.
Hat uns allen ernstes geraten, wir sollen unsere Haftpflicht wechseln, weil die ja eh nix zahlt. Da hatten wir nen ähnlichen Fall, und nachdem wir auf dem Fragebogen wahrheitsgemäß geantwortet hatten "defekt nach normalem Gebrauch" haben die natürlich nix gesagt. Wie gesagt, warum soll ich ne Geschichte erfinden... Sorry ich schweife ab, aber der Mann regt mich einfach auf *nerv*
Vielen Dank für die rechtliche und moralische Unterstützung!!
noch ein paar Anmerkungen und Ergänzungen,
die Meinung von Pedrogranata, das Toilettenbecken würde nicht zu den Installationsgeräten der Kleinreparaturklausel zählen, halte ich für zumindest sehr fraglich (bejahend Horst, Praxis des Mietrechts, Rn 764)
Im Ergebnis kommt es hierauf aber, wie von einigen schon dargelegt, nicht an:
Die Kleinreparaturklausel ist eine Kostenübernahmeklausel (sonst wäre die Klausel auch unzulässig). Das bedeutet, der Vermieter erteilt den Reparaturauftrag und stellt Dir anschließend die Kosten in Rechnung. Da die Obergrenze für eine Reparatur aber bei € 75 ,-- liegt, musst Du nur dann Kosten tragen, wenn dieser Betrag NICHT überschritten wird. Wird der Betrag überschritten, hast Du nichts, aber auch gar nichs zu zahlen (keine Kostenbeteiligung). Da die Reparatur mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit über € 75,-- liegt muss der Vermieter die Kosten vollständig selbst tragen.
Aber anders: Wenn dem Vermieter ein allgemeiner Schadenersatz zusteht. Dann muss er aber nachweisen, dass Du den Schaden verursacht hast. Der Vermieter trägt hier die volle Darlegungs- und Beweislast. Kann er den Nachweis nicht führen, weil der Schaden z.B. auf einem Verschleiß beruht, muss er die Reparaturkosten selbst tragen.
Wichtig:
Steht dem Vermieter tatsächlich ein Schadenersatzanspruch zu, so ist dieser auf den Zeitwert begrenzt (!) . Der Vermieter muss also darlegen, wie alt das Toilettenbecken ist und wie hoch der Einkaufspreis war. Anhand dieser Angaben lässt sich der Zeitwert ermittteln. Bei Teppichböden mittlerer Qualität wird von einer Lebensdauer von etwa 10 Jahren ausgegangen. Unter Umständen beläuft sich der Ersatzwert also auch auf null.
Wenn Du, um Streitigkeiten zu vermeiden, die Kosten übernimmst, ist das sicherlich ein guter und wichter Aspekt um das Mietverhältnis nicht zu belasten. Die Zahlung würde auch keine "Nachteile" für zukünftige Bagatellschäden auslösen (nach dem Motto: die haben gerade alles gezahlt, dann gilt das auch für die Zukunft). Ob Du eine Rückforderungsanspruch der zu Unrecht gezahlten Reparaturkosten hast, erscheint sehr fraglich. Man solte schriftlich dem Vermieter erklären, dass man keine "Ersatzpflicht erkennen kann und die Zahlung nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung leistet". Wenn es Dich später überkommt, könnte man dann die Reparaturkosten evtl. wieder zurückfordern (Aber Verjährung beachten).
Nossel lebt
Um Gottes Willen. Ist es etwa schon Sonntag, 15.00 uhr und ich bin schon am ck ...
NOSSEK lebt
die psychosoziale Belastung des Umgans mit diesem............
Wenn ich die tollen rechtl. Beiträge der Jungs richtig lese: Es gibt winzige kleine Unterschiede. Aber vorausgesetzt die Kloschüssel kostet mehr als 75 Euro- und dies scheint so!!- bist Du rechtl. auf der sicheren Seite.
Ich bin der umgänglichste Mensch der Welt, aber manchmal gehört auf einen "groben Klotz ein noch gröberer Keil". Ich würde für mein Recht eintreten.
Aber ich könnte auch anschl. mit den Reflexwirkungen dieses Kaspers besser umgehen.
Wenn Du Dir nicht wirklich sicher bist, daß Du die evtl.Auseinandersetzungen anschl. aushälst.......
Dies alles kannst nur Du alleine entscheiden. Oder mach doch mal ne heftige lautstarke Forumsfeier bei Dir. Evt. ist er anschl. Lammfromm
Spaß! Schwere Entscheidung für Dich!
Die Anschüsse sind genormt, im allgemeinen auch die Positionen der Befestigungen. Ists ein Stand-WC, dann hast du überhaupt kein Problem. Machst zur Not ein paar neue Löcher, Käse gegesssen. Für diie Ablaufdichtung brauchst du Kitt (gibts für ein paar Euro im Baumark), der ZZulauf lässt sich meistens mit irgendeinem Stecksystem (auch baumark) ganz easy realisieren.
Das Problem ist nämlich, dass der Vermieter im Zweifelsfalle am längeren Hebel sitzt. Beim nächsten Defekt auf seine Kosten kommt dann eben der Handwerker 2 Tage später und/oder er erhöht die die Miete immer schön im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und holt sich die Mehrausgaben heute ganz schnell wieder rein.
Wie gesagt, ich bin kein 'Rechtsverdreher', eventuell hab ich jetz Bockmist erzählt, aber so würde ich handeln.
Die Meinung dürftest Du exklusiv haben. Die Rechtsprechung in Deutschland ist strikt mieterfreundlich. Wer sich natürlich ohne Not in die Opferrolle begibt so wie Du es vorschlägst, der brauchst sich hinterher nicht zu wundern.
DA
Mmmh, hätte ich doch besser ein Komma statt eine Punkt gesetzt, dann liest sich das etwas anders....
Nicht die Opferrolle - wenn schon dann 'der Klügere gibt nach'.
Under der längere Hebel ist nicht der Rechtliche, da geb ich Dir recht, aber das finanzielle Druckmittel.
Konfliktvermeidung ist das Thema.
Bei liesel_sge ist das Kind schon im Brunnen, der Konflikt schon da.
Ich wohne seit sehr vielen Jahre in Miete und hatte
a) noch nie Streit mit meinem Vermieter und
b) Reparaturen wurden vom Vermieter immer durchgeführt
... ich kann also nicht wirklich mitreden.
Wenn ihr nichts dazu beigetragen hat, könnte es ja ein Materialfehler sein, oder?
So leicht passiert das doch nicht.
Generell ist es natürlich doof, wenn man mit dem Vermieter solche Diskussionen führen muss. Und er sich so stur zeigt.
Unsere Wohnungsbau-Gesellschaft ist da sehr human und der Privat-Vermieter meiner Tochter auch (er sucht die "Schuld" immer erst bei sich).
Viel Glück.
Zur allgemeinen Info: Das Bad wurde vor 2,5 Jahren bei unserem Einzug komplett neu eingebaut.
Wir haben schon angemerkt, dass ja ein Material- oder ein Einbaufehler vorliegen könnte, das wurde vom Vermieter barsch abgelehnt mit der Begründung Fachfirma, gute Qualität usw.
Nun noch ne Frage: Der Vermieter hat uns ja gesagt, er übernimmt den Einbau, der dann für uns natürlich kostenpflichtig ist. Ich traue ihm zu, dass er nun versucht, uns dadurch dran zu kriegen, dass er z. B. für den Einbau 6 Euro verlangt, weil er weiß, dass die WC-Schüssel z. B. 68 Euro kostet. Damit bliebe der Gesamtbetrag unter 75 Euro, und wir müssten zahlen.
Dürfte er so vorgehen? Oder könnten wir verlangen, dass ne Fachfirma den Einbau übernimmt? Nicht nur damit es teurer wird ,-) sondern auch, damit es "fachgerecht" gemacht ist. Sonst baut er es vielleicht falsch ein, und in nem Jahr ist das Ding wieder kaputt, und der Mist geht von vorne los...