mein Mietvertrag beinhaltet ebenfalls eine solche Klausel. Ich habe das bisher so gehandhabt, dass ich tatsächlich Kleinreparaturen sellbst durchgeführt habe. In diesem Jahr waren das bisher 2: 1. Wechsel eines Rolladengurtes: Material 5 Euro, Arbeitszeit 45 Minuten weil etwas komplizierter 2. Abdichten eines Abflussrohres: Material 1 Euro, Arbeitszeit 0.5 Stunden
Für eine Handwerker hätte ich da jeweils über 75 Euro bezahlt, beim Rolladengurt wären das sogar 2, weil ein tapezierer auch noch notwendig wäre.
Jetzt hab ich dazu 2 Fragen: 1. mit welchen Kosten gehen diese 2 Reparaturen in meinen Anteil ein? (die Tatsächlichen oder die Vermiedenen) 2. Wie mache ich bei der nächsten Reparatur dem Vermieter klar, dass Er jetzt mal dran ist, wo ich doch ausser einer kleinen Baumarktrechnung keinen Beweis habe?
Wehrheimer_Adler schrieb: mein Mietvertrag beinhaltet ebenfalls eine solche Klausel. Ich habe das bisher so gehandhabt, dass ich tatsächlich Kleinreparaturen sellbst durchgeführt habe. In diesem Jahr waren das bisher 2: 1. Wechsel eines Rolladengurtes: Material 5 Euro, Arbeitszeit 45 Minuten weil etwas komplizierter 2. Abdichten eines Abflussrohres: Material 1 Euro, Arbeitszeit 0.5 Stunden
Für eine Handwerker hätte ich da jeweils über 75 Euro bezahlt, beim Rolladengurt wären das sogar 2, weil ein tapezierer auch noch notwendig wäre.
Jetzt hab ich dazu 2 Fragen: 1. mit welchen Kosten gehen diese 2 Reparaturen in meinen Anteil ein? (die Tatsächlichen oder die Vermiedenen) 2. Wie mache ich bei der nächsten Reparatur dem Vermieter klar, dass Er jetzt mal dran ist, wo ich doch ausser einer kleinen Baumarktrechnung keinen Beweis habe?
Zu 1.
Die tatsächlichen Kosten mußt du tragen, die vermiedenen bekommst du auch nicht. Hättest du einen Handwerker gefragt und der Wechsel des Rolladengurtes hätte insgesamt über 75,- € gekostet und hättest du auch nicht selbst Hand angelegt, so wäre der Vermieter dran gewesen und zwar komplett (hätte, wäre...is nich).
zu 2.
Der Vermieter ist nicht "mal dran", sondern nur, wenn die anfallende Reparatur 75,- € übersteigt. Und die Baumarktrechnung kannst du zu Haargel verarbeiten. Wer bei Reparaturen, die normalerweise über 75,- € kosten, selbst Hand anlegt, ist der Dumme und bekommt nichts. Do it yourself ist allenfalls bei Reparaturen, die im Einzelfall unter € 75,- kosten, angezeigt.
So hast du aber was produktives geleistet und mal deinem armen Vermieter eine kleine Freude bereitet. Er wird dich dafür bestimmt in sein Nachtgebet einschließen.
Wehrheimer_Adler schrieb: mein Mietvertrag beinhaltet ebenfalls eine solche Klausel. Ich habe das bisher so gehandhabt, dass ich tatsächlich Kleinreparaturen sellbst durchgeführt habe. In diesem Jahr waren das bisher 2: 1. Wechsel eines Rolladengurtes: Material 5 Euro, Arbeitszeit 45 Minuten weil etwas komplizierter 2. Abdichten eines Abflussrohres: Material 1 Euro, Arbeitszeit 0.5 Stunden
Für eine Handwerker hätte ich da jeweils über 75 Euro bezahlt, beim Rolladengurt wären das sogar 2, weil ein tapezierer auch noch notwendig wäre.
Jetzt hab ich dazu 2 Fragen: 1. mit welchen Kosten gehen diese 2 Reparaturen in meinen Anteil ein? (die Tatsächlichen oder die Vermiedenen) 2. Wie mache ich bei der nächsten Reparatur dem Vermieter klar, dass Er jetzt mal dran ist, wo ich doch ausser einer kleinen Baumarktrechnung keinen Beweis habe?
Zu 1.
Die tatsächlichen Kosten mußt du tragen, die vermiedenen bekommst du auch nicht. Hättest du einen Handwerker gefragt und der Wechsel des Rolladengurtes hätte insgesamt über 75,- € gekostet und hättest du auch nicht selbst Hand angelegt, so wäre der Vermieter dran gewesen und zwar komplett (hätte, wäre...is nich).
zu 2.
Der Vermieter ist nicht "mal dran", sondern nur, wenn die anfallende Reparatur 75,- € übersteigt. Und die Baumarktrechnung kannst du zu Haargel verarbeiten. Wer bei Reparaturen, die normalerweise über 75,- € kosten, selbst Hand anlegt, ist der Dumme und bekommt nichts. Do it yourself ist allenfalls bei Reparaturen, die im Einzelfall unter € 75,- kosten, angezeigt.
So hast du aber was produktives geleistet und mal deinem armen Vermieter eine kleine Freude bereitet. Er wird dich dafür bestimmt in sein Nachtgebet einschließen.
War mir schon klar, dass mir der Vermieter nicht die Kosten ersetzt, die ich vermieden habe. Aber aus deiner Antwort schließe ich, dass meine abgegoltenen Kleinrechnungen, die im Jahr ... nicht übersteigen dürfen nur mit den tatsächlichen Kosten (5,€+1 € + eine Tube Haargel ,-) ) angerechnet werden. Daraus schließe ich, dass ich als Selbermacher 'der Dumme' bin. Bin ich in diesem Fall natürlich nicht, den der sch... Abfluß hätte auch vom handwerker keine 75€ gekostet, also hab tatsächlich ich Geld gespart, nicht der Vermieter. (womit wir irgendwie, nur auf Umwegen wieder bei der 'längerer Hebel' - bzw. dem daraus folgenden Umkehrschluß - sind.)
Ich glaube aber da genau liegt das Problem bei solchen Vertragsklauseln: die tatsächlich zu erwartenden Kosten annähernd genau schätzen zu können und danach dann selbst tun oder den vermieter zum handeln aufzufordern.
Wehrheimer_Adler schrieb: Ich glaube aber da genau liegt das Problem bei solchen Vertragsklauseln: die tatsächlich zu erwartenden Kosten annähernd genau schätzen zu können und danach dann selbst tun oder den vermieter zum handeln aufzufordern.
Richtig. Beim Schätzen hilft aber meist auch ein Besuch beim Handwerker und dessen Auskunft. Schön für dich, wenn du das auch selbst kannst. Meine Erfahrung mit Handwerkerkosten ergaben auch bei solchen kleineren, von dir selbst ausgeführten Arbeiten, durchaus über 75 Euronen betragende Rechnungen. Aber das mag in Wehrheim günstiger sein, als in Frankfurt.
Vermieter meint, wir sind schuld und müssen zahlen. Er hatte dann ein Klo gekauft und geschrieben, er baut es ein. Wir haben gefaxt, wie hoch denn etwa die Kosten sind und dass wir eine über 75 € teure Reparatur nicht bereit sind zu zahlen, da wir nichts kaputt gemacht haben. Daraufhin kam kommentarlos ein Terminvorschlag, auf unsere Fragen oder unseren Standpunkt ging er null ein.
Heute war Einbautermin. Nachdem er ziemlich wortlos ca. 1,5 Stunden im Bad rumwurschtelte, rief es irgendwann "Wiedersehen". Wir konnten gerade noch hinterher sprinten und fragen, wie es denn jetzt weiter geht. Nicht nur wegen der Streiterei, sondern z. B. wäre ein "Wir sind jetzt fertig" oder "Bitte noch ne Stunde nicht benutzen" oder so nett gewesen. Stattdessen einfach abhauen... naja.
Die Antwort war dann "Sie hören von uns."
Frage mich jetzt was... Die Kloschüssel hat er fotografiert (vor dem Ausbau) und dann mitgenommen. Wäre die jetzt überhaupt noch als "Beweisstück" geeignet (z. B. für einen Gutachter)? Er könnte sie ja jetzt manipulieren...
Einem Mieter kündigen geht nicht "einfach so", oder...? Muss mir gleich mal den Mietvertrag genau anschauen.
Meines Erachtens hat er die Beweislast für ein " Verschulden" bezüglich der Zerstörung der Kloschüssel. Kleiner Tipp weniger ballaststoffreiche Kost essen ,-)
Der Mann wird nicht klagen sondern versuchen bei Kündigung der Wohnung den Betrag von der Kaution abzuziehen.
Nein, du kannst nicht einfach so gekündigt werden. Schon gar nicht wegen der Kloschüssel.
Sorry, ich bin ja nun wirklich nicht bzw. nur in meinem Berufszweig tiefergehend mit dem Recht bewandert, nur muss ich fragen, was ist das für ein Depp?
Ich habe hier in meinen mehr als vier Wänden, die ich Stein für Stein kenne, ebenfalls eine Einliegerwohnung.
1. Ist es mir klar, dass ich dafür verantwortlich bin
und
2. Ist es ja wohl überhaupt kein Problem sich im Sanitärgeschäft eine in den Badfliesen gehaltene Kloschüssel zu besorgen, diese an den Normanschlüssen zu verschrauben und die Rohre dann mit Silikonband (0,99 EUR) abzudichten.
Was also will der Kasper?
Schlechte Laune, dir den schwarzen Peter zuschieben?
Dortelweil-Adler schrieb: Die Rechtsprechung in Deutschland ist strikt mieterfreundlich.
selten einen größeren Unsinn gelesen, sorry mein Bester das mag für manche obergerichte gelten, aber mit ner kloschüssel kommst du noch nicht mal in berufung! und im gerichtsbezirk frankfurt brauchst du schon mindestens so viel glück wie amanatidis um aus 10 chancen ein tor zu machen damit dir "recht" widerfährt
HeinzGründel schrieb: ... versuchen bei Kündigung der Wohnung den Betrag von der Kaution abzuziehen. Nein, du kannst nicht einfach so gekündigt werden. Schon gar nicht wegen der Kloschüssel.
Vergeblich versuchen wolltest Du schreiben, Heinz, nehme ich an. Und im zweiten Satz kann man das "einfach so" fast schon streichen. Um (gerichtlich durchsetzbar) gekündigt zu werden musst Du Deinen Vermieter schon umbringen, und naja, dann hast Du ja auch gewonnen.
59 schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb: Die Rechtsprechung in Deutschland ist strikt mieterfreundlich.
selten einen größeren Unsinn gelesen
Interessant. Das geht mir in letzter Zeit bei fast allen Deinem Beiträgen auch so. Bei dem hier ganz speziell. Vielleicht solltest Du nur über Sachen schreiben von denen Du was verstehst, und auch dann nur nüchtern.
Ich habe das bisher so gehandhabt, dass ich tatsächlich Kleinreparaturen sellbst durchgeführt habe.
In diesem Jahr waren das bisher 2:
1. Wechsel eines Rolladengurtes: Material 5 Euro, Arbeitszeit 45 Minuten weil etwas komplizierter
2. Abdichten eines Abflussrohres: Material 1 Euro, Arbeitszeit 0.5 Stunden
Für eine Handwerker hätte ich da jeweils über 75 Euro bezahlt, beim Rolladengurt wären das sogar 2, weil ein tapezierer auch noch notwendig wäre.
Jetzt hab ich dazu 2 Fragen:
1. mit welchen Kosten gehen diese 2 Reparaturen in meinen Anteil ein?
(die Tatsächlichen oder die Vermiedenen)
2. Wie mache ich bei der nächsten Reparatur dem Vermieter klar, dass Er jetzt mal dran ist, wo ich doch ausser einer kleinen Baumarktrechnung keinen Beweis habe?
Zu 1.
Die tatsächlichen Kosten mußt du tragen, die vermiedenen bekommst du auch nicht. Hättest du einen Handwerker gefragt und der Wechsel des Rolladengurtes hätte insgesamt über 75,- € gekostet und hättest du auch nicht selbst Hand angelegt, so wäre der Vermieter dran gewesen und zwar komplett (hätte, wäre...is nich).
zu 2.
Der Vermieter ist nicht "mal dran", sondern nur, wenn die anfallende Reparatur 75,- € übersteigt. Und die Baumarktrechnung kannst du zu Haargel verarbeiten. Wer bei Reparaturen, die normalerweise über 75,- € kosten, selbst Hand anlegt, ist der Dumme und bekommt nichts. Do it yourself ist allenfalls bei Reparaturen, die im Einzelfall unter € 75,- kosten, angezeigt.
So hast du aber was produktives geleistet und mal deinem armen Vermieter eine kleine Freude bereitet. Er wird dich dafür bestimmt in sein Nachtgebet einschließen.
War mir schon klar, dass mir der Vermieter nicht die Kosten ersetzt, die ich vermieden habe.
Aber aus deiner Antwort schließe ich, dass meine abgegoltenen Kleinrechnungen, die im Jahr ... nicht übersteigen dürfen nur mit den tatsächlichen Kosten (5,€+1 € + eine Tube Haargel ,-) ) angerechnet werden.
Daraus schließe ich, dass ich als Selbermacher 'der Dumme' bin.
Bin ich in diesem Fall natürlich nicht, den der sch... Abfluß hätte auch vom handwerker keine 75€ gekostet, also hab tatsächlich ich Geld gespart, nicht der Vermieter.
(womit wir irgendwie, nur auf Umwegen wieder bei der 'längerer Hebel' - bzw. dem daraus folgenden Umkehrschluß - sind.)
Ich glaube aber da genau liegt das Problem bei solchen Vertragsklauseln:
die tatsächlich zu erwartenden Kosten annähernd genau schätzen zu können und danach dann selbst tun oder den vermieter zum handeln aufzufordern.
Richtig. Beim Schätzen hilft aber meist auch ein Besuch beim Handwerker und dessen Auskunft. Schön für dich, wenn du das auch selbst kannst. Meine Erfahrung mit Handwerkerkosten ergaben auch bei solchen kleineren, von dir selbst ausgeführten Arbeiten, durchaus über 75 Euronen betragende Rechnungen.
Aber das mag in Wehrheim günstiger sein, als in Frankfurt.
lass deinen scharm spielen und alles wird gut
Vermieter meint, wir sind schuld und müssen zahlen. Er hatte dann ein Klo gekauft und geschrieben, er baut es ein.
Wir haben gefaxt, wie hoch denn etwa die Kosten sind und dass wir eine über 75 € teure Reparatur nicht bereit sind zu zahlen, da wir nichts kaputt gemacht haben.
Daraufhin kam kommentarlos ein Terminvorschlag, auf unsere Fragen oder unseren Standpunkt ging er null ein.
Heute war Einbautermin. Nachdem er ziemlich wortlos ca. 1,5 Stunden im Bad rumwurschtelte, rief es irgendwann "Wiedersehen". Wir konnten gerade noch hinterher sprinten und fragen, wie es denn jetzt weiter geht. Nicht nur wegen der Streiterei, sondern z. B. wäre ein "Wir sind jetzt fertig" oder "Bitte noch ne Stunde nicht benutzen" oder so nett gewesen. Stattdessen einfach abhauen... naja.
Die Antwort war dann "Sie hören von uns."
Frage mich jetzt was...
Die Kloschüssel hat er fotografiert (vor dem Ausbau) und dann mitgenommen. Wäre die jetzt überhaupt noch als "Beweisstück" geeignet (z. B. für einen Gutachter)? Er könnte sie ja jetzt manipulieren...
Einem Mieter kündigen geht nicht "einfach so", oder...? Muss mir gleich mal den Mietvertrag genau anschauen.
Besch*** gelaunte Grüß
liesel
Meines Erachtens hat er die Beweislast für ein " Verschulden" bezüglich der Zerstörung der Kloschüssel. Kleiner Tipp weniger ballaststoffreiche Kost essen ,-)
Der Mann wird nicht klagen sondern versuchen bei Kündigung der Wohnung den Betrag von der Kaution abzuziehen.
Nein, du kannst nicht einfach so gekündigt werden. Schon gar nicht wegen der Kloschüssel.
Ich habe hier in meinen mehr als vier Wänden, die ich Stein für Stein kenne, ebenfalls eine Einliegerwohnung.
1. Ist es mir klar, dass ich dafür verantwortlich bin
und
2. Ist es ja wohl überhaupt kein Problem sich im Sanitärgeschäft eine in den Badfliesen gehaltene Kloschüssel zu besorgen, diese an den Normanschlüssen zu verschrauben und die Rohre dann mit Silikonband (0,99 EUR) abzudichten.
Was also will der Kasper?
Schlechte Laune, dir den schwarzen Peter zuschieben?
Herrjeh, nix hält ewig, auch ein Siffon nicht.
Mach dir keine Sorgen. ,-)
selten einen größeren Unsinn gelesen, sorry mein Bester
das mag für manche obergerichte gelten, aber mit ner kloschüssel kommst du noch nicht mal in berufung!
und im gerichtsbezirk frankfurt brauchst du schon mindestens so viel glück wie amanatidis um aus 10 chancen ein tor zu machen damit dir "recht" widerfährt
Vergeblich versuchen wolltest Du schreiben, Heinz, nehme ich an.
Und im zweiten Satz kann man das "einfach so" fast schon streichen. Um (gerichtlich durchsetzbar) gekündigt zu werden musst Du Deinen Vermieter schon umbringen, und naja, dann hast Du ja auch gewonnen.
Interessant. Das geht mir in letzter Zeit bei fast allen Deinem Beiträgen auch so. Bei dem hier ganz speziell. Vielleicht solltest Du nur über Sachen schreiben von denen Du was verstehst, und auch dann nur nüchtern.
DA
streitwert ... na, rate mal
sorry, aber nicht nur ich hab schlechte erfahrungen mit dem ag frankfurt
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