Meine Süsse ist innerhalb einer Ortschaft nach Abzug der Toleranz mit 22 km zu schnell geblitzt worden...heuer bekamm sie einen Anhörungsbogen...nachdem wird entschieden ob ein Verfahren eröffnet wird oder eingestellt wird. Beweismittel Radarmessung und Foto.
Lt. Tbl. im Netz bekäme sie eine Strafe von 50,-€ + 26,50€ Gebühren + ein Pünktchen in Flensburg.
Sie sagt sie hätte auf dem Tacho nur 60 km drauf gehabt.
Viel wehren, z. Bsp. gegen die Radarmessung, ist wohl sinnlos, selbst ein unscharfes Fotot würde wohl Fahrtenbuch bedeuten.
Verkehrsrechtsschutzversichert? Dann auf jeden Fall zum Anwalt, der macht eine Akteneinsicht. Dann seht ihr auch das Foto. Unscharfes Foto und Verfahrenseinstellung bedeutet nicht gleich Fahrtenbuch, und schon gar nicht beim ersten Mal... Wenn Rechtsschutz besteht, gleichwohl der zu erwartende Bußgeldbescheid akzeptiert wird, diesen in Kopie an die Versicherung schicken. Die erstatten jedenfalls Kosten + Gebühren des Bescheids (selbst ohne anwaltliche Tätigkeit). Das wissen nur die wenigsten...
StefanMR schrieb: Verkehrsrechtsschutzversichert? Dann auf jeden Fall zum Anwalt, der macht eine Akteneinsicht. Dann seht ihr auch das Foto. Unscharfes Foto und Verfahrenseinstellung bedeutet nicht gleich Fahrtenbuch, und schon gar nicht beim ersten Mal... Wenn Rechtsschutz besteht, gleichwohl der zu erwartende Bußgeldbescheid akzeptiert wird, diesen in Kopie an die Versicherung schicken. Die erstatten jedenfalls Kosten + Gebühren des Bescheids (selbst ohne anwaltliche Tätigkeit). Das wissen nur die wenigsten...
Viel Erfolg!
Erstmal DANESCHÖN
Verkehrsrechtsschutz ist vorhanden. Es ist das erste "Vergehen" meine Süssen. Ich habe eben dort angerufen, Bild bekommen wir auch ohne Anwalt. Sie will auch jetzt nicht zum Anwalt da sie zugibt zu schnell gewesen zu sein eben nicht soviel zu schnell.
Dadurch wird die Antwort auch nicht besser...und pssst wenn de schon änderst dann aber bitte richtig..."el" [/quote]Na dann nehm ich mal den Smilie wieder zurück.....
Man sollte immer bedenken das man beim "geblitzt" werden automatisch vom Gas geht / bremst und es ebenfalls noch ein kurze Zeit braucht bis man den Tacho anschaut - da kann es durchaus zu einigen km/h kommen die zwischen der Messung und dem Blick auf den Tacho verloren gegangen sind...
Sicher kann es passieren das die Messung ungenau war, weil die Beamten das Gerät zum Beispiel falsch justiert haben...
Ich würde ja sagen - nächste mal einfach langsamer fahren, oder sich nicht erwischen lassen
Pedrogranata schrieb: Ja, die Kosten und Gebühren, nicht die Strafe.
...und das auch nur, wenn mit anwaltlicher Vertretung gegen den Bescheid vorgegangen wird und die Rechtsschutzversicherung Kostendeckung hierfür zusagte.
Leute... Lasst euch von mir sagen: Die Verkehrsrechtsschutzversicherung zahlt die Gebühren und Auslagen des Bußgeldbescheids bedingungsgemäß auch dann, wenn kein Anwalt tätig wurde. Man muss als Betroffener nur daran denken, um entsprechende Deckung nachsuchen und den Bescheid in Kopie mit kurzem Anschreiben (i.S. "mea culpa" *g*) an die Versicherung schicken. Die ist doch froh, wenn nicht noch Verteidigergebühren anfallen! Dass nicht die Geldbuße als solche bezahlt wird, dürfte im übrigen wohl eine Selbstverständlichkeit sein...
Aber nix für ungut: Diesen Tipp habe ich unlängst sogar einem Staatsanwalt gegeben, der zu schnell unterwegs gewesen war... Jetzt wisst ihr's aber mal ganz genau!
Okidoki...dann werden wir den Anhörungsbogen nicht ausfüllen was ja einem Schuldanerkenntnis gleich kommt und werden abwarten wie hoch die Strafe denn tatsächlich ausfällt obwohl hab ich ja aus dem Netz schon weiter oben aufgelistet.
Lt. Tbl. im Netz bekäme sie eine Strafe von 50,-€ + 26,50€ Gebühren + ein Pünktchen in Flensburg.
Sie sagt sie hätte auf dem Tacho nur 60 km drauf gehabt.
Viel wehren, z. Bsp. gegen die Radarmessung, ist wohl sinnlos, selbst ein unscharfes Fotot würde wohl Fahrtenbuch bedeuten.
Dann auf jeden Fall zum Anwalt, der macht eine Akteneinsicht. Dann seht ihr auch das Foto. Unscharfes Foto und Verfahrenseinstellung bedeutet nicht gleich Fahrtenbuch, und schon gar nicht beim ersten Mal...
Wenn Rechtsschutz besteht, gleichwohl der zu erwartende Bußgeldbescheid akzeptiert wird, diesen in Kopie an die Versicherung schicken. Die erstatten jedenfalls Kosten + Gebühren des Bescheids (selbst ohne anwaltliche Tätigkeit). Das wissen nur die wenigsten...
Viel Erfolg!
Verkehrsrechtsschutz ist vorhanden.
Es ist das erste "Vergehen" meine Süssen.
Ich habe eben dort angerufen, Bild bekommen wir auch ohne Anwalt.
Sie will auch jetzt nicht zum Anwalt da sie zugibt zu schnell gewesen zu sein eben nicht soviel zu schnell.
Siehe PN
Oder es war in ner 30er Zone.
herrlich!!!
Hallo ElStefanie...ich hab den hier vergessen ,-)
Sicher kann es passieren das die Messung ungenau war, weil die Beamten das Gerät zum Beispiel falsch justiert haben...
Ich würde ja sagen - nächste mal einfach langsamer fahren, oder sich nicht erwischen lassen
Oh man...
@ElStefano: Halt uns mal auf dem laufenden, was nun dabei rausgekommen ist! Es gab schon genug Fälle, die sich einfach im Sand verlaufen haben.
Und: wer's mal eilig hat, sollte mit heruntergeklappter Sonnenblende fahren ,-)
...und das auch nur, wenn mit anwaltlicher Vertretung gegen den Bescheid vorgegangen wird und die Rechtsschutzversicherung Kostendeckung hierfür zusagte.
Oh Frau...
Lasst euch von mir sagen: Die Verkehrsrechtsschutzversicherung zahlt die Gebühren und Auslagen des Bußgeldbescheids bedingungsgemäß auch dann, wenn kein Anwalt tätig wurde. Man muss als Betroffener nur daran denken, um entsprechende Deckung nachsuchen und den Bescheid in Kopie mit kurzem Anschreiben (i.S. "mea culpa" *g*) an die Versicherung schicken. Die ist doch froh, wenn nicht noch Verteidigergebühren anfallen!
Dass nicht die Geldbuße als solche bezahlt wird, dürfte im übrigen wohl eine Selbstverständlichkeit sein...
Aber nix für ungut: Diesen Tipp habe ich unlängst sogar einem Staatsanwalt gegeben, der zu schnell unterwegs gewesen war...
Jetzt wisst ihr's aber mal ganz genau!
Thanks Stefan