Ulan-Bator schrieb: eine frage an unsere geschätzten juristen, insbesondere heinz gründel, der diese diese diskussion ja verfolgt. ich habe den begriff "schwarzer block" nachgelesen und komme dann auf die these/behauptung/wahrheit, der verfassungsschutz habe den begriff geprägt, damit der §129a -bildung einer terroristischen vereinigung- ziehen könnte.
wofür braucht's für autonome den 129a? was kann der was andere paragraphen nicht können?
guden U-B,
meines wissens nach gab es wohl anfang der 80er jahre eine gruppe namens "schwarzer block" gegen die die bundesanwaltschaft seinerzeit wegen gründung einer terroristischen vereinigung ermittelt hat. die gabs also wirklich...
Der 129a dient dazu das dieses Geschwerl endlich ins.... kommt.
Nein, oder doch, ein bissle Wahrheit ist schon dran.
129 a ist ein Qualfikationstatbestand zu 129StgB , der Bildung krimineller Vereinigungen. Die Strafe ist gegenüber 129 erheblich verschärft und die Tathandlungen des Gründens und sich Beteiligens sind zum Verbrechen ( Mindeststrafe 1 Jahr Gefängnis) erhoben worden. Also sozusagen die dicke Keule des Strafrechts.
das habe ich auch gelesen. und nun sagt mir aber eine autonome webseite, dass das eine erfindung der bundestaatsanwaltschaft gewesen sei, damit der 129a gezogen werden kann. nun bin ich weder kenner der autonomen szene noch verfassungsschützer. spannend wäre es trotzdem. was stimmt nun und wie oft wird 129a gegen autonome angewendet.
@Maxfanatic: Alle, die nicht deiner Meinung sind, haben keine Ahnung - sehr schön - das ist Demokratie in Reinform. Wer hier auf dem ganz hohen Ross sitzt, sollte mal mit Pflastersteinen beworfen und mit Säure attackiert werden.Aber klar, ist ja alles "von den Bullen provoziert". J E D E G E W A L T I S T S C H E I ß E !!!! Aber ich weiß, ich bin den Linksfaschisten gegenüber negativ eingestellt, => keine Ahnung.
Ich denke man muß sich von der Vorstellung verabschieden es gäbe DEN schwarzen Block. Unter diesem Begriff wird halt alles zusammengefasst was da in einer geschlossenen Gruppe quasimilitärisch aufmarschiert.
Das geht über Landesgrenzen hinweg, natürlich gibt es Abstimmung und Verabredungen. So ein Auftritt will koordiniert sein.
pipapo schrieb: Ruben, dies ist eine ernsthafte Diskussion. Wenn dir daran liegt herumzualbern dann tu dies bitte im Gebabbel. Die peinlichen Sprüche mit "sollten sich mal waschen" darfst du dir ebenfalls sparen. Und wenn du nicht mehr hier beizutragen hast als die schlichte Verunglimpfung von anderen, dann halte dich hier heraus oder du wirst irgendwann herausgehalten. Deine Äußerungen werden nämlich sonst über kurz oder lang Erwiderung auf ähnlichem Niveau finden und das wäre schade um diese Diskussion.
pipapo (Moderator)
ok dann halt ich mich aus dieser "ernsthaften Diskussion" raus, kein Problem. PS Allerdings finde ich es interessant wie Du Deinen Masstab fuer's Eingreifen hier anwendest und ich welchem Ton Du es tust...
wofür braucht's für autonome den 129a? was kann der was andere paragraphen nicht können?
Erstmal der Wortlaut:
§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder 2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen, 2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1, 3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3, 4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder 5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes zu begehen,
oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.
(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.
(7) § 129 Abs. 6 gilt entsprechend.
(8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).
(9) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 4 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
Ganz schön lang, was? Und da liegt auch schon der juristische Hase im Pfeffer. 129a ist eine enorm weitgefasste Norm. "Gründen einer Vereinigung, die darauf gerichtet ist.." - das bedeutet, man muss nicht etwa eine der genannten Straftaten begangen oder wenigstens versucht haben, sie zu begehen. Es reicht ggf. schon aus, mit ein paar Leuten darüber zu quatschen. Nach sonstigem Strafrecht stellt dies eine straflose Vorbereitunghandlung dar, weil die Grenze zum Versuch - das sog. unmittelbare Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung - von solchem theoretischem Tun nicht erfasst wird. Und noch hübscher wirds in Absatz 5: Da braucht man nicht mal mehr theoretisch dabei zu sein, die Unterstützung reicht schon aus. Merke: Mit 129a kriegt man z.B. einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, ohne dass die Staatsanwaltschaft auch nur die Planung irgendeiner Straftat nachweisen muss. Und an den 129a, den wir dem "Deutschen Herbst" verdanken, schließen sich zahlreiche Sonderbestimmungen, z.B. in der Strafprozessordnung oder das Kontaktsperregesetz, an.
und ein herzliches dankeschön für den kommentar. ich hab den text gelesen aber insbesondere das mit der nicht mehr straffreien vorbereitungshandlung und so das war mir in dieser form nicht klar. ich wusste, auf dich und heinz ist stets verlass.
@stefank Naja, lang ist relativ. Schliesslich ist es keine Waschanleitung für ne Jeans
An der Länge/Umfang eines Gesetzes sollte man sich jetzt nicht stören (mich nerven eher die unausgegorenen und hingerotzten Gesetze die vermehrt in den vergangenen Jahren beschlossen wurden/werden)
Was Du richtig anmerkst ist die Schwammigkeit des Gesetzes. Und natürlich die Tatsache das die Schuld so explizit nicht nachgewiesen werden muß. Wobei ich eine Bestrafung von Unterstützung bei Straftaten nicht schlimm finde. Bleibt nur die Frage nach dem Strafmass und dem Nachweis.
(Übrigens, ab und zu eine Absatz/Struktur würde Deine Beiträge etwas lesbarer machen, die Debatte/thread hier ist schon verworren genug *g*)
Theoretisch ja, praktisch nein, denn leider ist es in unserer Gesellschaft so das teilweise Meinungen garnicht gehört werden wenn eine Demonstration nicht ausartet.
Mhm, das ist jetzt aber mal extrem unlogisch.
Nie wurden die Forderungen der G8-gegner ernster genommen und in den Medien transportiert als vor diesem Gipfel. (Ob genug, darüber kann man streiten). Jetzt, nach den Krawallen wird nur noch davon berichtet....die sachlichen Argumente der G8-Gegner geraten in den Hintergrund.
Wie Du auf die Idee kommst Gewalt fördert den Standpunkt der Forderungen (so interpretiere ich Deinen Beitrag, berichtige mich wenn ich es falsch verstanden habe) ist mir etwas unklar.
Das ist eine beliebte Argumentationsstruktur um Gewalt zu legitimieren. Aber nichtsdestotrotz falsch. Denn wie du schon sagtest, was bleibt ist NUR die Gewalt, die Aufmerksamkeit bekommt, nicht die Botschaft, im Gegenteil. Und das ist IMMER so. Wenn ich mich mit einem Flugblatt in die Fußgängerzone stelle, dann guckt keiner hin. Wenn ich laut die Thesen proklamiere schon. Und die Thesen werden gehört. Aber alle gucken nicht. Aber wenn ich die Flugblätter anzünde, DANN schaut jeder hin. Aber sieht dann noch irgendwer, was auf ihnen stand? Nein. Gewalt um Aufmerksamkeit für ernste Anliegen zu gebrauchen ist falsch und der Sache abträglich.
Die Länge ist natürlich nur insoweit von Belang, als hier erkennbar alles Mögliche reingepackt wurde, und dadurch die (ich unterstelle mal:beabsichtigte) Schwammigkeit erzielt wurde.
Unterstützung bei Straftaten ist eine völlig andere Hausnummer - dafür gibts die umfangreiche Lehre von Täterschaft und Teilnahme. Hier wird die Unterstützung einer Vereinigung unter Strafe gestellt - und da kann man nun wirklich unglaublich viel drunter subsumieren.
Zur Struktur: Ich will ja gerade die herrschenden Strukturen kritisieren - ach Quatsch, du hast natürlich völlig recht. Besser so?
Wer hier auf dem ganz hohen Ross sitzt, sollte mal mit Pflastersteinen beworfen und mit Säure attackiert werden.Aber klar, ist ja alles "von den Bullen provoziert".
Naja, ich hab schon CS-Gas ins Gesicht bekommen, bin in Italien minutenlang durch Tränengasnebel gelaufen, und wurde geknüppelt. (Übrigens ohne Straftaten verübt zu haben!)
Ich seh da jetzt nicht SO den Unterschied in der Auswirkung auf den menschlichen Körper. Zumal ICH weder Helm noch gepanzerte Uniform anhatte.
tutzt schrieb: Das ist eine beliebte Argumentationsstruktur um Gewalt zu legitimieren. Aber nichtsdestotrotz falsch. Denn wie du schon sagtest, was bleibt ist NUR die Gewalt, die Aufmerksamkeit bekommt, nicht die Botschaft, im Gegenteil. Und das ist IMMER so.
Und das ist falsch. Nehmen wir die Auseinandersetzung gegen die Atomkraftwerke und schnellen Brüter, diese Dinger wären alle gebaut worden hätte es nicht überall immer wieder massive gewalttätige Auseinandersetzungen gegeben. Vorher gab es zwar auch Demos, aber die Politik ging da einfach drüber weg. Als es dann aber überall krachte und das immer wieder und sehr viele Normalbürger diese Gewalt nicht mehr ablehnten gab man in der Politik etwas nach und einige von diesen Dingern gingen nicht in Betrieb oder wurden erst garnicht gebaut.
@propain Das ist eine Erklärung, es gibt auch andere zur Abkehr von der Atomkraft. Auch wenn die Gewalt mit Sicherheit beigetragen hat. Anderswo nicht, siehe Startbahn West mit toten Polizisten.
Schaut man sich die Proteste zur Zeit an, da wird es einen G8 Gipfel evt demnächst in der Form nicht mehr geben. Wahrscheinlich u.a. aufgrund der Kosten. Die Kosten wären auch da wenn nichts passiert (Zaun, Polizeibereitschaft etc.) und der Unmut darüber ebenfalls! Es ist also nicht nötig Gewalt auszuüben um Bürger (die all dies bezahlen müßen) von der Sinnlosigkeit des Treffens zu überzeugen. Ganz im Gegenteil, die Gewalt legitimiert die Hysterie, den Sicherheitswahn und die Kosten der Aktionen leider nachträglich.
Deshalb ist die Gewalt hier bei diesem konkreten Beispiel schwachsinnig. (Sonst auch, aber bleiben wir bei einem konkreten Beispiel). Weil es eben nichts bringt, sondern eher dem nicht geringen Protestpotenzial schadet.
tutzt schrieb: Das ist eine beliebte Argumentationsstruktur um Gewalt zu legitimieren. Aber nichtsdestotrotz falsch. Denn wie du schon sagtest, was bleibt ist NUR die Gewalt, die Aufmerksamkeit bekommt, nicht die Botschaft, im Gegenteil. Und das ist IMMER so.
Und das ist falsch. Nehmen wir die Auseinandersetzung gegen die Atomkraftwerke und schnellen Brüter, diese Dinger wären alle gebaut worden hätte es nicht überall immer wieder massive gewalttätige Auseinandersetzungen gegeben. Vorher gab es zwar auch Demos, aber die Politik ging da einfach drüber weg. Als es dann aber überall krachte und das immer wieder und sehr viele Normalbürger diese Gewalt nicht mehr ablehnten gab man in der Politik etwas nach und einige von diesen Dingern gingen nicht in Betrieb oder wurden erst garnicht gebaut.
Nunja. Die Radikalisierung fand ja erst richtig nach den ersten Bedenken von Seiten der Politik selbst statt. Und, dass es keine schnellen Brüter in Dtld. gibt lkiegt wohl eher an Tschernobyl anstatt an Steinewerfenden Chaoten.
Aber wie Eintracht-Laie sagte, bleiben wir beim Thema.
Allein dass wir nur noch über die Ausschreitungen diskutieren (hier im Forum, in Politik, in Medien) zeigt doch, dass Gewalt (zumindest hier) nicht die Lösung ist.
Ich habe seit Tagen keine vernünftigen Diskussionen mehr gesehen über die nötigen politischen Entscheidungen die beim G8-Gipfel getroffen werden müssen/können/sollten.
Theoretisch ja, praktisch nein, denn leider ist es in unserer Gesellschaft so das teilweise Meinungen garnicht gehört werden wenn eine Demonstration nicht ausartet.
Teilweiße hast du Recht. Ich denke nicht , dass Bush sich daran störrt , dass 80.000 von X Milliarden auf der Straße sind und ruhig ihre Lieder singen. Wenn man mit 20.000 mal mehr oder weniger gewaltvoll zeigen würde , WIE ERNST es dem Volk ist und wie ernst sie es meinen , dann würde es in meinen Augen auch mal die Politik wecken. Es ist schon traurig , dass wir so weit gekommen sind , dass es nur mit Gewalt geht. Auch das wir in unserer demokratie ein Demonstrationsverbot aufgebrummt bekommen , weil sich XMilliarden Menschen auf der Welt wie in einer Diktatur fühlen , weil 8 über sie entscheiden.
Aber viel schlimmer find ich die Reaktionen der Polizei. Die wissen selbst nicht , was sie wollen. (gutes Video: spiegel-online.de "wir müssen näher ran".) In dem Video redet ein polizeisprecher über die neue Einsatztaktik. "die Veranstalter der Demonstrationen baten uns mehr im Hintergrund zu bleiben......ihr ziel: wir müssen näher ran" (die aussage der veranstalter ist denke ich für jeden , der schon einmal auf ner Demo war oder regelmäßig zum Fußball geht verständlich. Ohne Polizei mit Helm und Schlagstöcken ist die Situation deutlich entspannter und ich empfinde diese "kampfturtles" immer als eine "bedrohung"). weiter heißt es: "wir wollen gummigeschosse einsetzen , damit die Demonstarnten nicht so nah an uns rankommeb bzw. ihr Steine uns nicht treffen "...ABER:"wir müssen näher ran" in meine AUgen sehr unlogisch.
Auch den GSG-9 Einsatz , den einige Politiker gefordert haben finde ich für sehr übertrieben. Es geht hier nicht darum zu zeigen , wer die stärkere Armee hat. So scheint es aber in meinen Augen.
Thema zaunin der Faz hies es : "der zaun steht für das einschließen , der machtlosen Macht und der Angst vor widerstand" oder so ähnlich.Sinngemäß dürfte es stimmen.)
Ein weiteres Video , dass ich gesehen hab zeigt Polizisten(ca. 40 mann) die auf 300 vermummte zugehen , logischerweiße drehen sie wieder um , als sie steine abbekommen. Nach kurzer Zeit versuchen sie erneut auf die Demonstranten los zu rennen. Ich frage mich....WAS SOLL DAS BRINGEN?
außerdem frag ich mich was denn ein Polizeiauto neben der demo zu suchen hat. sorry , aber es ist bekannt und das will ich auch gar nicht abstreiten , dass es vollidioten bei ner demo gibt , die NUR auf die Polizisten gehen wollen. . Und deswegen denke ich sollte man doch so weit denken , dass man das Auto da nicht parkt sondern es einfach 2 straßen weiter parken sollte. Das auto wird zerstörrt , die Polizisten schlagen zurück(verständlich) und die demonstranten sagen dann auch "ihr scheiss bullen"....und daraus entsteht ne kettebnreaktion die zu nem rießen ausmaß führt nur wegen so nem dummen auto.
Meiner Meinung nach sollten sich die Grünen einfach ma n bissi im Hintergrund halten. So könne zumindest die Autonomen keine Steine auf die werfen. Natürlich sollten sie anwesend sein , aber vllt. einfach nicht in so nem Ausmaß und vielleicht einfach in ner Seitenstraße. Man hat es doch auch bei der U23 gesehen. Keine Polizei , kein stress. In Oberrad habens halt die Polizisten abbekommen. (wra zwar gar lächerlich und man kann es keine wirkliche Aktion gegen Polizisten nennen , aber ihr wisst schon was ich meine).
Und auch die Statistik in Rostock spricht NICHT für sie. Nur Gewahrsam , d.h. sie bekommne eh nur so Leute , die den weg "versperren" wollen. Ich hab jetzt gehört , dass einer 10 Monate bekommen hat fürs Steine schemeissen. Gute Ausbeute mit 16.000 Mann aus 3000 einen zu bekommen. Und der "Schwarze Block" ist von festnahmen angeblich gar nicht bzw. kaum betroffen.
1.) die erwiesene gewaltbereitschaft einiger hoher g8-teilnehmer empfinde ich persönlich als bedrohlicher als alle steinewerfer zusammen! man sollte die kirche mal im dorf lassen!
2.) es wird hierzulande niemand gezwungen, polizeibeamter zu werden. wer es wird, muss hin und wieder mit gegenwind rechnen. dafür werden sie von den steuergeldern auch entlohnt (wenn auch nicht sonderlich üppig!)!
3.) mein respekt vor den uniformierten hält sich in sehr eng gesteckten grenzen. ich habe auch schon bekanntschaft mit ihren knüppeln und gummigeschossen machen dürfen. mir haben sie auch gas in die fresse gesprüht! weder war ich vermummt, noch habe ich pfasterscheine geschmissen!
4.) warum treffen sich die g8-kasper nicht auf einer insel? warum nicht auf einem schiff, wie von einem ex-sponti empfohlen?
wäre um einiges billiger gewesen! und hätte nicht so viel wind gemacht! man hätte auch nicht - quasi in vorauseilendem gehorsam - auf originäre stasi-methoden zurückgreifen müssen! mielke wird in seinem grab eine erektion nach der anderen kriegen!
ps: @max: *klapp_klapp* ich schäme mich noch immer dafür, dass ich dich vor einigen jahren mal despektierlich mäxchen genannt habe!
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,486274,00.html
guden U-B,
meines wissens nach gab es wohl anfang der 80er jahre eine gruppe namens "schwarzer block" gegen die die bundesanwaltschaft seinerzeit wegen gründung einer terroristischen vereinigung ermittelt hat. die gabs also wirklich...
Der 129a dient dazu das dieses Geschwerl endlich ins.... kommt.
Nein, oder doch, ein bissle Wahrheit ist schon dran.
129 a ist ein Qualfikationstatbestand zu 129StgB , der Bildung krimineller Vereinigungen.
Die Strafe ist gegenüber 129 erheblich verschärft und die Tathandlungen des Gründens und sich Beteiligens sind zum Verbrechen ( Mindeststrafe 1 Jahr Gefängnis) erhoben worden.
Also sozusagen die dicke Keule des Strafrechts.
das habe ich auch gelesen. und nun sagt mir aber eine autonome webseite, dass das eine erfindung der bundestaatsanwaltschaft gewesen sei, damit der 129a gezogen werden kann. nun bin ich weder kenner der autonomen szene noch verfassungsschützer. spannend wäre es trotzdem. was stimmt nun und wie oft wird 129a gegen autonome angewendet.
gruss und so.
Alle, die nicht deiner Meinung sind, haben keine Ahnung - sehr schön -
das ist Demokratie in Reinform.
Wer hier auf dem ganz hohen Ross sitzt, sollte mal mit Pflastersteinen
beworfen und mit Säure attackiert werden.Aber klar, ist ja alles
"von den Bullen provoziert".
J E D E G E W A L T I S T S C H E I ß E !!!!
Aber ich weiß, ich bin den Linksfaschisten gegenüber negativ eingestellt,
=> keine Ahnung.
Das geht über Landesgrenzen hinweg, natürlich gibt es Abstimmung und Verabredungen. So ein Auftritt will koordiniert sein.
ok dann halt ich mich aus dieser "ernsthaften Diskussion" raus, kein Problem.
PS Allerdings finde ich es interessant wie Du Deinen Masstab fuer's Eingreifen hier anwendest und ich welchem Ton Du es tust...
Erstmal der Wortlaut:
§ 129a
Bildung terroristischer Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes zu begehen,
oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.
(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.
(7) § 129 Abs. 6 gilt entsprechend.
(8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).
(9) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 4 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
Ganz schön lang, was? Und da liegt auch schon der juristische Hase im Pfeffer. 129a ist eine enorm weitgefasste Norm. "Gründen einer Vereinigung, die darauf gerichtet ist.." - das bedeutet, man muss nicht etwa eine der genannten Straftaten begangen oder wenigstens versucht haben, sie zu begehen. Es reicht ggf. schon aus, mit ein paar Leuten darüber zu quatschen. Nach sonstigem Strafrecht stellt dies eine straflose Vorbereitunghandlung dar, weil die Grenze zum Versuch - das sog. unmittelbare Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung - von solchem theoretischem Tun nicht erfasst wird. Und noch hübscher wirds in Absatz 5: Da braucht man nicht mal mehr theoretisch dabei zu sein, die Unterstützung reicht schon aus. Merke: Mit 129a kriegt man z.B. einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, ohne dass die Staatsanwaltschaft auch nur die Planung irgendeiner Straftat nachweisen muss. Und an den 129a, den wir dem "Deutschen Herbst" verdanken, schließen sich zahlreiche Sonderbestimmungen, z.B. in der Strafprozessordnung oder das Kontaktsperregesetz, an.
Nähere Infos zur Häufigkeit findest du hier.
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/14981/983285/der_generalbundesanwalt_beim_bundesgerichtshof_gba
und ein herzliches dankeschön für den kommentar. ich hab den text gelesen aber insbesondere das mit der nicht mehr straffreien vorbereitungshandlung
und so das war mir in dieser form nicht klar. ich wusste, auf dich und heinz ist stets verlass.
Naja, lang ist relativ.
Schliesslich ist es keine Waschanleitung für ne Jeans
An der Länge/Umfang eines Gesetzes sollte man sich jetzt nicht stören (mich nerven eher die unausgegorenen und hingerotzten Gesetze die vermehrt in den vergangenen Jahren beschlossen wurden/werden)
Was Du richtig anmerkst ist die Schwammigkeit des Gesetzes.
Und natürlich die Tatsache das die Schuld so explizit nicht nachgewiesen werden muß.
Wobei ich eine Bestrafung von Unterstützung bei Straftaten nicht schlimm finde.
Bleibt nur die Frage nach dem Strafmass und dem Nachweis.
(Übrigens, ab und zu eine Absatz/Struktur würde Deine Beiträge etwas lesbarer machen, die Debatte/thread hier ist schon verworren genug *g*)
Das ist eine beliebte Argumentationsstruktur um Gewalt zu legitimieren. Aber nichtsdestotrotz falsch.
Denn wie du schon sagtest, was bleibt ist NUR die Gewalt, die Aufmerksamkeit bekommt, nicht die Botschaft, im Gegenteil. Und das ist IMMER so.
Wenn ich mich mit einem Flugblatt in die Fußgängerzone stelle, dann guckt keiner hin. Wenn ich laut die Thesen proklamiere schon. Und die Thesen werden gehört. Aber alle gucken nicht.
Aber wenn ich die Flugblätter anzünde, DANN schaut jeder hin. Aber sieht dann noch irgendwer, was auf ihnen stand? Nein.
Gewalt um Aufmerksamkeit für ernste Anliegen zu gebrauchen ist falsch und der Sache abträglich.
Die Länge ist natürlich nur insoweit von Belang, als hier erkennbar alles Mögliche reingepackt wurde, und dadurch die (ich unterstelle mal:beabsichtigte) Schwammigkeit erzielt wurde.
Unterstützung bei Straftaten ist eine völlig andere Hausnummer - dafür gibts die umfangreiche Lehre von Täterschaft und Teilnahme. Hier wird die Unterstützung einer Vereinigung unter Strafe gestellt - und da kann man nun wirklich unglaublich viel drunter subsumieren.
Zur Struktur: Ich will ja gerade die herrschenden Strukturen kritisieren - ach Quatsch, du hast natürlich völlig recht. Besser so?
Naja, ich hab schon CS-Gas ins Gesicht bekommen, bin in Italien minutenlang durch Tränengasnebel gelaufen, und wurde geknüppelt. (Übrigens ohne Straftaten verübt zu haben!)
Ich seh da jetzt nicht SO den Unterschied in der Auswirkung auf den menschlichen Körper. Zumal ICH weder Helm noch gepanzerte Uniform anhatte.
Und das ist falsch. Nehmen wir die Auseinandersetzung gegen die Atomkraftwerke und schnellen Brüter, diese Dinger wären alle gebaut worden hätte es nicht überall immer wieder massive gewalttätige Auseinandersetzungen gegeben. Vorher gab es zwar auch Demos, aber die Politik ging da einfach drüber weg. Als es dann aber überall krachte und das immer wieder und sehr viele Normalbürger diese Gewalt nicht mehr ablehnten gab man in der Politik etwas nach und einige von diesen Dingern gingen nicht in Betrieb oder wurden erst garnicht gebaut.
Das ist eine Erklärung, es gibt auch andere zur Abkehr von der Atomkraft. Auch wenn die Gewalt mit Sicherheit beigetragen hat. Anderswo nicht, siehe Startbahn West mit toten Polizisten.
Schaut man sich die Proteste zur Zeit an, da wird es einen G8 Gipfel evt demnächst in der Form nicht mehr geben.
Wahrscheinlich u.a. aufgrund der Kosten.
Die Kosten wären auch da wenn nichts passiert (Zaun, Polizeibereitschaft etc.) und der Unmut darüber ebenfalls! Es ist also nicht nötig Gewalt auszuüben um Bürger (die all dies bezahlen müßen) von der Sinnlosigkeit des Treffens zu überzeugen.
Ganz im Gegenteil, die Gewalt legitimiert die Hysterie, den Sicherheitswahn und die Kosten der Aktionen leider nachträglich.
Deshalb ist die Gewalt hier bei diesem konkreten Beispiel schwachsinnig. (Sonst auch, aber bleiben wir bei einem konkreten Beispiel). Weil es eben nichts bringt, sondern eher dem nicht geringen Protestpotenzial schadet.
Nunja. Die Radikalisierung fand ja erst richtig nach den ersten Bedenken von Seiten der Politik selbst statt. Und, dass es keine schnellen Brüter in Dtld. gibt lkiegt wohl eher an Tschernobyl anstatt an Steinewerfenden Chaoten.
Aber wie Eintracht-Laie sagte, bleiben wir beim Thema.
Ich habe seit Tagen keine vernünftigen Diskussionen mehr gesehen über die nötigen politischen Entscheidungen die beim G8-Gipfel getroffen werden müssen/können/sollten.
Und das ist traurig.
Teilweiße hast du Recht.
Ich denke nicht , dass Bush sich daran störrt , dass 80.000 von X Milliarden auf der Straße sind und ruhig ihre Lieder singen.
Wenn man mit 20.000 mal mehr oder weniger gewaltvoll zeigen würde , WIE ERNST es dem Volk ist und wie ernst sie es meinen , dann würde es in meinen Augen auch mal die Politik wecken.
Es ist schon traurig , dass wir so weit gekommen sind , dass es nur mit Gewalt geht.
Auch das wir in unserer demokratie ein Demonstrationsverbot aufgebrummt bekommen , weil sich XMilliarden Menschen auf der Welt wie in einer Diktatur fühlen , weil 8 über sie entscheiden.
Aber viel schlimmer find ich die Reaktionen der Polizei. Die wissen selbst nicht , was sie wollen.
(gutes Video: spiegel-online.de "wir müssen näher ran".)
In dem Video redet ein polizeisprecher über die neue Einsatztaktik.
"die Veranstalter der Demonstrationen baten uns mehr im Hintergrund zu bleiben......ihr ziel: wir müssen näher ran" (die aussage der veranstalter ist denke ich für jeden , der schon einmal auf ner Demo war oder regelmäßig zum Fußball geht verständlich. Ohne Polizei mit Helm und Schlagstöcken ist die Situation deutlich entspannter und ich empfinde diese "kampfturtles" immer als eine "bedrohung").
weiter heißt es:
"wir wollen gummigeschosse einsetzen , damit die Demonstarnten nicht so nah an uns rankommeb bzw. ihr Steine uns nicht treffen "...ABER:"wir müssen näher ran"
in meine AUgen sehr unlogisch.
Auch den GSG-9 Einsatz , den einige Politiker gefordert haben finde ich für sehr übertrieben. Es geht hier nicht darum zu zeigen , wer die stärkere Armee hat. So scheint es aber in meinen Augen.
Thema zaunin der Faz hies es : "der zaun steht für das einschließen , der machtlosen Macht und der Angst vor widerstand" oder so ähnlich.Sinngemäß dürfte es stimmen.)
Ein weiteres Video , dass ich gesehen hab zeigt Polizisten(ca. 40 mann) die auf 300 vermummte zugehen , logischerweiße drehen sie wieder um , als sie steine abbekommen. Nach kurzer Zeit versuchen sie erneut auf die Demonstranten los zu rennen.
Ich frage mich....WAS SOLL DAS BRINGEN?
außerdem frag ich mich was denn ein Polizeiauto neben der demo zu suchen hat. sorry , aber es ist bekannt und das will ich auch gar nicht abstreiten , dass es vollidioten bei ner demo gibt , die NUR auf die Polizisten gehen wollen. . Und deswegen denke ich sollte man doch so weit denken , dass man das Auto da nicht parkt sondern es einfach 2 straßen weiter parken sollte. Das auto wird zerstörrt , die Polizisten schlagen zurück(verständlich) und die demonstranten sagen dann auch "ihr scheiss bullen"....und daraus entsteht ne kettebnreaktion die zu nem rießen ausmaß führt nur wegen so nem dummen auto.
Meiner Meinung nach sollten sich die Grünen einfach ma n bissi im Hintergrund halten. So könne zumindest die Autonomen keine Steine auf die werfen. Natürlich sollten sie anwesend sein , aber vllt. einfach nicht in so nem Ausmaß und vielleicht einfach in ner Seitenstraße.
Man hat es doch auch bei der U23 gesehen. Keine Polizei , kein stress.
In Oberrad habens halt die Polizisten abbekommen. (wra zwar gar lächerlich und man kann es keine wirkliche Aktion gegen Polizisten nennen , aber ihr wisst schon was ich meine).
Und auch die Statistik in Rostock spricht NICHT für sie.
Nur Gewahrsam , d.h. sie bekommne eh nur so Leute , die den weg "versperren" wollen.
Ich hab jetzt gehört , dass einer 10 Monate bekommen hat fürs Steine schemeissen. Gute Ausbeute mit 16.000 Mann aus 3000 einen zu bekommen.
Und der "Schwarze Block" ist von festnahmen angeblich gar nicht bzw. kaum betroffen.
lg
1.) die erwiesene gewaltbereitschaft einiger hoher g8-teilnehmer empfinde ich persönlich als bedrohlicher als alle steinewerfer zusammen! man sollte die kirche mal im dorf lassen!
2.) es wird hierzulande niemand gezwungen, polizeibeamter zu werden.
wer es wird, muss hin und wieder mit gegenwind rechnen. dafür werden sie von den steuergeldern auch entlohnt (wenn auch nicht sonderlich üppig!)!
3.) mein respekt vor den uniformierten hält sich in sehr eng gesteckten grenzen. ich habe auch schon bekanntschaft mit ihren knüppeln und gummigeschossen machen dürfen. mir haben sie auch gas in die fresse gesprüht! weder war ich vermummt, noch habe ich pfasterscheine geschmissen!
4.) warum treffen sich die g8-kasper nicht auf einer insel? warum nicht auf einem schiff, wie von einem ex-sponti empfohlen?
wäre um einiges billiger gewesen! und hätte nicht so viel wind gemacht! man hätte auch nicht - quasi in vorauseilendem gehorsam - auf originäre stasi-methoden zurückgreifen müssen! mielke wird in seinem grab eine erektion nach der anderen kriegen!
ps: @max: *klapp_klapp* ich schäme mich noch immer dafür, dass ich dich vor einigen jahren mal despektierlich mäxchen genannt habe!