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[AN DIE RECHTSANWÄLTE] Nach 2 Monaten entlassen, was nun?

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Hi ihr!

Wie oben beschrieben wurde ich nach 2 Monaten heute fristlos gekündigt.

Habe in einem Einzelhandelunternehmen gearbeitet. Mc Paper heisst der gute Laden.
Leider war ich von letzter Woche Donnerstag bis heute Krank geschrieben. krankmeldung ist auch fristgerecht angekommen, also habe ich mir in der Weise nichts zu schulden kommen lassen. So da mir auch mein Geld am Freitag nich überwiesen wurde, habe ich dann in Berlin  bei der Zentrale angerufen und die meinten das es ein Fehler gab wird heute rausgeschickt.
So mein Problem aber war jetz, das ich kein Geld hatte um auf die Arbeit morgen zu fahren, da ich ja wie gesagt kein geld bzw mir nichts überwiesen wurde. Wohne in wiesbaden und muss halt mit der s bahn nach ffm fahren.Also rief ich in meiner Filiale an und fragte wie ich es machen soll. der wiederrum sagte er wüsste es nich ich solle doch den vertriebsleiter anrufen. dies habe ich dann auch getan, habe ihm sachlich mein problem geschildert und er meinte ganz lapidar, sie brauchen keine fahrkarte mehr. ich fragte dann wieso ich keine mehr brauchen würde und er sagte dann, das ich fristlos gekündigt sei. ich  fragte ihn was der grund sei und er meinte nur das er es jetz so entschieden hätte. und ich meinte darauf nur das dies kein grund sei und ich den grund wissen will. er meinte das er es so entschieden habe und das dass schreiben schon aufm weg zu mir wäre usw.
das problem generell is einfach das ich zuhause  bei meinen eltern lebe und ich sicher kein ALG beantragen kann oder? desweiteren wa ssoll ich nun tun? bin absolut ratlos da es meine erste kündigung ist

bitte helft mir.

Die Probezeit lag bei 6 Monaten.
Sorry wenn ich so wenig Infos springen lasse, bin aber noch sehr geschockt über den plötzlichen rauswurf.

Ich kann es mir leider absolut nicht erklären. Habe nichts geklaut oder sowas. Kam nie zu spät und war auch so immer freundlich.
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Ein typischer Fall von der Wegwerf-Mentalität bei Niedriglohn-Stellen. Sobald jemand mal nicht so arbeitet, wie man es erwartet, gibts die Kündigung. Egal, ob man davor gut gearbeitet hat. Lieber wird dann jemand anderes eingestellt. Wer es über die Probezeit hinaus schafft, muss schon sehr gut sein.

Erlebe ich bei meiner Firma auch, wer nicht schnell genug ist, bleibt nicht lange, Bewerber gibts genug. Gleiches gilt, wenn jemand zwar schnell genug ist, aber mit den Teamleitern nicht klar kommt.

Ich hoffe für dich mal, dass du aus der Sache gut rauskommst und dass dir hier geholfen werden kann. Viel Glück!
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ja stimmt habe als teilzeitkraft gearbeitet! und ich muss sogar sagen das ich einer der besten dort war! war schnell un gut. habe die leute absolut gut und kompetent beraten. auch war ich sehr beliebt bei den kollegen.

also ich weiss nich was das prob ist bei denen...... :neutral-face
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Zunächst mußt du dich unverzüglich ( das heißt sofort!) als arbeitssuchend melden. Dies ist notwendig ,um eventuelle Ansprüche zu wahren.

Dann solltest  du versuchen gegen die fristlose Kündigung vorzugehen.

Die außerordentliche Kündigung zieht mit Sicherheit eine Sperrzeit bei der Bundesagentur  für Arbeit nach sich. Das heißt du bekommst erst mal kein Geld.

Du mußt innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage am Arbeitsgericht einreichen.
Ein Anwalt ist dazu nicht notwendig. Begib dich zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und schildere deinen Fall. Der wird die Klage für dich einreichen.
Die Erfolgsausichten bezüglich der fristlosen Kündigung dürften nicht soo schlecht sein. Allerdings entfaltet die ausgesprochene Kündigung wahrscheinlich Wirksamkeit als ordentliche Kündigung.
Da du dich in der Probezeit befindest und das Kündigungsschutzgesetz noch nicht anwendbar ist, hast du hier keine Chance den Arbeitsplatz zu erhalten.
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HeinzGründel schrieb:
Zunächst mußt du dich unverzüglich ( das heißt sofort!) als arbeitssuchend melden. Dies ist notwendig ,um eventuelle Ansprüche zu wahren.

Dann solltest  du versuchen gegen die fristlose Kündigung vorzugehen.

Die außerordentliche Kündigung zieht mit Sicherheit eine Sperrzeit bei der Bundesagentur  für Arbeit nach sich. Das heißt du bekommst erst mal kein Geld.

Du mußt innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage am Arbeitsgericht einreichen.
Ein Anwalt ist dazu nicht notwendig. Begib dich zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und schildere deinen Fall. Der wird die Klage für dich einreichen.
Die Erfolgsausichten bezüglich der fristlosen Kündigung dürften nicht soo schlecht sein. Allerdings entfaltet die ausgesprochene Kündigung wahrscheinlich Wirksamkeit als ordentliche Kündigung.
Da du dich in der Probezeit befindest und das Kündigungsschutzgesetz noch nicht anwendbar ist, hast du hier keine Chance den Arbeitsplatz zu erhalten.


mit dem arbeitsamt habe ich eben per tel gesprochen. anspruch auf ALG habe ich nicht mehr, da ich bis letztes jahr dezember geld bekam und ein jahr schon ALG bezogen habe.trotzdem muss ich hin um einen luckenlosen rentenbeitrag zu haben oder was die frau gesagt hat.
jedenfalls dackel ich da jetz hin.
zweitens: also geld besitze ich keins mehr und nen anwalt kann ich mir auch nich leisten. gibt es dazu irgendwie hilfe um sich einen anwalt zu nehmen? bzw benötige ich überhaupt einen anwalt?
werde jetz kurz off sein, denke das ich heute abend oder gleich nomma on sein werde.

gruss
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Ehrlich gesagt verstehe ich nicht was eine Klage gegen die Kündigung bewirken soll. Wenn ich deine Situation richtig verstanden habe, wurdest du in der Probezeit gekündigt. Soweit ich weiss können beide Parteien in der Probezeit ohne angabe von Gründen das Beschäftigungsverhältnis aufheben.

Was genau erwartest du denn? Wenn du weiterhin da beschäftigt sein möchtest sehe ich, mit meinen bescheidenen Rechtskenntnissen, keine Chance. Anders wäre es vielleicht wenn du die Probezeit hinter dir hättest.

Zu der Frage was nun, wie vorher gesagt, arbeitssuchend melden und viele Bewerbungen schreiben.
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Die Klage macht schon Sinn! Wie HG bereits schrieb, sollte alles unternommen werden, um von der fristlosen Kündigung herunter zu kommen. Im übrigen gibt es auch während der Probezeit eine Kündigungsfrist, die in der Regel auf zwei Wochen bemessen wird. Das muss sich aber aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Immerhin für diesen Zeitraum gibts dann anschließend noch Arbeitslohn, selbst wenn nicht gearbeitet wurde (was ja der Arbeitgeber zu vertreten hat).

Bitte nicht vergessen, Prozesskostenhilfe für das arbeitsgerichtliche Verfahren 1. Instanz zu beantragen. Die Klage selbst muss jedoch wegen der Frist unbedingt erhoben werden; die Einzelheiten kennt aber natürlich der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts. Zuständig ist übrigens das ArbG in Frankfurt (da dort die Arbeitsleistung erbracht wurde)!!!
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Also heisst es ich muss nach ffm zum arbeitsgericht und da alles beantragen ? kann man das nich trotzdem in wiesbaden tun und die senden es weiter?

also war eben beim arbeitsamt und habe mich wieder arbeitssuchend gemeldet!

jedenfalls suche ich mir jetz wieder arbeit aber auf keinen fall mehr im einzelhandel......da wird eh nur auf teilzeit arbeit stellen ausgeschrieben und kommst auf keinen grünen zweig......

ich werde mc paper trotzdem verklagen. mir ist das recht egal. was im endeffekt bei rum kommt ist mir auch egal. es geht auch ums prinzip. das die nich mit einem machen können was se wollen.

also muss ich morgen zum arbeitsgericht um den urkundenbeamtem auf zu suchen ist das richtig? muss ich sonst noch zu irgendwelchen behörden?  :neutral-face
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anpi schrieb:
Also heisst es ich muss nach ffm zum arbeitsgericht und da alles beantragen ? kann man das nich trotzdem in wiesbaden tun und die senden es weiter?

also war eben beim arbeitsamt und habe mich wieder arbeitssuchend gemeldet!

jedenfalls suche ich mir jetz wieder arbeit aber auf keinen fall mehr im einzelhandel......da wird eh nur auf teilzeit arbeit stellen ausgeschrieben und kommst auf keinen grünen zweig......

ich werde mc paper trotzdem verklagen. mir ist das recht egal. was im endeffekt bei rum kommt ist mir auch egal. es geht auch ums prinzip. das die nich mit einem machen können was se wollen.

also muss ich morgen zum arbeitsgericht um den urkundenbeamtem auf zu suchen ist das richtig? muss ich sonst noch zu irgendwelchen behörden?  :neutral-face  


Du mußt nach Frankfurt zum Arbeitsgericht. Es geht, wie bereits von den Kollegen gesagt, um die Umwandlung der Kündigung in eine fristgemäße und den Lohn bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist. Und vergiss bei der Vorsprache beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nicht deine Unterlagen mitzunehmen (Originale und alles in Kopie). Als da wären: Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, falls vorhanden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rückschein zum Beleg der rechtzeitigen Zustellung derselben, Lohnabrechnungen und Ausgabenbelege für den Prozeßkostenhilfeantrag (Fahrscheine, Quittung von den Eltern über evtl. Zahlungen für Kost und Logie, Kontoauszüge, sonstige Zahlungsbelege z.B. für Versicherungen etc.). Zu weiteren Behörden mußt du erstmal nicht, bis zu den anstehenden Terminen. Viel Glück
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Frage: Bedarf es einer Kündigung nicht der schriftlichen Form?

Frage an den Thread-Eröffner: Du hast nicht ernsthaft auf der Arbeit angerufen und gesagt du hast kein Geld für eine Fahrkarte, daher kann ich nicht kommen, oder...?

wenn es so war, hätte ich dir allerdings auch gekündigt. So hab ich das eben verstanden, als Chef würde ich mir da auch meine Gedanken machen, z.b. über die Zuverläsigkeit meines Mitarbeiters. Es tut mir zwar leid für dich wegen dem Job, drücke dir die Daumen das schnell was neues findest, aber besonders clever hast du dich da nicht verhalten...
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Bonner23 schrieb:
Frage: Bedarf es einer Kündigung nicht der schriftlichen Form?

Frage an den Thread-Eröffner: Du hast nicht ernsthaft auf der Arbeit angerufen und gesagt du hast kein Geld für eine Fahrkarte, daher kann ich nicht kommen, oder...?

wenn es so war, hätte ich dir allerdings auch gekündigt. So hab ich das eben verstanden, als Chef würde ich mir da auch meine Gedanken machen, z.b. über die Zuverläsigkeit meines Mitarbeiters. Es tut mir zwar leid für dich wegen dem Job, drücke dir die Daumen das schnell was neues findest, aber besonders clever hast du dich da nicht verhalten...



Da muß ich zustimmen, als Chef würde ich mich auch verarscht fühlen!  
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nein so hab ich das sicher nich gesagt ich meinte einfach nur das bzw fragte ich wann ich mit dem geld rechnen könnte da ich mir sonst irgendwoher das geld leihen müsste usw....also nich so ganz plump!

also ich habe die kündigung mit der heutigen post bekommen.

als ich mich am donnerstag der letzten woche (28.2.08) krank meldete, schien er nich sehr erfreut und schrieb die kündigung direkt.....denn das schreiben is vom 28.2.08! also wenn das echt daran lag, das ich mich krank gemeldet habe, dann muss ich echt am verstand des chefs zweifeln aber ma ganz gewaltig......denn es ist meines erachtens nach vorher absolut nichts passiert.

nach ffm? oh mann was ein scheiss is das denn.........lohnabrechnungen habe ich bis heute nie bekommen da das führungszeugnis noch fehlte und die meinten bevor nich alles da is, bekomme ich auch keine lohnabrechnung.....aber ich hab ja die kontoauszüge.

weiss jemand bis wann das arbeitsgericht da morgen auf hat?
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Sperrzeit für ALG droht dir, wenn du fristlos gekündigt wurdest wegen eines Pflichtverstoßes.

Aus Sicht der Arbeitsagentur hast du dann "vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt" ( § 144 I, 1 Nr. 1 SGB III ). In diesem Fall solltest du dringend an eine Kündigungschutzklage denken.

Die Agentur für Arbeit in F hat morgen ab 8 Uhr geöffnet.
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Das Arbeitsgericht Frankfurt in der Gutleutstraße 130 für die KüSchKlage erreichst du telefonisch unter 069 150470;  
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SGE Supporter schrieb:
Sperrzeit für ALG droht dir, wenn du fristlos gekündigt wurdest wegen eines Pflichtverstoßes.

Aus Sicht der Arbeitsagentur hast du dann "vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt" ( § 144 I, 1 Nr. 1 SGB III ). In diesem Fall solltest du dringend an eine Kündigungschutzklage denken.

Die Agentur für Arbeit in F hat morgen ab 8 Uhr geöffnet.





danke für die info, aber da ich eh keine leistung vom arbeitsamt beziehe, da ich kein recht mehr auf ALG anspruch hätte, fällt diese eh weg.

ausserdem muss ich wenn dann zum arbeitsamt wiesbaden. da wo ich halt wohne

aber danke bzgl arge !!
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anpi schrieb:
zweitens: also geld besitze ich keins mehr und nen anwalt kann ich mir auch nich leisten. gibt es dazu irgendwie hilfe um sich einen anwalt zu nehmen? bzw benötige ich überhaupt einen anwalt?
werde jetz kurz off sein, denke das ich heute abend oder gleich nomma on sein werde.

Du hast auf jeden Fall die Möglichkeit, einen Anwalt in Anspruch zu nehmen! Wenn du dir den nicht leisten kannst, wird der über die sogenannte "Prozeßkostenbeihilfe" vom Staat finanziert.

Nachteile:

1. Du mußt dich gegenüber dem Anwalt natürlich finanziell "nackig" machen - soll heißen: du musst alle Einnahmen (ggf. Restgehalt und zu erwartendes ALG 1 oder ALG 2) und Ausgaben (Miete, Ratenkredite, Telefon etc.) detailliert offen legen & dann wird ausgerechnet, was dir bei dieser Rechnung noch über bleibt - fällts unter das Existenzminimum, wird dir auf jeden Fall Beihilfe gewährt.

2. Der Staat rückt natürlich nichts für umme raus - soll heißen: bis zu 4 Jahre (oder waren es doch nur 3 ??? sollten die Rechtsexperten besser beantworten können) NACH der Bewilligung der Prozeßkostenbeihilfe kann und wird der Staat bei dir 1x jährlich anklopfen um in Erfahrung zu bringen, wie sich denn deine finanzielle Situation entwickelt hat (etwa durch neuen Job), um zu prüfen, inwiefern sie dir die bewilligten Gelder wieder "aus´m Kreuz leiern" können.

Bin zwar kein Anwalt, hab eine ähnliche Situation aber vor knapp 4 Jahren selbst durchgemacht. Ich bekam damals aber 3 sehr kurz aufeinander folgende Kündigungen vom Arbeitgeber (war eine große Zeitarbeitsfirma mit Hauptsitz in Holland ... RANDST*D) - 1 fristlose, 1 mit zweiwöchiger Frist und 1 mit gesetzlicher Frist ... ich bin damals erst zum Anwalt, der riet mir, die Klage direkt beim Arbeitsgericht einzureichen, ihm diese Unterlagen dann zu übergeben und ab da hat er sich dann drum gekümmert.

Ich war damals aber auch nicht mehr in der Probezeit & hätte problemlos auch auf Wiedereinstellung klagen können (da es keine vorherige Abmahnung gab & kein Grund vorlag, der eine fristlose Kündigung hätte rechtfertigen können), aber DAS hätte bei dem bis dahin bereits zerrütteten Verhältnis untereinander (AN vs. AG) nichts gebracht - für keine der beiden Seiten.
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anpi schrieb:
Hi ihr!

Wie oben beschrieben wurde ich nach 2 Monaten heute fristlos gekündigt.

Habe in einem Einzelhandelunternehmen gearbeitet. Mc Paper heisst der gute Laden.
Leider war ich von letzter Woche Donnerstag bis heute Krank geschrieben. krankmeldung ist auch fristgerecht angekommen, also habe ich mir in der Weise nichts zu schulden kommen lassen. So da mir auch mein Geld am Freitag nich überwiesen wurde, habe ich dann in Berlin  bei der Zentrale angerufen und die meinten das es ein Fehler gab wird heute rausgeschickt.
So mein Problem aber war jetz, das ich kein Geld hatte um auf die Arbeit morgen zu fahren, da ich ja wie gesagt kein geld bzw mir nichts überwiesen wurde. Wohne in wiesbaden und muss halt mit der s bahn nach ffm fahren.Also rief ich in meiner Filiale an und fragte wie ich es machen soll. der wiederrum sagte er wüsste es nich ich solle doch den vertriebsleiter anrufen. dies habe ich dann auch getan, habe ihm sachlich mein problem geschildert und er meinte ganz lapidar, sie brauchen keine fahrkarte mehr. ich fragte dann wieso ich keine mehr brauchen würde und er sagte dann, das ich fristlos gekündigt sei. ich  fragte ihn was der grund sei und er meinte nur das er es jetz so entschieden hätte. und ich meinte darauf nur das dies kein grund sei und ich den grund wissen will. er meinte das er es so entschieden habe und das dass schreiben schon aufm weg zu mir wäre usw.
das problem generell is einfach das ich zuhause  bei meinen eltern lebe und ich sicher kein ALG beantragen kann oder? desweiteren wa ssoll ich nun tun? bin absolut ratlos da es meine erste kündigung ist

bitte helft mir.

Die Probezeit lag bei 6 Monaten.
Sorry wenn ich so wenig Infos springen lasse, bin aber noch sehr geschockt über den plötzlichen rauswurf.

Ich kann es mir leider absolut nicht erklären. Habe nichts geklaut oder sowas. Kam nie zu spät und war auch so immer freundlich.


Ich denke in der heutigen Zeit ist es fast Gang und gebe das man in der Probezeit bei Krankheit gekündigt wird. Da   eine Kündigung in der Probezeit ohne Angaben von Gründen möglich ist, musste in deinem Fall auch keine Erklärung erfolgen.

Wahrscheinlich hättest du deine Kündigung auch erhalten, wenn du nach der Arbeitsunfähigkeit wieder am Arbeitsplatz erschienen wärst.

Allerdings hätte ich alles dafür getan um an meinen Arbeitsplatz zu gelangen(Trampen, Schwarz-Fahren, Geld leihen etc.)

Ich will dich nicht belehren,  ich hatte ich in meiner Jugend ähnliche Fehler mit gleichem Ausgang gemacht.(Nur die Folgen waren damals noch nicht so dramatisch)
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Darf der Arbeitgeber in der Probezeit nicht unbegründet kündigen?
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big_strider schrieb:
anpi schrieb:
Hi ihr!

Wie oben beschrieben wurde ich nach 2 Monaten heute fristlos gekündigt.

Habe in einem Einzelhandelunternehmen gearbeitet. Mc Paper heisst der gute Laden.
Leider war ich von letzter Woche Donnerstag bis heute Krank geschrieben. krankmeldung ist auch fristgerecht angekommen, also habe ich mir in der Weise nichts zu schulden kommen lassen. So da mir auch mein Geld am Freitag nich überwiesen wurde, habe ich dann in Berlin  bei der Zentrale angerufen und die meinten das es ein Fehler gab wird heute rausgeschickt.
So mein Problem aber war jetz, das ich kein Geld hatte um auf die Arbeit morgen zu fahren, da ich ja wie gesagt kein geld bzw mir nichts überwiesen wurde. Wohne in wiesbaden und muss halt mit der s bahn nach ffm fahren.Also rief ich in meiner Filiale an und fragte wie ich es machen soll. der wiederrum sagte er wüsste es nich ich solle doch den vertriebsleiter anrufen. dies habe ich dann auch getan, habe ihm sachlich mein problem geschildert und er meinte ganz lapidar, sie brauchen keine fahrkarte mehr. ich fragte dann wieso ich keine mehr brauchen würde und er sagte dann, das ich fristlos gekündigt sei. ich  fragte ihn was der grund sei und er meinte nur das er es jetz so entschieden hätte. und ich meinte darauf nur das dies kein grund sei und ich den grund wissen will. er meinte das er es so entschieden habe und das dass schreiben schon aufm weg zu mir wäre usw.
das problem generell is einfach das ich zuhause  bei meinen eltern lebe und ich sicher kein ALG beantragen kann oder? desweiteren wa ssoll ich nun tun? bin absolut ratlos da es meine erste kündigung ist

bitte helft mir.

Die Probezeit lag bei 6 Monaten.
Sorry wenn ich so wenig Infos springen lasse, bin aber noch sehr geschockt über den plötzlichen rauswurf.

Ich kann es mir leider absolut nicht erklären. Habe nichts geklaut oder sowas. Kam nie zu spät und war auch so immer freundlich.


Ich denke in der heutigen Zeit ist es fast Gang und gebe das man in der Probezeit bei Krankheit gekündigt wird. Da   eine Kündigung in der Probezeit ohne Angaben von Gründen möglich ist, musste in deinem Fall auch keine Erklärung erfolgen.

Wahrscheinlich hättest du deine Kündigung auch erhalten, wenn du nach der Arbeitsunfähigkeit wieder am Arbeitsplatz erschienen wärst.

Allerdings hätte ich alles dafür getan um an meinen Arbeitsplatz zu gelangen(Trampen, Schwarz-Fahren, Geld leihen etc.)

Ich will dich nicht belehren,  ich hatte ich in meiner Jugend ähnliche Fehler mit gleichem Ausgang gemacht.(Nur die Folgen waren damals noch nicht so dramatisch)


Das mit der Fahrkarte war erst später. Die Kündigung war ja schon am 28.2. geschrieben. Also an dem Tag wo ich mich krank hab schreiben lassen. Habe sie dann gestern im briefkasten gehabt.
Mit dem Geld leihen wäre es auch nich gegangen, weil ich finanziell eh schon in einer absoluten misslichen lage bin und keine ahnung wieviele gläubiger habe.
meine eltern haben auch nich gerade die dicke kohle und meine freunde, denen schulde ich auch so schon genug geld. und mit schwarzfahren habe ich auch noch genug zu berappen! hätte nur nen freund gehabt der mich hätte hinfahren können, aber er hätte mich nich abholen können, also hätte ich am nordwestzentrum da blöd gestanden. aber der freund ist leider auch nich da, sondern im urlaub!
wg. der kündigung: wie gesagt hab mich am 28.2. krank schreiben lassen wegen einem magen darm infekt. musste alle 30 mins aufs klo und hatte extreme übelkeit. an eine verkaufstätigkeit war keinenfalls zu denken. sonst äre ich ja auch hin gegangen.

soweit ich ja weiss bzw nachgelesen habe, kann eine fristlose kündigung ja nur ausgestellt werden wenn ich mir was zu schulden hab kommen lassen, sei es nich kommen, oder was geklaut haben, oder?

und ist es nicht so, das ich wenn ich krank geschrieben bin vom arzt, in der zeit eine art kündigungsschutz hab?

da bin ich mir nämlich nich so sicher, denn in der fristlosen kündigung steht bis zum nächstmöglichen termin.

weiss jemand wie es aussieht mit dem zustehenden urlaub? kann der mir ausbezahlt werden oder wie?

am freitag geh ich zum arge nach ffm. hoffentlich weissen die mich nich ab......

bzgl prozesskostenhilfe: die beantrage ich auch mit bei der arge, ja? oder bei einem rechtsanwalt

sorry für die vielen fragen, aber muss irgendwie vorbereitet sein auf das was auf mich zu kommt, und da ich mich nich auskenne und ihr es ja drauf habt, erhoffe ich mir ein bissl help from euch.

vielen dank erstma an alle bis jetzt!!!! absolut top von euc h
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