Wir hatten nämlich heute diskutiert, ob man, wenn man in eine Land gezeugt wurde, sich als "xtel-zB.Grieche" bezeichnen kann. Ich meine aber nicht.. andere meinen JA.. deswegen frag ich
Wir hatten nämlich heute diskutiert, ob man, wenn man in eine Land gezeugt wurde, sich als "xtel-zB.Grieche" bezeichnen kann. Ich meine aber nicht.. andere meinen JA.. deswegen frag ich
Bezeichnen kannst Du Dich wie Du willst, aber ein Viertel griechische Staatsbürgerschaft zu beantragen, dürfte etwas schwierig werden.
Bigbamboo schrieb: Ein Kind = zwei Eltern = vier Großeltern. 1 Teil der Großeltern war dann wohl Grieche.
das ist aber falsch.
Weil die Großeltern nicht soviel zählen können:
So wäre es richtig
Ein Kind zwei Eltern ( 2/4) = vier Großeltern( je 1/8 also insgesammt 4/8) jetzt würde das stimmen da 2/4 + 4/8 = 8/8 also ein ganzes sind.
In diesem Fall müsste dann ein Elternteil grieschisch sein.
Weil man kann ja das Erbgut von den Großeltern nicht gleich den Eltern setzen würde ich mal sagen oder nicht?
Kompliziert auf alle Fälle
Häh?
Was ist mit den Urgroßeltern und den anderen Generationen? Dann müssten die Eltern ja nur 1/1000 oder so sein. Und wenn ein Elternteil Grieche ist, dann ist man nur 1/4 Grieche? Die Rechnug geht nicht auf!
Die Eltern sind ein ganzes, welches sich wiederum in 4 Teile teilen lässt, also ein Viertel.
exo123 schrieb: Ist gut jetzt, meine Frage ist beantwortet!
Och schade.
Ich wollte gerade fragen, was man ist, wenn die Großeltern Türken sind, die die Griechische Staatsbürgerschaft angenommen haben, die Eltern dann aber nach Zypern ausgewandert sind?
Weiß einer wann man sich als ein "Viertel-zB.Grieche" bezeichnen kann und kann dabei das Land, wo man gezeugt wurde eine Rolle spielen ?
Danke
Das ist dann eine Luftnummer.
Wir hatten nämlich heute diskutiert, ob man, wenn man in eine Land gezeugt wurde, sich als "xtel-zB.Grieche" bezeichnen kann.
Ich meine aber nicht.. andere meinen JA.. deswegen frag ich
Bezeichnen kannst Du Dich wie Du willst, aber ein Viertel griechische Staatsbürgerschaft zu beantragen, dürfte etwas schwierig werden.
das ist aber falsch.
Weil die Großeltern nicht soviel zählen können:
So wäre es richtig
Ein Kind zwei Eltern ( 2/4) = vier Großeltern( je 1/8 also insgesammt 4/8) jetzt würde das stimmen da 2/4 + 4/8 = 8/8 also ein ganzes sind.
In diesem Fall müsste dann ein Elternteil grieschisch sein.
Weil man kann ja das Erbgut von den Großeltern nicht gleich den Eltern setzen würde ich mal sagen oder nicht?
Kompliziert auf alle Fälle
Watt?? Dann ist ja ein Kind nur die Hälfte??
Genau! Und dann hat man auch nur ein halbes, bzw. 0,5 Kind auf der Steuerkarte.
Ach so läuft der Hase...
Endlich habe ich das mal verstanden.
Wenn man das mit den Zahlen auf die eigenen Ur-Ur-Großeltern hochrechnet, kommt man zu dem Schluss, dass man gar nicht existiert.
Häh?
Was ist mit den Urgroßeltern und den anderen Generationen?
Dann müssten die Eltern ja nur 1/1000 oder so sein.
Und wenn ein Elternteil Grieche ist, dann ist man nur 1/4 Grieche?
Die Rechnug geht nicht auf!
Die Eltern sind ein ganzes, welches sich wiederum in 4 Teile teilen lässt, also ein Viertel.
1/2 + 1/2 = 1
1 : 4 = 1/4
"In diesem Fall müsste dann ein Elternteil grieschisch sein."
Wobei die Großeltern aber keine Griechen sind?
Wie wird man Grieche ohne Griechische Eltern?
Die Mutter hat einen Griechen geheiratet, die Staatsangehörigkeit des Mannes angenommen und dann mit dem späteren Vater das Kind gezeugt.
Dir fehlt es an Phantasie!
Ist gut jetzt, meine Frage ist beantwortet!
gz
Och schade.
Ich wollte gerade fragen, was man ist, wenn die Großeltern Türken sind, die die Griechische Staatsbürgerschaft angenommen haben, die Eltern dann aber nach Zypern ausgewandert sind?
zum Glück minimiert sich das von Generation zu Generation ,-)
nu bin ich Franke