Hmmm, das eigentliche Problem ist wohl der Unfall. Wurden andere Menschen verletzt? Wurden auch von den Mitfahrern Alkotest/Blutproben entnommen? Nur Alkohol oder auch Drogen? Wie viel Alkohol steht im Raum? Wurden die Mitfahrer verhört/vernommen, wurden sie drauf aufmerksam gemacht, dass man von Polizeiseite Ermittlungen gegen sie führt oder einleitet oder dies beabsichtigt?
Wenn es nur ein Blechschaden ist, dann würde ich sagen, dass den Mitfahrern nichts blüht. Interessant und unschön könnte es werden, wenn die Cops den Versuch unternehmen zu beweisen, dass der Unfall hätte vermieden werden können, wenn der Fahrer und seine Mitfahrer nichts getrunken hätten, bzw. wenn der Fahrer angibt, dass er durch seine Mitfahrer abgelenkt wurde. Alles sehr hypotetisch, nur man hat ja bekanntlich schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen.....
In Bayern würde ich mir jetzt wieder mehr Gedanken machen, als z. B. in Hessen.
Beispiel aus einem "Drogenfall" (keine eigenen Erfahrungen). Polizeikontrolle: Fahrer und Beifahrer haben was genommen oder geraucht, beim Beifahrer werden noch ein paar Krümel Zeugs gefunden. Fahrer -> mindestens ein Monat Fahrverbot, ggf. MPU Beifahrer -> Verfahren wg. illegalem Besitz wird wg. Geringfügigkeit eingestellt - aber, in Bayern erfolgt i. d. R. bei solchen Fällen eine Meldung an die Führerscheinstelle, die dann den sofortigen Führerscheinentzug anordnet, in Hessen z. B. ist das nicht zwingend so.....
Shlomo schrieb: Kann überhaupt jemandem außer dem Fahrer was passieren?
Jupp, wenn in dem Auto eine Person nüchtern ist und eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, ist diese glaube ich verpflichtet zu fahren. Auf jedenfall kann die nüchterne Person eine Teilschuld bekommen wenn sie den Fahrer daran nicht hindert zu fahren bzw. selbst fährt. Oder habe ich das von früher falsch in Erinnerung?
Shlomo schrieb: Kann überhaupt jemandem außer dem Fahrer was passieren?
Jupp, wenn in dem Auto eine Person nüchtern ist und eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, ist diese glaube ich verpflichtet zu fahren. Auf jedenfall kann die nüchterne Person eine Teilschuld bekommen wenn sie den Fahrer daran nicht hindert zu fahren bzw. selbst fährt. Oder habe ich das von früher falsch in Erinnerung?
Generell Richtig, aber ich glaube es ist auslegungssache. Wenn du einen guten Anwalt hast der erklären kann das du nicht wissen konntest das der Fahrer getrunken hat.............
also sagen wir mal in dem auto hat jeder was getrunken
jetzt noch ne frage: wer zahlt den polizei / notarzt einsatz und den aufenthalt im krankenhaus ? mit alkohol bezahlt die versicherung ja nichts oder? wer zahlt, fahrer oder alle mitfahrer, oder evtl doch niemand? und wenn jemand richtig ahnung davon hat würd ich gern noch was fragen aber dann lieber per pn.
Kann denen die hinten sitzen etwas passieren (Führerschein / Fahrverbot) ???
Ist grad nicht lustig also bitte nur sinnvolle Antworten, danke !!!
Wenn einer von den Mitfahrern nüchtern wäre und einen Fühererschein hat, dann wärs wohl schlimm, aber ansonsten trifft den Beifahrer etc. keine Schuld
Bin mir aber nicht sicher !
Wurden andere Menschen verletzt? Wurden auch von den Mitfahrern Alkotest/Blutproben entnommen? Nur Alkohol oder auch Drogen?
Wie viel Alkohol steht im Raum?
Wurden die Mitfahrer verhört/vernommen, wurden sie drauf aufmerksam gemacht, dass man von Polizeiseite Ermittlungen gegen sie führt oder einleitet oder dies beabsichtigt?
Wenn es nur ein Blechschaden ist, dann würde ich sagen, dass den Mitfahrern nichts blüht. Interessant und unschön könnte es werden, wenn die Cops den Versuch unternehmen zu beweisen, dass der Unfall hätte vermieden werden können, wenn der Fahrer und seine Mitfahrer nichts getrunken hätten, bzw. wenn der Fahrer angibt, dass er durch seine Mitfahrer abgelenkt wurde.
Alles sehr hypotetisch, nur man hat ja bekanntlich schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen.....
In Bayern würde ich mir jetzt wieder mehr Gedanken machen, als z. B. in Hessen.
Beispiel aus einem "Drogenfall" (keine eigenen Erfahrungen).
Polizeikontrolle: Fahrer und Beifahrer haben was genommen oder geraucht, beim Beifahrer werden noch ein paar Krümel Zeugs gefunden.
Fahrer -> mindestens ein Monat Fahrverbot, ggf. MPU
Beifahrer -> Verfahren wg. illegalem Besitz wird wg. Geringfügigkeit eingestellt - aber, in Bayern erfolgt i. d. R. bei solchen Fällen eine Meldung an die Führerscheinstelle, die dann den sofortigen Führerscheinentzug anordnet, in Hessen z. B. ist das nicht zwingend so.....
http://www.aral.de/aral/sectiongenericarticle.do?categoryId=9023681&contentId=7044067
http://www.move-on.net/move-on/default.asp?kat=erstens_sicher&artid=250
(Az: 4 U 90/91-22).
Jupp, wenn in dem Auto eine Person nüchtern ist und eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, ist diese glaube ich verpflichtet zu fahren. Auf jedenfall kann die nüchterne Person eine Teilschuld bekommen wenn sie den Fahrer daran nicht hindert zu fahren bzw. selbst fährt. Oder habe ich das von früher falsch in Erinnerung?
Generell Richtig, aber ich glaube es ist auslegungssache. Wenn du einen guten Anwalt hast der erklären kann das du nicht wissen konntest das der Fahrer getrunken hat.............
Zu diesem Thema gibts die kuriosesten Storys
jetzt noch ne frage: wer zahlt den polizei / notarzt einsatz und den aufenthalt im krankenhaus ? mit alkohol bezahlt die versicherung ja nichts oder?
wer zahlt, fahrer oder alle mitfahrer, oder evtl doch niemand?
und wenn jemand richtig ahnung davon hat würd ich gern noch was fragen aber dann lieber per pn.
danke