Testen Sie heute Ihre Lebenserwartung nach einer wissenschaftlichen Methode! Innerhalb weniger Minuten wissen Sie, wie alt Sie werden – und das beste: Sie können auch noch einen teuren Wellness-Urlaub gewinnen.
Der Test wurde von US-Forschern in jahrelanger Arbeit entwickelt und erst jetzt der Öffentlichkeit freigegeben. Sie erfahren anhand modernster medizinischer Erkenntnisse, wie alt Sie werden können. Und das innerhalb von Minuten!
Legen Sie sofort los, Sie haben keine Zeit zu verlieren:
...und sich unter "wielang.com" mit falschem Namen, falscher Anschrift und falschem Alter dort angemeldet und den Test gemacht.
Nun, vor 5 Tagen kam dann auf einmal folgende Mail:
Sehr geehrter Herr Potter, vielen Dank, daß Sie den Online-Dienst www.Lebenserwartung.TV genutzt haben.
Anbei erhalten Sie als PDF-Dokument die Rechnung für die Nutzung, entsprechend der von Ihnen akzeptierten AGB. Das Dokument wurde von uns automatisiert geprüft und ist virenfrei.
Erstaunt musste mein Freund lesen, dass er 48 € bezahlen muss, obwohl er mir versicherte, dass auf der Seite "wielang.com", welche heute auf misteriöse Weise nicht mehr existiert, stand, dass der Test kostenlos sei!
Er las danach noch die AGBs auf der Seite "lebenserwartung.tv", in denen folgendes steht:
AGBs auf "lebenserwartung.tv schrieb:
§ 4 Zahlungsbedingungen / Abonnement / Zahlungsverzug (1) Der Preis für den Kunden beträgt 4 Euro inkl. MwSt. pro Monat. Dieser berechtigt zu unbeschränkten Zugang zum Mitgliederbereich. Der Beitrag wird für 12 Monate im Voraus in Rechnung gestellt. (2) Mit Vertragsschluß geht der Kunde ein Abonnement über 24 Monate ein. Dieses verlängert sich jeweils automatisch um 12 weitere Monate, wenn es nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Abrechnungszeitraumes gekündigt wird.
Das heißt, mein Freund muss nicht nur die 48 € bezahlen, sondern auch noch 96 € wegen des Abonnements.
Mein Freund schrieb danach folgende Mail an "info@lebenserwartung.tv":
Sehr geehrter Herr Kirsch,
über ihre Mail die ich grade erhalten habe war ich sehr überrascht da ich Ihren Test nicht beansprucht habe und mich auch auf Ihrer Internet Seite nicht angemeldet habe. Es handelt sich offensichtlich um ein versehen oder einen Mensch, der diesen Service auf meine Kosten genutzt hat. Die Angaben der Adresse und Personalien Stimmen ebenfalls nicht mit meinen Überein.
Hiermit möchte ich außerdem mein scheinbar exsistierendes Kundenkonto abmelden.
Bitte um Rücksprache.
Mit freundlichen Grüßen
(Name meines Freundes)
...worauf folgendes zurück kam:
Sehr geehrter Herr *****, bitte betrachten Sie diese E-Mail als verbindliche Zusage, daß Ihre Kündigung nach Zahlungsaingang wirksam wird. Ich habe Ihre Daten bereits in unserer Datenbank gesperrt - nach Zahlungseingang werden wir Ihre Daten komplett löschen. Gern können wir Ihnen dies dann auch nochmals gesondert bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen aus Fulda Bernhard Höbel
WICHTIG: Bitte geben Sie bei allen Rückfragen und E-Mails Ihre KUNDENNUMMER, sofern vorhanden, an.
Firma MKAV Lebenserwartung.TV Inh. Michael Kirsch Am Stockhaus 2 36037 Fulda
wie ich ihnen schon mitgeteilt habe werde ich den Betrag nicht bezahlen. Ich bin ein 15 Jähriger Jugendlicher und bion somit laut Wettbewerbsrecht noch nicht Vertragsfähig. Da sie nicht die Einverständnisserklärung meiner Eltern haben, ist der Vertrag zwischen ihnen und mir somit nicht Rechtskräftig.
Mit freundlichen Grüßen
(Name meines Freundes)
Nach folgender Mail waren mein Freund und ich mit unserem Latein am Ende:
Bernhard Höbel schrieb:
Sehr geehrter Herr (Name meines Freundes), vielen Dank für Ihre E-Mail. In diesem Fall müssen wir leider von einem strafbaren Betrug ( § 23 StGB ) ausgehen. Wir werden daher bei weiterer Zahlungsverweigerung Strafanzeige gegen Sie erstatten. Die Folgen und Unannehmlichkeiten, die darauf resultieren, sollten Ihnen bekannt sein.
Mit freundlichen Grüßen Bernhard Höbel
WICHTIG: Bitte geben Sie bei allen Rückfragen und E-Mails Ihre KUNDENNUMMER, sofern vorhanden, an.
Mein Freund ist wirklich am Ende. Ich weiß, der Thread ist lang und die ganze Sache auch nicht gerade unkompliziert. Vielleicht gibt es ja noch andere Opfer hier im Forum, oder ähnliche Fälle
Irgendwie bezweifel ich, dass die da was machen können, wie dein Freund ja schon geschrieben hat von wegen 15 Jahren... ??? Bin aber kein Jurist, also is nur so mein Gedanke!
ohne irgendwelche wirklichen erfahrungen zu haben, würde ich dieser firma mit rechtlichen schritten drohen, gegebenen fall sogar wirklich einleiten. es kann nicht sein, dass man sich per internet gute 150 € abziehen lässt, ohne mit dem eigenen namen einen test gemacht zu haben!
bin auf die offizielle verson der juristen gespannt...
Die letzte E-mail von denen ist nur eine leere Drohung. Die machen gerade damit ihr Geschäft, daß die Leute aus Angst vor einer Anzeige zahlen. Am besten ihr informiert euch beim Verbraucherschutz. Die werden euch wohl raten eurereseits mit einer Anzeige zu drohen. Wegen was mußt dort mal erfragen. Das ist genauso wie mit den Sexhotlines, Dialern, etc.
Das ist im Moment die Masche der ehemaligen Dialer-Betreiber. Diese Abzocker locken Internet-Nutzer in die Abo-Falle. Alles wichtige steht schon hier.
Ganz wichtig in solchen Fällen: Cool bleiben und nie bezahlen. Diese kriminellen Fieslinge kalkulieren mit der Angst des Verbrauchers vor der Mahnung. Hinter der Drohkulisse verbirgt sich aber nur ein einfältiger Nepper.
Wer mit dem Bauernfänger Spaß haben will, kann einen Schriftverkehr eröffnen. Ansonsten sollte man solche Schwachmaten ignorieren..
Er soll einfach nicht zahlen, dann wird er irgendwann nichts mehr von dieser dubiosen Firma hören. Das ist ein mieser Trick, sie drohen mit Strafrecht und viele zahlen dann und kuschen. Die Seite existiert nicht mehr, aber es lässt sich deren Inhalt bestimmt noch rekonstruieren. Da die Person erst 15 Jahre ist und auf seinen wirklichen Namen gar nichts gekauft wurde, wird es auch schwierig zu beweisen, dass er das wirklich war. Ist jetzt natürlich keine verbindliche Aussage, aber ich glaube nicht, dass da von denen eine Anzeige kommt. Einen Anwalt einschalten wäre auch nicht so verkehrt, vielleicht kann man diesen Betrügern gleich komplett das Handwerk legen.
Ist auf jeden Fall eine miese Betrügerei und gehört bestraft...
Sollte eine Rechtschutzversicherung bestehen würde ich diese kontaktieren und nachfragen, ob sie die Anwaltskosten übernehmen. Wenn nicht würde ich die Sachen auf sich beruhen lassen. Alles was da geschrieben wurde sind leere Drohungen und können niemals dazu führen, dass dein Freund zahlen muss. (Sie lasen ein Kommentar eines Nichtjuristen )
Hm... diese E-mail hab ich auch bekommen, mit diesem Test, sogar auf beide mailadressen! Allerdings war mir klar, dass ich mich nirgendswo zu einem neuen Newsletter angemeldet hab, weshalb ich auch gleich diesen newsletter abbestellt hab...
Warum ist dein Freund eigentlich dadrauf gegangen???
Klare Bauernfängerei. Bis jetzt habe ich nur absoluten Blödsinn gelesen. Allein die Passagen zur Strafanzeige und zur Wirksamkeit der Kündigung sind absoluter bullshit.
Ich kenn mich jetzt nicht so mit Internetrecht aus, weiß aber, dass zum Zustande kommen eines Vertrages (hier das Abo) 2 Willenserklärungen vorliegen müssen (die erste ist das Angebot der Firma, die zweite die Annahme des Vertrags von deinem Freund). Wenn auf der Seite wirklich keine AGB waren und drauf stand, dass es kostenlos ist, kann die dubiose Firma also kein Geld einfordern, weil dein Freund mit seiner Annahme davon ausgegangen ist, es sei kostenlos. Selbst wenn in den AGBs stand, das es ksotenpflichtig ist, und ein Vertrag nur durch ein Abo zustande kommt, wird es schwer sein, nachzuweißen, dass dein Freund diesem zugestimmt hat. Ich würde mich auch, wie oben schon gesagt, an den Verbraucherschutz wenden, und einfach nicht zahlen, bis ich genaues weiß! Der Verbraucherschutz wird euch bestimmt am besten weiter helfen können, weil ihr bestimmt nicht die einzigen seid, die von solchen "Firmen" abgezockt werden!
CO schrieb: Ich kenn mich jetzt nicht so mit Internetrecht aus, weiß aber, dass zum Zustande kommen eines Vertrages (hier das Abo) 2 Willenserklärungen vorliegen müssen (die erste ist das Angebot der Firma, die zweite die Annahme des Vertrags von deinem Freund). Wenn auf der Seite wirklich keine AGB waren und drauf stand, dass es kostenlos ist, kann die dubiose Firma also kein Geld einfordern, weil dein Freund mit seiner Annahme davon ausgegangen ist, es sei kostenlos. Selbst wenn in den AGBs stand, das es ksotenpflichtig ist, und ein Vertrag nur durch ein Abo zustande kommt, wird es schwer sein, nachzuweißen, dass dein Freund diesem zugestimmt hat. Ich würde mich auch, wie oben schon gesagt, an den Verbraucherschutz wenden, und einfach nicht zahlen, bis ich genaues weiß! Der Verbraucherschutz wird euch bestimmt am besten weiter helfen können, weil ihr bestimmt nicht die einzigen seid, die von solchen "Firmen" abgezockt werden!
Also erstmal bist du mit 15Jahren Geschäftsfähig. In diesem Falle (s.o) würde eine Dissens vorliegen, d.h beide Vertragsparteien dachten nur das ihre Willenserklärungen korruspondieren. Ich würde abwarten und gucken was kommt, wenn ein Brief vom Gericht oder Anwalt kommt dann dir mal nen Anwalt deines Vertrauens raussuchen und gemütlich hingehen.
Ich würde auch noch die ProSieben Sendung BIZZ mal anschreiben und ihnen dies mal schildern die haben ja immer in der Sendung eine Rubrik "Das Fass ohne Boden" http://pro7.de/lifestyle_magazine/bizz/kontakt/
HeinzGründel schrieb: Locker bleiben!! Nicht bezahlen!!
Klare Bauernfängerei. Bis jetzt habe ich nur absoluten Blödsinn gelesen. Allein die Passagen zur Strafanzeige und zur Wirksamkeit der Kündigung sind absoluter bullshit.
Dem stimme ich natürlich voll und ganz zu. Sehr lustig auch dies: "In diesem Fall müssen wir leider von einem strafbaren Betrug ( § 23 StGB ) ausgehen." Hier mal der Wortlaut von § 23 StGB: 1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt. (2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat ( § 49 Abs. 1). (3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern ( § 49 Abs. 2).
Die Bande meinte natürlich § 263 i.V.m § 23 StGB, aber selbst dafür reicht ihre Dreistigkeit allein nicht aus.
Unbedingt Verbraucherschutz einschalten, nicht zahlen, bei Mahnbescheid auf jeden Fall sofort zum Anwalt!
Das hab ich mir auch gedacht Schick das mal an die Redaktion von denen, dann latschen die beim Herrn Kirsch im Garten rum und überbringen ihm das Fass ohne Boden
Ich hätte nochmal eine Frage. Mit 15 Jahren ist man ja bekanntlich noch nicht befugt, ohne Einverständniss der Eltern einen Vertrag für z.B. ein abo abzuschließen. Wie sieht es denn aus wenn man mit 15 Jahren in solch einem I-Net Vertrag angibt man seie 19 d.H. voll Vertragsfähig?
Was auch wichtig ist, es könnte sein, daß der Betrüger Drückerkolonnen anheuert. Auf keinen Fall Geld bezahlen und am besten immer die Polizei miteinschalten.
Ein Freund hat am 18. Mai diesen Jahres folgende E-Mail bekommen:
...und sich unter "wielang.com" mit falschem Namen, falscher Anschrift und falschem Alter dort angemeldet und den Test gemacht.
Nun, vor 5 Tagen kam dann auf einmal folgende Mail:
Erstaunt musste mein Freund lesen, dass er 48 € bezahlen muss, obwohl er mir versicherte, dass auf der Seite "wielang.com", welche heute auf misteriöse Weise nicht mehr existiert, stand, dass der Test kostenlos sei!
Er las danach noch die AGBs auf der Seite "lebenserwartung.tv", in denen folgendes steht:
Das heißt, mein Freund muss nicht nur die 48 € bezahlen, sondern auch noch 96 € wegen des Abonnements.
Mein Freund schrieb danach folgende Mail an "info@lebenserwartung.tv":
...worauf folgendes zurück kam:
Worauf mein Freund folgendes antwortete:
Nach folgender Mail waren mein Freund und ich mit unserem Latein am Ende:
Mein Freund ist wirklich am Ende.
Ich weiß, der Thread ist lang und die ganze Sache auch nicht gerade unkompliziert.
Vielleicht gibt es ja noch andere Opfer hier im Forum, oder ähnliche Fälle
Mein Freund und ich bitten um eure Hilfe!
Liebe Grüße, The_Lizard_King
ohne irgendwelche wirklichen erfahrungen zu haben, würde ich dieser firma mit rechtlichen schritten drohen, gegebenen fall sogar wirklich einleiten. es kann nicht sein, dass man sich per internet gute 150 € abziehen lässt, ohne mit dem eigenen namen einen test gemacht zu haben!
bin auf die offizielle verson der juristen gespannt...
Laut einem von denen stand in den AGBs von wielang.com was es kostet.
Das mit den 4€/Monat steht in den AGBs von "lebenserwartung.tv".
Damals hat mein Freund aber garkeinen Verweis auf diese Seite bekommen, nur den Link auf "wielang.com". Und da stand wohl, der Test sei kostenlos.
@ Schoppepetzer: Danke, wir werden die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Aachen aufsuchen, Adresse usw. hat Benni mir schon gegeben.
@ alle anderen: Danke für eure schnellen Antworten!
Ganz wichtig in solchen Fällen: Cool bleiben und nie bezahlen. Diese kriminellen Fieslinge kalkulieren mit der Angst des Verbrauchers vor der Mahnung. Hinter der Drohkulisse verbirgt sich aber nur ein einfältiger Nepper.
Wer mit dem Bauernfänger Spaß haben will, kann einen Schriftverkehr eröffnen. Ansonsten sollte man solche Schwachmaten ignorieren..
YZ
Das ist ein mieser Trick, sie drohen mit Strafrecht und viele zahlen dann und kuschen.
Die Seite existiert nicht mehr, aber es lässt sich deren Inhalt bestimmt noch rekonstruieren.
Da die Person erst 15 Jahre ist und auf seinen wirklichen Namen gar nichts gekauft wurde, wird es auch schwierig zu beweisen, dass er das wirklich war.
Ist jetzt natürlich keine verbindliche Aussage, aber ich glaube nicht, dass da von denen eine Anzeige kommt.
Einen Anwalt einschalten wäre auch nicht so verkehrt, vielleicht kann man diesen Betrügern gleich komplett das Handwerk legen.
Ist auf jeden Fall eine miese Betrügerei und gehört bestraft...
(Sie lasen ein Kommentar eines Nichtjuristen )
Warum ist dein Freund eigentlich dadrauf gegangen???
Aber eine Schweinerei von denen ist es trotzdem.
Klare Bauernfängerei.
Bis jetzt habe ich nur absoluten Blödsinn gelesen. Allein die Passagen zur Strafanzeige und zur Wirksamkeit der Kündigung sind absoluter bullshit.
Ich würde mich auch, wie oben schon gesagt, an den Verbraucherschutz wenden, und einfach nicht zahlen, bis ich genaues weiß! Der Verbraucherschutz wird euch bestimmt am besten weiter helfen können, weil ihr bestimmt nicht die einzigen seid, die von solchen "Firmen" abgezockt werden!
Also erstmal bist du mit 15Jahren Geschäftsfähig.
In diesem Falle (s.o) würde eine Dissens vorliegen, d.h beide Vertragsparteien dachten nur das ihre Willenserklärungen korruspondieren.
Ich würde abwarten und gucken was kommt, wenn ein Brief vom Gericht oder Anwalt kommt dann dir mal nen Anwalt deines Vertrauens raussuchen und gemütlich hingehen.
Ich würde auch noch die ProSieben Sendung BIZZ mal anschreiben und ihnen dies mal schildern die haben ja immer in der Sendung eine Rubrik "Das Fass ohne Boden" http://pro7.de/lifestyle_magazine/bizz/kontakt/
Dem stimme ich natürlich voll und ganz zu. Sehr lustig auch dies:
"In diesem Fall müssen wir leider von einem strafbaren Betrug ( § 23 StGB ) ausgehen."
Hier mal der Wortlaut von § 23 StGB: 1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat ( § 49 Abs. 1).
(3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern ( § 49 Abs. 2).
Die Bande meinte natürlich § 263 i.V.m § 23 StGB, aber selbst dafür reicht ihre Dreistigkeit allein nicht aus.
Unbedingt Verbraucherschutz einschalten, nicht zahlen, bei Mahnbescheid auf jeden Fall sofort zum Anwalt!
Das hab ich mir auch gedacht Schick das mal an die Redaktion von denen, dann latschen die beim Herrn Kirsch im Garten rum und überbringen ihm das Fass ohne Boden
Mit 15 Jahren ist man ja bekanntlich noch nicht befugt, ohne Einverständniss der Eltern einen Vertrag für z.B. ein abo abzuschließen. Wie sieht es denn aus wenn man mit 15 Jahren in solch einem I-Net Vertrag angibt man seie 19 d.H. voll Vertragsfähig?
MfG Doktor_Cha