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Abzocke auf "www.lebenserwartung.tv"

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Das glaube ich eher nicht, wäre für 100 € ein zu großer aufwand.
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Doktor_Cha schrieb:
Das glaube ich eher nicht, wäre für 100 € ein zu großer aufwand.


Die werden noch heftige Mahngebühren und Zinsen draufschlagen. Die rechnen doch damit, daß man erstmal sagt, daß man nicht zahlt.
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Hallo!

Ich denke auch, dass er auf keinen Fall zahlen sollte! Schließlich ist er noch minderjährig und der Vertrag existiert quasi nicht. Außerdem werden die sowieso nichts machen, weil bei einer Anzeige ja rauskommen könnte, was für Sachen die machen. Außerdem werden die sowieso genug Kohle kassieren nach dem Motto 100 anschreiben und 10 bezahlen      

Sowas ist ne Frechheit und sollte mal an PlusMinus oder sowas weiter gegeben werden!!!!!

bis dann, Mbasic
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Nach Fulda fahren, sich diesen Kirsch schnappen und seine Früchte in den Bauchraum treten, so würde ich das mit solchen Typen machen wenn die mir so kommen würden.
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propain schrieb:
Nach Fulda fahren, sich diesen Kirsch schnappen und seine Früchte in den Bauchraum treten, so würde ich das mit solchen Typen machen wenn die mir so kommen würden.


...oder gleich seine Lebenserwartung massiv senken
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The_Lizard_King schrieb:
propain schrieb:
Nach Fulda fahren, sich diesen Kirsch schnappen und seine Früchte in den Bauchraum treten, so würde ich das mit solchen Typen machen wenn die mir so kommen würden.


...oder gleich seine Lebenserwartung massiv senken


LOBENSWERT (insider )

Ich wette, der glaubt da wirklich dran...
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HeinzGründel schrieb:
Das ich das noch erleben darf, das der Herr Kollege StefanK in Rechtsangelegenheiten mit mir einer Meinung ist  


Ist doch kein Wunder, bei so einem leichten Fall....
*ganz-schnell-ganz-weit-wegrenn*
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Eibingerpuhlschisser schrieb:
CO schrieb:
Ich kenn mich jetzt nicht so mit Internetrecht aus, weiß aber, dass zum Zustande kommen eines Vertrages (hier das Abo) 2 Willenserklärungen vorliegen müssen (die erste ist das Angebot der Firma, die zweite die Annahme des Vertrags von deinem Freund). Wenn auf der Seite wirklich keine AGB waren und drauf stand, dass es kostenlos ist, kann die dubiose Firma also kein Geld einfordern, weil dein Freund mit seiner Annahme davon ausgegangen ist, es sei kostenlos. Selbst wenn in den AGBs stand, das es ksotenpflichtig ist, und ein Vertrag nur durch ein Abo zustande kommt, wird es schwer sein, nachzuweißen, dass dein Freund diesem zugestimmt hat.
Ich würde mich auch, wie oben schon gesagt, an den Verbraucherschutz wenden, und einfach nicht zahlen, bis ich genaues weiß! Der Verbraucherschutz wird euch bestimmt am besten weiter helfen können, weil ihr bestimmt nicht die einzigen seid, die von solchen "Firmen" abgezockt werden!


Also erstmal bist du mit 15Jahren Geschäftsfähig.
In diesem Falle (s.o) würde eine Dissens vorliegen, d.h beide Vertragsparteien dachten nur das ihre Willenserklärungen korruspondieren.
Ich würde abwarten und gucken was kommt, wenn ein Brief vom Gericht oder Anwalt kommt dann dir mal nen Anwalt deines Vertrauens raussuchen und gemütlich hingehen.

Ich würde auch noch die ProSieben Sendung BIZZ mal anschreiben und ihnen dies mal schildern die haben ja immer in der Sendung eine Rubrik "Das Fass ohne Boden" http://pro7.de/lifestyle_magazine/bizz/kontakt/




Guude,

die Fa. MKAV ist der Staatsanwaltschaft bereits wegen solchen Abzockereien  bekannt - es liegen auch schon mehrere Anzeigen vor - das Fass ohne Boden haben die Jungs übrigens bereits in der Sendung vom 23.5.2006 erhalten.

Hab mir die Sendung damals angeschaut - die Adresse in Fulda war übrigens nur eine Briefkastenadresse und der junge Mann, dem die Fa. gehört, warb diverse Personen an, die für einen Obulus ein Konto eröffneten, um dort das überiwesene Geld für ihn abzuheben...

Im BIZZ-Forum findet Ihr mehr darüber :

http://www.prosieben.de/lifestyle_magazine/bizz/forum/index.php?commFile=/foren/beitraege.php&kat_id=4&for_id=19&the_id=172298&PHPSESSID=67d5ff5615f840105a
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Unabhängig von Geschäftsfähigkeit und akzeptierten AGBs hat man in jedem Fall das Recht, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag (den es hier eigentlicvh nicht gibt) zu widerrufen.

OnkelTobi, Hobbyjurist
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OnkelTobi schrieb:
Unabhängig von Geschäftsfähigkeit und akzeptierten AGBs hat man in jedem Fall das Recht, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag (den es hier eigentlicvh nicht gibt) zu widerrufen.

OnkelTobi, Hobbyjurist


Auch, wenn man den Service schon genutzt hat? Im Falle des Abos wäre dass eine Möglichkeit...

...nur sche*ße, dass die Rechnung erst nach der Kündigingsfrist ankam.
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Bei Plus Minus hab ich auch ma so etwas ähnliches gesehen.
Erst heißt es kostenlos und am Ende kommt die Rechnung.
Zum Glück der Betroffenen hatte die geschädigte Person damals einen Screen gemacht, und so kam sie noch ma raus aus der ganzen Geschichte....
Am besten ma zum Anwalt gehn und sich beraten lassen, oder einfach nich bezahlen!
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Okay, wir haben uns schlau gemacht:

Einfach mal unter google "lebenserwatung.tv" eingeben...da kommen massenhaft Threads aus anderen Foren.

Es wurde schon mehrfach Strafanzeige gegen den ehrenwerten Herrn Kirsch ersattet. Es soll hunderte von eigenen Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft Fulda haben.

Nun noch eine letzte bitte an euch. Könnte vielleicht jemand, eine Rohfassung eines Briefes formulieren, den wir diesem Mann schicken können?

Wir wollen ihm damit selber mit einer Strafanzeige drohen, usw.

Wäre wirklich super nett von euch.

Die Beratungstelle für Verbraucherschutz suchen wir nächste Woche auf!
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The_Lizard_King schrieb:
Okay, wir haben uns schlau gemacht:

Könnte vielleicht jemand, eine Rohfassung eines Briefes formulieren, den wir diesem Mann schicken können?


Hier mein Vorschlag:

Du bist schei*e wie der OFC

Das sollte reichen. Im Ernst: Jede Sekunde, die Ihr investiert, ist verschwendet. Einfach nicht beachten.
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yeboahszeuge schrieb:
The_Lizard_King schrieb:
Okay, wir haben uns schlau gemacht:

Könnte vielleicht jemand, eine Rohfassung eines Briefes formulieren, den wir diesem Mann schicken können?




Hier mein Vorschlag:
... Einfach nicht beachten...


Einfach nicht beachten kann ja schon die richtige "Reaktion" sein, nur sollte man aufpassen, dass man im Eifer des Gefechts dabei keine Fehler im juristischen Sinne macht  -keine Teilzahlung, besser überhaupt keine Zahlung, rechtzeitige Kündigung (würde ich mit Einschreiben gg. Rückschein oder Postzustellungsurkunde ), rechtzeitiger Widerspruch gg. gerichtlichen Mahnbescheid  

Aber auf alle Fälle ist folgender Link zu empfehlen, der sich mit ähnlichen "Subjekten" befaßt: http://www.prosieben.de/lifestyle_magazine/bizz/forum/index.php?commFile=/foren/beitraege.php&kat_id=4&for_id=19&the_id=172298&PHPSESSID=67d5ff5615f840105a
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[/quote]


Hatte ich doch oben schon gepostet...

Außerdem wirst du mit der Kündigung keine Chance haben, da diese Fa. lediglich eine Briefkastenadresse hat und dort niemand aufzufinden ist.
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Wieso soll man denn etwas kündigen, was man eigentlich garnicht abgeschlossen hat?
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Er hat ja schon gekündigt und auch eine Zusage erhalten. Dieses Thema sollte damit abgeschlossen sein. Es geht lediglich um die Rechnung über 48 Euro.
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Doktor_Cha schrieb:
Er hat ja schon gekündigt und auch eine Zusage erhalten. Dieses Thema sollte damit abgeschlossen sein. Es geht lediglich um die Rechnung über 48 Euro.


Ganz klar: KEINESFALLS BEZAHLEN !
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Heute ist schon wieder etwas gekommen...


Sehr geehrter Herr (Name meines Freundes),
bei weiterer Zahlungsverweigerung sehen wir uns leider gezwungen, den uns vertraglich geschuldeten Betrag in Höhe von EUR 48,00 nach Anmahnung durch ein Inkassobüro gerichtlich geltend zu machen. Neben den zu erwartenden Unannehmlichkeiten (öffentliches Gerichtsverfahren) entstehen für Sie dadurch mindestens folgende Kosten:

Gebühren des Inkassobüros:  EUR 79,00

RA-Verfahrensgebühr (RVG-VV 3100), 1,3: EUR 33,00
Terminsgebühr (RVG-VV 3104), 1,2: EUR 30,00
Auslagenpauschale (RVG-VV 7002): EUR 40,00

Gerichtskosten (3 Gebühren lt. GKG): EUR 75,00

zzgl. Hauptforderung:   EUR 48,00

SUMME:     EUR 305,00
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Nach gerichtlichem Obsiegen und Ihrer Verurteilung werden wir die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher einleiten, der Ihre pfändbare Habe in Beschlag nehmen wird. Zudem ist dieser zu weiteren Maßnahmen (z.B. Durchsuchung der Wohnung, Taschenpfändung) befugt. Im Zweifel wird auch eine Pfändung Ihrer Bankverbindung sowie Ihrer evtl. bestehenden Rentenansprüche vorgenommen. Für jede einzelne Maßnahme entstehen für Sie weitere Kosten.

Stellt sich heraus, daß Sie kein pfändbares Habe besitzen, werden wir Insolvenzantrag gegen Sie stellen. Die unangenehmen Folgen für Sie und Ihre Kreditwürdigkeit dürften Ihnen bekannt sein.

All diese Maßnahmen sind für Sie sehr kostenträchtig. Ersparen Sie sich diese Kosten durch eine sofortige Zahlung von EUR 48,00.


Hochachtungsvoll
Bernhard Höbel


WICHTIG: Bitte geben Sie bei allen Rückfragen und E-Mails Ihre KUNDENNUMMER, sofern vorhanden, an.


Firma MKAV
Lebenserwartung.TV
Inh. Michael Kirsch
Am Stockhaus 2
36037 Fulda

Tel.: 0180 / 58 60 50 - 94
Fax: 0180 / 58 07 78 - 93
(jeweils 12 ct/min)

E-Mail: Info@Lebenserwartung.TV
http://www.Lebenserwartung.TV/


...und...


Sehr geehrter Herr (Name meines Freundes),
bei weiterer Zahlungsverweigerung müssen wir jedoch ein Inkassobüro beauftragen, mit den bekannten unangenehmen Folgen. Weiterhin wird die Forderung notfalls gerichtlich geltend gemacht. Kann sie danach nicht vollstreckt werden, werden wir einen Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (= SCHUFA-Eintrag und Eintragung im öffentlichen Schuldnerverzeichnis) beauftragen. Liegt kein pfändbares Habe vor, so werden wir Insolvenzantrag gegen Sie stellen. Die negativen Folgen dürften Ihnen bekannt sein.

Zudem weise ich höchstvorsorglich nochmals darauf hin, daß Sie bei Vertragsschluß unsere AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben. Sollte sich jetzt, z.B. anhand Ihrer Aussagen, herausstellen, daß Sie von Anfang an nicht gewillt oder fähig waren, die Gebühr in Höhe von 48,00 € zu zahlen, so werden wir Strafanzeige wegen des Verdachts des Eingehungsbetruges (§ 263 StGB) gegen Sie stellen.

Es wäre demnach auch für Sie das beste, wenn Sie diese vergleichsweise geringe Forderung - im Vergleich zu den zu erwartenden Unannehmlichkeiten - einfach begleichen.

Ich hoffe, diese Angelegenheit mit Ihnen noch einvernehmlich klären zu können.

Hochachtungsvoll
Bernhard Höbel


WICHTIG: Bitte geben Sie bei allen Rückfragen und E-Mails Ihre KUNDENNUMMER, sofern vorhanden, an.


Firma MKAV
Lebenserwartung.TV
Inh. Michael Kirsch
Am Stockhaus 2
36037 Fulda

Tel.: 0180 / 58 60 50 - 94
Fax: 0180 / 58 07 78 - 93
(jeweils 12 ct/min)

E-Mail: Info@Lebenserwartung.TV
http://www.Lebenserwartung.TV/


Vorraus gegangen war folgende Mail von meinem Freund...


Sehr geehrter Herr Kirsch.
Da sie keine Anstalten machen sich bei mir wegen der Rechnung zu melden
werde ich die Sache in die Hand nehmen. Selbst wenn ich den Vertrag
abgeschlossen hätte, wäre dieser nicht Rechtskräftig da ich ein 15
Jähriger Jugendlicher bin und daher noch keine Verträge ohne
Einverständniss meiner Eltern abschließen darf:

/Die Handlung „Kaufen" fällt unter das Vertragsrecht. Zwischen dem
Verkäufer und dem Käufer kommt durch die Einigung über den Verkauf eines
Gegenstandes (z.B. dadurch, dass man beim Bäcker nach einem Laib Brot
fragt und diesen auch erhält) ein rechtsgültiger, mündlicher Vertrag zu
Stande. Verträge sind grundsätzlich nur zwischen volljährigen Personen
gültig./

/ Dürfen Jugendliche deshalb gar nichts kaufen? Teilweise schon. Kinder
und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren sind beschränkt
geschäftsfähig. Es gilt der „Taschengeldparagraf" (§ 110 BGB). Sie
dürfen danach nur solche Käufe tätigen, die sie mit ihrem frei
verfügbaren Taschengeld bezahlen können. Andere Käufe können die Eltern,
wenn sie nicht vorher ihre Zustimmung zu dem Geschäft erteilt haben,
rückgängig machen. Für Einkäufe z.B. beim Handy bedeutet das:
Jugendliche können die Prepaid-Karte für ihr Handy in der Regel
problemlos erwerben, beim Abschluss eines Vertrags mit zweijähriger
Laufzeit ist dagegen die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
erforderlich.
/

Aus diesem Grund werde ich die von ihnen geforderte Summe nicht Zahlen.

MfG (Name meines Freundes)

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The_Lizard_King schrieb:
Heute ist schon wieder etwas gekommen...


...Aus diesem Grund werde ich die von ihnen geforderte Summe nicht Zahlen.

MfG (Name meines Freundes)



wissen denn die Eltern Bescheid ? Wenn nicht, sollte SCHLEUNIGST mit ihnen darüber gesprochen werden. Versucht das auf keinen Fall alleine -ohne Kenntnis der Eltern- durchzuziehen. Man sollte zu seinen menschlichen Unzulänglichkeiten stehen und sie werden den Kopf schon nicht abreißen  ,-)

Es könnte helfen, wenn die Eltern diesen Typen schriftlich mitteilen, dass sie dem -bisher allenfalls schwebend unwirksamen- Vertragsabschluss, so ein solcher überhaupt vorliegt,  NICHT zustimmen. Eine Verpflichtung zur Zahlung dürfte demnach nicht bestehen. ,-)

wedro27


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