ich habe hier auch noch einen anderen Nick, doch das Thema schreibe ich lieber anonym. Ich habe vor ca. einem halben jahr bei einem Supermarkt ,,geklaut". Wir (mein freund und ich) wurden durch kameras entdeckt und dann von den Detektiven aus dem Laden geholt. Einen Monat danach wurden wir angezeigt, obwohl die Detektive gesagt haben dass es keine gibt weil es dafür zu wenig war (3,78€). ich wurde dann vorgeladen und musste mich vernehmen lassen, dann nochmal später bekam ich einen brief dass das verfahren wegen Minderwertigkeit eingestellt wurde. jetzt habe ich mir gestern nochmal gedanken darüber gemacht und 2 Fragen: Wir wurden schon von den detektiven aus dem laden geholt bevor wie die Chance hatten zu bezahlen, wir waren noch nicht an den kassen oder draußen. ist das dann Diebstahl? Weil wir hätten es doch auch noch bezahlen können, aber die Chance wurde uns somit genommen!? Und die andere ist, der Jugensachbearbeiter sagte mir ich bin jetzt 2 jahre wegen ladendiebstahl bei der polzei gespeichert, doch das verfahren wurde doch eingestelt!? Es wurde zwar nicht wegen Unschuld eingestellt, doch eingestellt ist doch eingestellt oder?
Ich gehe davon aus, dass allein der Versuch oder die Absicht bereits strafbar ist. Der Detektiv hat davon auszugehen, dass diese vorhanden ist, wenn jemand vermeintlich unbeobachtet etwas einsteckt.
Soweit ich das weiss müssen die Detektive erst abwarten bis du an der Kasse vorbei gegeangen bist erst dann können sie euch den Ladendiebstahl nachweisen...
Kenne jemand der im Supermarkt an der Kasse arbeitet und der erzählt mir das auch immer so...
Meines Wissens ist es schon versuchter Diebstahl, wenn man "Waren" in Taschen, Rucksäcke, Tüten, etc. verpackt, so dass sie nicht mehr sichtbar sind... egal ob noch weit vor der Kasse oder nicht.
Der Diebstahl ist vollendet, wenn durch die Wegnahme der Sache der Gewahrsam gebrochen wurde. Dies ist z.B. beim Einstecken der Ware in die Jackentasche im Supermarkt der Fall. Die Kasse muß dabei nicht passiert werden. Auf die Geringwertigkeit kommt es nur bezüglich des durch § 248a StGB (Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen) begründeten Voraussetzung des Strafantrags für die Verfolgung und der Strafzumessung an. Im übrigen bleibt es Diebstahl. Das Strafverfahren bleibt trotz der Einstellung gespeichert.
Wie Pedrogranata schon feststellte, war der Diebstahl vollendet. Lasst so einen Scheiß in Zukunft einfach. Es ist es nicht wert.
Zur Beruhigung kann ich Dir aber sagen, dass diese Sache außer in der polizeiinternen Akte nirgends gespeichert wird. Vor allem - und das ist wichtig - steht es in keinem polizeilichen Führungszeugnis, also weder in dem für eigene, noch dem für behördliche Zwecke. Du brauchst auch nirgendwo angeben, dass Du mal Probleme mit der Polizei hattest. Die polizeiinterne Speicherung dient nur dazu, den Fall einschätzen zu können, wenn Du in den nächsten Jahren nochmal in dieser Richtung auffällig wirst. Wenn dann nämlich mal einer die Akte rauszieht und sieht, dass Du schon ein paar mal das gleiche gemacht hast, wird nämlich nicht mehr eingestellt.
Don.Markus schrieb: Warum klaut man denn was für 3.78 ? Gibt´s kein Taschengeld mehr?
Genau! Wenn ich schon was klaue dann klau ich mir was teures
als kleiner Junge habe ich das erste und letzte Mal etwas im örtlichen Supermarkt geklaut, einen lecker Schokoriegel für noch nicht mal eine Mark. Erwischt wurde ich auch noch, was eine Schande. War wohl doch nicht so unauffällig durch die Gänge geschlendert wie ich dachte
100Jahre_SGE schrieb: danke für die Antworten. Auch die per Pn Besonders Haddekuches Aussage hat mich ja erleichtert, hoffe mal das stimmt.
so, dass war jetzt mein Outing Mein PC hat es nicht hinbekommen mit den 2 accounts. Ich habe in der Vorschau noch den anderen namen gesehen. egal jetzt wisst ihr es.
100Jahre_SGE schrieb: danke für die Antworten. Auch die per Pn Besonders Haddekuches Aussage hat mich ja erleichtert, hoffe mal das stimmt.
so, dass war jetzt mein Outing Mein PC hat es nicht hinbekommen mit den 2 accounts. Ich habe in der Vorschau noch den anderen namen gesehen. egal jetzt wisst ihr es.
Welcher Depp klaut was für 3.78€ und lässt sich dann auch noch erwischen?
Und hackt dem Dieb und der Diebin die Hände ab zur Vergeltung für das, was sie erworben haben, dies als abschreckende Strafe von seiten Gottes. Und Gott ist mächtig und weise."
HeinzGründel schrieb: Und hackt dem Dieb und der Diebin die Hände ab zur Vergeltung für das, was sie erworben haben, dies als abschreckende Strafe von seiten Gottes. Und Gott ist mächtig und weise."
ich habe hier auch noch einen anderen Nick, doch das Thema schreibe ich lieber anonym.
Ich habe vor ca. einem halben jahr bei einem Supermarkt ,,geklaut".
Wir (mein freund und ich) wurden durch kameras entdeckt und dann von den Detektiven aus dem Laden geholt.
Einen Monat danach wurden wir angezeigt, obwohl die Detektive gesagt haben dass es keine gibt weil es dafür zu wenig war (3,78€).
ich wurde dann vorgeladen und musste mich vernehmen lassen, dann nochmal später bekam ich einen brief dass das verfahren wegen Minderwertigkeit eingestellt wurde.
jetzt habe ich mir gestern nochmal gedanken darüber gemacht und 2 Fragen:
Wir wurden schon von den detektiven aus dem laden geholt bevor wie die Chance hatten zu bezahlen, wir waren noch nicht an den kassen oder draußen. ist das dann Diebstahl? Weil wir hätten es doch auch noch bezahlen können, aber die Chance wurde uns somit genommen!?
Und die andere ist, der Jugensachbearbeiter sagte mir ich bin jetzt 2 jahre wegen ladendiebstahl bei der polzei gespeichert, doch das verfahren wurde doch eingestelt!? Es wurde zwar nicht wegen Unschuld eingestellt, doch eingestellt ist doch eingestellt oder?
Kenne jemand der im Supermarkt an der Kasse arbeitet und der erzählt mir das auch immer so...
Auf die Geringwertigkeit kommt es nur bezüglich des durch § 248a StGB (Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen) begründeten Voraussetzung des Strafantrags für die Verfolgung und der Strafzumessung an. Im übrigen bleibt es Diebstahl.
Das Strafverfahren bleibt trotz der Einstellung gespeichert.
Genau! Wenn ich schon was klaue dann klau ich mir was teures
Du hast dich mit deinem Erstnick angemeldet. Jetzt hast du dich verraten.
verdammt
Zur Beruhigung kann ich Dir aber sagen, dass diese Sache außer in der polizeiinternen Akte nirgends gespeichert wird. Vor allem - und das ist wichtig - steht es in keinem polizeilichen Führungszeugnis, also weder in dem für eigene, noch dem für behördliche Zwecke. Du brauchst auch nirgendwo angeben, dass Du mal Probleme mit der Polizei hattest.
Die polizeiinterne Speicherung dient nur dazu, den Fall einschätzen zu können, wenn Du in den nächsten Jahren nochmal in dieser Richtung auffällig wirst. Wenn dann nämlich mal einer die Akte rauszieht und sieht, dass Du schon ein paar mal das gleiche gemacht hast, wird nämlich nicht mehr eingestellt.
als kleiner Junge habe ich das erste und letzte Mal etwas im örtlichen Supermarkt geklaut, einen lecker Schokoriegel für noch nicht mal eine Mark. Erwischt wurde ich auch noch, was eine Schande. War wohl doch nicht so unauffällig durch die Gänge geschlendert wie ich dachte
Besonders Haddekuches Aussage hat mich ja erleichtert, hoffe mal das stimmt.
so, dass war jetzt mein Outing
Mein PC hat es nicht hinbekommen mit den 2 accounts. Ich habe in der Vorschau noch den anderen namen gesehen.
egal jetzt wisst ihr es.
wieso eröffnest du den fred per zweitnick, bedankst dich aber mit deinem richtigen?
DIEB !!!
Welcher Depp klaut was für 3.78€ und lässt sich dann auch noch erwischen?
Ich glaub ich muss dir das mal zeigen
Anstiftung zur Straftat: §26 StGB:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__26.html
Sei froh das Du hier lebst
Hier gab's noch ganz anner Sache...