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Rechtliche Grundlage Herbertstrasse Hamburg Reeperbahn?

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Moin!

Bei Wikipedia ist davon die Rede, dass die Herbertstrasse in Hamburg juristisch betrachtet öffentlicher Raum ist. Dennoch wird Jugendlichen unter 18 und - das ist jetzt der Punkt, der mich interessiert - Frauen der Eintritt verwährt. Heisst es nicht, dass es keinerlei Diskriminierungen geben darf in Bezug auf Rasse, Geschlecht, Herkunft und Religion? Einfach gedacht würde die Praxis der Herbertstrasse dagegen verstoßen, indem Frauen ausgeschlossen werden.
Wer weiß Näheres über die Details und kann mir beantworten, auf welchen Grundlagen dieser Ausschluss funktionieren kann?
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Wenn man sonst keine Sorgen hat.... :neutral-face

Im übrigen wird Frauen nicht der Zutritt verwehrt. Es ist nur nicht gern gesehen.
Wer unbedingt als Frau zeigen will, was für eine große und systemkritische Feministin sie ist, oder selbst gern nackte Frauen anguckt, die kann gerne durch die Herbertstrasse gehen.
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BenAmApple schrieb:
Moin!

Bei Wikipedia ist davon die Rede, dass die Herbertstrasse in Hamburg juristisch betrachtet öffentlicher Raum ist. Dennoch wird Jugendlichen unter 18 und - das ist jetzt der Punkt, der mich interessiert - Frauen der Eintritt verwährt. Heisst es nicht, dass es keinerlei Diskriminierungen geben darf in Bezug auf Rasse, Geschlecht, Herkunft und Religion? Einfach gedacht würde die Praxis der Herbertstrasse dagegen verstoßen, indem Frauen ausgeschlossen werden.
Wer weiß Näheres über die Details und kann mir beantworten, auf welchen Grundlagen dieser Ausschluss funktionieren kann?


haben sie dich nicht reingelassen
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was will man denn da? die Reeperbahn ist eigentlich nur siffig
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Das da Kinder nicht rein gehen sollen hat was mit Jugendschutz zu tun, denn der Jugendschutz hebt den öffentlichen Raum auf. Vergleiche es einfach mit einem Striplokal, da dürfen Jugendliche auch net rein.

Im Übrigen gibt es so Strassen nicht nur in Hamburg.
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Kurz erklärt: ich möchte die Frage zwei Studierenden beantworten, die sie in einem Seminar gestellt haben. Die Komponente mit den Jugendlichen leuchtet mir ein, fragwürdig ist eben nur die Sache mit den Frauen. Mir geht es hier auch nicht um irgendwelche mutigen, emanzipierten Frauen, die versuchen wollen da rein zu kommen, sondern einfach nur um die nüchterne, juristische Klärung der Frage.
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die Sperren haben die Nazis angebracht  

Klick
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FredSchaub schrieb:
die Sperren haben die Nazis angebracht  

Klick
Wenn das die Hermann erfährt...
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BenAmApple schrieb:
Moin!

Bei Wikipedia ist davon die Rede, dass die Herbertstrasse in Hamburg juristisch betrachtet öffentlicher Raum ist. Dennoch wird Jugendlichen unter 18 und - das ist jetzt der Punkt, der mich interessiert - Frauen der Eintritt verwährt. Heisst es nicht, dass es keinerlei Diskriminierungen geben darf in Bezug auf Rasse, Geschlecht, Herkunft und Religion? Einfach gedacht würde die Praxis der Herbertstrasse dagegen verstoßen, indem Frauen ausgeschlossen werden.
Wer weiß Näheres über die Details und kann mir beantworten, auf welchen Grundlagen dieser Ausschluss funktionieren kann?


Steht doch quasi im Wikitext: In den 1970er-Jahren wurden die Schilder an den Toren von der Polizei „zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ und auf Bitten der Prostituierten angebracht.

Rechtsgrundlage wird also das Polizeigesetz Hamburg sein. Da wahrscheinlich die Generalklausel.
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nicole1611983 schrieb:
BenAmApple schrieb:
Moin!

Bei Wikipedia ist davon die Rede, dass die Herbertstrasse in Hamburg juristisch betrachtet öffentlicher Raum ist. Dennoch wird Jugendlichen unter 18 und - das ist jetzt der Punkt, der mich interessiert - Frauen der Eintritt verwährt. Heisst es nicht, dass es keinerlei Diskriminierungen geben darf in Bezug auf Rasse, Geschlecht, Herkunft und Religion? Einfach gedacht würde die Praxis der Herbertstrasse dagegen verstoßen, indem Frauen ausgeschlossen werden.
Wer weiß Näheres über die Details und kann mir beantworten, auf welchen Grundlagen dieser Ausschluss funktionieren kann?


Steht doch quasi im Wikitext: In den 1970er-Jahren wurden die Schilder an den Toren von der Polizei „zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ und auf Bitten der Prostituierten angebracht.

Rechtsgrundlage wird also das Polizeigesetz Hamburg sein. Da wahrscheinlich die Generalklausel.

Ist das nicht in der Lupinenstrasse in Mannheim auch so?
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nicole1611983 schrieb:
BenAmApple schrieb:
Moin!

Bei Wikipedia ist davon die Rede, dass die Herbertstrasse in Hamburg juristisch betrachtet öffentlicher Raum ist. Dennoch wird Jugendlichen unter 18 und - das ist jetzt der Punkt, der mich interessiert - Frauen der Eintritt verwährt. Heisst es nicht, dass es keinerlei Diskriminierungen geben darf in Bezug auf Rasse, Geschlecht, Herkunft und Religion? Einfach gedacht würde die Praxis der Herbertstrasse dagegen verstoßen, indem Frauen ausgeschlossen werden.
Wer weiß Näheres über die Details und kann mir beantworten, auf welchen Grundlagen dieser Ausschluss funktionieren kann?


Steht doch quasi im Wikitext: In den 1970er-Jahren wurden die Schilder an den Toren von der Polizei „zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ und auf Bitten der Prostituierten angebracht.

Rechtsgrundlage wird also das Polizeigesetz Hamburg sein. Da wahrscheinlich die Generalklausel.


Ja, das ist klar. Aber inwiefern verstößt das gegen das Antidiskriminierungsgesetz? Denn auf dieser Grundlage werden bewusst Frauen ausgeschlossen, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Diese beiden Aspekte stehen doch auf juristischer Ebene im Widerspruch zueinander, oder nicht?
Bitte keine Diskussion über den Sinn oder Unsinn! Darum geht es nicht.
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BenAmApple schrieb:
nicole1611983 schrieb:
BenAmApple schrieb:
Moin!

Bei Wikipedia ist davon die Rede, dass die Herbertstrasse in Hamburg juristisch betrachtet öffentlicher Raum ist. Dennoch wird Jugendlichen unter 18 und - das ist jetzt der Punkt, der mich interessiert - Frauen der Eintritt verwährt. Heisst es nicht, dass es keinerlei Diskriminierungen geben darf in Bezug auf Rasse, Geschlecht, Herkunft und Religion? Einfach gedacht würde die Praxis der Herbertstrasse dagegen verstoßen, indem Frauen ausgeschlossen werden.
Wer weiß Näheres über die Details und kann mir beantworten, auf welchen Grundlagen dieser Ausschluss funktionieren kann?


Steht doch quasi im Wikitext: In den 1970er-Jahren wurden die Schilder an den Toren von der Polizei „zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ und auf Bitten der Prostituierten angebracht.

Rechtsgrundlage wird also das Polizeigesetz Hamburg sein. Da wahrscheinlich die Generalklausel.


Ja, das ist klar. Aber inwiefern verstößt das gegen das Antidiskriminierungsgesetz? Denn auf dieser Grundlage werden bewusst Frauen ausgeschlossen, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Diese beiden Aspekte stehen doch auf juristischer Ebene im Widerspruch zueinander, oder nicht?
Bitte keine Diskussion über den Sinn oder Unsinn! Darum geht es nicht.



Wenn Nicole den ganzen Text aus Wikipedi gequotet hätte wäre das klarer. Dort geht der Text nämlich weiter und heißt
...Schilder angebracht, die Jugendlichen und Frauen den Zutritt zu verbieten versuchen.
Da liegt für mich die Betonung auf versuchen und wenn ich mir die Diskussion zu dem Artikel anschaue, die sich um das gleiche Thema wie hier dreht, ist das Schild juristisch schlicht und einfach nicht relevant.
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Herbertstraße_(Hamburg)


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