>

Jugendlicher (15) in Griechenland von Polizist erschossen!

#
Dortelweil-Adler schrieb:
Pedrogranata schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
dawiede schrieb:
Weiss man eigentlich schon mehr? Ist der junge Mann jetzt erschossen worden von einem Polizist oder nicht?


Ich dächte dass daran seit der Obduktion kein Zweifel bestehen kann?!?

DA


Die Obduktion untersuchte, ob der von dem Polizisten abgegebene Schuss direkt den Schüler traf. Das ist nicht der Fall. Es war ein Querschläger.

Damit steht nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" fest, daß eine Anklage wegen vorsätzlichem Totschlag nicht in Frage kommt. Der Polizist hat angeblich "3 Warnschüsse" abgegeben. Solche Warnschüsse werden normalerweise nach oben in die Luft abgegeben, wo sie keinen Widerstand finden können, von dem aus der Schuß abgelenkt werden könnte.

Der Polizist hat aber mindestens einen Schuß nicht in dieser Weise, sondern eben auf eine Sache gefeuert, die das Querschlagen des Projektils bewirkte, welches den Jungen tötete. Dies reicht aber für den Vorwurf der Totschlagsabsicht nicht aus. Wiederum nach dem Grundsatz "in dubio pro reo"
ist nämlich davon auszugehen, daß er fahrlässig bei der Abgabe des "Warnschusses" die an den Gebrauch seiner Dienstwaffe anzulegende Sorgfalt
außer Acht ließ, als er (im Dunkeln) den Widerstand bietenden Gegenstand traf. Warnschüsse sind aber in Griechenland durch die Polizei in der Lage des Polizisten grundsätzlich erlaubt. Also kommt allenfalls eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung in Betracht. So einfach ist das.

Die Absicht interessiert mich aber überhaupt nicht. Nur die Schuld.

Die Frage war: "Hat er ihn erschossen?". Ja, hat er.

Für dieses "Ja" ist es vollkommen irrelevant, ob "fahrlässige Tötung" oder "Totschlag" oder gar "Mord" draufsteht. Wer so schießt ist "schuld".

DA


Oh, nein....zu sagen er hat ihn erschossen ist Blød Zeitungs Niveau
#
dawiede schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
Pedrogranata schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
dawiede schrieb:
Weiss man eigentlich schon mehr? Ist der junge Mann jetzt erschossen worden von einem Polizist oder nicht?


Ich dächte dass daran seit der Obduktion kein Zweifel bestehen kann?!?

DA


Die Obduktion untersuchte, ob der von dem Polizisten abgegebene Schuss direkt den Schüler traf. Das ist nicht der Fall. Es war ein Querschläger.

Damit steht nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" fest, daß eine Anklage wegen vorsätzlichem Totschlag nicht in Frage kommt. Der Polizist hat angeblich "3 Warnschüsse" abgegeben. Solche Warnschüsse werden normalerweise nach oben in die Luft abgegeben, wo sie keinen Widerstand finden können, von dem aus der Schuß abgelenkt werden könnte.

Der Polizist hat aber mindestens einen Schuß nicht in dieser Weise, sondern eben auf eine Sache gefeuert, die das Querschlagen des Projektils bewirkte, welches den Jungen tötete. Dies reicht aber für den Vorwurf der Totschlagsabsicht nicht aus. Wiederum nach dem Grundsatz "in dubio pro reo"
ist nämlich davon auszugehen, daß er fahrlässig bei der Abgabe des "Warnschusses" die an den Gebrauch seiner Dienstwaffe anzulegende Sorgfalt
außer Acht ließ, als er (im Dunkeln) den Widerstand bietenden Gegenstand traf. Warnschüsse sind aber in Griechenland durch die Polizei in der Lage des Polizisten grundsätzlich erlaubt. Also kommt allenfalls eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung in Betracht. So einfach ist das.

Die Absicht interessiert mich aber überhaupt nicht. Nur die Schuld.

Die Frage war: "Hat er ihn erschossen?". Ja, hat er.

Für dieses "Ja" ist es vollkommen irrelevant, ob "fahrlässige Tötung" oder "Totschlag" oder gar "Mord" draufsteht. Wer so schießt ist "schuld".

DA


Oh, nein....zu sagen er hat ihn erschossen ist Blød Zeitungs Niveau


Natürlich hat er ihn erschossen. Er hat seine Waffe 'rausgeholt und geballert und der Junge war danach tot. Oder meinst du, er sei von Vogelkacke erschlagen worden ?  Und ob die "Obduktion" tatsächlich den Querschläger ermittelte, oder ob diese Obduktion ein Betrug der Ermittlungsbehörden ist, um den Bullen zu schützen, wissen nur die Obdukteure.
#
Pedrogranata schrieb:
dawiede schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
Pedrogranata schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
dawiede schrieb:
Weiss man eigentlich schon mehr? Ist der junge Mann jetzt erschossen worden von einem Polizist oder nicht?


Ich dächte dass daran seit der Obduktion kein Zweifel bestehen kann?!?

DA


Die Obduktion untersuchte, ob der von dem Polizisten abgegebene Schuss direkt den Schüler traf. Das ist nicht der Fall. Es war ein Querschläger.

Damit steht nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" fest, daß eine Anklage wegen vorsätzlichem Totschlag nicht in Frage kommt. Der Polizist hat angeblich "3 Warnschüsse" abgegeben. Solche Warnschüsse werden normalerweise nach oben in die Luft abgegeben, wo sie keinen Widerstand finden können, von dem aus der Schuß abgelenkt werden könnte.

Der Polizist hat aber mindestens einen Schuß nicht in dieser Weise, sondern eben auf eine Sache gefeuert, die das Querschlagen des Projektils bewirkte, welches den Jungen tötete. Dies reicht aber für den Vorwurf der Totschlagsabsicht nicht aus. Wiederum nach dem Grundsatz "in dubio pro reo"
ist nämlich davon auszugehen, daß er fahrlässig bei der Abgabe des "Warnschusses" die an den Gebrauch seiner Dienstwaffe anzulegende Sorgfalt
außer Acht ließ, als er (im Dunkeln) den Widerstand bietenden Gegenstand traf. Warnschüsse sind aber in Griechenland durch die Polizei in der Lage des Polizisten grundsätzlich erlaubt. Also kommt allenfalls eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung in Betracht. So einfach ist das.

Die Absicht interessiert mich aber überhaupt nicht. Nur die Schuld.

Die Frage war: "Hat er ihn erschossen?". Ja, hat er.

Für dieses "Ja" ist es vollkommen irrelevant, ob "fahrlässige Tötung" oder "Totschlag" oder gar "Mord" draufsteht. Wer so schießt ist "schuld".

DA


Oh, nein....zu sagen er hat ihn erschossen ist Blød Zeitungs Niveau


Natürlich hat er ihn erschossen. Er hat seine Waffe 'rausgeholt und geballert und der Junge war danach tot. Oder meinst du, er sei von Vogelkacke erschlagen worden ?  Und ob die "Obduktion" tatsächlich den Querschläger ermittelte, oder ob diese Obduktion ein Betrug der Ermittlungsbehörden ist, um den Bullen zu schützen, wissen nur die Obdukteure.  


Ist doch genau was ich sage. Tutzt hingegen behauptet, dass "erschossen" nur dann geht wenn Absicht dabei war. Du hast jetzt Bildzeitungsniveau, ätsch.

DA
#
@pedro

tutzt schrieb:


So? Ist es das? Na denn...
Mit juristisch hat das nichts zu tun, "erschossen" indiziert aber begrifflich eine Absicht, ohne konkret zu werden, verschleiert so den unklaren Sachstand indem es eine klare Sachlage in eine Richtung vorgaukelt.
Wie die Blöd es halt gern macht.

Aber gut, diese Beliebigkeit in den Standpunkten ist ja nun nicht neu...
#
dawiede schrieb:
@pedro

tutzt schrieb:


So? Ist es das? Na denn...
Mit juristisch hat das nichts zu tun, "erschossen" indiziert aber begrifflich eine Absicht, ohne konkret zu werden, verschleiert so den unklaren Sachstand indem es eine klare Sachlage in eine Richtung vorgaukelt.
Wie die Blöd es halt gern macht.

Aber gut, diese Beliebigkeit in den Standpunkten ist ja nun nicht neu...




Ich habe schon immer prognostiziert, daß tutzt nie ein Staatsexamen überstehen wird...


Teilen