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Plasma TV Bildschirm eingebrannt - was tun?

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Habe heute ein Schnäppchen gemacht - hab ich gedacht - und bei Metro einen Plasma TV gekauft, ein Austellungsstück. Jetzt habe ich zuhause festgestellt, dass sich da der Newsticker von n-tv unten eingebrannt hat.

Der Fernseher selbst ist top. Soll ich den zurückbringen? Geht das wieder weg, wenn man normal fernsieht? Kann man da was dagegen machen?

Wer hat Tipps? Danke schonmal.
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Hey JaNik,

Im Normalbetrieb ist ein eingebrannter Plasma ein echtes Problem und von alleine wird das nicht besser.
Angeblich kann man aber den Einbrenner durch ein Abfolge von Schwarz und Weissbildern wieder rückgängig machen.
Der Trick ist eine halbe Stunde Weissbild und danach eine halbe Stunde Schwarzbild aus dem Computer über HDMI einspielen. Wenn es danach nicht wieder geht kannst du ihn nur noch zurückgeben.
Ich übernehme keine Gewähr, dass es danach besser ist und du ihn danach noch umtauschen kannst.
Bei Plasmabildschirmen ist es mittlerweile bekannt, dass man keine Standbilder einspielen darf, weil sie einbrennen!
Hoffe das hilft!

Gruß

Bunker
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bei uns in der fa. nutzen wir die dinger professionell, für messen etc. bis du den wieder ausgebrannt hast (und es gibt keine garantie, dass es klappt) bekommst du graue haare.

ich würde an deiner stelle auf jeden fall eine rückgabe oder einen umtausch anstreben.
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Und das Ausbrennen macht ihr dann auch mit Weiß- und Schwarz-Bildern?
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Wenn du selbst an die Reparatur des Gerätes gehst, verlierst du Gewährleistungsrechte. Lass es bleiben und fahr das Teil umgehend zur Metro. Diese wird es reparieren lassen.
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Ja, du hast natürlich recht. Aber das war das letzte Gerät, und der Preis 120€ unter dem was das Ding bei Amazon kostet.

Müssen die mir das reparieren, wenn ich drauf bestehe, oder können die auch sagen, sie geben mir nur das Geld zurück? (War ja das letzte Gerät.)
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JaNik schrieb:
Ja, du hast natürlich recht. Aber das war das letzte Gerät, und der Preis 120€ unter dem was das Ding bei Amazon kostet.

Müssen die mir das reparieren, wenn ich drauf bestehe, oder können die auch sagen, sie geben mir nur das Geld zurück? (War ja das letzte Gerät.)


Im Gegenteil: Sie werden dir kein Geld geben, sondern die Reparatur vornehmen. Geld wird es nur geben, wenn es nicht zu reparieren ist, was ich aber nicht glaube.

Das mit den angeblich "billigen" Ausstellungsgeräten ist immer so eine Sache:
Die Geräte stehen ziemlich lange im Regal und laufen jeden Tag und den ganzen Tag. Dabei werden sie ständig von Kunden und Verkäufern mehr oder weniger sachkundig ausprobiert und vorgeführt. Da kommt es fast zwangsläufig zu Schäden und/oder Verschleiß/verkürzter Restlebensdauer. Von daher hält sich das "Schnäppchen" in Grenzen...
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du hast doch sowieso eine garantie auf dem ding also zurück damit und gut ist. Sie lassen es reparieren oder müssen dir ein neus gerät geben.
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http://www.hifi-forum.de/viewthread-96-10003.html


Hoffe der hilft. Denke du solltest zum Metro. Viel Glück!
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drwolfen schrieb:
du hast doch sowieso eine garantie auf dem ding also zurück damit und gut ist. Sie lassen es reparieren oder müssen dir ein neus gerät geben.


Ein neues Gerät müssen sie nicht geben, wenn die Kosten dabei unverhältnismäßig differieren, was beim Gebrauchtkauf, wie hier, durch die hohe Preisdifferenz regelmäßig der Fall ist. Und die Gewährleistungszeit könnte auch auf ein Jahr verkürzt sein, weil es sich um eine gebrauchte Sache handelt.

Du hast aber das Recht, nach zweimaligem Fehlschlag der Reparaturversuche vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dem Fehlschlag steht eine unverhältnismäßige Reparaturdauer gleich. Daher lohnt es sich, der Metro bei Abgabe des Geräts zur Reparatur eine Frist von 3 Wochen zur Reparatur zu setzen. Schreib das auf das Reparaturformular drauf und nimm am besten einen Zeugen mit.
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JaNik schrieb:
Und das Ausbrennen macht ihr dann auch mit Weiß- und Schwarz-Bildern?


das haben wir eine zeit lang getan. der aufwand stand aber in keinerlei verhältnis zur neuanschaffung.

dazu muss man allerdings sagen, dass das einbrennen bei uns durch stundenlanges "kundenlogo" zeigen entstanden ist und die geräte sich durch den einsatz für kunden mehr als selbst finanziert hatten.
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Ich würde das Ding auch wieder zurück bringen und reparieren lassen.

Das mit dem einbrennen ist ein Grund warum ich mir einen LCD geholt habe  
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per-sempre-bembel schrieb:
Das mit dem einbrennen ist ein Grund warum ich mir einen LCD geholt habe    


Schon Mist, wenn man immer bei Sexy-Sportclips einpennt...  ,-)
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Jugger schrieb:
per-sempre-bembel schrieb:
Das mit dem einbrennen ist ein Grund warum ich mir einen LCD geholt habe    


Schon Mist, wenn man immer bei Sexy-Sportclips einpennt...  ,-)


@Jugger  
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per-sempre-bembel schrieb:
Jugger schrieb:
per-sempre-bembel schrieb:
Das mit dem einbrennen ist ein Grund warum ich mir einen LCD geholt habe    


Schon Mist, wenn man immer bei Sexy-Sportclips einpennt...  ,-)


@Jugger  


Wieviel Pixel sind das? 20x15?
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voyage schrieb:
per-sempre-bembel schrieb:
Jugger schrieb:
per-sempre-bembel schrieb:
Das mit dem einbrennen ist ein Grund warum ich mir einen LCD geholt habe    


Schon Mist, wenn man immer bei Sexy-Sportclips einpennt...  ,-)


@Jugger  


Wieviel Pixel sind das? 20x15?


Keine Ahnung Video ist ja nicht von mir und außerdem kommt es auf den Sound an und nicht auf das Bild ^^  
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Pedrogranata schrieb:
JaNik schrieb:
Ja, du hast natürlich recht. Aber das war das letzte Gerät, und der Preis 120€ unter dem was das Ding bei Amazon kostet.

Müssen die mir das reparieren, wenn ich drauf bestehe, oder können die auch sagen, sie geben mir nur das Geld zurück? (War ja das letzte Gerät.)


Im Gegenteil: Sie werden dir kein Geld geben, sondern die Reparatur vornehmen. Geld wird es nur geben, wenn es nicht zu reparieren ist, was ich aber nicht glaube.

 


Und selbst DA wären sie schön blöd: Es handelt sich um ein Ausstellungsstück.
Ein solches kann Kratzer haben, Dellen, keine Verpackung oder sonstwas.
Deshalb ist es ja so billig.
AUßerdem, keine Ahnung ob das einen rechtlichen Wert hat: Gekauft wie gesehen.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
Pedrogranata schrieb:
JaNik schrieb:
Ja, du hast natürlich recht. Aber das war das letzte Gerät, und der Preis 120€ unter dem was das Ding bei Amazon kostet.

Müssen die mir das reparieren, wenn ich drauf bestehe, oder können die auch sagen, sie geben mir nur das Geld zurück? (War ja das letzte Gerät.)


Im Gegenteil: Sie werden dir kein Geld geben, sondern die Reparatur vornehmen. Geld wird es nur geben, wenn es nicht zu reparieren ist, was ich aber nicht glaube.

 


Und selbst DA wären sie schön blöd: Es handelt sich um ein Ausstellungsstück.
Ein solches kann Kratzer haben, Dellen, keine Verpackung oder sonstwas.
Deshalb ist es ja so billig.
AUßerdem, keine Ahnung ob das einen rechtlichen Wert hat: Gekauft wie gesehen.

DA


Wenn er den Mangel gekannt hätte, oder der Mangel grob fahrlässig nicht erkannt wurde(außer der Verkäufer hat gesagt: "Passt schon, geht weg.", bzw. vom Mangel gewusst), dann hätte er natürlich keinerlei Gewährleistungsrechte.
Aber da er geschrieben hat, dass er das erst zu Hause festgestellt hat, folgere ich mal ganz ins Blaue: Er hats nicht gewusst, also nicht "gesehen".
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Dortelweil-Adler schrieb:
Pedrogranata schrieb:
JaNik schrieb:
Ja, du hast natürlich recht. Aber das war das letzte Gerät, und der Preis 120€ unter dem was das Ding bei Amazon kostet.

Müssen die mir das reparieren, wenn ich drauf bestehe, oder können die auch sagen, sie geben mir nur das Geld zurück? (War ja das letzte Gerät.)


Im Gegenteil: Sie werden dir kein Geld geben, sondern die Reparatur vornehmen. Geld wird es nur geben, wenn es nicht zu reparieren ist, was ich aber nicht glaube.

 


Und selbst DA wären sie schön blöd: Es handelt sich um ein Ausstellungsstück.
Ein solches kann Kratzer haben, Dellen, keine Verpackung oder sonstwas.
Deshalb ist es ja so billig.
AUßerdem, keine Ahnung ob das einen rechtlichen Wert hat: Gekauft wie gesehen.

DA



Wenn du Richter wärst, könnte er froh sein, wenn er von der Metro nicht auch noch verprügelt wurde, als er den Fernseher kaufte...    
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Da frage ich mich doch welchen Vorteil Plasma gegenüber LCD hat?


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