Könnte mir mal bitte jemanden kurz erklären was es bedeutet, wenn in einer Anzeige steht: "Günstige Wohnung Erbpachtwohung"
Verstehe ich das richtig...das man Eigentümer der Immobilie wird, aber nicht der Grundstückes und ich einen Zins zahlen muss an den dem das Grundstück gehört?
Wikipedia schrieb: Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung eines Entgeltes (des sog. Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben.
Nach meinem Verständnis wirst Du Eigentümer der ETW (Sondereigentum) und Miteigentümer am Gemeinschaftseigentum des Gebäudes. Grund und Boden bleibt beim Erbpachtgeber, an den man die Erbpacht für die "Nutzung" des Bodens zahlen muss.
Shlomo schrieb: Ja, steht zumindest bei wikipedia so:
Wikipedia schrieb: Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung eines Entgeltes (des sog. Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben.
Zudem ist in Wiki noch der Absatz mit den Laufzeiten interessant.
Wenn Du einen 99 Jahre Vertrag abschließt werden deine Enkel/Urenkel erst einen neuen aushandeln.
Die Häuser sind dementsprechent günstiger, da Du ja das Grundstück nicht mitkäufst. Dafür hast Du halt eine finanzielle monatliche Belastung mehr. Wenn man aber hochrechnet, wo in 30, 60 oder 90 Jahren die Kaufkraft eines €uro liegt ist es nicht soo viel.
Die Kaufkraft eines Euro kann aber bitte ein anderer aus/hochrechnen...
Nach Ablauf des Vertrages fällt das Zubehör und die wesentlichen Bestandteile des Grundstückes an die Inhaber der Erbpacht. Also auch das Gebäude!
Das wurde in früheren Jahren von vielen Gemeinden, aber auch von Wohlfahrtsverbänden oder der Kirche gemacht. Es sollte nicht so finanzstarken Leuten helfen auch ohnen Kaufpreis für ein Grundstück oder Inhaber eines solchen zu sein, zu bauen. Daher auch die lange Laufzeit von i.d.R. 99 Jahren. Das war der Anreiz, damit die Leute das machen.
"Günstige Wohnung Erbpachtwohung"
Verstehe ich das richtig...das man Eigentümer der Immobilie wird, aber nicht der Grundstückes und ich einen Zins zahlen muss an den dem das Grundstück gehört?
DaZke
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbbaurecht
Zudem ist in Wiki noch der Absatz mit den Laufzeiten interessant.
Wenn Du einen 99 Jahre Vertrag abschließt werden deine Enkel/Urenkel erst einen neuen aushandeln.
Die Häuser sind dementsprechent günstiger, da Du ja das Grundstück nicht mitkäufst. Dafür hast Du halt eine finanzielle monatliche Belastung mehr. Wenn man aber hochrechnet, wo in 30, 60 oder 90 Jahren die Kaufkraft eines €uro liegt ist es nicht soo viel.
Die Kaufkraft eines Euro kann aber bitte ein anderer aus/hochrechnen...
Das wurde in früheren Jahren von vielen Gemeinden, aber auch von Wohlfahrtsverbänden oder der Kirche gemacht. Es sollte nicht so finanzstarken Leuten helfen auch ohnen Kaufpreis für ein Grundstück oder Inhaber eines solchen zu sein, zu bauen. Daher auch die lange Laufzeit von i.d.R. 99 Jahren. Das war der Anreiz, damit die Leute das machen.