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Fragen zur Scheidung

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Ich habe mal ne Frage..neeeein, es geht hier wirklich nicht um mich!
Sondern um einen Bekannten.
Folgende Situation: Er ist verheiratet und hat ein Kind und ist Alleinverdiener.
Sie hat schon mehrere Ausbildungen abgebrochen und verdient kein Geld..nach einigem hin und her, hat sie schon mit Scheidung gedroht. Und er hat jetzt rausgefunden, dass es wohl einen anderen gibt.
Nun möchte sie keine Scheidung mehr, sondern nur eine Trennung...

jetzt die Frage...wenn er die Scheidung einreicht, muss er dann ihren Unterhalt zahlen? möchte sie vielleicht deswegen von sich aus keine Scheidung einreichen?

Und wenn sie ihn betrügen sollte, gibt es da nicht sowas wie ne Härtefallsituation, damit er nicht noch in Zukunft für sie sorgen muss?

hab von alldem keine ahnung
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Meines Wissens ist die "Schuldfrage" nicht relevant! Da sie offenbar nichts kann, wird er zahlen müssen....
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tani1977 schrieb:
Ich habe mal ne Frage..neeeein, es geht hier wirklich nicht um mich!
Sondern um einen Bekannten.
Folgende Situation: Er ist verheiratet und hat ein Kind und ist Alleinverdiener.
Sie hat schon mehrere Ausbildungen abgebrochen und verdient kein Geld..nach einigem hin und her, hat sie schon mit Scheidung gedroht. Und er hat jetzt rausgefunden, dass es wohl einen anderen gibt.
Nun möchte sie keine Scheidung mehr, sondern nur eine Trennung...

jetzt die Frage...wenn er die Scheidung einreicht, muss er dann ihren Unterhalt zahlen? möchte sie vielleicht deswegen von sich aus keine Scheidung einreichen?

Und wenn sie ihn betrügen sollte, gibt es da nicht sowas wie ne Härtefallsituation, damit er nicht noch in Zukunft für sie sorgen muss?


hab von alldem keine ahnung  


Kann es sein, das sowas von einem Ehevertrag abhängt?
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Basaltkopp schrieb:
Meines Wissens ist die "Schuldfrage" nicht relevant! Da sie offenbar nichts kann, wird er zahlen müssen....


schon ne üble sache;-( da wird er verarscht und ausgenutzt nach strich und faden und das ist dann das ende vom lied;-(
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TheFreshPrinceOfBelAir schrieb:
tani1977 schrieb:
Ich habe mal ne Frage..neeeein, es geht hier wirklich nicht um mich!
Sondern um einen Bekannten.
Folgende Situation: Er ist verheiratet und hat ein Kind und ist Alleinverdiener.
Sie hat schon mehrere Ausbildungen abgebrochen und verdient kein Geld..nach einigem hin und her, hat sie schon mit Scheidung gedroht. Und er hat jetzt rausgefunden, dass es wohl einen anderen gibt.
Nun möchte sie keine Scheidung mehr, sondern nur eine Trennung...

jetzt die Frage...wenn er die Scheidung einreicht, muss er dann ihren Unterhalt zahlen? möchte sie vielleicht deswegen von sich aus keine Scheidung einreichen?

Und wenn sie ihn betrügen sollte, gibt es da nicht sowas wie ne Härtefallsituation, damit er nicht noch in Zukunft für sie sorgen muss?


hab von alldem keine ahnung  


Kann es sein, das sowas von einem Ehevertrag abhängt?

Und wenn Mann/Frau keinen Ehevertrag hat?
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Da es die Schuldfrage bei Scheidungen nicht mehr gibt, wird er zahlen müssen, da hat Basaltkopp völlig recht. Aber warum will sie sich jetzt nicht mehr scheiden lassen, wäre sie doch die Nutznießerin?
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OnkelTobi schrieb:
Da es die Schuldfrage bei Scheidungen nicht mehr gibt, wird er zahlen müssen, da hat Basaltkopp völlig recht. Aber warum will sie sich jetzt nicht mehr scheiden lassen, wäre sie doch die Nutznießerin?


wie gesagt, da kursiert noch die überlegung, ob derjenige für den anderen zahlen muss, der die scheidung einreicht...
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OnkelTobi schrieb:
Da es die Schuldfrage bei Scheidungen nicht mehr gibt, wird er zahlen müssen, da hat Basaltkopp völlig recht. Aber warum will sie sich jetzt nicht mehr scheiden lassen, wäre sie doch die Nutznießerin?


vielleicht ist der Trennungsunterhalt größer als der Unterhalt nach einer Scheidung,oder es geht ums Sorgerecht des Kindes, der Unterhalt richtet sich auch nach dem Kindersalter, also da gibt es so viele "wenn's", da ist auf jeden Fall dringend ein guter Scheidungsanwalt angeraten
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Nein , zahlen muß meist der wirtschaftlich Stärkere.

Unterhalt kann jedoch nur verlangen, wer bedürftig ist, das heißt, wer mit seinen eigenen Einkünften aus Erwerbstätigkeit oder Vermögen seinen Lebensbedarf nicht selbst decken kann

Während der Trennungsphase bestehen die Wirkungen der Ehe fort (die Ehe ist ja gerade noch nicht geschieden) und beide Eheleute schulden einander Unterhalt entsprechend ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft.

Der bislang geschuldete Familienunterhalt wandelt sich mit der Trennung in einen Anspruch auf Zahlung eines monatlich im voraus zu entrichtenden Geldbetrages.
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tani1977 schrieb:
OnkelTobi schrieb:
Da es die Schuldfrage bei Scheidungen nicht mehr gibt, wird er zahlen müssen, da hat Basaltkopp völlig recht. Aber warum will sie sich jetzt nicht mehr scheiden lassen, wäre sie doch die Nutznießerin?


wie gesagt, da kursiert noch die überlegung, ob derjenige für den anderen zahlen muss, der die scheidung einreicht...



als ich gehe davon aus,zahlen muß erstmal der der zahlen kann egal wer die Scheidung einreicht, der Gesetzgeber will ja nicht für Unterhalt aufkommen, also wird das so sein
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Steinschlag schrieb:
tani1977 schrieb:
OnkelTobi schrieb:
Da es die Schuldfrage bei Scheidungen nicht mehr gibt, wird er zahlen müssen, da hat Basaltkopp völlig recht. Aber warum will sie sich jetzt nicht mehr scheiden lassen, wäre sie doch die Nutznießerin?


wie gesagt, da kursiert noch die überlegung, ob derjenige für den anderen zahlen muss, der die scheidung einreicht...



als ich gehe davon aus,zahlen muß erstmal der der zahlen kann egal wer die Scheidung einreicht, der Gesetzgeber will ja nicht für Unterhalt aufkommen, also wird das so sein



Wiegesagt, das ist falsch.
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Da das Frl. außer Ausbildungen abbrechen offenbar nix kann und zudem auch aktuell nicht arbeitet, kann man an wenigen Fingern einer Hand abzählen, wer hier wirtschaftlich stärker sein, und somit unterhaltspflichtig sein dürfte....
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tja der Fachmann kann da doch einiges klarstellen und hilfreich sein
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HeinzGründel schrieb:
Nein , zahlen muß meist der wirtschaftlich Stärkere.

Unterhalt kann jedoch nur verlangen, wer bedürftig ist, das heißt, wer mit seinen eigenen Einkünften aus Erwerbstätigkeit oder Vermögen seinen Lebensbedarf nicht selbst decken kann

Während der Trennungsphase bestehen die Wirkungen der Ehe fort (die Ehe ist ja gerade noch nicht geschieden) und beide Eheleute schulden einander Unterhalt entsprechend ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft.

Der bislang geschuldete Familienunterhalt wandelt sich mit der Trennung in einen Anspruch auf Zahlung eines monatlich im voraus zu entrichtenden Geldbetrages.  


super, dankeschön.
und wie ist das, wenn sie zb. nicht gewillt ist, eine ausbildung endlich zu ende zu bringen, oder überhaupt arbeiten zu gehen?
Muss er ihren Unterhalt dann trotzdem tragen, oder kann sie auch irgendwie zu einer beschäftigung "gezwungen" werden?
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Basaltkopp schrieb:
Da das Frl. außer Ausbildungen abbrechen offenbar nix kann und zudem auch aktuell nicht arbeitet, kann man an wenigen Fingern einer Hand abzählen, wer hier wirtschaftlich stärker sein, und somit unterhaltspflichtig sein dürfte....



du hast es auf den punkt gebracht..da könnten wir auch alle grad amok laufen;-(

das komische ist dann aber wirklich, dass wir niciht wissen, warum sie momentan wohl nicht an der scheidung interessiert ist...wiederkehrende liebe ist es auf KEINEN Fall
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Muß ja nicht jeder in den Hafen der Ehe einlaufen. Hafenrundfahrten sind doch auch ganz nett.



Tani, das kann man so genau nicht beantworten.

Es kommt es darauf an,

ob  Kinder zu betreuen sind
welche berufliche Qualifikation die Betreffende hat
in welchen wirtschaftlichen Verhältnissen die beiden leben
wie alt und wie gesund die Eheleute sind
wie lange die Ehe gedauert hat usw.

Je jünger, gesünder, beruflich qualifizierter der Ehepartner ist und je kürzer die Ehe war, desto eher ist ihm zuzumuten, wieder erwerbstätig zu sein.

Die meisten Gerichte vertreten die Auffassung im ersten Trennungsjahr bestehe  keine Pflicht zur Erwerbstätigkeit.
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HeinzGründel schrieb:
Muß ja nicht jeder in den Hafen der Ehe einlaufen. Hafenrundfahrten sind doch auch ganz nett.



Tani, das kann man so genau nicht beantworten.

Es kommt es darauf an,

ob  Kinder zu betreuen sind
welche berufliche Qualifikation die Betreffende hat
in welchen wirtschaftlichen Verhältnissen die beiden leben
wie alt und wie gesund die Eheleute sind
wie lange die Ehe gedauert hat usw.

Je jünger, gesünder, beruflich qualifizierter der Ehepartner ist und je kürzer die Ehe war, desto eher ist ihm zuzumuten, wieder erwerbstätig zu sein.

Die meisten Gerichte vertreten die Auffassung im ersten Trennungsjahr bestehe  keine Pflicht zur Erwerbstätigkeit.  


hm..der sohn ist, glaube ich, zwischen 4 und 5.
beide sind um die 30 Jahre
sie hat eben keine beruflichen qualifikationen, da sie schon vier verschiedene ausbildungen angefangen und dann wieder abgebrochen hat;-(
verheiratet sind sie wohl auch schon um die 5-6 jahre
und der arme kerl hat so schon mit seinem mickrigen gehalt ganz schön hauszuhalten, um alle über die runden zu bringen;-(

leider nicht rechtsschutzversichert...wird also ein teures thema für den armen kerl
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Die Scheidungskosten dürften das geringste Problem sein. Grob gesagt sind 3/7 vom Netto weg abzüglich Kindesunterhalt.

Wirtschaftlich schlicht eine Katastrophe.
Für beide.
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HeinzGründel schrieb:
Die Scheidungskosten dürften das geringste Problem sein. Grob gesagt sind 3/7 vom Netto weg abzüglich Kindesunterhalt.

Wirtschaftlich schlicht eine Katastrophe.
Für beide.


Wobei es bei ihr nicht schade drum ist.

Rechtschutzversicherung nützt eh nichts! Familienangelegenheiten sind IMHO nicht versicherbar?! Oder?
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Die Rechtsschutzversicherung zahlt das nicht.

Er hat als Erwerbstätiger einen Eigenbedarf (Selbstbehalt) von 900 €.

Dann kommt zuerst der Kindesunterhalt für ein bis zu 6 Jahre altes Kind von derzeit 279,- €.

Nur wenn er also mehr als 1179,- € netto hat, kommt dieser darüber liegende Teil des Einkommens überhaupt erst zur Berechnung des Unterhalts (3/7) für die Ehefrau in Frage.

Nach dem neuen Ehegatten-Unterhaltsrecht wurde das Prinzip der Eigenverantwortung gestärkt.
Ob die Frau arbeiten gehen muß, hängt in erster Linie von den konkreten Betreuungumständen für das Kind und ihren Berufschancen ab, aber ihr Unterhaltsanspruch hängt auch davon ab, ob sie etwa, wie von dir angedeutet, ihre Berufsaussichten absichtlich verschlechtert.

Ist z.B. eine Übermittagbetreuung im Kindergarten vorhanden, kann von der kinderbetreuenden Mutter eines Kindes schon unter 8 künftig durchaus die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit erwartet werden, damit sie jedenfalls zum Teil selbst ihren Unterhalt bestreiten kann.

Es kommt aber immer auf den Einzelfall an, also z.B. ob das Kind vielleicht schwierig ist, ob z.B. die Unterstützung bei den Schulaufgaben nötig hat, ob der Kindergarten problemlos zu erreichen ist usw.






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