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§ 21 Absatz 1 Nummer 2 StVG

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§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1.eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2.vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3.vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.


Unser Fuhrparkleiter hat Angst ins Gefängnis zu kommen wenn er nicht alle paar Wochen überprüft dass alle Dienstwagenbesitzer auch tatsächlich einen Führerschein haben.

Ist seine Angst berechtigt, ist das paranoid oder liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen? Muss er das nicht nur einmal prüfen, bei Ausgabe des Fahrzeugs? Kann er sich nicht mit einer Erklärung der Fahrzeugbesitzer entlasten?

Wer kann dazu was beitragen?

DaZke im Voraus

DA
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Sicher, daß der Fuhrparkleiter auch geeignet für den Posten ist ?

Im Prinzip hast Du die Frage ja zutreffend selbst beantwortet.

Unsere Forumsjuristen sollten Dir zusätzlich auch mal Hinweise geben, wie Du am Besten dagegen angehst( dies wüßte ich auch nicht).
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Dortelweil-Adler schrieb:

Unser Fuhrparkleiter hat Angst ins Gefängnis zu kommen wenn er nicht alle paar Wochen überprüft dass alle Dienstwagenbesitzer auch tatsächlich einen Führerschein haben.


Hast Du mal mit Deinen Kollegen gesprochen oder macht der das nur bei Dir?  
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Dortelweil-Adler schrieb:

2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Ist halt die Frage...Halter des Fahrzeuges ist ja sicher nicht der Fuhrparkleiter...
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Interne, bindende Dienst- Arbeits- was-weiß-ich- Anweisung, dass Mitarbeiter beim Verlust ihres Führerscheins unverzüglich XY verständigen müssen

aus die Maus - und im Zweifel ist der Schwarze Peter nicht beim Leiter
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rein vom Bauchgefühl her würde ich sagen das er es über ein "vertragliche Regelung" a la "Der Fahrzeugführer erklärt sich einverstanden, im Falle des Verlustes der Fahrerlaubnis, dies dem Fahrzeughalter unverzüglich mitzuteilen und in Folge dessen das Führen des Kraftfahrzeuges zu unterlassen" auf der sicheren Seite sein - oder sehe ich das falsch?

Rein vom Gesetzestext her, macht er sich in der Tat strafbar, wenn er es nicht überprüft, also zulässt.
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Luzbert schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:

Unser Fuhrparkleiter hat Angst ins Gefängnis zu kommen wenn er nicht alle paar Wochen überprüft dass alle Dienstwagenbesitzer auch tatsächlich einen Führerschein haben.


Hast Du mal mit Deinen Kollegen gesprochen oder macht der das nur bei Dir?    


Also was ich beim googeln rausgefunden habe ist dass es ein paar Einzelmeinungen gibt - aber offensichtlich weder ein höchstrichterliches Urteil oder auch nur irgendeinen Fuhrparkleiter der tatsächlich im Gefängnis gelandet wäre.
Mal abgesehen davon dass es eher unwahrscheinlich wäre wenn jemand seinen Führerschein mit einem anderen Fahrzeug verlöre als dem Firmenfahrzeug was dann zwangsläufig zur Kenntnis des Fuhrparkleiters käme.

DA
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gotcha24 schrieb:
rein vom Bauchgefühl her würde ich sagen das er es über ein "vertragliche Regelung" a la "Der Fahrzeugführer erklärt sich einverstanden, im Falle des Verlustes der Fahrerlaubnis, dies dem Fahrzeughalter unverzüglich mitzuteilen und in Folge dessen das Führen des Kraftfahrzeuges zu unterlassen" auf der sicheren Seite sein - oder sehe ich das falsch?

Rein vom Gesetzestext her, macht er sich in der Tat strafbar, wenn er es nicht überprüft, also zulässt.  

Rein vom Gesetzestext her muss er es jeden Morgen bei mir zu Hause überprüfen bevor ich losfahre. Und nicht nur alle 6 Monate wie manche Internetjuristen behaupten.

DA
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Eine Regelung/Anmerkung im Arbeitsvertrag , oder eine Erklärung/alternativ verbindl. Dienstanweisung sind natürlich ausreichend.

Damit hat der Arbeitgeber seine Verpflichtungen bei der Auswahl seiner Erfüllungsgehilfen allemal erfüllt.

Stellt Euch doch mal vor, was in Deutschland jeden Morgen los wäre.
Dazu kommen die sonstigen Überprüfungen der berufl. Kriterien.U.a. endlose Menschenschlangen an den Meldestellen: " Ich bräucht widder mal mei Führungszeugnis".
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Einer schreibt's vom Anderen ab im Internet und irgendwann ist es die Wahrheit - aber keiner weiss tatsächlich was in BGH VRS 34, 354 drinsteht - wer kann das nachschauen?

DA
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Wer selbst keine Verantwortung hat lacht schnell über so "Haarspaltereien", wenn man plötzlich nicht mehr der kleine Sachbearbeiter Hans D. ist kann dass schon anders aussehen.

Interessant wäre die bisherige Rechtssprechung.

Als ersten Ansatz würde ich mich folgendermassen absichern:
- Einmal im Jahr die Führerscheine als Kopie einreichen und diese abheften.
- Bei Überlassung oder bei Beantragung unterschreiben lassen dass man in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Eine Regelung allein schein mir nicht ausreichend zu sein, ein wenig Bürokratie ist halt nötig um sich abzusichern.
1x im Jahr wird wahrscheinlich ausreichen,  kein Gericht wird verlangen das Betriebsangehörige jedesmal den Führerschein vorzeigen müßen.
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Dortelweil-Adler schrieb:

Rein vom Gesetzestext her muss er es jeden Morgen bei mir zu Hause überprüfen bevor ich losfahre. ...


Hätte auch so seine Vorteile. Dann kann er ja gleich frische Brötchen mitbringen und Deine Kinder zu Schule fahren.  
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Bigbamboo schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:

Rein vom Gesetzestext her muss er es jeden Morgen bei mir zu Hause überprüfen bevor ich losfahre. ...


Hätte auch so seine Vorteile. Dann kann er ja gleich frische Brötchen mitbringen und Deine Kinder zu Schule fahren.    

Vor allem könnte er mich fahren. Dann bräuchte ich allerdings keinen Führerschein mehr.

DA
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Brady schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:

2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Ist halt die Frage...Halter des Fahrzeuges ist ja sicher nicht der Fuhrparkleiter...

@DA: Was issen jetzt mit dem Absatz?
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Brady schrieb:
Brady schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:

2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Ist halt die Frage...Halter des Fahrzeuges ist ja sicher nicht der Fuhrparkleiter...

@DA: Was issen jetzt mit dem Absatz?



Was soll mit dem Absatz sein?
Klar ist der Fuhrparksleiter verantwortlich, evt. hat er durch Arbeitsanweisungen dafür gesorgt dass dies beachtet wird.
Aber das Gericht würde sich erstmal an ihn halten.
Halter ist die Firma, dann schaut sich ein Gericht an wie die Verantwortlichkeiten in der Firma sind (z.B. Organigramme der Abteilungen und Bereiche) und dann wird definiert wer konkret diese Aufgabe/Verantwortlichkeit hat.

Wenn er erklären kann dass er geeignete (dass ist der Knackpunkt schlechthin) Massnahmen getroffen hat und die Einhaltung/Wirksamkeit kontrolliert hat...dann steht er ganz gut dar.
"Ich dachte jeder weiß dass er einen Führerschein braucht" könnte eng werden  
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Also ich kenne es so:

Alle 1/2 Jahre die aktuelle Bild oder FAZ kaufen, Führerschein drauflegen, einscannen und rüber mailen oder faxen und Ruhe ist.
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Vielleicht trägt das hier zur Beruhigung bei:

http://www.autoflotte.de/fm/2353/titelstory_06_2003.pdf
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Maabootsche schrieb:
Vielleicht trägt das hier zur Beruhigung bei:

http://www.autoflotte.de/fm/2353/titelstory_06_2003.pdf


Danach also höchstens 1x pro Jahr.

Schade, daß der Rechtsexperte nicht auf Arbeitsverträge, Dienstanweisungen oder Erklärungen eingeht.

Nimm Deinem Fuhrparkleiter einen Ausdruck  dieses Artikels mit.Aber Vorsicht!
Wenn der die Ausführungen über ausländische Fahrerlaubnisse liest ,hat er
hoffentlich keinen Herzkasper.
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Maabootsche schrieb:
Vielleicht trägt das hier zur Beruhigung bei:

http://www.autoflotte.de/fm/2353/titelstory_06_2003.pdf


Eben genau nicht. Auch dieser Schmierfink beruft sich auf das oben genannte Urteil in dem es weder um einen Fuhrpark geht noch das Gericht verlangt dass alle 6 Monate der Führerschein vorgelegt wird. Da schreibt einer vom Anderen falsch ab.

Nochmal Frage an die Anwälte, wer kann in das Urteil reinschauen?

Und ganz allgemein, wer ist oder kennt jemanden der jemals wegen Fahren ohnen Führerschein verurteilt worden ist und INS GEFÄNGNIS gekommen ist?

DA
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Nervensäge, ich schau gleich mal in den Kommentar.


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