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Todesstrafe weltweit abschaffen?!

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Bigbamboo schrieb:

Menschenrechte sind nicht 'absprechbar'.  


Bei Menschen nicht. Bei "so etwas" scheinbar schon.  
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Der ist ja bekanntlich kein Mensch sondern ein Monster. Monsterrechte gibt es nicht.

DA
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Bigbamboo schrieb:
Joker1975 schrieb:
prinzipiell bin ich gegen die Todesstrafe.

Aber bei dem Fall von Amstetten, wo der Täter geständig ist, und ein Täter welchem man jedes menschenrecht absprechen muß, da könnte ich mir die Todesstrafe durchaus vorstellen.


Menschenrechte sind nicht 'absprechbar'.  


ist richtig , aber jemand der sowas getan hat, kann man doch schwer menschlich nennen.

Sicher hat niemand das Recht, jemanden die Menschrechte abzusprechen.
Das ist auch richtig so.
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Joker1975 schrieb:
Bigbamboo schrieb:
Joker1975 schrieb:
prinzipiell bin ich gegen die Todesstrafe.

Aber bei dem Fall von Amstetten, wo der Täter geständig ist, und ein Täter welchem man jedes menschenrecht absprechen muß, da könnte ich mir die Todesstrafe durchaus vorstellen.


Menschenrechte sind nicht 'absprechbar'.  


ist richtig , aber jemand der sowas getan hat, kann man doch schwer menschlich nennen.

Sicher hat niemand das Recht, jemanden die Menschrechte abzusprechen.
Das ist auch richtig so.




zwischen menschlich und Mensch ist aber ein himmelweiter Unterschied
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Dortelweil-Adler schrieb:
Gemäß #157 bin ich auch noch ein Linker. Was sagst Du dazu SDB, da staunst Du, was?

DA


Ja, ja, die roten Socken unterwandern einfach alles und jeden, ohne dass er sichs versieht.
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dawiede schrieb:


zwischen menschlich und Mensch ist aber ein himmelweiter Unterschied



Das kommt ganz darauf an, ob man "menschlich" anthropologisch oder biologisch interpretiert.
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christus schrieb:
dawiede schrieb:


zwischen menschlich und Mensch ist aber ein himmelweiter Unterschied



Das kommt ganz darauf an, ob man "menschlich" anthropologisch oder biologisch interpretiert.


du willst dich in das Feld der Genetik bewegen? Der geborene Moerder?
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Eins vornweg: Man sollte Racheglüste und die Vorgehensweise eines Rechtstaates gegen Verbrecher strikt trennen.

Natürlich kann man es verstehen, dass man als Betroffener oder Angehöriger eines Opfers dem Täter den Tod wünscht. Aber davon darf sich ein Staatssystem nicht leiten lassen.

Vielmehr hat eine Strafe aus staatlicher Sicht verschiedene Zwecke: Einerseits die persönliche Bestrafung des Täters, andererseits aber auch die Abschreckungswirkung für potentielle Täter. Drittens spielt natürlich auch die Wahrung des Rechtsfriedens eine große Rolle: Die Bürger sollen sehen, dass es sich "lohnt" sich nicht strafbar zu machen.

Ob diese Zwecke mit der Todesstrafe erreicht werden, ist sehr zweifelhaft. Wie im Thread ja schon geschrieben wurde: Die Abschreckungswirkung scheint die Todesstrafe seit ihrer Wiedereinführung in den USA 1976 nicht zu erzielen. Ich glaube auch nicht, dass in anderen Ländern mit Todesstrafe diese zum Erfolg führt. Der Reiz des Kriminellen wird der Tat nicht genommen.

Der Rechtsfrieden in einem Staat wird auch durch lebenslange Freiheitsstrafe statt Exekution gewahrt - denn ich sehe diesbezüglich keinerlei Probleme in Europa, wo es die Todesstrafe de facto ja nicht mehr gibt.

Die Todesstrafe wird meines Erachtens eingesetzt, um die Rache- bzw Sühnegelüste der Opfer bzw deren Angehörigen zu stillen. Und dann tritt genau das ein, was eigentlich verhindert werden sollte: Die Vermengung von rechtsstaatlichen Bestrafungssystemen mit persönlichen Vergeltungsgedanken.

Wenn man sieht, dass bspw in den USA auf Grund des großen Andrangs bei Hinrichtungen ausgelost werden muss, wer ihr beiwohnen darf (ich glaube bis zu 50 Zuschauer sind zulässig) dann erinnert das ganze doch stark an die mittelalterliche Hinrichtung auf dem Marktplatz zur besten Zuschauerzeit.

Hinzu kommt, dass es bisher kaum ein Mittel gibt, die Exekution "sauber" über die Bühne zu bekommen. Ich beziehe mich nun auf die USA, die in ihrer Verfassung ja festschreibt, dass kein Gericht eine grausame Strafe aussprechen darf (8. Verfassungsgrundsatz).
Daher erscheint es verwunderlich, dass in den USA jahrzehntelang mit dem elektischen Stuhl hingerichtet wurde. Eine Methode, bei dem der Verurteilte verkrampft, sich erbricht, sein Gehirn und Augäpfel anfangen zu kochen und so weiter und sofort.
Auch das Hinrichten mittels Giftspritze ist auch nicht sicher ohen Qualen. So musste sich der Oberste Gerichtshof der USA vor nicht allzu langer Zeit damit beschäftigen, ob die Giftspritze nicht gegen den 8. Verfassungsgrundsatz verstößt. Denn Experten waren der Ansicht, dass auch bei Wirkung des Giftes große Qualen für den Deliquenten entstehen. Das Gericht entschied jedoch denkbar knapp mit 5:4, dass keine Verfassungswidrigkeit vorliegt.

Bei der Gaskammer ist es ähnlich. Dort kann es unter Umständen passieren, dass der Todeskandidat qualvoll erstickt, bevor er bewusstlos wird, wenn er nicht tief und schnell genug einatmen. Daher gibt bzw gab es ja immer den Rat an den Verurteilten: "Please breathe deeply."

Allein der Gedanke daran, wie man sich fühlt und was in einem vorgeht, wenn man erst jahrelang im Todestrakt auf die Hinrichtung wartet und dann langsam aber sicher der Tag X immer näher rückt.
Gerade der letzte Tag ist für den Deliquenten ja genau duchterminiert. Allein der Gedanke daran, wie es sein muss, an dem Tag der Hinrichtung wach zu werden, sich das letzte Mal zu waschen, auf den letzten Weg zum Hinrichtungsraum zu gehen, festgeschnallt zu werden - es ist einfach pervers.
Immerhin gestehen die meisten Staaten dem Veruteilten ein letzte Mahl seiner Wahl zu. In den USA aber nicht über den Betrag von 40 Dollar hinaus.

Ich bin ganz klar contra Todesstrafe. Allein die Tatsache, dass ein Staat Personen anstellt, die in seinem Namen andere Menschen planvoll töten lässt mich erschaudern.
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Auch das Phantom von Heilbronn hat den Tod verdient.


http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=7787316.html
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Miso schrieb:
Jetzt wird es absurd. Man sollte Unschuldige sicherheitshalber hinrichten, um andere Unschuldige zu schützen?  


Das wusste doch schon Nikolai Krylenko:

„Es genügt nicht die Schuldigen zu erschießen, erst wenn man ein paar Unschuldige liquidiert, sind die Leute beeindruckt.“
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HeinzGründel schrieb:
Auch das Phantom von Heilbronn hat den Tod verdient.
http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=7787316.html


Die betreffende Stäbchen-Packerin sollte noch heute erschossen werden.
Schließlich ist die Beweislast gegen sie erdrückend.
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Isaakson schrieb:
Eins vornweg: Man sollte Racheglüste und die Vorgehensweise eines Rechtstaates gegen Verbrecher strikt trennen.

Natürlich kann man es verstehen, dass man als Betroffener oder Angehöriger eines Opfers dem Täter den Tod wünscht. Aber davon darf sich ein Staatssystem nicht leiten lassen.

Vielmehr hat eine Strafe aus staatlicher Sicht verschiedene Zwecke: Einerseits die persönliche Bestrafung des Täters, andererseits aber auch die Abschreckungswirkung für potentielle Täter. Drittens spielt natürlich auch die Wahrung des Rechtsfriedens eine große Rolle: Die Bürger sollen sehen, dass es sich "lohnt" sich nicht strafbar zu machen.

Ob diese Zwecke mit der Todesstrafe erreicht werden, ist sehr zweifelhaft. Wie im Thread ja schon geschrieben wurde: Die Abschreckungswirkung scheint die Todesstrafe seit ihrer Wiedereinführung in den USA 1976 nicht zu erzielen. Ich glaube auch nicht, dass in anderen Ländern mit Todesstrafe diese zum Erfolg führt. Der Reiz des Kriminellen wird der Tat nicht genommen.

Der Rechtsfrieden in einem Staat wird auch durch lebenslange Freiheitsstrafe statt Exekution gewahrt - denn ich sehe diesbezüglich keinerlei Probleme in Europa, wo es die Todesstrafe de facto ja nicht mehr gibt.

Die Todesstrafe wird meines Erachtens eingesetzt, um die Rache- bzw Sühnegelüste der Opfer bzw deren Angehörigen zu stillen. Und dann tritt genau das ein, was eigentlich verhindert werden sollte: Die Vermengung von rechtsstaatlichen Bestrafungssystemen mit persönlichen Vergeltungsgedanken.

Wenn man sieht, dass bspw in den USA auf Grund des großen Andrangs bei Hinrichtungen ausgelost werden muss, wer ihr beiwohnen darf (ich glaube bis zu 50 Zuschauer sind zulässig) dann erinnert das ganze doch stark an die mittelalterliche Hinrichtung auf dem Marktplatz zur besten Zuschauerzeit.

Hinzu kommt, dass es bisher kaum ein Mittel gibt, die Exekution "sauber" über die Bühne zu bekommen. Ich beziehe mich nun auf die USA, die in ihrer Verfassung ja festschreibt, dass kein Gericht eine grausame Strafe aussprechen darf (8. Verfassungsgrundsatz).
Daher erscheint es verwunderlich, dass in den USA jahrzehntelang mit dem elektischen Stuhl hingerichtet wurde. Eine Methode, bei dem der Verurteilte verkrampft, sich erbricht, sein Gehirn und Augäpfel anfangen zu kochen und so weiter und sofort.
Auch das Hinrichten mittels Giftspritze ist auch nicht sicher ohen Qualen. So musste sich der Oberste Gerichtshof der USA vor nicht allzu langer Zeit damit beschäftigen, ob die Giftspritze nicht gegen den 8. Verfassungsgrundsatz verstößt. Denn Experten waren der Ansicht, dass auch bei Wirkung des Giftes große Qualen für den Deliquenten entstehen. Das Gericht entschied jedoch denkbar knapp mit 5:4, dass keine Verfassungswidrigkeit vorliegt.

Bei der Gaskammer ist es ähnlich. Dort kann es unter Umständen passieren, dass der Todeskandidat qualvoll erstickt, bevor er bewusstlos wird, wenn er nicht tief und schnell genug einatmen. Daher gibt bzw gab es ja immer den Rat an den Verurteilten: "Please breathe deeply."

Allein der Gedanke daran, wie man sich fühlt und was in einem vorgeht, wenn man erst jahrelang im Todestrakt auf die Hinrichtung wartet und dann langsam aber sicher der Tag X immer näher rückt.
Gerade der letzte Tag ist für den Deliquenten ja genau duchterminiert. Allein der Gedanke daran, wie es sein muss, an dem Tag der Hinrichtung wach zu werden, sich das letzte Mal zu waschen, auf den letzten Weg zum Hinrichtungsraum zu gehen, festgeschnallt zu werden - es ist einfach pervers.
Immerhin gestehen die meisten Staaten dem Veruteilten ein letzte Mahl seiner Wahl zu. In den USA aber nicht über den Betrag von 40 Dollar hinaus.

Ich bin ganz klar contra Todesstrafe. Allein die Tatsache, dass ein Staat Personen anstellt, die in seinem Namen andere Menschen planvoll töten lässt mich erschaudern.



Damit dürfte dann ja endgültig alles gesagt sein. Bis zum nächsten Fred ...

DA
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sgeefc schrieb:
Nein Todesstrafe gehört überall eingeführt, für Kinderschänder und Vergewaltiger. Die haben nur den Tot verdient  


Der Tod wäre ja ein schnelles Ende, das ist nicht gerecht gegenüber den Opfern, diese müssen schliesslich auch ein lebenlang mit diesen schrecklichen Erfahrungen leben. Deswegen gehören so Leute lebenslänglich mit anschliessender Sicherheitsverwahrung in den Knast gesperrt. Dort stehen Kinderschänder und Vergewaltiger bekanntermaßen auf der schwarzen Liste. Diese Leute müssen die Hölle auf Erden erleben. Todesstrafe wäre eher eine Belohnung für solche Leute.
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Joker1975 schrieb:
Bigbamboo schrieb:
Joker1975 schrieb:
prinzipiell bin ich gegen die Todesstrafe.

Aber bei dem Fall von Amstetten, wo der Täter geständig ist, und ein Täter welchem man jedes menschenrecht absprechen muß, da könnte ich mir die Todesstrafe durchaus vorstellen.


Menschenrechte sind nicht 'absprechbar'.  


ist richtig , aber jemand der sowas getan hat, kann man doch schwer menschlich nennen.

Sicher hat niemand das Recht, jemanden die Menschrechte abzusprechen.
Das ist auch richtig so.




Wer ein anderes Leben nimmt hat das Recht auf sein eigenes Leben verwirkt.
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Praeriehund schrieb:
Wer ein anderes Leben nimmt hat das Recht auf sein eigenes Leben verwirkt.


Wer Blutrache predigt, hat das Recht auf ein Leben in der Zivilisation verwirkt.
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Praeriehund schrieb:

Wer ein anderes Leben nimmt hat das Recht auf sein eigenes Leben verwirkt.


Das steht im GG so nicht drin!
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Stoppdenbus schrieb:
Praeriehund schrieb:
Wer ein anderes Leben nimmt hat das Recht auf sein eigenes Leben verwirkt.


Wer Blutrache predigt, hat das Recht auf ein Leben in der Zivilisation verwirkt.


Im Dschungel bei de Eingeborene isses auch schee  
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Basaltkopp schrieb:
Praeriehund schrieb:

Wer ein anderes Leben nimmt hat das Recht auf sein eigenes Leben verwirkt.


Das steht im GG so nicht drin!



Wer irgendeinen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben.
Wer aber ein Stück Vieh erschlägt, der soll es ersetzen: Leben für Leben.
Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat:
Schaden für Schaden, Auge für Auge, Zahn für Zahn; wie er einen Menschen verletzt hat, so soll man ihm auch tun.“


Steht zwar nicht im Grundgesetz aber nunja.
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Das alte Testament spielt allerdings bei der heutigen Rechtsprechung meines Wissens nur noch eine untergeordnete Rolle!  
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Basaltkopp schrieb:
Das alte Testament spielt allerdings bei der heutigen Rechtsprechung meines Wissens nur noch eine untergeordnete Rolle!    


Auf der ganzen Welt gibt es 45 Millionen Gesetze, und das nur, um den 10 Geboten Geltung zu verschaffen.


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