Hallo, ich habe folgendes Problem. Vor einiger Zeit bekam ich per Email eine Zahlungsaufforderung von "Genealogie.de". Da ich noch nie etwas von dieser Seite gehört hatte oder auf dieser Seite war, habe ich die Email gelöscht. Jetzt bekam ich nochmal 2 Mahnungen, das Geld zu überweisen. Diese habe ich wieder gelöscht. Heute bekomm ich per Post nochmal die gleiche Mahnung, wie ich gestern schon per Mail bekommen habe.
Sehr geehrte/r Herr/Frau Marc...
unsere Rechnung RE01(...) vom 02.01.2007 wurde trotz Zahlungserinnerung vom 30.01.2007 nach wie vor nicht ausgeglichen. Wir fordern Sie daher nachdrücklich auf, den nachfolgend aufgeführten Betrag inklusive Mahnkosten durch unverzügliche Überweisung auf u.g. Konto unter Angabe des u.g. Verwendungszweckes ztum Ausgleich zu bringen. Sollten Sie inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos. Rechnungsbetrag : 65 Euro
Da ich noch irgendwie im Hinterkopf hatte das irgendjemand hier im Forum schonmal ein ähnliches Problem hatte ich aber den Beitrag nicht mehr finde, hoffe ich das mir hier mal jemand helfen kann, was ich jetzt tun soll. Weil ich weiss weder woher die meine Adresse noch meine Email Adresse auf der Arbeit haben?! Und ich sehe es nicht ein 65 Euro; zu bezahlen für Sachen, die ich nie in Anspruch genommen hab...
hm. also das problem hatte ich noch nicht aber ich denke ich würds einfach ignorieren. wenn du dir sicher bist dass du ihren service nicht genutzt hast.
schau mal unter verbraucherrecht *Tatsächlich handelt es sich hier nach Auffassung der Verbraucherschützer um unseriöse Angebote, die durch die Art und Weise der Vertragsanbahnung zu keinem wirksamen Vertrag führen. Betroffene sollten das Vertragsverhältnis hilfsweise anfechten und widerrufen. Auch die Erstattung einer Strafanzeige ist hier denkbar. http://www.nvzmv.de/Presse/2006/1502006.htm*
Ok danke schonmal für die schnellen Antworten. Ja wollt zuerst anrufen und n bissi Terror machen aber ich glaub am einfachsten ist das wenn ich einfach überhaupt nichts mache und warte bis die Ruhe geben.
Ich würde wenigstens einen Widerspruch per Einschreiben an die Abzocker schicken. Muster dafür gibt es reichlich im Netz (Google ist Dein Freund). Außerdem vielleicht sogar noch Strafanzeige stellen. Das geht unter www.polizei.hessen.de sogar auch online.
Grundsätzlich sollte man solche Ratgeber oder Tests über google suchen und dann "seriöse" domains wählen, heutzutage wird sowas bei fast allen Webseiten von Zeitungen, Zeitschriften, Verbänden oder TV-Anstalten angeboten.
also z.b. focus, spiegel, manager-magazin, aok, ard, zdf, rtl usw.
Ich hatte das auch schon mal, allerdings von einer anderen Seite. Da ging es glaub ich um steuerrechtliche Fragen, die man dort stellen konnte. Hab die Mails und Briefe auch einfach ignoriert und bis jetzt kam nix mehr. Ich hoffe das bleibt so. Viel Erfolg
So...nach 3 Monaten hat sich mal wieder was getan... Hab heut n Brief von einer gewissen "Anwaltskanzlei Hoeller" bekommen. Ich schreib den Text einfach mal hier auf :
Sehr geehrter Teilnehmer
die Firma Genealogie Ltd. hat mich mit der Durchsetzung einer gegen Sie bestehenden Zahlungsforderung beauftragt. Nach Überprüfung der Sach- und Rechslage ist Ihnen folgendes mitzuteilen: Sie haben sich am 21.11.2006 um 22.54 unter Angabe des Geburtsdatums 16.09.1987 mit der eMail "XXX" und der Ihnen zu diesem Zeitpunkt zugewiesenen IP Adresse "XXX" im Internet angebot "genealogie" meiner Mandantin angemeldet und Zugang zu derern kostenpflichtiger Dienstleistung erhalten. Aus dem dadurch zustandegekommenen Vertrag ergibt sich eine Forderung, die unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung fällig geworden ist und die von Ihnen bis heute nicht beglichen wurde. Auf die Zahlungsaufforderung meienr Mandantin vom 02.1.2007 haben sie ebensowenig eine Zahlung geleistet, wie auf deren erste Mahnung vom 31.1.2007 und zweite Mahnung vom 28.2.07. Da Sie sich seit der ersten Mahnung im Zahlungsverzug befinden, haben Sie meiner Mandantin auch den seither entstandenen sowie den zukünftig entstehenden Verzugsschaden zu ersetzen, wozu auch laufende Verzugszinsen sowie die Kosten meiner Inanspruchnahme zählen:
Anwaltskosten : 24 Euro
Sollten Sie der Meinung sein, die Forderung sei deshalb unberechtigt, weil Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig gewesen sind, werden Sie aufgefordert, entpsrechende Nachweise wie etwa die beglaubigte Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde zu übersenden. Allerdings wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass Minderjährigkeit nicht notwendig die zivilrechlichen Anspr+che meiner Mandantin entfallen lässt. Bei Teilnehmern...(folgt ein langer Text nur zur Belehrung des Jugendschutzgesetzes etc.)
Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen Gesamtbetrag von 91,67 Euro; bis spätestens 16.07.2007(Eingang) unter Angabe des Verwendungszwecks "XXX" auf das Konto ...(Kontodaten etc)
Sollten Sie dieses Schreiben erhalten, obwohl Sie die Forderung vor dem 26.04.2007 beglichen haben, kann dieses Schreiben als gegenstandslos betrachtet werden. Da am 26.04.2007 der anwaltlichen Forderungseinzug beauftragt wurde, gilt für seidem bis zum Erhlat dieses Schreibens geleistete Zahlungen, dass sich die oben wiedergegebene Forderungsaufstellung um diesen von Ihnen geleisteten Betrag reduziert und die Zinsforderung entfällt. Für diesen Fall sind also nur noch die Anwaltskosten und eine gegebenenfalls bestehende Restforderung zu begleichen. In beiden Fällen werden Sie jedoch gebeten, entsprechene Nachweise wie etwa die Kopie eines Zahlungsbelegs einzureichen, weil in Ihrem Verfahren bisher noch keine Zahlung verbucht worden ist.
Du bist in eine Abo-Falle getappt! Nun ist allerdings schwirig zus agen was zu tun ist! Ich bin zwar nicht auf der Seite gewesen (denn sonst müsste ich am Ende auch noch was bezahlen )! Aber wahrschienlich steht irgendwo (AGBs, wenn du Seite ganz runter Scrollst, im Kleingedruckten, ...) das der ganze Spaß ca. 60 € kostet!
Les` dir einfach mal alles in dem O.G. Link durch; ist ganz interessant!
Schreib denen ne Mail: Sollte unbedingt folgendes beinhalten: Anfechtung des Vertrags (§119 Abs. 1 BGB) wegen Irrtums wegen vorsätzlicher/arglistiger Täuschung).
Vor einiger Zeit bekam ich per Email eine Zahlungsaufforderung von "Genealogie.de".
Da ich noch nie etwas von dieser Seite gehört hatte oder auf dieser Seite war, habe ich die Email gelöscht. Jetzt bekam ich nochmal 2 Mahnungen, das Geld zu überweisen. Diese habe ich wieder gelöscht.
Heute bekomm ich per Post nochmal die gleiche Mahnung, wie ich gestern schon per Mail bekommen habe.
Sehr geehrte/r Herr/Frau Marc...
unsere Rechnung RE01(...) vom 02.01.2007 wurde trotz Zahlungserinnerung vom 30.01.2007 nach wie vor nicht ausgeglichen. Wir fordern Sie daher nachdrücklich auf, den nachfolgend aufgeführten Betrag inklusive Mahnkosten durch unverzügliche Überweisung auf u.g. Konto unter Angabe des u.g. Verwendungszweckes ztum Ausgleich zu bringen. Sollten Sie inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.
Rechnungsbetrag : 65 Euro
Da ich noch irgendwie im Hinterkopf hatte das irgendjemand hier im Forum schonmal ein ähnliches Problem hatte ich aber den Beitrag nicht mehr finde, hoffe ich das mir hier mal jemand helfen kann, was ich jetzt tun soll.
Weil ich weiss weder woher die meine Adresse noch meine Email Adresse auf der Arbeit haben?! Und ich sehe es nicht ein 65 Euro; zu bezahlen für Sachen, die ich nie in Anspruch genommen hab...
Hoff mal mir kann irgendjemand weiterhelfen.
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=479
http://www.juracafe.de/cgi-bin/forum5/main_config.pl?noframes;read=37877
Hope that helps!
schau mal unter
verbraucherrecht
*Tatsächlich handelt es sich hier nach Auffassung der Verbraucherschützer um unseriöse Angebote, die durch die Art und Weise der Vertragsanbahnung zu keinem wirksamen Vertrag führen. Betroffene sollten das Vertragsverhältnis hilfsweise anfechten und widerrufen. Auch die Erstattung einer Strafanzeige ist hier denkbar.
http://www.nvzmv.de/Presse/2006/1502006.htm*
oder
netzwelt
Bist also nicht der einzige
Ja wollt zuerst anrufen und n bissi Terror machen aber ich glaub am einfachsten ist das wenn ich einfach überhaupt nichts mache und warte bis die Ruhe geben.
Zahle auf keinen Fall !!!
Wenn die in 4 Wochen nicht aufgehört haben, schick mir eine PN ( seufz)
Grundsätzlich sollte man solche Ratgeber oder Tests über google suchen und dann "seriöse" domains wählen, heutzutage wird sowas bei fast allen Webseiten von Zeitungen, Zeitschriften, Verbänden oder TV-Anstalten angeboten.
also z.b. focus, spiegel, manager-magazin, aok, ard, zdf, rtl usw.
Wenn alle so verfahren, haben die bald kein Geld mehr für diesen Mist.
EINFACH IGNORIEREN!!!!
Ich hab es ignorert und es ist alles vorbei!
Ich wünsch noch ein schönen Abend!
Chrissi
in den meisten Fällen haben die in ihrer Datenbank schon den ein oder anderen Fall aufgeführt!
Viel Erfolg
Hab heut n Brief von einer gewissen "Anwaltskanzlei Hoeller" bekommen.
Ich schreib den Text einfach mal hier auf :
Sehr geehrter Teilnehmer
die Firma Genealogie Ltd. hat mich mit der Durchsetzung einer gegen Sie bestehenden Zahlungsforderung beauftragt. Nach Überprüfung der Sach- und Rechslage ist Ihnen folgendes mitzuteilen:
Sie haben sich am 21.11.2006 um 22.54 unter Angabe des Geburtsdatums 16.09.1987 mit der eMail "XXX" und der Ihnen zu diesem Zeitpunkt zugewiesenen IP Adresse "XXX" im Internet angebot "genealogie" meiner Mandantin angemeldet und Zugang zu derern kostenpflichtiger Dienstleistung erhalten. Aus dem dadurch zustandegekommenen Vertrag ergibt sich eine Forderung, die unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung fällig geworden ist und die von Ihnen bis heute nicht beglichen wurde. Auf die Zahlungsaufforderung meienr Mandantin vom 02.1.2007 haben sie ebensowenig eine Zahlung geleistet, wie auf deren erste Mahnung vom 31.1.2007 und zweite Mahnung vom 28.2.07. Da Sie sich seit der ersten Mahnung im Zahlungsverzug befinden, haben Sie meiner Mandantin auch den seither entstandenen sowie den zukünftig entstehenden Verzugsschaden zu ersetzen, wozu auch laufende Verzugszinsen sowie die Kosten meiner Inanspruchnahme zählen:
Anwaltskosten : 24 Euro
Sollten Sie der Meinung sein, die Forderung sei deshalb unberechtigt, weil Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig gewesen sind, werden Sie aufgefordert, entpsrechende Nachweise wie etwa die beglaubigte Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde zu übersenden. Allerdings wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass Minderjährigkeit nicht notwendig die zivilrechlichen Anspr+che meiner Mandantin entfallen lässt. Bei Teilnehmern...(folgt ein langer Text nur zur Belehrung des Jugendschutzgesetzes etc.)
Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen Gesamtbetrag von 91,67 Euro; bis spätestens 16.07.2007(Eingang) unter Angabe des Verwendungszwecks "XXX" auf das Konto ...(Kontodaten etc)
Sollten Sie dieses Schreiben erhalten, obwohl Sie die Forderung vor dem 26.04.2007 beglichen haben, kann dieses Schreiben als gegenstandslos betrachtet werden. Da am 26.04.2007 der anwaltlichen Forderungseinzug beauftragt wurde, gilt für seidem bis zum Erhlat dieses Schreibens geleistete Zahlungen, dass sich die oben wiedergegebene Forderungsaufstellung um diesen von Ihnen geleisteten Betrag reduziert und die Zinsforderung entfällt. Für diesen Fall sind also nur noch die Anwaltskosten und eine gegebenenfalls bestehende Restforderung zu begleichen. In beiden Fällen werden Sie jedoch gebeten, entsprechene Nachweise wie etwa die Kopie eines Zahlungsbelegs einzureichen, weil in Ihrem Verfahren bisher noch keine Zahlung verbucht worden ist.
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt
Anwelatskanzlei Hoeller- Inkassodezernat
Sorry für die Rechtschreibfehler aber hab das jetzt nur mal schnell abgetippt.
Was meint Ihr dazu? Ignorieren? Bezahlen? Der Polizei melden?
Damit HG das auch sieht.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20070043.htm
Du bist in eine Abo-Falle getappt! Nun ist allerdings schwirig zus agen was zu tun ist! Ich bin zwar nicht auf der Seite gewesen (denn sonst müsste ich am Ende auch noch was bezahlen )! Aber wahrschienlich steht irgendwo (AGBs, wenn du Seite ganz runter Scrollst, im Kleingedruckten, ...) das der ganze Spaß ca. 60 € kostet!
Les` dir einfach mal alles in dem O.G. Link durch; ist ganz interessant!
Schreib denen ne Mail: Sollte unbedingt folgendes beinhalten: Anfechtung des Vertrags (§119 Abs. 1 BGB) wegen Irrtums wegen vorsätzlicher/arglistiger Täuschung).
Ich hoffe, das ich helfen konnte!
Mal sehen was draus wird