>

Illegal bei einer Veranstaltung dabei

#
Hi!
Hab da mal ne Frage, die evtl. von unseren Forumsjuristen mal eben aus der Hüfte beantwortet werden kann.

Und zwar:
Angenommen jemand verschaft sich zu einer Open-Air-, oder sonst einer Veranstaltung, Zugang in dem derjenige über eine Mauer/Zaun springt.
Die Person ist natürlich nicht in Besitz einer Eintrittskarte für diese Veranstaltung.

Wenn die Person erwischt wird, gibts ärger mit der Event-Security aber mit welchen juristischen Konsequenzen ist zu rechnen?
Ist das Land- bzw. Hausfriedensbruch?

Danke schon mal im Voraus.
Gruß
#
Na willste aufs Rammsteinkonzert?    
#
Wenn die Geldstrafe niedriger als der Eintritt ist, würde es sich rechnen  
#
Einfach Karte verloren. Kann vorkommen. Mir passiert das laufend. Einmal sogar geschafft von der Kinokasse zur Einlasskontrolle...
#
Pedrogranata schrieb:
http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html


Danke!
Das Gesetz versteht einfach keinen Spaß...
#
El-Toro schrieb:
Pedrogranata schrieb:
http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html


Danke!
Das Gesetz versteht einfach keinen Spaß...

Was hat das mit Spaß zu tun?
#
Brady schrieb:
El-Toro schrieb:
Pedrogranata schrieb:
http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html


Danke!
Das Gesetz versteht einfach keinen Spaß...

Was hat das mit Spaß zu tun?


Jura macht nicht sexy
#
Naja, nur weil sich jemand auf eine Veranstaltung schleicht, gleich 1 Jahr Gefängnis ist ein bißchen übertrieben. Ist natürlich die Höchststrafe aber dennoch heftig. Geldstrafe ist ja ok.


Teilen