Hi! Hab da mal ne Frage, die evtl. von unseren Forumsjuristen mal eben aus der Hüfte beantwortet werden kann.
Und zwar: Angenommen jemand verschaft sich zu einer Open-Air-, oder sonst einer Veranstaltung, Zugang in dem derjenige über eine Mauer/Zaun springt. Die Person ist natürlich nicht in Besitz einer Eintrittskarte für diese Veranstaltung.
Wenn die Person erwischt wird, gibts ärger mit der Event-Security aber mit welchen juristischen Konsequenzen ist zu rechnen? Ist das Land- bzw. Hausfriedensbruch?
Naja, nur weil sich jemand auf eine Veranstaltung schleicht, gleich 1 Jahr Gefängnis ist ein bißchen übertrieben. Ist natürlich die Höchststrafe aber dennoch heftig. Geldstrafe ist ja ok.
Hab da mal ne Frage, die evtl. von unseren Forumsjuristen mal eben aus der Hüfte beantwortet werden kann.
Und zwar:
Angenommen jemand verschaft sich zu einer Open-Air-, oder sonst einer Veranstaltung, Zugang in dem derjenige über eine Mauer/Zaun springt.
Die Person ist natürlich nicht in Besitz einer Eintrittskarte für diese Veranstaltung.
Wenn die Person erwischt wird, gibts ärger mit der Event-Security aber mit welchen juristischen Konsequenzen ist zu rechnen?
Ist das Land- bzw. Hausfriedensbruch?
Danke schon mal im Voraus.
Gruß
Danke!
Das Gesetz versteht einfach keinen Spaß...
Was hat das mit Spaß zu tun?
Jura macht nicht sexy