ein guter Freund von mir (nein, ich bin es wirklich nicht ) hat sein Bike geklaut bekommen. Tagsüber, Schwimmbad, abgeschlossen, zusätzlich in der Hausrat versichert.
Soweit - so schlecht.
Nun ist das Problem, das er die Rahmennummer nicht notiert hat .... ja, das hätte er machen sollen .... ja, böser Junge...
Hat er aber nicht.
Die Hausrat hat in den AGB stehen, das sie nur dann zahlt, wenn er die Rahmennummer etc. vorweisen kann. Er war bei der Polizei und hat den Diebstahl gemeldet, hat es aber der Versicherung noch nicht gemeldet.
Hat jemand nen guten Rat ? Nochmal, hier soll keinesfalls irgendeine Versucherung betrogen werden, wirklich nicht .... und nächstes mal ist er auch klüger, aber diesesmal ist er es eben leider nicht ....
Kann man anhand der Rahmennummer den Typen feststellen ? Also nur mal angenommen, er würde (rein hypothetisch) eine ANDERE Rahmennummr angeben, eines Rades das im Keller verrottet und das nie gefunden werden wird ..... das aber auch weniger gekostet hat und auch andere Qualität hat .... kann man das Rückverfolgen ?
Würde er natürlich niemals machen, geht hier rein um die Theorie.
Das Unternehmen bei dem er es gekauft hat, hat die Nummer (trotz Versandes) übrigens auch nicht mehr, schade eigentlich.
Bei der Gelegenheit, kann mir einer sagen wo und wie ich in Frankfurt mein Rad registrieren kann? Die ADFC Frankfurt Website raff ich nicht und finde dort auch nichts. Die wollten offenbar nicht einen usibility Test bestehen...
jazon123 schrieb: Kann man anhand der Rahmennummer den Typen feststellen ? Also nur mal angenommen, er würde (rein hypothetisch) eine ANDERE Rahmennummr angeben, eines Rades das im Keller verrottet und das nie gefunden werden wird ..... das aber auch weniger gekostet hat und auch andere Qualität hat .... kann man das Rückverfolgen ?
Würde er natürlich niemals machen, geht hier rein um die Theorie.
Der Versicherer kann ja in seine AGB (in diesem Falle VHB) reinschreiben, was er will - ob das dann gültig ist, wage ich dann doch mal zu bezweifeln, da es sich hier um eine Obliegenheit vor dem Schadenfall handelt, welche jedoch keinerlei Einfluss auf den Schaden selbst hat.
Bigbamboo schrieb: Der Versicherer kann ja in seine AGB (in diesem Falle VHB) reinschreiben, was er will - ob das dann gültig ist, wage ich dann doch mal zu bezweifeln, da es sich hier um eine Obliegenheit vor dem Schadenfall handelt, welche jedoch keinerlei Einfluss auf den Schaden selbst hat.
Die Obliegenheit hat keinen Einfluss auf den Schadenfall, dennoch hat die Versicherung keine Möglichkeit mehr, bei sichergestelltem Diebesgut das Fahrrad zuordnen zu können. Die Klausel ist bei vielen (nicht allen) Gesellschaften inzwischen üblich und gerichtssicher.
Etwas hindeixeln würde ich nicht. Da reagiert die Versicherung vermutlich wesentlich empfindlicher als auf ein ehrliches "hab ich nicht mehr". Da wäre die Kulanzchance deutlich höher.
Bigbamboo schrieb: Der Versicherer kann ja in seine AGB (in diesem Falle VHB) reinschreiben, was er will - ob das dann gültig ist, wage ich dann doch mal zu bezweifeln, da es sich hier um eine Obliegenheit vor dem Schadenfall handelt, welche jedoch keinerlei Einfluss auf den Schaden selbst hat.
Die Obliegenheit hat keinen Einfluss auf den Schadenfall, dennoch hat die Versicherung keine Möglichkeit mehr, bei sichergestelltem Diebesgut das Fahrrad zuordnen zu können. Die Klausel ist bei vielen (nicht allen) Gesellschaften inzwischen üblich und gerichtssicher.
Etwas hindeixeln würde ich nicht. Da reagiert die Versicherung vermutlich wesentlich empfindlicher als auf ein ehrliches "hab ich nicht mehr". Da wäre die Kulanzchance deutlich höher.
bei chance auf kulanz sicherlich. so ein fahrrad zusatz in der versicherung ist i.d.R. aber nicht so billig, da nervts ja schon fast wenn man ewig zahlt und nie was passiert ,-) wenn dann aber mein rad noch ordnungsgemsäs und vorbildlich geklaut wird und ich trotz der ganzen beiträge keinen cent sehen soll, dann kann ich diese situation einfach nicht mir meinem gewissen vereinbaren ohne amok zu laufen ,-)
In dem Fall nicht. Gekauft hat er es wohl vor Ort, und es wurde dann geliefert, aber Rahmennummer standen weder auf der Rechnung (das ging auch nicht) noch auf dem Lieferschein (das wäre gegangen .... war aber nicht...)
Rechnung existiert Herr Brady .... wenn es vom Laster gefallen wäre, wäre es auch schwer der Versicherung klarzumachen, das man Ersatz haben will ..... denken schadet selten.
jazon123 schrieb: In dem Fall nicht. Gekauft hat er es wohl vor Ort, und es wurde dann geliefert, aber Rahmennummer standen weder auf der Rechnung (das ging auch nicht) noch auf dem Lieferschein (das wäre gegangen .... war aber nicht...)
er weiß aber wo er es gekauft hat und ggf. können die MA vor Ort den Kauf und die zugehörige Rahmennummer über die Rechnung aus ihren Unterlagen raussuchen...
jazon123 schrieb: In dem Fall nicht. Gekauft hat er es wohl vor Ort, und es wurde dann geliefert, aber Rahmennummer standen weder auf der Rechnung (das ging auch nicht) noch auf dem Lieferschein (das wäre gegangen .... war aber nicht...)
er weiß aber wo er es gekauft hat und ggf. können die MA vor Ort den Kauf und die zugehörige Rahmennummer über die Rechnung aus ihren Unterlagen raussuchen...
Einen Versuch ist es Wert.
Im Serviceland Deutschland ... lass mich kurz überlegen ... nö. Abr im Ernst, ich glaube nicht dass das geht. Wäre die Nummer zugeordnet wäre sie wahrscheinlich auch auf dem LS gedruckt. Fragen kostet trotzdem nix.
jazon123 schrieb: Rechnung existiert Herr Brady .... wenn es vom Laster gefallen wäre, wäre es auch schwer der Versicherung klarzumachen, das man Ersatz haben will ..... denken schadet selten.
Warn Scherz...mit Rechnung sollte es aber wohl keine Probleme geben die Nummer raus zu finden...
ein guter Freund von mir (nein, ich bin es wirklich nicht ) hat sein Bike geklaut bekommen. Tagsüber, Schwimmbad, abgeschlossen, zusätzlich in der Hausrat versichert.
Soweit - so schlecht.
Nun ist das Problem, das er die Rahmennummer nicht notiert hat .... ja, das hätte er machen sollen .... ja, böser Junge...
Hat er aber nicht.
Die Hausrat hat in den AGB stehen, das sie nur dann zahlt, wenn er die Rahmennummer etc. vorweisen kann. Er war bei der Polizei und hat den Diebstahl gemeldet, hat es aber der Versicherung noch nicht gemeldet.
Hat jemand nen guten Rat ? Nochmal, hier soll keinesfalls irgendeine Versucherung betrogen werden, wirklich nicht .... und nächstes mal ist er auch klüger, aber diesesmal ist er es eben leider nicht ....
Kann man anhand der Rahmennummer den Typen feststellen ? Also nur mal angenommen, er würde (rein hypothetisch) eine ANDERE Rahmennummr angeben, eines Rades das im Keller verrottet und das nie gefunden werden wird ..... das aber auch weniger gekostet hat und auch andere Qualität hat .... kann man das Rückverfolgen ?
Würde er natürlich niemals machen, geht hier rein um die Theorie.
Das Unternehmen bei dem er es gekauft hat, hat die Nummer (trotz Versandes) übrigens auch nicht mehr, schade eigentlich.
ciao
chris
Nein, nur ein gutes Rad.
Sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen.
http://hessen.adfc.de/fahrradcodierung/katechismus.html#Rahmennummern
Sieht schlecht aus, weil es möglich sein kann, dass die Rahmennummer im Einzelfall als nicht passend erkannt wird.
also ich würde auf jeden fall versuchen das irgendwie hin zu deixeln
Die Obliegenheit hat keinen Einfluss auf den Schadenfall, dennoch hat die Versicherung keine Möglichkeit mehr, bei sichergestelltem Diebesgut das Fahrrad zuordnen zu können. Die Klausel ist bei vielen (nicht allen) Gesellschaften inzwischen üblich und gerichtssicher.
Etwas hindeixeln würde ich nicht. Da reagiert die Versicherung vermutlich wesentlich empfindlicher als auf ein ehrliches "hab ich nicht mehr".
Da wäre die Kulanzchance deutlich höher.
DA
bei chance auf kulanz sicherlich. so ein fahrrad zusatz in der versicherung ist i.d.R. aber nicht so billig, da nervts ja schon fast wenn man ewig zahlt und nie was passiert ,-) wenn dann aber mein rad noch ordnungsgemsäs und vorbildlich geklaut wird und ich trotz der ganzen beiträge keinen cent sehen soll, dann kann ich diese situation einfach nicht mir meinem gewissen vereinbaren ohne amok zu laufen ,-)
Also hat er doch noch zumindest den Kaufbeleg oder ?
Sollte im Zweifel doch evtl. auch genügen... Ich würds mit dem Beleg probieren und den Schaden melden.
Wird normalerweise bei Kauf auf die Rechnung geschrieben, ja.
er weiß aber wo er es gekauft hat und ggf. können die MA vor Ort den Kauf und die zugehörige Rahmennummer über die Rechnung aus ihren Unterlagen raussuchen...
Einen Versuch ist es Wert.
Im Serviceland Deutschland ... lass mich kurz überlegen ... nö.
Abr im Ernst, ich glaube nicht dass das geht. Wäre die Nummer zugeordnet wäre sie wahrscheinlich auch auf dem LS gedruckt.
Fragen kostet trotzdem nix.
DA
Warn Scherz...mit Rechnung sollte es aber wohl keine Probleme geben die Nummer raus zu finden...
Nochmal für ganz ignorante: Nummer gibbet nich.