Ihr bekommt von der Stadtpolizei einen Brief, in dem euch vorgeworfen wird, beim Auto fahren mit dem Handy telefoniert zu haben (Uhrzeit + Ort). In dem Brief steht auch, es wurde per Radarmessung ermittelt.
Nun habe ich zurück geschrieben, dass ich gerne ein Foto als Beweis hätte um zu sehen, dass ich wirklich telefoniert hatte.
Daraufhin schrieben sie mir zurück, dass es kein Foto gäbe und eine Frau mit roten haaren gefahren wäre. Meine Lebensgefährtin hat aber keine roten Haare
Ich habe nun zurück geschrieben, dass es sich um ein Missverständnis handeln muss und warte nun wieder auf eine Rückantwort.
Was meint ihr, wer ist da im Recht?!
Es gibt ja kein Foto und ich sehe es nicht ein für was zu zahlen, was mir nicht 100% bewiesen werden kann. Und wenn jemand wirklich gesehen hätte, das meine Lebensgefährtin telefonierte, dann hätte derjenige auch sehen müssen, dass sie keine roten Haare hat oder?
Immerhin sieht man ja von weitem schlecht, ob jemand im Auto telefoniert oder nicht...
Daraufhin schrieben sie mir zurück, dass es kein Foto gäbe und eine Frau mit roten haaren gefahren wäre. Meine Lebensgefährtin hat aber keine roten Haare
Vielleicht meinten die ja Dich ,-)
Im Ernst, in dem Fall würde ich wohl eher nicht zahlen. Das lässt sich ja durch nichts belegen.
Ich sehe es ja auch nicht ein das zu zahlen aber wer würde da Recht bekommen wenn es bis vors Gericht geht? Es gibt kein Beweis (Foto) aber komischerweise haben die mein Nummernschild - was aber nicht viel zu heissen hat.
Ich sehe es ja auch nicht ein das zu zahlen aber wer würde da Recht bekommen wenn es bis vors Gericht geht? Es gibt kein Beweis (Foto) aber komischerweise haben die mein Nummernschild - was aber nicht viel zu heissen hat.
Handybenutzung ohne Freisprecheinrichtung beim Führen eines KfZ kostet 40,- Euro Bußgeld und 1 Punkt im Verkehrsregister.
Als Halter kann man nach § 25a StVG nicht belangt werden, da dieser nur für Parkverstöße einschlägig ist.
Allerdings kann die Verwaltungsbehörde nach § 31a StVZO das Führen eines Fahrtenbuches anordnen, wenn der Verursacher des Verstoßes nicht zu ermitteln ist.
stefank schrieb: Handybenutzung ohne Freisprecheinrichtung beim Führen eines KfZ kostet 40,- Euro Bußgeld und 1 Punkt im Verkehrsregister.
Das ist viel zu wenig, die Strafe müsste mindestens verdoppelt werden was Geld und Punkte angeht.
@djaid Ich würde erstmal nicht zahlen und nachfragen wer das denn gesehen haben will. Wird nur ein Zeuge genannt, dann kannst du das locker abstreiten, wollen das aber mehrere gesehen haben, dann hast du ein kleines Problem.
stefank schrieb: Handybenutzung ohne Freisprecheinrichtung beim Führen eines KfZ kostet 40,- Euro Bußgeld und 1 Punkt im Verkehrsregister.
Das ist viel zu wenig, die Strafe müsste mindestens verdoppelt werden was Geld und Punkte angeht.
@djaid Ich würde erstmal nicht zahlen und nachfragen wer das denn gesehen haben will. Wird nur ein Zeuge genannt, dann kannst du das locker abstreiten, wollen das aber mehrere gesehen haben, dann hast du ein kleines Problem.
Also im Brieg stand als Zeugin die Frau von der Stadtpolizei, von der ich das schreiben bekommen habe.
Ich will es auch nicht zahlen, aber ich will auch kein Fahrtenbuch führen müssen.
Ein Arbeitskollege meinte, das Fahrtenbuch müsste von einem Richter angeordnet werden und soweit würden die es bestimmt net kommen lassen in dem Fall. Es steht ja Aussage gegen Aussage. Vor allem waren wir zu zweit im Auto und sie steht alleine als Zeugin in dem schreiben + halt die Radarmessung (wo ich noch immer net weiss was die bringt wenn es da eh kein Foto gibt )
Ihr bekommt von der Stadtpolizei einen Brief, in dem euch vorgeworfen wird, beim Auto fahren mit dem Handy telefoniert zu haben (Uhrzeit + Ort). In dem Brief steht auch, es wurde per Radarmessung ermittelt.
Nun habe ich zurück geschrieben, dass ich gerne ein Foto als Beweis hätte um zu sehen, dass ich wirklich telefoniert hatte.
Daraufhin schrieben sie mir zurück, dass es kein Foto gäbe und eine Frau mit roten haaren gefahren wäre. Meine Lebensgefährtin hat aber keine roten Haare
Ich habe nun zurück geschrieben, dass es sich um ein Missverständnis handeln muss und warte nun wieder auf eine Rückantwort.
Was meint ihr, wer ist da im Recht?!
Es gibt ja kein Foto und ich sehe es nicht ein für was zu zahlen, was mir nicht 100% bewiesen werden kann. Und wenn jemand wirklich gesehen hätte, das meine Lebensgefährtin telefonierte, dann hätte derjenige auch sehen müssen, dass sie keine roten Haare hat oder?
Immerhin sieht man ja von weitem schlecht, ob jemand im Auto telefoniert oder nicht...
Gruß Aid
1) Du solltest dringend zahlen, wenn Deine Lebensgefährtin keine roten Haare hat und nachweißlich eine rothaarige im Auto war!!
2) Entweder Du hast Dich oben verschrieben, oder ich verstehe es nicht ganz.. also wenn eine Frau Dein Auto gefahren haben soll, kannst Du ja telefonieren soviel Du magst... in dem Fall bist Du ja nicht der Fahrer. Da Du scheinbar keine Ahnung hast, wer also telefonierenderweise Dein Auto bewegt haben soll und es kein Foto gibt, liegt das Problem ja nicht wirklich bei Dir.
3) So schnell gibts in der Regel nicht die Auflage eines Fahrtenbuchs. Ich habe auch schon zweimal von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht, und muss weiterhin kein Fahrtenbuch führen.
Ein Arbeitskollege meinte, das Fahrtenbuch müsste von einem Richter angeordnet werden und soweit würden die es bestimmt net kommen lassen in dem Fall.
Das ist falsch. Das Fahrtenbuch wird von den Ordnungsbehörden auferlegt. Es kommt ja aber nur zum Tragen, wenn immerhin bewiesen werden kann, dass zumindest irgendjemand in dem PKW, dessen Halter du bist, telefoniert hat also mit diesem einen Verkehrsverstoß begangen hat. Wird schwer ohne Foto. Sich so ein Kennzeichen 100% sicher zu merken, das schafft nicht jeder. :neutral-face
Ihr bekommt von der Stadtpolizei einen Brief, in dem euch vorgeworfen wird, beim Auto fahren mit dem Handy telefoniert zu haben (Uhrzeit + Ort). In dem Brief steht auch, es wurde per Radarmessung ermittelt.
Nun habe ich zurück geschrieben, dass ich gerne ein Foto als Beweis hätte um zu sehen, dass ich wirklich telefoniert hatte.
Daraufhin schrieben sie mir zurück, dass es kein Foto gäbe und eine Frau mit roten haaren gefahren wäre. Meine Lebensgefährtin hat aber keine roten Haare
Ich habe nun zurück geschrieben, dass es sich um ein Missverständnis handeln muss und warte nun wieder auf eine Rückantwort.
Was meint ihr, wer ist da im Recht?!
Es gibt ja kein Foto und ich sehe es nicht ein für was zu zahlen, was mir nicht 100% bewiesen werden kann. Und wenn jemand wirklich gesehen hätte, das meine Lebensgefährtin telefonierte, dann hätte derjenige auch sehen müssen, dass sie keine roten Haare hat oder?
Immerhin sieht man ja von weitem schlecht, ob jemand im Auto telefoniert oder nicht...
Gruß Aid
1) Du solltest dringend zahlen, wenn Deine Lebensgefährtin keine roten Haare hat und nachweißlich eine rothaarige im Auto war!!
2) Entweder Du hast Dich oben verschrieben, oder ich verstehe es nicht ganz.. also wenn eine Frau Dein Auto gefahren haben soll, kannst Du ja telefonieren soviel Du magst... in dem Fall bist Du ja nicht der Fahrer. Da Du scheinbar keine Ahnung hast, wer also telefonierenderweise Dein Auto bewegt haben soll und es kein Foto gibt, liegt das Problem ja nicht wirklich bei Dir.
3) So schnell gibts in der Regel nicht die Auflage eines Fahrtenbuchs. Ich habe auch schon zweimal von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht, und muss weiterhin kein Fahrtenbuch führen.
1) Es waren nur ich und meine Lebensgefährtin im Auto
2) Meine Lebensgefährtin ist gefahren und ich war Beifahrer. Die haben in ihrem ersten schreiben geschrieben, wir sollen doch bitte Angaben machen wer gefahren ist + die Personalien von der Person. Bis jetzt habe ich keine Personalien angegeben sondern nur geschrieben das es sich um ein Missverständnis handeln muss.
3) Also werden die dann nichts weiter tuhen?! Ihr Geld wollen die doch immer haben wenn die was haben wie in dem Fall...
Ihr bekommt von der Stadtpolizei einen Brief, in dem euch vorgeworfen wird, beim Auto fahren mit dem Handy telefoniert zu haben (Uhrzeit + Ort). In dem Brief steht auch, es wurde per Radarmessung ermittelt.
Nun habe ich zurück geschrieben, dass ich gerne ein Foto als Beweis hätte um zu sehen, dass ich wirklich telefoniert hatte.
Daraufhin schrieben sie mir zurück, dass es kein Foto gäbe und eine Frau mit roten haaren gefahren wäre. Meine Lebensgefährtin hat aber keine roten Haare
Ich habe nun zurück geschrieben, dass es sich um ein Missverständnis handeln muss und warte nun wieder auf eine Rückantwort.
Was meint ihr, wer ist da im Recht?!
Es gibt ja kein Foto und ich sehe es nicht ein für was zu zahlen, was mir nicht 100% bewiesen werden kann. Und wenn jemand wirklich gesehen hätte, das meine Lebensgefährtin telefonierte, dann hätte derjenige auch sehen müssen, dass sie keine roten Haare hat oder?
Immerhin sieht man ja von weitem schlecht, ob jemand im Auto telefoniert oder nicht...
Gruß Aid
1) Du solltest dringend zahlen, wenn Deine Lebensgefährtin keine roten Haare hat und nachweißlich eine rothaarige im Auto war!!
2) Entweder Du hast Dich oben verschrieben, oder ich verstehe es nicht ganz.. also wenn eine Frau Dein Auto gefahren haben soll, kannst Du ja telefonieren soviel Du magst... in dem Fall bist Du ja nicht der Fahrer. Da Du scheinbar keine Ahnung hast, wer also telefonierenderweise Dein Auto bewegt haben soll und es kein Foto gibt, liegt das Problem ja nicht wirklich bei Dir.
3) So schnell gibts in der Regel nicht die Auflage eines Fahrtenbuchs. Ich habe auch schon zweimal von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht, und muss weiterhin kein Fahrtenbuch führen.
1) Es waren nur ich und meine Lebensgefährtin im Auto
2) Meine Lebensgefährtin ist gefahren und ich war Beifahrer. Die haben in ihrem ersten schreiben geschrieben, wir sollen doch bitte Angaben machen wer gefahren ist + die Personalien von der Person. Bis jetzt habe ich keine Personalien angegeben sondern nur geschrieben das es sich um ein Missverständnis handeln muss.
3) Also werden die dann nichts weiter tuhen?! Ihr Geld wollen die doch immer haben wenn die was haben wie in dem Fall...
Natürlich nicht zahlen,denn du bist ja nicht gefahren u hast somit auch keinen Verstoss begangen! Du bist auch nur zur Angabe deiner Personalien verpflichtet-nicht die deiner Mitfahrer!.Du weisst ja auch gar nicht mehr wer an diesem Tag aus deinem Familien o.Bekanntenkreis das FZ gefahren ist. Ausserdem musst du auch nicht den Namen deiner "Verlobten" bekannt geben Fazit.:Einspruch einlegen-Abwarten u.Tee trinken ,-)
Ihr bekommt von der Stadtpolizei einen Brief, in dem euch vorgeworfen wird, beim Auto fahren mit dem Handy telefoniert zu haben (Uhrzeit + Ort). In dem Brief steht auch, es wurde per Radarmessung ermittelt.
Nun habe ich zurück geschrieben, dass ich gerne ein Foto als Beweis hätte um zu sehen, dass ich wirklich telefoniert hatte.
Daraufhin schrieben sie mir zurück, dass es kein Foto gäbe und eine Frau mit roten haaren gefahren wäre. Meine Lebensgefährtin hat aber keine roten Haare
Ich habe nun zurück geschrieben, dass es sich um ein Missverständnis handeln muss und warte nun wieder auf eine Rückantwort.
Was meint ihr, wer ist da im Recht?!
Es gibt ja kein Foto und ich sehe es nicht ein für was zu zahlen, was mir nicht 100% bewiesen werden kann.
Und wenn jemand wirklich gesehen hätte, das meine Lebensgefährtin telefonierte, dann hätte derjenige auch sehen müssen, dass sie keine roten Haare hat oder?
Immerhin sieht man ja von weitem schlecht, ob jemand im Auto telefoniert oder nicht...
Gruß
Aid
Vielleicht meinten die ja Dich ,-)
Im Ernst, in dem Fall würde ich wohl eher nicht zahlen. Das lässt sich ja durch nichts belegen.
Spaß! wenn keiner von Euch rote Haare hat , würde ich nicht bezahlen.
Ich sehe es ja auch nicht ein das zu zahlen aber wer würde da Recht bekommen wenn es bis vors Gericht geht? Es gibt kein Beweis (Foto) aber komischerweise haben die mein Nummernschild - was aber nicht viel zu heissen hat.
ohne Beweis würde ich definitiv nicht zahlen
Als Halter kann man nach § 25a StVG nicht belangt werden, da dieser nur für Parkverstöße einschlägig ist.
Allerdings kann die Verwaltungsbehörde nach § 31a StVZO das Führen eines Fahrtenbuches anordnen, wenn der Verursacher des Verstoßes nicht zu ermitteln ist.
Das ist viel zu wenig, die Strafe müsste mindestens verdoppelt werden was Geld und Punkte angeht.
@djaid
Ich würde erstmal nicht zahlen und nachfragen wer das denn gesehen haben will. Wird nur ein Zeuge genannt, dann kannst du das locker abstreiten, wollen das aber mehrere gesehen haben, dann hast du ein kleines Problem.
Also im Brieg stand als Zeugin die Frau von der Stadtpolizei, von der ich das schreiben bekommen habe.
Ich will es auch nicht zahlen, aber ich will auch kein Fahrtenbuch führen müssen.
Ein Arbeitskollege meinte, das Fahrtenbuch müsste von einem Richter angeordnet werden und soweit würden die es bestimmt net kommen lassen in dem Fall. Es steht ja Aussage gegen Aussage. Vor allem waren wir zu zweit im Auto und sie steht alleine als Zeugin in dem schreiben + halt die Radarmessung (wo ich noch immer net weiss was die bringt wenn es da eh kein Foto gibt )
Genau das Frage ich mich auch die ganze Zeit schon...
Vielleicht zahlen dann viele aus Angst oder so bevor sie wie ich nach einem Foto fragen.
1) Du solltest dringend zahlen, wenn Deine Lebensgefährtin keine roten Haare hat und nachweißlich eine rothaarige im Auto war!!
2) Entweder Du hast Dich oben verschrieben, oder ich verstehe es nicht ganz.. also wenn eine Frau Dein Auto gefahren haben soll, kannst Du ja telefonieren soviel Du magst... in dem Fall bist Du ja nicht der Fahrer. Da Du scheinbar keine Ahnung hast, wer also telefonierenderweise Dein Auto bewegt haben soll und es kein Foto gibt, liegt das Problem ja nicht wirklich bei Dir.
3) So schnell gibts in der Regel nicht die Auflage eines Fahrtenbuchs. Ich habe auch schon zweimal von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht, und muss weiterhin kein Fahrtenbuch führen.
Das ist falsch. Das Fahrtenbuch wird von den Ordnungsbehörden auferlegt.
Es kommt ja aber nur zum Tragen, wenn immerhin bewiesen werden kann, dass zumindest irgendjemand in dem PKW, dessen Halter du bist, telefoniert hat also mit diesem einen Verkehrsverstoß begangen hat.
Wird schwer ohne Foto. Sich so ein Kennzeichen 100% sicher zu merken, das schafft nicht jeder. :neutral-face
1) Es waren nur ich und meine Lebensgefährtin im Auto
2) Meine Lebensgefährtin ist gefahren und ich war Beifahrer. Die haben in ihrem ersten schreiben geschrieben, wir sollen doch bitte Angaben machen wer gefahren ist + die Personalien von der Person. Bis jetzt habe ich keine Personalien angegeben sondern nur geschrieben das es sich um ein Missverständnis handeln muss.
3) Also werden die dann nichts weiter tuhen?! Ihr Geld wollen die doch immer haben wenn die was haben wie in dem Fall...
Natürlich nicht zahlen,denn du bist ja nicht gefahren u hast somit auch keinen Verstoss begangen!
Du bist auch nur zur Angabe deiner Personalien verpflichtet-nicht die deiner Mitfahrer!.Du weisst ja auch gar nicht mehr wer an diesem Tag aus deinem Familien o.Bekanntenkreis das FZ gefahren ist.
Ausserdem musst du auch nicht den Namen deiner "Verlobten" bekannt geben
Fazit.:Einspruch einlegen-Abwarten u.Tee trinken ,-)
Hat da jetzt jemand tatsächlich telefoniert oder nicht?
ich denke danach würde ich entscheiden ob ich bezahle oder nicht....