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eBucht - Plagiate

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Nabend.

Kurze Frage an die Rechtsexperten.

Ich habe beim Auktionshaus ein Defektes Handy ersteigert.
Es hat ein kaputtest Display. Habe mir gedacht, ersteigerst, reparierst es und hast günstig ein gutes Handy.

Handymodell: Nokla N97 .. nein ihr habt euch nicht verlesen. Da steht wirklich Nokla (mit L).
Das ist mir beim ersteigern nicht aufgefallen. Da stehen auch keine Hinweise, dass es sich um ein China Plagiat handelt. Ausser eben nur das Modell des Gerätes.

Paket kam heute an und ich habe erstmal nicht schlecht gestaunt über diese Fälschung.
Soweit ich weiss, ist es in Deutschland verboten Plagiate anzubieten.

Ich werde diesen Händler anschreiben und bitten mir das Geld zurück zu überweisen. Meine Frage ist: Kann ich ihm erfolgsversprechend mit einem Anwalt bzw. einer Anzeige drohen, wenn er auf den Rücktausch nicht eingeht, obwohl in der Auktion ausdrücklich betont war, dass kein Rücknahme und Umtausch möglich sind?!

Danke für ein paar Tipps

PS: ja, ich werde eim nächsten mal alles dreifach und vierfach lesen..
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Also biete ihm eine problemlose Rückgabe an (aber erst das Geld zurück überweisen inkl. Portokosten für Rücksendung, dann Ware versichert zurück senden nicht das es heißt kam nix an).
Sollte er sich aufbäumen, dann kannst du immer noch mit Anwalt drohen und viell. ein kleinen Wink geben das du Nokia gerne über den Vertrieb von Fälschungen informierst und das sicherlich größere Konsequenzen nach sich zieht  
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Du könntest theoretisch "den Vertrag" anfechten weil du dich über eine wesentliche (wertbildende) Eigenschaft der Sache geirrt hast (-> § 119 II BGB). Das müsstest du dann aber bald machen (->§ 121 I 1 BGB) und auch mit diesem Irrtum begründen.

Das bedeutet du bekommst dein Geld zurück, der Verkäufer das Handy (-> § 142 I BGB). Du schuldest ihm dann aber die Kosten die er wegen des nichtigen Vertrags hatte (Versandkosten z.B.) (-> §122 I BGB. Ist halt mit einem gewissen Risiko verbunden, weil Du nicht weißt welche Kosten er da geltend machen würde.

Von sich aus nichtig, etwa wegen Verbotsgesetzes ist der Vertrag, soweit ich das sehe, nicht. Auch eine Täuschung kann ich in dem von Dir geschilderten Sachverhalt nicht erkennen. Kaufrechtliche Möglichkeiten seh ich grade auch nicht..

Du solltest halt das nächste mal genauer hinschauen..


Ich weise darauf hin, dass ich hier nur eine unverbindliche Meinungsäußerung getätigt habe an der ich mich ausdrücklich nicht festhalten lassen will.. jemand der  im Zivilrecht kompetenter ist  als ich möge mich verbessern
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Mit anderen Worten : Halbwegs erfolgreich mit einem Anwalt könntest du also drohen.

Allerdings dürftest Du dir dann im Falle eines Falles nicht viel Zeit nehmen, weil Du in dem von mir beschriebenen Fall "unverzüglich" anfechten musst. Dafür bräuchtest du übrigens auch keinen Anwalt.. aber wie gesagt : warte besser noch mal bis hier jemand kompetenteres antwortet..
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1amanatidis8 schrieb:
Also biete ihm eine problemlose Rückgabe an (aber erst das Geld zurück überweisen inkl. Portokosten für Rücksendung, dann Ware versichert zurück senden nicht das es heißt kam nix an).
Sollte er sich aufbäumen, dann kannst du immer noch mit Anwalt drohen und viell. ein kleinen Wink geben das du Nokia gerne über den Vertrieb von Fälschungen informierst und das sicherlich größere Konsequenzen nach sich zieht    


So ähnlich hab ich das auch schon mal gemacht.
Hab in ebay günstig "Mach 3" Klingen ersteigert. Die Verpackungen und der Artikel an sich sah 100% Original aus. Ausnahme: Kein Gillette-Schriftzug drauf. Der ist aber so unscheinbar, dass mir der eh nie aufgefallen ist. Beim Vergleich mit einer im Geschäft gekauften Klinge ist es mir dann aufgefallen.
Und als ich eine Klinge ausprobiert habe, hab ich mir fast das Gesicht damit zerschnitten, so unscharf/unsauber gearbeitet war die.

Also hab ich den Verkäufer angeschrieben, dass er mir den vollen Kaufpreis inkl. Porto erstatten soll und wenn er die Fälschungen wieder zurück haben will, dann auch das Rücksendeporto. Andernfalls würde ich Gillette den Fall melden. Ich hab ihm ne Frist von 7 oder 10 Tagen gesetzt, aber 3 Tage später hatte ich das Geld auf dem Konto.
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Wenn das ein Händler ist, der viel über ebay anbietet, würde ich die Geldrückforderung mit dem Vermerk versehen, ihn sonst zu melden. Bei Plagiaten muss ebay reagieren, einen Rauswurf würde ein professioneller Anbieter wohl kaum provozieren. Das müsste normal reichen.
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Jaja, dass mit den Klingen (gerne werden auch die Oral B Zahnbürsten Aufsteckköpfe alls Plagiat angeboten) ist mir auch passiert auf Ebay. Verpackung gleich, Klingen gleich aaaber die Klingen total stumpf & schnell abgenutzt und wie du sagtest der Schriftzug fehlte auch. Habe direkt nach Erhalt der Ware alles genau verglichen. Als ich den Verkäufer (asiatischer Händler, ein Schelm wer da böses denkt ^^) angeschrieben habe hat er auf Taub gestellt. Habe mir mein Geld per Paypal wieder geholt, ihm ne Rote reingedrückt, auf meine Sperrliste gesetzt und dort nie wieder gekauft.

Zum Thema zurück, war es ein gewerblicher Händler der die Rücknahme ausschließt oder ein privater Verkäufer? Habe das nicht ganz verstanden. Bevor hier aber gleich mit Anwalt gedroht wird, sollte man erst wirklich im ruhigen die Komunikation suchen. Hast du ihn schon angeschrieben? Das du er dir seine Kosten in Rechnung stellen darf (wie erwähnt z.Bsp. Versandkosten) ist totaler Unfug. Er hat die ALLES zu erstatten, von Verkaufspreisn bis zum Rückversand.
Und das Ebay bei Fälschungen reagiert mit Rauswurf ist nur ein Märchen. Mein oben genannter Händler hat inzwischen sehr viele rote Bewertungen zwecks Plagiate, aber verkauft weiter seinen Krempel. Eine Ebaymeldung hat da nichts gebracht. Ebay verdient eben gut an ihm, also warum sperren?  
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Moin,

Danke schon mal für die Feedbacks.

Ich habe den (privaten) Händler nun angeschrieben und ihm freundlich aber bestimmt aufgefordert, mir das Geld + Rückversand zurückzuüberweisen und ihm dafpr eine Frist von 7 Tagen gegeben.
Weiterhin habe ich gesagt, sollte er dies nicht tun, würde ihn innerhalb der nächsten Tage ein Brief meines Anwalt erreichen, desweiteren würde ich diesen Fall/Händler an Nokia weiterleiten.

Es kam von ihm eine kurze und knappe Antwort in der sinngemäß drinstand Wer nicht lesen kann, ist selber schuld und, dass er schon auf das Anwaltschreiben wartet.

Werde ihm nun nochmal schreiben, 7 Tage warten und dann dementsprechend reagieren.
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Schreibe ihm aber die Fristsetzung in einem Einschreiben (nicht per Mail). Sollte er danach immer noch nicht reagieren, hoffe ich das du Anzeige erstattest und dich noch an Nokia wendest. Dafür soll er bluten...    Hoffe für dich das sich alles zum Guten für dich wendet, kannst gerne nochmal posten wenn es Neuigkeiten gibt.
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1amanatidis8 schrieb:
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Das du er dir seine Kosten in Rechnung stellen darf (wie erwähnt z.Bsp. Versandkosten) ist totaler Unfug. Er hat die ALLES zu erstatten, von Verkaufspreisn bis zum Rückversand.


Und worauf begründest du diese fundierte Meinung ? Lies bitte die von mir zitierten Paragraphen und denke noch mal darüber nach. Wenn du wirklich mehr weißt als ich, wäre es schön wenn du deine Meinung etwas mehr begründen könntest. Mir scheint es du unterliegst hier dem Irrtum, dass es sich hier um den Fall eines Widerrufs im Verhältnis Verbraucher - Unternehmer handelt... darum geht hier aber mal null.

Es liegt kein Mangel vor, da der Veräufer (vermutlich) alle nötigen Angaben gemacht hat und damit ein wirksamer Vertrag über das gefälschte Handy zustandegekommen ist. Das es sich um eine fälschung handelte spielt hier keine Rolle, da man sich auf den Kauf einer Fälschung nun mal auch geeinigt hat. CIC oder Delikt kommt hier mangels Verletzung irgendwelcher Pflichten m.E. auch nicht in Betracht.

So richtig lässt sich das alles aber eh erst beurteilen, wenn man die Auktion gesehen hat. Stell doch mal nen link dazu hier rein.

Außerdem, wen soll er warum Anzeigen ? Ich sehe hier kein strafrechtlich relevantes verhalten. Meldung bei Ebay wäre aber wohl sinnvoll.
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Von dem oben geschilderten Fall der "Rasierklingen" unterscheidet sich der hier geschilderte übrigens darin, dass hier der Verkäufer das Ding ja nicht als "echt" verkauft hat.

Dann würden wir über eine Arglist Anfechtung, evtl. Schadenersatz und eine Anzeige wegen Betrugs sprechen.

Wie gesagt : Für eine abschließende Bewertung müsste man die Auktionsseite mal sehen.
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Habe nun noch eine Antwort von dem Typen bekommen. Und anscheinend bekommt er mittlerweile doch etwas Angst vor weiteren konsequenzen und kommt mir ein wneig entgegen.

Ich soll das Gerät zurück senden, er überweist mir das Geld nach Prüfung.

Versand auf meine Kosten und die gezahlten ebay Gebühren.

Denke laut der o.a. Paragraphe muss und werde ich dieses Angebot annehmen.
Wovor ich aber ein wenig Angst habe, ist, dass er nun das Gerät erhält mir das Geld aber nicht überweist.
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bei ebay kannst (und solltest?) du den "artikel melden". da gibts extra rubriken für plagiate, etc.
log dich ein, geh nochmal auf den artikel, oben rechts gibts den link "angebot melden". dann kannst du auswählen, wahrscheinlich musst du die rubrik "fälschungen und urheberrechtsverletzungen" und noch "raubkopien und gefälschte medien" auswählen. usw.

viel erfolg!
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AYeboah schrieb:

Habe nun noch eine Antwort von dem Typen bekommen. Und anscheinend bekommt er mittlerweile doch etwas Angst vor weiteren konsequenzen und kommt mir ein wneig entgegen.

Ich soll das Gerät zurück senden, er überweist mir das Geld nach Prüfung.

Versand auf meine Kosten und die gezahlten ebay Gebühren.

Denke laut der o.a. Paragraphe muss und werde ich dieses Angebot annehmen.
Wovor ich aber ein wenig Angst habe, ist, dass er nun das Gerät erhält mir das Geld aber nicht überweist.  


Lass dich nicht darauf ein!
Bestehe darauf, dass er dir die Versandkosten usw. erstattet. Also wickel das ganze so ab, dass dir keinerlei Kosten enstehen. Den Ärger und Aufwand kannst du ihm nicht in Rechnung stellen, aber alles andere schon. Und vor allem sende nichts zurück, ehe du nicht das Geld wieder hast. Zumindest einen Teil davon.
Ich würde zumindest noch ein Versuch starten, vielleicht pokert der auch nur ein bißchen.
Oder ruf mal bei Nokia an (ohne Nr.) und erzähl denen das mal. Entweder die interessieren sich dafür, dann solltest du auf jeden Fall standhaft bleiben, oder die sagen, dass die da nichts machen können. Dann würde ich auch dem Vorschlag vom Verkäufer zustimmen.
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El-Toro schrieb:
AYeboah schrieb:

Habe nun noch eine Antwort von dem Typen bekommen. Und anscheinend bekommt er mittlerweile doch etwas Angst vor weiteren konsequenzen und kommt mir ein wneig entgegen.

Ich soll das Gerät zurück senden, er überweist mir das Geld nach Prüfung.

Versand auf meine Kosten und die gezahlten ebay Gebühren.

Denke laut der o.a. Paragraphe muss und werde ich dieses Angebot annehmen.
Wovor ich aber ein wenig Angst habe, ist, dass er nun das Gerät erhält mir das Geld aber nicht überweist.  


Lass dich nicht darauf ein!
Bestehe darauf, dass er dir die Versandkosten usw. erstattet. Also wickel das ganze so ab, dass dir keinerlei Kosten enstehen. Den Ärger und Aufwand kannst du ihm nicht in Rechnung stellen, aber alles andere schon. Und vor allem sende nichts zurück, ehe du nicht das Geld wieder hast. Zumindest einen Teil davon.
Ich würde zumindest noch ein Versuch starten, vielleicht pokert der auch nur ein bißchen.
Oder ruf mal bei Nokia an (ohne Nr.) und erzähl denen das mal. Entweder die interessieren sich dafür, dann solltest du auf jeden Fall standhaft bleiben, oder die sagen, dass die da nichts machen können. Dann würde ich auch dem Vorschlag vom Verkäufer zustimmen.


Was wird es wohl für das gewünschte Ziel bringen Nokia anzurufen ? Dem Gegenüber Ärger zu machen wird ihn sicher nicht erweichen auf einen besseren Deal einzugehen, Nokia gibt ihm sein Geld auch nicht wieder.
Sollte das nur als Drohung gedacht sein schrammt so ein Verhalten schon hart an der Nötigung (angenommen ohne die Anfechtung besteht kein zivilrechtlicher Anspruch auf die Rückabwicklung des Vertrages [was durchaus denkbar erscheint].. könnte das schon hinkommen).

Schreib ihm "ich fechte an, weil ich mich über eine wichtige Eigenschaft der Sache getäuscht habe", überweise ihm die 2 Mark 50 Versandgebühren  (bzw. lass ihn sie abziehen) treffe eine sichere Vereinbarung bzgl. der Rückabwicklung (oder gehe so vor wie ich es vorher geschrieben habe)  und gut ist. Aus Fehlern lernt man.. Wie gesagt : diese Möglichkeit besteht (rein rechtlich) nicht gerade ewig.

Oder geh halt wirklich zu einem Anwalt und lass dich beraten bzw. versuch dein Glück mit einer Anfechtung wegen Täuschung (Arglist). Es ist häufig nicht klug sich bei Rechtsfragen auf Halbwahrheiten aus dem Internet zu verlassen..
Wenn die Arglist aber nicht gegeben ist (und das ist m.E. hier ein Grenzfall) bleibst du auf den Anwaltskosten (bzw. Gerichtskosten) sitzen..
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sacki schrieb:
El-Toro schrieb:
AYeboah schrieb:

Habe nun noch eine Antwort von dem Typen bekommen. Und anscheinend bekommt er mittlerweile doch etwas Angst vor weiteren konsequenzen und kommt mir ein wneig entgegen.

Ich soll das Gerät zurück senden, er überweist mir das Geld nach Prüfung.

Versand auf meine Kosten und die gezahlten ebay Gebühren.

Denke laut der o.a. Paragraphe muss und werde ich dieses Angebot annehmen.
Wovor ich aber ein wenig Angst habe, ist, dass er nun das Gerät erhält mir das Geld aber nicht überweist.  


Lass dich nicht darauf ein!
Bestehe darauf, dass er dir die Versandkosten usw. erstattet. Also wickel das ganze so ab, dass dir keinerlei Kosten enstehen. Den Ärger und Aufwand kannst du ihm nicht in Rechnung stellen, aber alles andere schon. Und vor allem sende nichts zurück, ehe du nicht das Geld wieder hast. Zumindest einen Teil davon.
Ich würde zumindest noch ein Versuch starten, vielleicht pokert der auch nur ein bißchen.
Oder ruf mal bei Nokia an (ohne Nr.) und erzähl denen das mal. Entweder die interessieren sich dafür, dann solltest du auf jeden Fall standhaft bleiben, oder die sagen, dass die da nichts machen können. Dann würde ich auch dem Vorschlag vom Verkäufer zustimmen.


Was wird es wohl für das gewünschte Ziel bringen Nokia anzurufen ? Dem Gegenüber Ärger zu machen wird ihn sicher nicht erweichen auf einen besseren Deal einzugehen, Nokia gibt ihm sein Geld auch nicht wieder.
Sollte das nur als Drohung gedacht sein schrammt so ein Verhalten schon hart an der Nötigung (angenommen ohne die Anfechtung besteht kein zivilrechtlicher Anspruch auf die Rückabwicklung des Vertrages [was durchaus denkbar erscheint].. könnte das schon hinkommen).

Schreib ihm "ich fechte an, weil ich mich über eine wichtige Eigenschaft der Sache getäuscht habe", überweise ihm die 2 Mark 50 Versandgebühren  (bzw. lass ihn sie abziehen) treffe eine sichere Vereinbarung bzgl. der Rückabwicklung (oder gehe so vor wie ich es vorher geschrieben habe)  und gut ist. Aus Fehlern lernt man.. Wie gesagt : diese Möglichkeit besteht (rein rechtlich) nicht gerade ewig.

Oder geh halt wirklich zu einem Anwalt und lass dich beraten bzw. versuch dein Glück mit einer Anfechtung wegen Täuschung (Arglist). Es ist häufig nicht klug sich bei Rechtsfragen auf Halbwahrheiten aus dem Internet zu verlassen..
Wenn die Arglist aber nicht gegeben ist (und das ist m.E. hier ein Grenzfall) bleibst du auf den Anwaltskosten (bzw. Gerichtskosten) sitzen..


Mag ja alles sein -bei mir hats funktioniert. Und einen Schritt ist der Verkäufer (aus Angst?) auch schon auf ihn zugegangen. Einen Versuch ist es wert. Danach, kann man sich AYeboah immernoch zum Nachteil für ihn einigen.
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El-Toro schrieb:

Mag ja alles sein -bei mir hats funktioniert. Und einen Schritt ist der Verkäufer (aus Angst?) auch schon auf ihn zugegangen. Einen Versuch ist es wert. Danach, kann man sich AYeboah immernoch zum Nachteil für ihn einigen.


Damit hast du natürlich praktisch gesehen wahrscheinlich recht.

Rein rechtlich ist es allerdings so : Die Anfechtung "des Vertrags" (soweit sie sich nicht auf eine Täuschung bezieht [siehe oben]) geht nur "unverzüglich", das heißt ohne schuldhaftes zögern, gemeint ist maximal die Zeit die du brauchst um einen Anwalt zu konsultieren (ergo = ein paar Tage).

MaW : lässt er sich jetzt noch Zeit zum Verhandeln, drohen und so weiter, darf er rechtlich gesehen gar nicht mehr anfechten, der Vertrag bleibt bestehen und alles bleibt wie es ist. Der Verkäufer müsste sich auf gar nix mehr einlassen und alles was bliebe wäre die Hoffnung auf Kulanz oder ein eventueller Rechtsstreit darüber, ob hier Arglist vorliegt.

Realistischerweise weiß der Verkäufer davon natürlich nix und wird auch nicht grade zu einem Anwalt rennen.. deshalb könnte das auch unschädlich sein.
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AYeboah schrieb:

er überweist mir das Geld nach Prüfung.


Wichtig wäre vielleicht noch zu klären, was er mit "Prüfung" eigentlich meint ?!
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Da ich nicht wirklich Lust auf größeren Aufwand etc., habe ich das Angebot angenommen.
Mit den paar Euro Verlust kann und werde ich Leben müssen.

sacki schrieb:
AYeboah schrieb:

er überweist mir das Geld nach Prüfung.


Wichtig wäre vielleicht noch zu klären, was er mit "Prüfung" eigentlich meint ?!


Er wird sich das Gerät anschauen, was ich damit gemacht habe! Aufegmacht, evtl innen zerstört etc.

Da ich damit aber nichts dergleichen gemacht habe, habe ich nichts zu befürchten.

Ich werde ihm das Paket versichert zusenden. Sollte er sich weigern, mir das Geld zurückzuüberweisen, kann ich hinterher ja imme rnoch zu einem Anwalt gehen, denn dann würde er wirklich eine Straftat begehen. Mit dem Sendungsbeleg und den dazu gehörigen Emails, habe ich alles, was ich brauche.

Auf jeden Fall eine großes DANKESCHÖN, die hier "mitgewirkt" haben. Ihr habt mir sehr geholfen.
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sacki schrieb:
El-Toro schrieb:

Mag ja alles sein -bei mir hats funktioniert. Und einen Schritt ist der Verkäufer (aus Angst?) auch schon auf ihn zugegangen. Einen Versuch ist es wert. Danach, kann man sich AYeboah immernoch zum Nachteil für ihn einigen.


Damit hast du natürlich praktisch gesehen wahrscheinlich recht.

Rein rechtlich ist es allerdings so : Die Anfechtung "des Vertrags" (soweit sie sich nicht auf eine Täuschung bezieht [siehe oben]) geht nur "unverzüglich", das heißt ohne schuldhaftes zögern, gemeint ist maximal die Zeit die du brauchst um einen Anwalt zu konsultieren (ergo = ein paar Tage).

MaW : lässt er sich jetzt noch Zeit zum Verhandeln, drohen und so weiter, darf er rechtlich gesehen gar nicht mehr anfechten, der Vertrag bleibt bestehen und alles bleibt wie es ist. Der Verkäufer müsste sich auf gar nix mehr einlassen und alles was bliebe wäre die Hoffnung auf Kulanz oder ein eventueller Rechtsstreit darüber, ob hier Arglist vorliegt.

Realistischerweise weiß der Verkäufer davon natürlich nix und wird auch nicht grade zu einem Anwalt rennen.. deshalb könnte das auch unschädlich sein.


Wie es rechtlich aussieht, da kenne ich mich nicht aus, aber was mich aufregt ist, dass er als "verarschter" auch noch aufpassen muss irgendwelche Fristen und Formalitäten einzuhalten.
Was ist das für eine Gesetzgebung in der Betrüger so leichtes Spiel haben?


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