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Dringend: Ebay-Rückgabe

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Ich bräuchte da einen juristischen Rat bezüglich Ebay.

Dort habe ich vor etwas mehr als einem Jahr (Ende Dezember 08) ein Trikot erworben, welches sich in einem (nach meiner Auffassung) schlechten Zustand präsentierte, sodass ich mich mit dem Verkäufer auf eine einvernehmliche Rückgabe geeinigt habe. Er überwies mir den Betrag zurück und ich sendete ihm das Trikot zu.

Jetzt, nach über einem Jahr, bekomme ich eine E-Mail von dem Herrn. Er habe damals anstatt des Trikots ein Strickkleid (als Kundenreklamation) erhalten, das habe er aber beiseite gelegt und vergessen. Und jetzt, da er umziehe, sei ihm das wieder in die Hände gefallen. Er geht laut seiner E-Mail entweder von vorsätzlichem Handeln meinerseits (um ihn um den Betrag zu prellen) oder einem Versehen aus.

Nach einigem Suchen habe ich heute morgen tatsächlich noch den Einlieferungsbeleg vom 13.01.09 gefunden. Ich habe das Trikot damals als DHL-Paket geschickt, während er in seiner E-Mail übrigens von einem Umschlag schreibt. Ein Strickkleid habe ich außerdem nie besessen.

Wie soll ich weiter vorgehen? Hat der Verkäufer überhaupt eine rechtliche Handhabe gegen mich?

Ich bin für jede Antwort dankbar.
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FrankieVallie schrieb:
Er habe damals anstatt des Trikots ein Strickkleid (als Kundenreklamation) erhalten, das habe er aber beiseite gelegt und vergessen [...] Er geht laut seiner E-Mail entweder von vorsätzlichem Handeln meinerseits (um ihn um den Betrag zu prellen) oder einem Versehen aus.


Das ist ja wohl ein Witz, wenn er wirklich vorsätzliches Handeln in Betracht zieht, hätte er das wohl weder vergessen noch beiseite gelegt ...
Bin kein Experte, aber nach meinem Rechtsverständnis hätte er sofort Einspruch einlegen müssen.
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ist der typ händler? wenn ja, hätte er unverzüglich das paket UND deren inhalt prüfen müssen.

wenn er privatperson ist, bezieht sich die prüfung nur auf den äusserlichen zustand der sendung. allerdings muss anschließend der inhalt überprüft werden.

wir reden ja hier von einem mangel... d.h. verjährungsfrist 2 jahre.

ich schätze, die nummer lässt sich rechtlich durch die frage der beweispflicht lösen. ich denke, er muss dir beweisen, dass er ein strickkleid statt trikot von dir erhalten hat. problematisch...

praktisch würde ich auf seine forderungen einfach nicht reagieren. er verstrickt sich ja schon in wiedersprüche (paket/umschlag). eine einfache mail, dass es sich scheinbar um eine verwechslung hadelt wär vll. ne maßnahme. er wird wohl kaum vor gericht ziehen, und wenn wäre ich mal ganz relaxt.

^^das ist alles ne mischung aus menschenverstand und rechtsgrundwissen, ich bin aber weder jura-student noch anwalt
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Da die Beweislast für den Anspruch bei dem Typ liegt, würde ich mich erstmal entspannt zurücklegen. Antwort per Email reicht  aus. Sollte er wider Erwarten klagen, kannst du dich gerne per PN bei mir melden.
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Danke für die Ratschläge (HeinzGründel) sowie Hilfsangebote (stefank) und auch für die moralische Unterstützung (BA-Adler und Libero1975).

Ich habe Ebay den Fall gemeldet und den Verkäufer davon unterrichtet.
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FrankieVallie schrieb:
Danke für die Ratschläge (HeinzGründel) sowie Hilfsangebote (stefank) und auch für die moralische Unterstützung (BA-Adler und Libero1975).

Ich habe Ebay den Fall gemeldet und den Verkäufer davon unterrichtet.


Vllt hat er ja auch nur was verwechselt
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Die Verwechslung war gerade auch mein erster Gedanke.
Hast du den damaligen Vorgang nochmal genau mit ihm abgeklärt? D.h. er weiß genau worum es geht?

Ist doch sehr eigenartig, dass er sich erst jetzt meldet, obwohl er die angeblich falsche Ware schon vor einem Jahr bemerkt hat - warum hat er sich dann nicht gleich gemeldet??  :neutral-face Das Argument "Vergessen" finde ich da etwas merkwürdig..
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Moin,
Verjährt wäre die Sache nach 2 Jahren. Allerdings ging mit Übergabe der Ware an den Spediteur/Transporteur, in diesem Falle DHL, die Gefahr an den Empfänger über, d.h. er muss beweisen, dass er die falsche Ware von dir erhalten hat. Ist im allgemeinen sehr schwierig, da man sich ja meistens keine Zeugen zum Auspacken dazu holt. Ausserdem hätte er das dann damals schon festhalten müssen.
Also mail an ihn, in der du ihm erklärst, dass du das Trikot am 13.01.09 als Paket verschickt hast. Am besten noch den Einlieferungsbeleg als Kopie mit dabei. Falls er dann immer noch was will, dann sag mir bescheid, dann kann ich dir noch ein paar nette Gesetzesauszüge geben, wo das alles mit der Beweispflicht und so drin steht.
MfG
Der Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung

P.S. Nur noch einen Monat bis zum Bayern-Event! Viel Spass noch in der Heimat.
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Zum Thema Verwechslung: Ist es nötig gleich unterschwellig Betrug zu unterstellen, wenn man von einer Verwechslung ausgeht? Das hat mir ziemlich gestunken.

Trotzdem nochmal vielen Dank für die Ratschläge und Einschätzungen hier im Thread und per PN.
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Das soll ja wohl ein Witz sein...soll er dir doch erstmal beweisen, dass du ihm das "Strickkleid" (dämlicher gehts ja kaum   ) geschickt hast.

Das Ding is ne glasklare sache, schreib ihm deine SIchtweise in deutlichen Worten, das sollte reichen.


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