Ewigtreuer schrieb: Das hat mit Political correctness zu tun. Jeder, der irgend etwas gegen Minderheiten äüßert, verbrennt sich die Zunge - mit einer Ausnahme: Es ist völlig korrekt, über Arbeitslose abzulästern, sie als schmarotzendes Pack zu diffamieren, die sich römisch-dekadent in der Wohlstands -Hängematte räkeln. Das ist gesellschaftlich gewollt
alter... der warme guido hat zusammengefasst gesagt, dass man unmöglich wohlstand für alle versprechen kann...
kannst du es? versprichst du mir 3000.- im monat ohne arbeit? nicht?
Der "warme Guido" hat zusammenfassend politische Demagogie betrieben, wie ich sie eigentlich nur aus dem Geschichtsunterricht kenne - aus Deutschlands finstersten 12 Jahren. Das hast Du anscheinend nicht verstanden - wie man an deinen Statements in anderen Freds leicht ersehen kann
Der "warme Guido" hat zusammenfassend politische Demagogie betrieben, wie ich sie eigentlich nur aus dem Geschichtsunterricht kenne - aus Deutschlands finstersten 12 Jahren.
ah... aus deiner sicht lautet also die gleichtung fdp = nationalsozialismus.
könnte es sein, dass du die finsteren 12 jahre etwas unterbewertest?
Der "warme Guido" hat zusammenfassend politische Demagogie betrieben, wie ich sie eigentlich nur aus dem Geschichtsunterricht kenne - aus Deutschlands finstersten 12 Jahren.
ah... aus deiner sicht lautet also die gleichtung fdp = nationalsozialismus.
könnte es sein, dass du die finsteren 12 jahre etwas unterbewertest?
Woah - sowas hab ich nie behauptet. Ich habe über die Art der Demagogie geschrieben, in der Minderheiten an den Rand gedrängt werden sollen! Sowas lass ich mir nicht unterstellen hier
Ewigtreuer schrieb: Das hat mit Political correctness zu tun. Jeder, der irgend etwas gegen Minderheiten äüßert, verbrennt sich die Zunge - mit einer Ausnahme: Es ist völlig korrekt, über Arbeitslose abzulästern, sie als schmarotzendes Pack zu diffamieren, die sich römisch-dekadent in der Wohlstands -Hängematte räkeln. Das ist gesellschaftlich gewollt
alter... der warme guido hat zusammengefasst gesagt, dass man unmöglich wohlstand für alle versprechen kann...
kannst du es? versprichst du mir 3000.- im monat ohne arbeit? nicht?
Solange Westerwelle genug Geld für mieserable Arbeit bekommt und noch seine Sippe auf Staatskosten versorgt, ist doch alles OK. Mich wundert, dass er sich noch keine 1EURO-Jobber für seine Gartenarbeit beschäftigt.
Ewigtreuer schrieb: Das hat mit Political correctness zu tun. Jeder, der irgend etwas gegen Minderheiten äüßert, verbrennt sich die Zunge - mit einer Ausnahme: Es ist völlig korrekt, über Arbeitslose abzulästern, sie als schmarotzendes Pack zu diffamieren, die sich römisch-dekadent in der Wohlstands -Hängematte räkeln. Das ist gesellschaftlich gewollt
alter... der warme guido hat zusammengefasst gesagt, dass man unmöglich wohlstand für alle versprechen kann...
kannst du es? versprichst du mir 3000.- im monat ohne arbeit? nicht?
Solange Westerwelle genug Geld für mieserable Arbeit bekommt und noch seine Sippe auf Staatskosten versorgt, ist doch alles OK. Mich wundert, dass er sich noch keine 1EURO-Jobber für seine Gartenarbeit beschäftigt.
Würde Dich das wundern bei einer Partei, deren langjähriger Chef ein vorbestrafter Steuerhinterzieher war?
Ewigtreuer schrieb: Das hat mit Political correctness zu tun. Jeder, der irgend etwas gegen Minderheiten äüßert, verbrennt sich die Zunge - mit einer Ausnahme: Es ist völlig korrekt, über Arbeitslose abzulästern, sie als schmarotzendes Pack zu diffamieren, die sich römisch-dekadent in der Wohlstands -Hängematte räkeln. Das ist gesellschaftlich gewollt
alter... der warme guido hat zusammengefasst gesagt, dass man unmöglich wohlstand für alle versprechen kann...
kannst du es? versprichst du mir 3000.- im monat ohne arbeit? nicht?
Solange Westerwelle genug Geld für mieserable Arbeit bekommt und noch seine Sippe auf Staatskosten versorgt, ist doch alles OK. Mich wundert, dass er sich noch keine 1EURO-Jobber für seine Gartenarbeit beschäftigt.
Würde Dich das wundern bei einer Partei, deren langjähriger Chef ein vorbestrafter Steuerhinterzieher war?
Generell wundert mich in Deutschland gar nichts mehr!
Heute hat ja das Traumpaar "Merkel-Westerwelle" zum Volk gesprochen und Ihre Sparpläne nun offen gelegt.
Ich habe trotzdem bei einigen Punkten noch ein Fragezeichen über meinem Kopf^^
Dieser Punkt z.b
• Diverse Pflichtleistungen werden durch Ermessensleistungen ersetzt. Sparpotenzial: rund 16 Milliarden Euro bis 2014
1. Hier werden ja ganze 16 Milliaren eingespart aber wie genau bzw wo wird dieses Geld ein gespart ? Etwa damit, dass die ARGE uns nach Lust und Laune bei dem kleinsten Vergehen unsererseits das Geld kürzen wird ?
2. Wo genau liegt hier der Unterschied bzw was wird anders werden ? Das habe ich nicht wirklich verstanden.
3. Hier heisst es, die Arbeitsagenturen dürfen künftig selbst entscheiden, wieviel genau sie dem Hartz4 Empfänger zahlen wollen. Heisst das, wenn mein Sachbearbeiter beim Amt einen schlechten Tag hat, kann er mir mal eben 50 Euro weniger am Monatsanfang auszahlen ? Oder gibt es hier feste Regeln, an die sich auch die Arbeitsagenturen richten müssen ? Für mich klingt das nach Narrenfreiheit, die man der Arbeitsagentur nun gibt.
Ich blicke da nicht wirklich durch bzw die Feinheiten zwischen den Zeilen sind mir noch nicht verständlich.
Sonnenkern schrieb: Heute hat ja das Traumpaar "Merkel-Westerwelle" zum Volk gesprochen und Ihre Sparpläne nun offen gelegt.
Ich habe trotzdem bei einigen Punkten noch ein Fragezeichen über meinem Kopf^^
Dieser Punkt z.b
• Diverse Pflichtleistungen werden durch Ermessensleistungen ersetzt. Sparpotenzial: rund 16 Milliarden Euro bis 2014
1. Hier werden ja ganze 16 Milliaren eingespart aber wie genau bzw wo wird dieses Geld ein gespart ? Etwa damit, dass die ARGE uns nach Lust und Laune bei dem kleinsten Vergehen unsererseits das Geld kürzen wird ?
2. Wo genau liegt hier der Unterschied bzw was wird anders werden ? Das habe ich nicht wirklich verstanden.
3. Hier heisst es, die Arbeitsagenturen dürfen künftig selbst entscheiden, wieviel genau sie dem Hartz4 Empfänger zahlen wollen. Heisst das, wenn mein Sachbearbeiter beim Amt einen schlechten Tag hat, kann er mir mal eben 50 Euro weniger am Monatsanfang auszahlen ? Oder gibt es hier feste Regeln, an die sich auch die Arbeitsagenturen richten müssen ? Für mich klingt das nach Narrenfreiheit, die man der Arbeitsagentur nun gibt.
Ich blicke da nicht wirklich durch bzw die Feinheiten zwischen den Zeilen sind mir noch nicht verständlich.
wie das in der praxis aussehen wird kann ich auch noch nicht so richtig nachvollziehen. ich schätze aber, dass da ein haufen arbeit auf die justiz zurollen wird.
Sonnenkern schrieb: 3. Hier heisst es, die Arbeitsagenturen dürfen künftig selbst entscheiden, wieviel genau sie dem Hartz4 Empfänger zahlen wollen. Heisst das, wenn mein Sachbearbeiter beim Amt einen schlechten Tag hat, kann er mir mal eben 50 Euro weniger am Monatsanfang auszahlen ? Oder gibt es hier feste Regeln, an die sich auch die Arbeitsagenturen richten müssen ? Für mich klingt das nach Narrenfreiheit, die man der Arbeitsagentur nun gibt.
Hier möchte ich noch etwas ergänzen.
Ich gehe doch recht der Annahme, dass bisher die 359 Euro eine Pflichtleistung war. Das Minimum, um die Exiztens zu sichern. Diese 359 Euro fallen nun weg bzw erlöschen und die Argentur für Arbeit berechnet eigenständig einen neue Betrag für die Hartz4 Empfänger. Sehe ich das richtig ?
Sonnenkern schrieb: 3. Hier heisst es, die Arbeitsagenturen dürfen künftig selbst entscheiden, wieviel genau sie dem Hartz4 Empfänger zahlen wollen. Heisst das, wenn mein Sachbearbeiter beim Amt einen schlechten Tag hat, kann er mir mal eben 50 Euro weniger am Monatsanfang auszahlen ? Oder gibt es hier feste Regeln, an die sich auch die Arbeitsagenturen richten müssen ? Für mich klingt das nach Narrenfreiheit, die man der Arbeitsagentur nun gibt.
Hier möchte ich noch etwas ergänzen.
Ich gehe doch recht der Annahme, dass bisher die 359 Euro eine Pflichtleistung war. Das Minimum, um die Exiztens zu sichern. Diese 359 Euro fallen nun weg bzw erlöschen und die Argentur für Arbeit berechnet eigenständig einen neue Betrag für die Hartz4 Empfänger. Sehe ich das richtig ?
Nein - die Ermessungsfreiheit der Sachbearbeiter gilt nicht für Regelsätze sondern für etwaige Gewährung von Fördermaßnahmen
Sonnenkern schrieb: 3. Hier heisst es, die Arbeitsagenturen dürfen künftig selbst entscheiden, wieviel genau sie dem Hartz4 Empfänger zahlen wollen. Heisst das, wenn mein Sachbearbeiter beim Amt einen schlechten Tag hat, kann er mir mal eben 50 Euro weniger am Monatsanfang auszahlen ? Oder gibt es hier feste Regeln, an die sich auch die Arbeitsagenturen richten müssen ? Für mich klingt das nach Narrenfreiheit, die man der Arbeitsagentur nun gibt.
Hier möchte ich noch etwas ergänzen.
Ich gehe doch recht der Annahme, dass bisher die 359 Euro eine Pflichtleistung war. Das Minimum, um die Exiztens zu sichern. Diese 359 Euro fallen nun weg bzw erlöschen und die Argentur für Arbeit berechnet eigenständig einen neue Betrag für die Hartz4 Empfänger. Sehe ich das richtig ?
Nein - die Ermessungsfreiheit der Sachbearbeiter gilt nicht für Regelsätze sondern für etwaige Gewährung von Fördermaßnahmen
Ich empfehle jedem Hartzler, der in irgendeiner Art und Weise von Kürzungen betroffen ist, Widerspruch einzulegen und den Klageweg zu bestreiten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Kürzungen oder Nichtgewährungen von z. B. Fördermaßnahmen (nach Ermessensgrundlage des SB) rechtlich nicht haltbar sind.
Hier ist Willkür durch den SB Tür und Tor geöffnet worden. Die Gleichheit/Gleichbehandlung ist außer Kraft gesetzt.
Sonnenkern schrieb: 3. Hier heisst es, die Arbeitsagenturen dürfen künftig selbst entscheiden, wieviel genau sie dem Hartz4 Empfänger zahlen wollen. Heisst das, wenn mein Sachbearbeiter beim Amt einen schlechten Tag hat, kann er mir mal eben 50 Euro weniger am Monatsanfang auszahlen ? Oder gibt es hier feste Regeln, an die sich auch die Arbeitsagenturen richten müssen ? Für mich klingt das nach Narrenfreiheit, die man der Arbeitsagentur nun gibt.
Hier möchte ich noch etwas ergänzen.
Ich gehe doch recht der Annahme, dass bisher die 359 Euro eine Pflichtleistung war. Das Minimum, um die Exiztens zu sichern. Diese 359 Euro fallen nun weg bzw erlöschen und die Argentur für Arbeit berechnet eigenständig einen neue Betrag für die Hartz4 Empfänger. Sehe ich das richtig ?
Nein - die Ermessungsfreiheit der Sachbearbeiter gilt nicht für Regelsätze sondern für etwaige Gewährung von Fördermaßnahmen
Ich empfehle jedem Hartzler, der in irgendeiner Art und Weise von Kürzungen betroffen ist, Widerspruch einzulegen und den Klageweg zu bestreiten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Kürzungen oder Nichtgewährungen von z. B. Fördermaßnahmen (nach Ermessensgrundlage des SB) rechtlich nicht haltbar sind. Hier ist Willkür durch den SB Tür und Tor geöffnet worden. Die Gleichheit/Gleichbehandlung ist außer Kraft gesetzt.
Die Schaffung der dafür notwendigen Rechtsgrundlage wurde ja grade verkündet
Sonnenkern schrieb: 3. Hier heisst es, die Arbeitsagenturen dürfen künftig selbst entscheiden, wieviel genau sie dem Hartz4 Empfänger zahlen wollen. Heisst das, wenn mein Sachbearbeiter beim Amt einen schlechten Tag hat, kann er mir mal eben 50 Euro weniger am Monatsanfang auszahlen ? Oder gibt es hier feste Regeln, an die sich auch die Arbeitsagenturen richten müssen ? Für mich klingt das nach Narrenfreiheit, die man der Arbeitsagentur nun gibt.
Hier möchte ich noch etwas ergänzen.
Ich gehe doch recht der Annahme, dass bisher die 359 Euro eine Pflichtleistung war. Das Minimum, um die Exiztens zu sichern. Diese 359 Euro fallen nun weg bzw erlöschen und die Argentur für Arbeit berechnet eigenständig einen neue Betrag für die Hartz4 Empfänger. Sehe ich das richtig ?
Nein - die Ermessungsfreiheit der Sachbearbeiter gilt nicht für Regelsätze sondern für etwaige Gewährung von Fördermaßnahmen
Ich empfehle jedem Hartzler, der in irgendeiner Art und Weise von Kürzungen betroffen ist, Widerspruch einzulegen und den Klageweg zu bestreiten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Kürzungen oder Nichtgewährungen von z. B. Fördermaßnahmen (nach Ermessensgrundlage des SB) rechtlich nicht haltbar sind.
Hier ist Willkür durch den SB Tür und Tor geöffnet worden. Die Gleichheit/Gleichbehandlung ist außer Kraft gesetzt.
weißt du ob hartz IV empfänger anspruch auf eine rechtsschutzversicherung haben? wäre kein schlechter zeitpunkt.
Sonnenkern schrieb: 3. Hier heisst es, die Arbeitsagenturen dürfen künftig selbst entscheiden, wieviel genau sie dem Hartz4 Empfänger zahlen wollen. Heisst das, wenn mein Sachbearbeiter beim Amt einen schlechten Tag hat, kann er mir mal eben 50 Euro weniger am Monatsanfang auszahlen ? Oder gibt es hier feste Regeln, an die sich auch die Arbeitsagenturen richten müssen ? Für mich klingt das nach Narrenfreiheit, die man der Arbeitsagentur nun gibt.
Hier möchte ich noch etwas ergänzen.
Ich gehe doch recht der Annahme, dass bisher die 359 Euro eine Pflichtleistung war. Das Minimum, um die Exiztens zu sichern. Diese 359 Euro fallen nun weg bzw erlöschen und die Argentur für Arbeit berechnet eigenständig einen neue Betrag für die Hartz4 Empfänger. Sehe ich das richtig ?
Nein - die Ermessungsfreiheit der Sachbearbeiter gilt nicht für Regelsätze sondern für etwaige Gewährung von Fördermaßnahmen
Ich empfehle jedem Hartzler, der in irgendeiner Art und Weise von Kürzungen betroffen ist, Widerspruch einzulegen und den Klageweg zu bestreiten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Kürzungen oder Nichtgewährungen von z. B. Fördermaßnahmen (nach Ermessensgrundlage des SB) rechtlich nicht haltbar sind. Hier ist Willkür durch den SB Tür und Tor geöffnet worden. Die Gleichheit/Gleichbehandlung ist außer Kraft gesetzt.
Die Schaffung der dafür notwendigen Rechtsgrundlage wurde ja grade verkündet
ich bin nicht sicher, ganz im gegenteil habe ich große zweifel, dass das verfassungsgericht da mitspielt. es wäre nicht das erste mal, dass die da intervenieren.
Sonnenkern schrieb: 3. Hier heisst es, die Arbeitsagenturen dürfen künftig selbst entscheiden, wieviel genau sie dem Hartz4 Empfänger zahlen wollen. Heisst das, wenn mein Sachbearbeiter beim Amt einen schlechten Tag hat, kann er mir mal eben 50 Euro weniger am Monatsanfang auszahlen ? Oder gibt es hier feste Regeln, an die sich auch die Arbeitsagenturen richten müssen ? Für mich klingt das nach Narrenfreiheit, die man der Arbeitsagentur nun gibt.
Hier möchte ich noch etwas ergänzen.
Ich gehe doch recht der Annahme, dass bisher die 359 Euro eine Pflichtleistung war. Das Minimum, um die Exiztens zu sichern. Diese 359 Euro fallen nun weg bzw erlöschen und die Argentur für Arbeit berechnet eigenständig einen neue Betrag für die Hartz4 Empfänger. Sehe ich das richtig ?
Nein - die Ermessungsfreiheit der Sachbearbeiter gilt nicht für Regelsätze sondern für etwaige Gewährung von Fördermaßnahmen
Ich empfehle jedem Hartzler, der in irgendeiner Art und Weise von Kürzungen betroffen ist, Widerspruch einzulegen und den Klageweg zu bestreiten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Kürzungen oder Nichtgewährungen von z. B. Fördermaßnahmen (nach Ermessensgrundlage des SB) rechtlich nicht haltbar sind.
Hier ist Willkür durch den SB Tür und Tor geöffnet worden. Die Gleichheit/Gleichbehandlung ist außer Kraft gesetzt.
weißt du ob hartz IV empfänger anspruch auf eine rechtsschutzversicherung haben? wäre kein schlechter zeitpunkt.
Generell kann der Hartzler (noch) kostenfrei Klage bei seinem nächstgelegenen Sozialgericht einreichen. Empfehlenswert wäre aber vorab, dem ablehnenden Bescheid der ARGE per Widerspruch entgegen zu wirken.
Hartz-IV-Empfänger haben desweiteren Anspruch auf einen Beratungshilfeschein, der beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden kann. Damit kann man sich einen Rechtsanwalt - nach freier Wahl - für ein Beratungsgespräch suchen. (Lediglich eine Kostenpauschale von 10 EUR können vom RA genommen werden, oftmals verzichten aber die Anwalte auch darauf). Der Anwalt kann m. W. eine Klageschrift formulieren und diese an das SG einreichen.
Caritative Einrichtungen z. B. Diakonie, Arbeitslosenhilfe usw. stehen oftmals dem Arbeitslosen beratend und helfend zur Seite.
Vielleicht kann ein Forumsanwalt hierzu noch mal etwas sagen?!
Sonnenkern schrieb: 3. Hier heisst es, die Arbeitsagenturen dürfen künftig selbst entscheiden, wieviel genau sie dem Hartz4 Empfänger zahlen wollen. Heisst das, wenn mein Sachbearbeiter beim Amt einen schlechten Tag hat, kann er mir mal eben 50 Euro weniger am Monatsanfang auszahlen ? Oder gibt es hier feste Regeln, an die sich auch die Arbeitsagenturen richten müssen ? Für mich klingt das nach Narrenfreiheit, die man der Arbeitsagentur nun gibt.
Hier möchte ich noch etwas ergänzen.
Ich gehe doch recht der Annahme, dass bisher die 359 Euro eine Pflichtleistung war. Das Minimum, um die Exiztens zu sichern. Diese 359 Euro fallen nun weg bzw erlöschen und die Argentur für Arbeit berechnet eigenständig einen neue Betrag für die Hartz4 Empfänger. Sehe ich das richtig ?
Nein - die Ermessungsfreiheit der Sachbearbeiter gilt nicht für Regelsätze sondern für etwaige Gewährung von Fördermaßnahmen
Ich empfehle jedem Hartzler, der in irgendeiner Art und Weise von Kürzungen betroffen ist, Widerspruch einzulegen und den Klageweg zu bestreiten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Kürzungen oder Nichtgewährungen von z. B. Fördermaßnahmen (nach Ermessensgrundlage des SB) rechtlich nicht haltbar sind. Hier ist Willkür durch den SB Tür und Tor geöffnet worden. Die Gleichheit/Gleichbehandlung ist außer Kraft gesetzt.
Die Schaffung der dafür notwendigen Rechtsgrundlage wurde ja grade verkündet
Ich hege Zweifel an der Verfassungsrechtlichkeit und bin mir sicher, dass es Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht geben wird.
Sonnenkern schrieb: 3. Hier heisst es, die Arbeitsagenturen dürfen künftig selbst entscheiden, wieviel genau sie dem Hartz4 Empfänger zahlen wollen. Heisst das, wenn mein Sachbearbeiter beim Amt einen schlechten Tag hat, kann er mir mal eben 50 Euro weniger am Monatsanfang auszahlen ? Oder gibt es hier feste Regeln, an die sich auch die Arbeitsagenturen richten müssen ? Für mich klingt das nach Narrenfreiheit, die man der Arbeitsagentur nun gibt.
Hier möchte ich noch etwas ergänzen.
Ich gehe doch recht der Annahme, dass bisher die 359 Euro eine Pflichtleistung war. Das Minimum, um die Exiztens zu sichern. Diese 359 Euro fallen nun weg bzw erlöschen und die Argentur für Arbeit berechnet eigenständig einen neue Betrag für die Hartz4 Empfänger. Sehe ich das richtig ?
Nein - die Ermessungsfreiheit der Sachbearbeiter gilt nicht für Regelsätze sondern für etwaige Gewährung von Fördermaßnahmen
Ich empfehle jedem Hartzler, der in irgendeiner Art und Weise von Kürzungen betroffen ist, Widerspruch einzulegen und den Klageweg zu bestreiten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Kürzungen oder Nichtgewährungen von z. B. Fördermaßnahmen (nach Ermessensgrundlage des SB) rechtlich nicht haltbar sind.
Hier ist Willkür durch den SB Tür und Tor geöffnet worden. Die Gleichheit/Gleichbehandlung ist außer Kraft gesetzt.
weißt du ob hartz IV empfänger anspruch auf eine rechtsschutzversicherung haben? wäre kein schlechter zeitpunkt.
Generell kann der Hartzler (noch) kostenfrei Klage bei seinem nächstgelegenen Sozialgericht einreichen. Empfehlenswert wäre aber vorab, dem ablehnenden Bescheid der ARGE per Widerspruch entgegen zu wirken.
Hartz-IV-Empfänger haben desweiteren Anspruch auf einen Beratungshilfeschein, der beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden kann. Damit kann man sich einen Rechtsanwalt - nach freier Wahl - für ein Beratungsgespräch suchen. (Lediglich eine Kostenpauschale von 10 EUR können vom RA genommen werden, oftmals verzichten aber die Anwalte auch darauf). Der Anwalt kann m. W. eine Klageschrift formulieren und diese an das SG einreichen.
Caritative Einrichtungen z. B. Diakonie, Arbeitslosenhilfe usw. stehen oftmals dem Arbeitslosen beratend und helfend zur Seite.
Vielleicht kann ein Forumsanwalt hierzu noch mal etwas sagen?!
danke schon mal. ich vermute die sozialgerichte werden richtig gut beschäftigt sein (sind sie sowieso jetzt schon).
Sonnenkern schrieb: 3. Hier heisst es, die Arbeitsagenturen dürfen künftig selbst entscheiden, wieviel genau sie dem Hartz4 Empfänger zahlen wollen. Heisst das, wenn mein Sachbearbeiter beim Amt einen schlechten Tag hat, kann er mir mal eben 50 Euro weniger am Monatsanfang auszahlen ? Oder gibt es hier feste Regeln, an die sich auch die Arbeitsagenturen richten müssen ? Für mich klingt das nach Narrenfreiheit, die man der Arbeitsagentur nun gibt.
Hier möchte ich noch etwas ergänzen.
Ich gehe doch recht der Annahme, dass bisher die 359 Euro eine Pflichtleistung war. Das Minimum, um die Exiztens zu sichern. Diese 359 Euro fallen nun weg bzw erlöschen und die Argentur für Arbeit berechnet eigenständig einen neue Betrag für die Hartz4 Empfänger. Sehe ich das richtig ?
Nein - die Ermessungsfreiheit der Sachbearbeiter gilt nicht für Regelsätze sondern für etwaige Gewährung von Fördermaßnahmen
Ich empfehle jedem Hartzler, der in irgendeiner Art und Weise von Kürzungen betroffen ist, Widerspruch einzulegen und den Klageweg zu bestreiten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Kürzungen oder Nichtgewährungen von z. B. Fördermaßnahmen (nach Ermessensgrundlage des SB) rechtlich nicht haltbar sind.
Hier ist Willkür durch den SB Tür und Tor geöffnet worden. Die Gleichheit/Gleichbehandlung ist außer Kraft gesetzt.
weißt du ob hartz IV empfänger anspruch auf eine rechtsschutzversicherung haben? wäre kein schlechter zeitpunkt.
Generell kann der Hartzler (noch) kostenfrei Klage bei seinem nächstgelegenen Sozialgericht einreichen. Empfehlenswert wäre aber vorab, dem ablehnenden Bescheid der ARGE per Widerspruch entgegen zu wirken.
Hartz-IV-Empfänger haben desweiteren Anspruch auf einen Beratungshilfeschein, der beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden kann. Damit kann man sich einen Rechtsanwalt - nach freier Wahl - für ein Beratungsgespräch suchen. (Lediglich eine Kostenpauschale von 10 EUR können vom RA genommen werden, oftmals verzichten aber die Anwalte auch darauf). Der Anwalt kann m. W. eine Klageschrift formulieren und diese an das SG einreichen.
Caritative Einrichtungen z. B. Diakonie, Arbeitslosenhilfe usw. stehen oftmals dem Arbeitslosen beratend und helfend zur Seite.
Vielleicht kann ein Forumsanwalt hierzu noch mal etwas sagen?!
danke schon mal. ich vermute die sozialgerichte werden richtig gut beschäftigt sein (sind sie sowieso jetzt schon).
Ja und um das wiederum zu verhindern und Hartzlern ihre einzige Chance zu ihrem Recht zu kommen, zu nehmen, möchte die Politik gerne die Kostenpflicht für Klagen beim Sozialgericht einführen.
Sonnenkern schrieb: 3. Hier heisst es, die Arbeitsagenturen dürfen künftig selbst entscheiden, wieviel genau sie dem Hartz4 Empfänger zahlen wollen. Heisst das, wenn mein Sachbearbeiter beim Amt einen schlechten Tag hat, kann er mir mal eben 50 Euro weniger am Monatsanfang auszahlen ? Oder gibt es hier feste Regeln, an die sich auch die Arbeitsagenturen richten müssen ? Für mich klingt das nach Narrenfreiheit, die man der Arbeitsagentur nun gibt.
Hier möchte ich noch etwas ergänzen.
Ich gehe doch recht der Annahme, dass bisher die 359 Euro eine Pflichtleistung war. Das Minimum, um die Exiztens zu sichern. Diese 359 Euro fallen nun weg bzw erlöschen und die Argentur für Arbeit berechnet eigenständig einen neue Betrag für die Hartz4 Empfänger. Sehe ich das richtig ?
Nein - die Ermessungsfreiheit der Sachbearbeiter gilt nicht für Regelsätze sondern für etwaige Gewährung von Fördermaßnahmen
Ich empfehle jedem Hartzler, der in irgendeiner Art und Weise von Kürzungen betroffen ist, Widerspruch einzulegen und den Klageweg zu bestreiten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Kürzungen oder Nichtgewährungen von z. B. Fördermaßnahmen (nach Ermessensgrundlage des SB) rechtlich nicht haltbar sind.
Hier ist Willkür durch den SB Tür und Tor geöffnet worden. Die Gleichheit/Gleichbehandlung ist außer Kraft gesetzt.
weißt du ob hartz IV empfänger anspruch auf eine rechtsschutzversicherung haben? wäre kein schlechter zeitpunkt.
Generell kann der Hartzler (noch) kostenfrei Klage bei seinem nächstgelegenen Sozialgericht einreichen. Empfehlenswert wäre aber vorab, dem ablehnenden Bescheid der ARGE per Widerspruch entgegen zu wirken.
Hartz-IV-Empfänger haben desweiteren Anspruch auf einen Beratungshilfeschein, der beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden kann. Damit kann man sich einen Rechtsanwalt - nach freier Wahl - für ein Beratungsgespräch suchen. (Lediglich eine Kostenpauschale von 10 EUR können vom RA genommen werden, oftmals verzichten aber die Anwalte auch darauf). Der Anwalt kann m. W. eine Klageschrift formulieren und diese an das SG einreichen.
Caritative Einrichtungen z. B. Diakonie, Arbeitslosenhilfe usw. stehen oftmals dem Arbeitslosen beratend und helfend zur Seite.
Vielleicht kann ein Forumsanwalt hierzu noch mal etwas sagen?!
danke schon mal. ich vermute die sozialgerichte werden richtig gut beschäftigt sein (sind sie sowieso jetzt schon).
Ja und um das wiederum zu verhindern und Hartzlern ihre einzige Chance zu ihrem Recht zu kommen, zu nehmen, möchte die Politik gerne die Kostenpflicht für Klagen beim Sozialgericht einführen.
Was! Davon habe ich noch gar nichts mitbekommen.
Sozialgerichte beschäftigen sich ja nicht nur mit Sozialhife.Denke insbesondere auch an Kranken und Rentenversicherung.Die lehnen auch gerne mal ohne Grund ab.
Sonnenkern schrieb: 3. Hier heisst es, die Arbeitsagenturen dürfen künftig selbst entscheiden, wieviel genau sie dem Hartz4 Empfänger zahlen wollen. Heisst das, wenn mein Sachbearbeiter beim Amt einen schlechten Tag hat, kann er mir mal eben 50 Euro weniger am Monatsanfang auszahlen ? Oder gibt es hier feste Regeln, an die sich auch die Arbeitsagenturen richten müssen ? Für mich klingt das nach Narrenfreiheit, die man der Arbeitsagentur nun gibt.
Hier möchte ich noch etwas ergänzen.
Ich gehe doch recht der Annahme, dass bisher die 359 Euro eine Pflichtleistung war. Das Minimum, um die Exiztens zu sichern. Diese 359 Euro fallen nun weg bzw erlöschen und die Argentur für Arbeit berechnet eigenständig einen neue Betrag für die Hartz4 Empfänger. Sehe ich das richtig ?
Nein - die Ermessungsfreiheit der Sachbearbeiter gilt nicht für Regelsätze sondern für etwaige Gewährung von Fördermaßnahmen
Ich empfehle jedem Hartzler, der in irgendeiner Art und Weise von Kürzungen betroffen ist, Widerspruch einzulegen und den Klageweg zu bestreiten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Kürzungen oder Nichtgewährungen von z. B. Fördermaßnahmen (nach Ermessensgrundlage des SB) rechtlich nicht haltbar sind.
Hier ist Willkür durch den SB Tür und Tor geöffnet worden. Die Gleichheit/Gleichbehandlung ist außer Kraft gesetzt.
weißt du ob hartz IV empfänger anspruch auf eine rechtsschutzversicherung haben? wäre kein schlechter zeitpunkt.
Generell kann der Hartzler (noch) kostenfrei Klage bei seinem nächstgelegenen Sozialgericht einreichen. Empfehlenswert wäre aber vorab, dem ablehnenden Bescheid der ARGE per Widerspruch entgegen zu wirken.
Hartz-IV-Empfänger haben desweiteren Anspruch auf einen Beratungshilfeschein, der beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden kann. Damit kann man sich einen Rechtsanwalt - nach freier Wahl - für ein Beratungsgespräch suchen. (Lediglich eine Kostenpauschale von 10 EUR können vom RA genommen werden, oftmals verzichten aber die Anwalte auch darauf). Der Anwalt kann m. W. eine Klageschrift formulieren und diese an das SG einreichen.
Caritative Einrichtungen z. B. Diakonie, Arbeitslosenhilfe usw. stehen oftmals dem Arbeitslosen beratend und helfend zur Seite.
Vielleicht kann ein Forumsanwalt hierzu noch mal etwas sagen?!
danke schon mal. ich vermute die sozialgerichte werden richtig gut beschäftigt sein (sind sie sowieso jetzt schon).
Ja und um das wiederum zu verhindern und Hartzlern ihre einzige Chance zu ihrem Recht zu kommen, zu nehmen, möchte die Politik gerne die Kostenpflicht für Klagen beim Sozialgericht einführen.
Was! Davon habe ich noch gar nichts mitbekommen.
Sozialgerichte beschäftigen sich ja nicht nur mit Sozialhife.Denke insbesondere auch an Kranken und Rentenversicherung.Die lehnen auch gerne mal ohne Grund ab.
Ja das ist aber schon länger im Gespräch, vor allem deshalb, um die Klageflut zu unterbinden und die Sozialgerichte zu entlasten, lustig oder?
Was z. B. Kuranträge bei der "Deutschen Rentenversicherung Bund" angeht, gibt es dort seit einigen Jahren ein internes Papier, Standard-Kuranträge in der ersten Instanz generell abzulehnen. (Quelle: Ein Bekannter der dort arbeitet.)
Der "warme Guido" hat zusammenfassend politische Demagogie betrieben,
wie ich sie eigentlich nur aus dem Geschichtsunterricht kenne - aus Deutschlands finstersten 12 Jahren.
Das hast Du anscheinend nicht verstanden - wie man an deinen Statements in anderen Freds leicht ersehen kann
ah... aus deiner sicht lautet also die gleichtung fdp = nationalsozialismus.
könnte es sein, dass du die finsteren 12 jahre etwas unterbewertest?
Woah - sowas hab ich nie behauptet.
Ich habe über die Art der Demagogie geschrieben, in der Minderheiten an den Rand gedrängt werden sollen!
Sowas lass ich mir nicht unterstellen hier
Solange Westerwelle genug Geld für mieserable Arbeit bekommt und noch seine Sippe auf Staatskosten versorgt, ist doch alles OK. Mich wundert, dass er sich noch keine 1EURO-Jobber für seine Gartenarbeit beschäftigt.
Würde Dich das wundern bei einer Partei, deren langjähriger Chef ein vorbestrafter Steuerhinterzieher war?
Generell wundert mich in Deutschland gar nichts mehr!
Ich habe trotzdem bei einigen Punkten noch ein Fragezeichen über meinem Kopf^^
Dieser Punkt z.b
• Diverse Pflichtleistungen werden durch Ermessensleistungen ersetzt. Sparpotenzial: rund 16 Milliarden Euro bis 2014
1. Hier werden ja ganze 16 Milliaren eingespart aber wie genau bzw wo wird dieses Geld ein gespart ? Etwa damit, dass die ARGE uns nach Lust und Laune bei dem kleinsten Vergehen unsererseits das Geld kürzen wird ?
2. Wo genau liegt hier der Unterschied bzw was wird anders werden ?
Das habe ich nicht wirklich verstanden.
3. Hier heisst es, die Arbeitsagenturen dürfen künftig selbst entscheiden, wieviel genau sie dem Hartz4 Empfänger zahlen wollen.
Heisst das, wenn mein Sachbearbeiter beim Amt einen schlechten Tag hat, kann er mir mal eben 50 Euro weniger am Monatsanfang auszahlen ?
Oder gibt es hier feste Regeln, an die sich auch die Arbeitsagenturen richten müssen ? Für mich klingt das nach Narrenfreiheit, die man der Arbeitsagentur nun gibt.
Ich blicke da nicht wirklich durch bzw die Feinheiten zwischen den Zeilen sind mir noch nicht verständlich.
wie das in der praxis aussehen wird kann ich auch noch nicht so richtig nachvollziehen. ich schätze aber, dass da ein haufen arbeit auf die justiz zurollen wird.
Hier möchte ich noch etwas ergänzen.
Ich gehe doch recht der Annahme, dass bisher die 359 Euro eine Pflichtleistung war. Das Minimum, um die Exiztens zu sichern.
Diese 359 Euro fallen nun weg bzw erlöschen und die Argentur für Arbeit berechnet eigenständig einen neue Betrag für die Hartz4 Empfänger.
Sehe ich das richtig ?
Nein - die Ermessungsfreiheit der Sachbearbeiter gilt nicht für Regelsätze sondern für etwaige Gewährung von Fördermaßnahmen
Ich empfehle jedem Hartzler, der in irgendeiner Art und Weise von Kürzungen betroffen ist, Widerspruch einzulegen und den Klageweg zu bestreiten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Kürzungen oder Nichtgewährungen von z. B. Fördermaßnahmen (nach Ermessensgrundlage des SB) rechtlich nicht haltbar sind.
Hier ist Willkür durch den SB Tür und Tor geöffnet worden.
Die Gleichheit/Gleichbehandlung ist außer Kraft gesetzt.
Die Schaffung der dafür notwendigen Rechtsgrundlage wurde ja grade verkündet
weißt du ob hartz IV empfänger anspruch auf eine rechtsschutzversicherung haben? wäre kein schlechter zeitpunkt.
ich bin nicht sicher, ganz im gegenteil habe ich große zweifel, dass das verfassungsgericht da mitspielt. es wäre nicht das erste mal, dass die da intervenieren.
Generell kann der Hartzler (noch) kostenfrei Klage bei seinem nächstgelegenen Sozialgericht einreichen. Empfehlenswert wäre aber vorab, dem ablehnenden Bescheid der ARGE per Widerspruch entgegen zu wirken.
Hartz-IV-Empfänger haben desweiteren Anspruch auf einen Beratungshilfeschein, der beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden kann. Damit kann man sich einen Rechtsanwalt - nach freier Wahl - für ein Beratungsgespräch suchen. (Lediglich eine Kostenpauschale von 10 EUR können vom RA genommen werden, oftmals verzichten aber die Anwalte auch darauf). Der Anwalt kann m. W. eine Klageschrift formulieren und diese an das SG einreichen.
Caritative Einrichtungen z. B. Diakonie, Arbeitslosenhilfe usw. stehen oftmals dem Arbeitslosen beratend und helfend zur Seite.
Vielleicht kann ein Forumsanwalt hierzu noch mal etwas sagen?!
Ich hege Zweifel an der Verfassungsrechtlichkeit und bin mir sicher, dass es Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht geben wird.
danke schon mal. ich vermute die sozialgerichte werden richtig gut beschäftigt sein (sind sie sowieso jetzt schon).
Ja und um das wiederum zu verhindern und Hartzlern ihre einzige Chance zu ihrem Recht zu kommen, zu nehmen, möchte die Politik gerne die Kostenpflicht für Klagen beim Sozialgericht einführen.
Was! Davon habe ich noch gar nichts mitbekommen.
Sozialgerichte beschäftigen sich ja nicht nur mit Sozialhife.Denke insbesondere auch an Kranken und Rentenversicherung.Die lehnen auch gerne mal ohne Grund ab.
Ja das ist aber schon länger im Gespräch, vor allem deshalb, um die Klageflut zu unterbinden und die Sozialgerichte zu entlasten, lustig oder?
Was z. B. Kuranträge bei der "Deutschen Rentenversicherung Bund" angeht, gibt es dort seit einigen Jahren ein internes Papier, Standard-Kuranträge in der ersten Instanz generell abzulehnen. (Quelle: Ein Bekannter der dort arbeitet.)