Ich hoffe jemand von euch kann mir helfen. Ein Sportfotograf hat von mir und nem Kumpel Bilder gemacht. Kann ich selbst (da ich drauf bin) das Bild für mich anfordern? Wenn ja bräuchte ich den Namen des unscharfen Herren rechts im Hintergrund
Ich weiß ja nicht, für wen er arbeitet und "unser" Bild wurde nirgendwo hochgeladen... Wäre für meinen Kumpel zum Geburtstag, aber das ganze wird wohl zu kompliziert
stefank schrieb: Können kann man schon, also nett anfragen. Irgendwelche Rechte auf und an Fotos, auf denen man selbst abgebildet ist, hat man aber nicht.
Das würde ich so nicht sehen, jedenfalls nicht so pauschal. Wo ist das Foto aufgenommen- während einer Demonstration, einfach mal so auf der Straße etc. ob einfacher Bürger bzw. Promi, es gelten verschiedene Regeln! Fakt ist, ohne Dein Einverständnis darf Dich ein Fotograf nicht ablichten, geschweigedenn Bilder mit Dir als Motiv verkaufen! Also in Deinem Falle den Fotograf kontaktieren, sollte er sich querstellen, kannst Du ihn ja nach dem Model-release fragen.
stefank schrieb: Können kann man schon, also nett anfragen. Irgendwelche Rechte auf und an Fotos, auf denen man selbst abgebildet ist, hat man aber nicht.
Das würde ich so nicht sehen, jedenfalls nicht so pauschal. Wo ist das Foto aufgenommen- während einer Demonstration, einfach mal so auf der Straße etc. ob einfacher Bürger bzw. Promi, es gelten verschiedene Regeln! Fakt ist, ohne Dein Einverständnis darf Dich ein Fotograf nicht ablichten, geschweigedenn Bilder mit Dir als Motiv verkaufen! Also in Deinem Falle den Fotograf kontaktieren, sollte er sich querstellen, kannst Du ihn ja nach dem Model-release fragen.
Deine Gedanken sind zwar nicht verkehrt, aber hier neben der Sache. Dem Threaderöffner kam es auf eine Kopie des Fotos an, nicht auf eine möglichen Anspruch gegen eine Verwertung. Ein solcher wäre im Zweifel übrigens auch nicht gegeben, aber das würde hier zu tief ins Kunsturheberrechtsgesetz führen.
stefank schrieb: Können kann man schon, also nett anfragen. Irgendwelche Rechte auf und an Fotos, auf denen man selbst abgebildet ist, hat man aber nicht.
Das würde ich so nicht sehen, jedenfalls nicht so pauschal. Wo ist das Foto aufgenommen- während einer Demonstration, einfach mal so auf der Straße etc. ob einfacher Bürger bzw. Promi, es gelten verschiedene Regeln! Fakt ist, ohne Dein Einverständnis darf Dich ein Fotograf nicht ablichten, geschweigedenn Bilder mit Dir als Motiv verkaufen! Also in Deinem Falle den Fotograf kontaktieren, sollte er sich querstellen, kannst Du ihn ja nach dem Model-release fragen.
Deine Gedanken sind zwar nicht verkehrt, aber hier neben der Sache. Dem Threaderöffner kam es auf eine Kopie des Fotos an, nicht auf eine möglichen Anspruch gegen eine Verwertung. Ein solcher wäre im Zweifel übrigens auch nicht gegeben, aber das würde hier zu tief ins Kunsturheberrechtsgesetz führen.
Ich habe auf Deine falsche Aussage reagiert, beinhaltet doch die Richtigstellung für den Threaderöffner eine andere Ausgangsposition um an sein gewünschtes Bild zu kommen. Außerdem geht es nicht um eine Urheberfrage sondern um Persöhnlichkeitsrechte.
stefank schrieb: Können kann man schon, also nett anfragen. Irgendwelche Rechte auf und an Fotos, auf denen man selbst abgebildet ist, hat man aber nicht.
Das würde ich so nicht sehen, jedenfalls nicht so pauschal. Wo ist das Foto aufgenommen- während einer Demonstration, einfach mal so auf der Straße etc. ob einfacher Bürger bzw. Promi, es gelten verschiedene Regeln! Fakt ist, ohne Dein Einverständnis darf Dich ein Fotograf nicht ablichten, geschweigedenn Bilder mit Dir als Motiv verkaufen! Also in Deinem Falle den Fotograf kontaktieren, sollte er sich querstellen, kannst Du ihn ja nach dem Model-release fragen.
Deine Gedanken sind zwar nicht verkehrt, aber hier neben der Sache. Dem Threaderöffner kam es auf eine Kopie des Fotos an, nicht auf eine möglichen Anspruch gegen eine Verwertung. Ein solcher wäre im Zweifel übrigens auch nicht gegeben, aber das würde hier zu tief ins Kunsturheberrechtsgesetz führen.
Ich habe auf Deine falsche Aussage reagiert, beinhaltet doch die Richtigstellung für den Threaderöffner eine andere Ausgangsposition um an sein gewünschtes Bild zu kommen. Außerdem geht es nicht um eine Urheberfrage sondern um Persöhnlichkeitsrechte.
Wieso ändert sich die Ausgangslage? Meinst du, er soll dem Fotografen drohen, eine Verwertung zu verbieten, wenn er keinen Abzug von dem Foto bekommt? Bei so einer freundlichen Anfrage würde ich dem Fotografen raten "leck mich" zu sagen und das Foto eben nicht zu verwerten. Da ist mein Tipp, nett zu fragen, wohl erfolgversprechender. Und wie kommst du auf Urheberrecht? Weil ich das Kunsturheberrechtsgesetz erwähne? Die Persönlichkeitsrechte am eigenen Bild sind nunmal in §§ 23 und 23 KunstUrhG geregelt.
stefank schrieb: Können kann man schon, also nett anfragen. Irgendwelche Rechte auf und an Fotos, auf denen man selbst abgebildet ist, hat man aber nicht.
Das würde ich so nicht sehen, jedenfalls nicht so pauschal. Wo ist das Foto aufgenommen- während einer Demonstration, einfach mal so auf der Straße etc. ob einfacher Bürger bzw. Promi, es gelten verschiedene Regeln! Fakt ist, ohne Dein Einverständnis darf Dich ein Fotograf nicht ablichten, geschweigedenn Bilder mit Dir als Motiv verkaufen! Also in Deinem Falle den Fotograf kontaktieren, sollte er sich querstellen, kannst Du ihn ja nach dem Model-release fragen.
Deine Gedanken sind zwar nicht verkehrt, aber hier neben der Sache. Dem Threaderöffner kam es auf eine Kopie des Fotos an, nicht auf eine möglichen Anspruch gegen eine Verwertung. Ein solcher wäre im Zweifel übrigens auch nicht gegeben, aber das würde hier zu tief ins Kunsturheberrechtsgesetz führen.
Ich habe auf Deine falsche Aussage reagiert, beinhaltet doch die Richtigstellung für den Threaderöffner eine andere Ausgangsposition um an sein gewünschtes Bild zu kommen. Außerdem geht es nicht um eine Urheberfrage sondern um Persöhnlichkeitsrechte.
Wieso ändert sich die Ausgangslage? Meinst du, er soll dem Fotografen drohen, eine Verwertung zu verbieten, wenn er keinen Abzug von dem Foto bekommt? Bei so einer freundlichen Anfrage würde ich dem Fotografen raten "leck mich" zu sagen und das Foto eben nicht zu verwerten. Da ist mein Tipp, nett zu fragen, wohl erfolgversprechender. Und wie kommst du auf Urheberrecht? Weil ich das Kunsturheberrechtsgesetz erwähne? Die Persönlichkeitsrechte am eigenen Bild sind nunmal in §§ 23 und 23 KunstUrhG geregelt.
Hallo Stefank! Ich habe der Dame niemals nahegelegt, ungehalten zu argumentieren bzw. anzufragen, das solltest Du, wenn Du aufmerksam meine Beiträge liest auch anerkennen. Nun, zur Ausgangslage: ich kenn einfach meine Pappenheimer, was heißt, daß viele Fotografen rücksichtslos mit den Persöhnlichkeitsrechten der Abgebildeten umgehen, somit habe ich auf Deine Aussage reagiert um auf diesen Mißstand hinzuweisen. Dazu der §22 (!) des KunstUrhG: § 22 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten. ____
Die Meisten finden es einfach toll und fühlen sich geschmeichelt, wenn sie fotografiert werden. Kaum einer weiss um die Gesetzeslage, und das wird dann schamlos ausgenutzt. Dann ist es auch oftmals schwierig an die Bilder ranzukommen. Also, natürlich nett anfragen, falls ohne Erfolg, sollte einem die rechtliche Situation einfach bewußt sein.
stefank schrieb: Können kann man schon, also nett anfragen. Irgendwelche Rechte auf und an Fotos, auf denen man selbst abgebildet ist, hat man aber nicht.
Das würde ich so nicht sehen, jedenfalls nicht so pauschal. Wo ist das Foto aufgenommen- während einer Demonstration, einfach mal so auf der Straße etc. ob einfacher Bürger bzw. Promi, es gelten verschiedene Regeln! Fakt ist, ohne Dein Einverständnis darf Dich ein Fotograf nicht ablichten, geschweigedenn Bilder mit Dir als Motiv verkaufen! Also in Deinem Falle den Fotograf kontaktieren, sollte er sich querstellen, kannst Du ihn ja nach dem Model-release fragen.
Da es sich um einen Sportfotografen handelt, liegt es ja nahe, dass das Foto im Zusammenhang mit einem Spiel aufgenommen wurde. Also zitiere ich einfach mal aus den AGBs unserer geliebten Eintracht, die in diesem Zusammenhang keine Ausnahme ist:
1 0 . Recht am eigenen Bild Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von Eintracht Frankfurt oder von autorisierten Dritten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
stefank schrieb: Können kann man schon, also nett anfragen. Irgendwelche Rechte auf und an Fotos, auf denen man selbst abgebildet ist, hat man aber nicht.
Das würde ich so nicht sehen, jedenfalls nicht so pauschal. Wo ist das Foto aufgenommen- während einer Demonstration, einfach mal so auf der Straße etc. ob einfacher Bürger bzw. Promi, es gelten verschiedene Regeln! Fakt ist, ohne Dein Einverständnis darf Dich ein Fotograf nicht ablichten, geschweigedenn Bilder mit Dir als Motiv verkaufen! Also in Deinem Falle den Fotograf kontaktieren, sollte er sich querstellen, kannst Du ihn ja nach dem Model-release fragen.
Da es sich um einen Sportfotografen handelt, liegt es ja nahe, dass das Foto im Zusammenhang mit einem Spiel aufgenommen wurde. Also zitiere ich einfach mal aus den AGBs unserer geliebten Eintracht, die in diesem Zusammenhang keine Ausnahme ist:
1 0 . Recht am eigenen Bild Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von Eintracht Frankfurt oder von autorisierten Dritten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
stefank schrieb: Können kann man schon, also nett anfragen. Irgendwelche Rechte auf und an Fotos, auf denen man selbst abgebildet ist, hat man aber nicht.
Das würde ich so nicht sehen, jedenfalls nicht so pauschal. Wo ist das Foto aufgenommen- während einer Demonstration, einfach mal so auf der Straße etc. ob einfacher Bürger bzw. Promi, es gelten verschiedene Regeln! Fakt ist, ohne Dein Einverständnis darf Dich ein Fotograf nicht ablichten, geschweigedenn Bilder mit Dir als Motiv verkaufen! Also in Deinem Falle den Fotograf kontaktieren, sollte er sich querstellen, kannst Du ihn ja nach dem Model-release fragen.
Da es sich um einen Sportfotografen handelt, liegt es ja nahe, dass das Foto im Zusammenhang mit einem Spiel aufgenommen wurde. Also zitiere ich einfach mal aus den AGBs unserer geliebten Eintracht, die in diesem Zusammenhang keine Ausnahme ist:
1 0 . Recht am eigenen Bild Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von Eintracht Frankfurt oder von autorisierten Dritten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
und wenns bei einem training war?
Dann handelt es sich um eine relative Person der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG) oder um sog. Beiwerk (ebd. Nr. 2). In beiden Fällen ist eine Einwilligung des Abgebildeten zur Verwertung nicht erforderlich.
stefank schrieb: Können kann man schon, also nett anfragen. Irgendwelche Rechte auf und an Fotos, auf denen man selbst abgebildet ist, hat man aber nicht.
Das würde ich so nicht sehen, jedenfalls nicht so pauschal. Wo ist das Foto aufgenommen- während einer Demonstration, einfach mal so auf der Straße etc. ob einfacher Bürger bzw. Promi, es gelten verschiedene Regeln! Fakt ist, ohne Dein Einverständnis darf Dich ein Fotograf nicht ablichten, geschweigedenn Bilder mit Dir als Motiv verkaufen! Also in Deinem Falle den Fotograf kontaktieren, sollte er sich querstellen, kannst Du ihn ja nach dem Model-release fragen.
Da es sich um einen Sportfotografen handelt, liegt es ja nahe, dass das Foto im Zusammenhang mit einem Spiel aufgenommen wurde. Also zitiere ich einfach mal aus den AGBs unserer geliebten Eintracht, die in diesem Zusammenhang keine Ausnahme ist:
1 0 . Recht am eigenen Bild Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von Eintracht Frankfurt oder von autorisierten Dritten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
und wenns bei einem training war?
Dann handelt es sich um eine relative Person der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG) oder um sog. Beiwerk (ebd. Nr. 2). In beiden Fällen ist eine Einwilligung des Abgebildeten zur Verwertung nicht erforderlich.
gude stefan, nachdem du mir damals unter die arme gegriffen hattest weiss ich das natürlich. mir gings eher darum, das man bei einem training ja kein ticket benötigt und diese agb sinnfrei ist. man kann sich ja vereinfacht merken, dass so gut wie immer die verwertungsrechte beim schöpfer liegen.
2. Danke fuer die Erklaerungen! Jedoch habe ich nach wie vor keine Ahnung, wie der Kerl heisst. lockige laengere Graue Haare und nen Akzent. Ohne nen Namen wirds ehh nix...
Jedoch habe ich nach wie vor keine Ahnung, wie der Kerl heisst. lockige laengere Graue Haare und nen Akzent. Ohne nen Namen wirds ehh nix...
Ich leider auch net, aber ich weiß, wen Du meinst. Ist ein Österreicher, ich glaube Wiener, und hat auf seiner Kamera ein DFB-Logo. Der ist aber immer da, gehe einfach nochmal zum Training und frage ihn.
Ein Sportfotograf hat von mir und nem Kumpel Bilder gemacht. Kann ich selbst (da ich drauf bin) das Bild für mich anfordern?
Wenn ja bräuchte ich den Namen des unscharfen Herren rechts im Hintergrund
http://fr-online.de/_em_daten/_multicom/2010/07/21/100721_0912_img_0357.jpg
Eine Idee, wie ich Kontakt aufnehmen kann hast du nicht zufällig, oder?
normalerweise steht der Fotograf dabei
Das würde ich so nicht sehen, jedenfalls nicht so pauschal. Wo ist das Foto aufgenommen- während einer Demonstration, einfach mal so auf der Straße etc.
ob einfacher Bürger bzw. Promi, es gelten verschiedene Regeln! Fakt ist, ohne Dein Einverständnis darf Dich ein Fotograf nicht ablichten, geschweigedenn Bilder mit Dir als Motiv verkaufen!
Also in Deinem Falle den Fotograf kontaktieren, sollte er sich querstellen, kannst Du ihn ja nach dem Model-release fragen.
So wie alle "alten" Links auf Sachen aus der FR, nach dem Relaunch in mausgrauer Schrift.....Danke FR
Deine Gedanken sind zwar nicht verkehrt, aber hier neben der Sache. Dem Threaderöffner kam es auf eine Kopie des Fotos an, nicht auf eine möglichen Anspruch gegen eine Verwertung. Ein solcher wäre im Zweifel übrigens auch nicht gegeben, aber das würde hier zu tief ins Kunsturheberrechtsgesetz führen.
Ich habe auf Deine falsche Aussage reagiert, beinhaltet doch die Richtigstellung für den Threaderöffner eine andere Ausgangsposition um an sein gewünschtes Bild zu kommen. Außerdem geht es nicht um eine Urheberfrage sondern um Persöhnlichkeitsrechte.
Wieso ändert sich die Ausgangslage? Meinst du, er soll dem Fotografen drohen, eine Verwertung zu verbieten, wenn er keinen Abzug von dem Foto bekommt? Bei so einer freundlichen Anfrage würde ich dem Fotografen raten "leck mich" zu sagen und das Foto eben nicht zu verwerten. Da ist mein Tipp, nett zu fragen, wohl erfolgversprechender.
Und wie kommst du auf Urheberrecht? Weil ich das Kunsturheberrechtsgesetz erwähne? Die Persönlichkeitsrechte am eigenen Bild sind nunmal in §§ 23 und 23 KunstUrhG geregelt.
Hallo Stefank! Ich habe der Dame niemals nahegelegt, ungehalten zu argumentieren bzw. anzufragen, das solltest Du, wenn Du aufmerksam meine Beiträge liest auch anerkennen.
Nun, zur Ausgangslage: ich kenn einfach meine Pappenheimer, was heißt, daß
viele Fotografen rücksichtslos mit den Persöhnlichkeitsrechten der Abgebildeten umgehen, somit habe ich auf Deine Aussage reagiert um auf diesen Mißstand hinzuweisen. Dazu der §22 (!) des KunstUrhG:
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
____
Die Meisten finden es einfach toll und fühlen sich geschmeichelt, wenn sie fotografiert werden. Kaum einer weiss um die Gesetzeslage, und das wird dann schamlos ausgenutzt.
Dann ist es auch oftmals schwierig an die Bilder ranzukommen.
Also, natürlich nett anfragen, falls ohne Erfolg, sollte einem die rechtliche Situation einfach bewußt sein.
ach ja.. SGE !!!
Computerkatze ist anscheinend ein Mann!
Da es sich um einen Sportfotografen handelt, liegt es ja nahe, dass das Foto im Zusammenhang mit einem Spiel aufgenommen wurde. Also zitiere ich einfach mal aus den AGBs unserer geliebten Eintracht, die in diesem Zusammenhang keine Ausnahme ist:
1 0 . Recht am eigenen Bild
Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von Eintracht Frankfurt oder von autorisierten Dritten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
und wenns bei einem training war?
Dann handelt es sich um eine relative Person der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG) oder um sog. Beiwerk (ebd. Nr. 2). In beiden Fällen ist eine Einwilligung des Abgebildeten zur Verwertung nicht erforderlich.
gude stefan, nachdem du mir damals unter die arme gegriffen hattest weiss ich das natürlich. mir gings eher darum, das man bei einem training ja kein ticket benötigt und diese agb sinnfrei ist.
man kann sich ja vereinfacht merken, dass so gut wie immer die verwertungsrechte beim schöpfer liegen.
2. Danke fuer die Erklaerungen!
Jedoch habe ich nach wie vor keine Ahnung, wie der Kerl heisst.
lockige laengere Graue Haare und nen Akzent. Ohne nen Namen wirds ehh nix...
Ich leider auch net, aber ich weiß, wen Du meinst.
Ist ein Österreicher, ich glaube Wiener, und hat auf seiner Kamera ein DFB-Logo.
Der ist aber immer da, gehe einfach nochmal zum Training und frage ihn.