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Wo seid Ihr Fahrlehrer und Fahrprüfer? :)

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Habe eine ganz wichtige Frage.

Schaut bitte das Bild im nachfolgenden Link an:

http://www.tetti.de/bilder/gruener-pfeil-09916.jpg

Vor der Ampel war noch ein "Vorfahrt gewähren"-Schild.

Darf man bei dieser Konstellation rechts abbiegen, Ja oder Nein?
Wenn Nein, wieso nicht?

Danke & Gruß
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Ja man darf. Bei rot musst du halt anhalten, die Ampel wie ein Stopschild behandeln. Wenn keiner kommt, der Vorfahrt hat, biegst du rechts ab.
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Shlomo schrieb:
Ja man darf. Bei rot musst du halt anhalten, die Ampel wie ein Stopschild behandeln. Wenn keiner kommt, der Vorfahrt hat, biegst du rechts ab.  


So ist es,gab in Frankfurt an der Hauner Landstrasse auch mal ein paar davon,wurden aber nach diversen Unfällen wird abgemacht...
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B-W-X schrieb:
Habe eine ganz wichtige Frage.

Darf man bei dieser Konstellation rechts abbiegen, Ja oder Nein?
Wenn Nein, wieso nicht?

Danke & Gruß



Du darfst beim grünen Pfeil immer rechts abbiegen, sogar wenn die Ampel grün ist!
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OK, sehe ich exakt genau so!
Nur was würdet Ihr machen, wenn Euch der Prüfer deswegen durch die Prüfung fallen lässt, mit der Begründung, dass man das eben nicht darf und der Fahrlehrer diese Aussage bestätigt?

Ich konnte es auch nicht glauben, ist aber Heute tatsächlich jemanden aus dem Bekanntenkreis passiert.

Mein erster Gedanke war, Prüfer und Fahrlehrer stecken unter einer Decke und zocken Fahrschüler ab.
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Muss man glaub erst halten, dann schauen, dann fahren, wenn frei ist und man niemanden gefährdet.

Habe seit gestern den Führerschein ...
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Jap du musst definitiv zunächst anhalten (komplett stehen!) und darfst erst dann fahren, wenn frei ist. Vlt. hat dein Kumpel nicht korrekt gestanden oder ist gefahren, obwohl er möglicherweise hätte warten müssen, da aus der anderen Richtung einer kam? Keine Ahnung...ansonsten wäre es natürlich eine Frechheit.
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Grüner Pfeil --> Er erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz rotem Lichtzeichen an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

Wikipedia halt, aber bei so Themen denke ich doch verlässlich aufgrund des allgemeinen Interesses.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCnpfeil
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Ja habe das auch bei Wiki gelesen.

Und er ist im Schritttempo auf die Ampel zu hat nach links geschaut und es war kein Verkehr von links kommend.

Also ich kenne das nur so, grüner Pfeil, ich darf fahren.

Durchgefallen issa aber trotzdem!
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Bei roter Ampel muß man sich beim grünen Pfeil so verhalten, als wäre dieser ein STOPschild. Mit Schritttempo ist man dann leider durchgefallen.
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B-W-X schrieb:
Ja habe das auch bei Wiki gelesen.

Und er ist im Schritttempo auf die Ampel zu hat nach links geschaut und es war kein Verkehr von links kommend.

Also ich kenne das nur so, grüner Pfeil, ich darf fahren.

Durchgefallen issa aber trotzdem!



Ja er muss zum Stehen komme und dann umschaue un dann erst weiter fahre. Ist als hätte er an nem Stop-Schild nicht gehalte (auch ein Grund um Durchzufallen).
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Völlig richtig. Die Stopschildregel ist sogar so hart, dass ein Radfahrer ein Bußgeld bekommen hat, weil er zwar angehalten hat, aber dabei nicht einen Fuß auf den Boden gesetzt hat.
Es tut mir leid, aber dein Kumpel ist nach der StVO völlig zu Recht durch die praktische Prüfung gefallen.
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B-W-X schrieb:

Vor der Ampel war noch ein "Vorfahrt gewähren"-Schild.


Also wenn es ein "Vorfahrt gewähren" Schild war,und kein "STOP" Schild,ist er meiner meinung nach nicht durchgefallen,weil man an einem Vorfahrtsschild ja nicht komplett anhalten muss...
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Enkheimer_Adler schrieb:
B-W-X schrieb:

Vor der Ampel war noch ein "Vorfahrt gewähren"-Schild.


Also wenn es ein "Vorfahrt gewähren" Schild war,und kein "STOP" Schild,ist er meiner meinung nach nicht durchgefallen,weil man an einem Vorfahrtsschild ja nicht komplett anhalten muss...


Das "Vorfahrt gewähren"-Schild steht dort sicher nur für den Fall, dass die Ampel ausfällt! Ist doch bei fast jeder Ampel so.

Ich sehs auch so, dass der Prüfer Recht hatte, man muß doch vor einem STOP-Schild sogar ein paar Sekunden stehen bleiben, oder!? Dem Fahrlehrer kann man aber vorwerfen, dass er vorher mit dem Prüfling nicht mal zu so einem grünen Pfeil gefahren ist. Ich weiß nicht wie oft mich meiner zu einem STOP-Schild geschickt hat...
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Tja, heute zum DDR-Gründungstag kann ich nur sagen: Den Sozialismus in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf!

Der grüne Pfeil hat es überlebt...  
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mzadler schrieb:
Enkheimer_Adler schrieb:
B-W-X schrieb:

Vor der Ampel war noch ein "Vorfahrt gewähren"-Schild.


Also wenn es ein "Vorfahrt gewähren" Schild war,und kein "STOP" Schild,ist er meiner meinung nach nicht durchgefallen,weil man an einem Vorfahrtsschild ja nicht komplett anhalten muss...


Das "Vorfahrt gewähren"-Schild steht dort sicher nur für den Fall, dass die Ampel ausfällt! Ist doch bei fast jeder Ampel so.

Ich sehs auch so, dass der Prüfer Recht hatte, man muß doch vor einem STOP-Schild sogar ein paar Sekunden stehen bleiben, oder!? Dem Fahrlehrer kann man aber vorwerfen, dass er vorher mit dem Prüfling nicht mal zu so einem grünen Pfeil gefahren ist. Ich weiß nicht wie oft mich meiner zu einem STOP-Schild geschickt hat...  


Die Frag ist nur jetzt,was da für ein Schild vorhanden ist,ein "STOP" (Wo er durchgefallen wäre) oder ein "Vorfahrt gewähren" (Wo er meiner meinung nach nicht durchgefallen wäre)
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Enkheimer_Adler schrieb:
mzadler schrieb:
Enkheimer_Adler schrieb:
B-W-X schrieb:

Vor der Ampel war noch ein "Vorfahrt gewähren"-Schild.


Also wenn es ein "Vorfahrt gewähren" Schild war,und kein "STOP" Schild,ist er meiner meinung nach nicht durchgefallen,weil man an einem Vorfahrtsschild ja nicht komplett anhalten muss...


Das "Vorfahrt gewähren"-Schild steht dort sicher nur für den Fall, dass die Ampel ausfällt! Ist doch bei fast jeder Ampel so.

Ich sehs auch so, dass der Prüfer Recht hatte, man muß doch vor einem STOP-Schild sogar ein paar Sekunden stehen bleiben, oder!? Dem Fahrlehrer kann man aber vorwerfen, dass er vorher mit dem Prüfling nicht mal zu so einem grünen Pfeil gefahren ist. Ich weiß nicht wie oft mich meiner zu einem STOP-Schild geschickt hat...  


Die Frag ist nur jetzt,was da für ein Schild vorhanden ist,ein "STOP" (Wo er durchgefallen wäre) oder ein "Vorfahrt gewähren" (Wo er meiner meinung nach nicht durchgefallen wäre)


Ne, eben nicht. Der grüne Pfeil ist bei roter Ampel so zu bewerten wie ein STOP-Schild. D.h. anhalten, schauen ob frei und dann erst fahren. Das "Vorfahrt gewähren" ist für den Fall, dass die Ampel ausfällt und ein Verkehrsteilnehmer meinetwegen links abbiegen will der geradeaus weiter!
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oder geradeaus fahren will.
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mzadler schrieb:
Enkheimer_Adler schrieb:
B-W-X schrieb:

Vor der Ampel war noch ein "Vorfahrt gewähren"-Schild.


Also wenn es ein "Vorfahrt gewähren" Schild war,und kein "STOP" Schild,ist er meiner meinung nach nicht durchgefallen,weil man an einem Vorfahrtsschild ja nicht komplett anhalten muss...


Das "Vorfahrt gewähren"-Schild steht dort sicher nur für den Fall, dass die Ampel ausfällt! Ist doch bei fast jeder Ampel so.

Ich sehs auch so, dass der Prüfer Recht hatte, man muß doch vor einem STOP-Schild sogar ein paar Sekunden stehen bleiben, oder!? Dem Fahrlehrer kann man aber vorwerfen, dass er vorher mit dem Prüfling nicht mal zu so einem grünen Pfeil gefahren ist. Ich weiß nicht wie oft mich meiner zu einem STOP-Schild geschickt hat...  


Exakt richtig nach der StVO:

§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen vor. Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün-Gelb-Rot-Rot und Gelb (gleichzeitig)-Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.
1.An Kreuzungen bedeuten:
Grün: "Der Verkehr ist freigegeben".
Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.
Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben".
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.
Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".
Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.
Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, daß bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf.
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Enkheimer_Adler schrieb:
Die Frag ist nur jetzt,was da für ein Schild vorhanden ist,ein "STOP" (Wo er durchgefallen wäre) oder ein "Vorfahrt gewähren" (Wo er meiner meinung nach nicht durchgefallen wäre)


Diese Rechtsansicht ist falsch.


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